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Frage zur Hochstufung bei unklarem Unfall

Themenstarteram 5. November 2008 um 21:27

Hallo,

hatte heute einen Unfall. Bin leider jemandem draufgefahren, der mich aber kurz vorher überholt hat, auf meine Spur ist (2 spurige Bundesstrasse) und dann gebremst hat, um noch rechts auf die Abbiegerspur zu kommen. Konnte nicht mehr komplett bremsen und bin halt rein.

Hab nen Zeugen und der bestätigt auch, dass ich unschuldig bin. Polizei sagt das gleiche, da der Gegner mich praktisch geschnitten hat und ich nichts hätte machen können um den Unfall zu vermeiden.

Der Gegner versteht null deutsch und seine Kollegen (insgesamt mit Fahrer 4 Leute) auch nur schlecht. Sind Polen oder Russen. Haben auch nur dummes Zeug gelabert und war nicht wirklich sinnig.

Gegner hat Verwarngeld abgelehnt und jetzt kommt es dann vors Gericht.

Nun zu meinem Problem. Wagen ist VK versichert. Meine Versicherung meinte, wenn ich jetzt reparieren lasse, muss das meine VK zahlen, also die 500 € SB und ich werde ab nächstes Jahr hochgestuft. Normal wäre ich SF 4 ab 1.1. und das wird dann SF 1 werden. Ich würde dann ,wenn ich nicht schuld sein würde, die zuviel gezahlten Kosten erstattet bekommen und nachträglich dann entsprechend runtergestuft werden.

Option wäre, zu warten bis die Sache entschieden ist und dann machen zu lassen, aber das würde wohl Monate dauern.

Werde ich denn jetzt bei dem Schaden nur in der VK hochgestuft wenn ich reparieren lasse, oder auch in der Haftpflicht?

Wie stehen denn die Chancen vor Gericht, wenn Polizei und der Zeuge meine Sicht bestätigen, dass ich schuldfrei bin? Bin zwar aufgefahren, aber ich war in der Situation nicht in der Lage zu stoppen. Wie lange kann so ein Verfahren dauern?

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11 Antworten

Der Vertrag wird zu dem Zeitpunkt belastet (sprich hochgestuft bei nächster Hauptfälligkeit), zu welchem der Schaden angelegt wird, auch wenn der Versicherungsnehmer meint, den Schaden nicht verschuldet zu haben.

Die Versicherung wird immer die Berechtigung der gegnerischen Ansprüche prüfen und sodann entscheiden, ob dem Unfallgegner ein Anspruch zusteht oder nicht.

Sie muss hierfür finanzielle Rückstellungen bilden, also "so tun", als ob sie den Schaden in voller Höhe bezahlen muss. Hört sich bei einem Parkrempler albern an, ist aber das gleiche, wenn zum Beispiel eine Autobahnbrücke zerstört wird.

Solange diese Reserven bestehen, gilt der Vertrag als belastet.

Sobald endgültig feststeht, dass keine Zahlung erfolgen muss, wird die Reserve wieder aufgelöst und der Vertrag entlastet.

In aller Regel bekommt der Versicherungsnehmer hiervon nichts mit.

Nur wenn der Schaden über den Jahreswechsel bearbeitet wird, bekommt er eben eine höhere Rechnung und gegebenenfalls nach Schadenschluss eine neue Rechnung mit einer Beitragserstattung.

Die höhere Rechnung muss übrigens zunächst bezahlt werden, auch wenn sich herausstellt, dass keine Schadenszahlung erfolgt. Wird der Beitrag nicht fristgerecht bezahlt, verliert der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz und setzt sich dem Risiko aus, einen folgenden Schaden in voller Höhe selbst tragen zu müssen.

 

Grundsatz:

Bei einem Auffahrunfall gilt zunächst immer der Prima-facie- oder auch Anscheinsbeweis.

D.h.: Derjenige, welcher einem anderen hinten draufrauscht ist Schuld!

Somit bist du auch in der Beweislast für ein behauptetes Verschulden des Unfallgegners.

Es bietet sich also an, hier zunächst die Vollkasko in Anspruch zu nehmen.

Hochgestuft wirst du in der Versicherung, zu welcher ein Schaden gemeldet wird:

Also zunächst einmal in der Vollkasko.

Der Schaden sollte in jedem Falle auch der Kfz-Haftpflicht gemeldet werden, auch wenn du dich unschuldig fühlst - nur um einem evtl. Fristversäumnis vorzubeugen.

Da die Belastung des Vertrages mit Schadenanlage erfolgt, werden folglich dann auch beide Vertragsteile (VK und Haftpflicht) zunächst belastet, sprich bei nächster Hauptfälligkeit des Vertrages hochgestuft.

Wie deine Chancen sind, kann und will ich hier nur aufgrund deiner Aussage nicht beurteilen (das soll nicht heissen, dass ich diese in Zweifel ziehe), zur anderen Frage: Geht die Sache durch die Instanzen, kann das Monate, evtl. sogar jahrelang dauern, bis es entschieden ist.

Deswegen: Lieber vorerst mal VK in Anspruch nehmen

Themenstarteram 5. November 2008 um 22:18

DAnke für die Antwort. Meine Versicherung hat mir direkt 2 Schadennummern gegeben, einmal für die Vollkasko, einmal für die Haftpflicht.

Verstehe aber nicht ganz, warum ich in der Haftplflicht hochgestuft werde, wenn der Schaden ja über Vollkasko abgerechnet wird. Wenn ich dann Schuld wäre, wäre das mit der Haftplficht ja klar, aber so geht so erstmal nur die VK Einstufung hoch, bis es rechtens ist, oder?

Der Gegner kann ja jetzt gegenüber meiner Versicherung auch keine Reparaturen in Rechnung stellen, da die Schuldfrage ja offen ist, oder?

am 5. November 2008 um 22:22

Zitat:

Original geschrieben von Soopaman

Verstehe aber nicht ganz, warum ich in der Haftplflicht hochgestuft werde, wenn der Schaden ja über Vollkasko abgerechnet wird. Wenn ich dann Schuld wäre, wäre das mit der Haftplficht ja klar, aber so geht so erstmal nur die VK Einstufung hoch, bis es rechtens ist, oder?

Der Gegner kann ja jetzt gegenüber meiner Versicherung auch keine Reparaturen in Rechnung stellen, da die Schuldfrage ja offen ist, oder?

Er kann deiner Haftpflicht den Schaden melden und Ansprüche anmelden. Deine Haftpflicht prüft die Ansprüche dann.

Gruß

Frank

Dein Vertrag wird zu dem Zeitpunkt belastet (sprich hochgestuft bei nächster Hauptfälligkeit), zu welchem der Schaden angelegt wird.

Die Versicherung wird immer die Berechtigung der gegnerischen Ansprüche prüfen und sodann entscheiden, ob dem Unfallgegner ein Anspruch zusteht oder nicht.

Solange, bis hierüber die ENDGÜLTIGE Entscheidung getroffen ist (also der Schaden noch nicht abgeschlossen), bleibt der Vetrag belastet.

Und: Klar KANN der Unfallgegner Ansprüche anmelden.

Die Versicherung wird diese, wie erwähnt prüfen - du kannst den Unfallgegner nicht daran hindern, dass er diese Ansprüche stellt, das ist zunächst einmal sein gutes Recht.

Ob es dann auch tatsächlich rechtens ist, wird sich noch zeigen.

Themenstarteram 6. November 2008 um 5:24

Also könnte ich es theoretisch auch machen und der gegnerischen Versicherung meine Ansprüche melden, also das erstmal von denen zahlen lassen, oder würde ich mir damit selber ins Bein schneiden.

Die Frage ist, ob es sinniger wäre, meine Ansprüche meiner VK zu melden, bzw. geltend zu machen, oder halt der gegnerischen?

Meine Versicherung ist bereits durch mich informiert, wie auch die gegnerische, allerdings ist dort unter dem Kennzeichen ein anderes Auto gemeldet und der Fahrer unbekannt. Die Hotline Mitarbeiterin sagt, dass vielleicht vor kurzem ein Fahrzeugwechsel stattgefunden hat und sie das nicht sehen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Soopaman

Also könnte ich es theoretisch auch machen und der gegnerischen Versicherung meine Ansprüche melden, also das erstmal von denen zahlen lassen, oder würde ich mir damit selber ins Bein schneiden.

Da du dich an dem Unfall nicht schuldig fühlst solltest du in jedem Falle deine Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.

Aber auch dort wird der Sachverhalt zunächst geprüft (und vermutlich nicht gleich bezahlt).

Wichtig ist auch die Abstimmung mit deiner eigenen Haftpflichtversicherung, hier solltest du Rücksprache mit dem Sachbearbeiter nehmen, damit nicht evtl. Zahlungen erfolgen, welche Ansprüche präjudizieren.

Zitat:

Original geschrieben von Soopaman

 

Die Frage ist, ob es sinniger wäre, meine Ansprüche meiner VK zu melden, bzw. geltend zu machen, oder halt der gegnerischen?

Wie schon geschrieben: Eine schnellere Regulierung wird bei der vorliegenden Sachlage in jedem Falle von deiner Vollkasko-Versicherung erfolgen, also zunächst die Regulierung hierüber veranlassen.

Natürlich kannst du nicht zweimal kassieren, wenn die Regulierung über VK erfolgt ist, bleibt als Anspruch an die gegnerische Haftpflicht noch der Schaden, welcher von der VK nicht übernommen wird (Nutzungsausfallentschädigung, Wertminderung usw.., aber auch der Rückstufungsschaden der Vollkasko ist eine Schadensersatzposition, welche ggf. von der gegnerischen Haftpflicht zu tragen ist.

Zitat:

Original geschrieben von Soopaman

 

Meine Versicherung ist bereits durch mich informiert, wie auch die gegnerische, allerdings ist dort unter dem Kennzeichen ein anderes Auto gemeldet und der Fahrer unbekannt. Die Hotline Mitarbeiterin sagt, dass vielleicht vor kurzem ein Fahrzeugwechsel stattgefunden hat und sie das nicht sehen kann.

Das wird sich ja noch klären lassen.

am 6. November 2008 um 6:57

Hallo!

Hast Du vielleicht eine Rechtschutzversicherung? Dann geh mal zu einem Anwalt und laß dich beraten. Du kannst vorab die Vollkasko in Anspruch nehmen und anschließend die Nebenkosten (Rückstufung, Leihwagen etc.) der gegnerischen Versicherung berechnen.

'Viele Grüße

Themenstarteram 6. November 2008 um 7:19

Danke erstmal für die vielen und schnellen Antworten.

Natürlich möchte ich hier nicht doppelt abkassieren, bzw. überhaupt abkassieren. Möchte es halt nur bestmöglich geregelt bekommen.

Schuldig fühlen oder nicht, hilft mir hier leider nicht weiter. Ich bin ja nach Anscht des Zeugen, der Polizei und meiner Ansicht nach unschuldig, weil er der Verursacher war, aber wie es dann ausgeht steht auf einem anderen Blatt. gibt mit Sicherheit ne Mitschuld, wie ich mein glück kenne. Aber hilft jetzt auch nicht weiter, darüber Gedanken zu machen.

Rechtschutz besteht und werde ich in jedem Fall in Anspruch nehmen. Meine Versicherung meinte gestern auch, wenn es sich dann rausstellt, dass der andere schuld ist, werde ich wieder zurückgestuft und erhalte auch das zuviel gezahlte Geld zurück aber halt erst am Ende des nächsten Versicherungsjahres. Wie das dann genau abläuft keine Ahnung, aber ich denke mal die Versicherung holt sich dann das Geld von der gegnerischen Versicherung zurück.

Zitat:

Original geschrieben von Soopaman

 

Natürlich möchte ich hier nicht doppelt abkassieren, bzw. überhaupt abkassieren.

Hat doch auch keiner behauptet.

Ich schrieb etwas von nicht zweimal kassieren - das hat mit ABkassieren überhaupt nichts zu tun.

 

Zitat:

Original geschrieben von Soopaman

 

Schuldig fühlen oder nicht, hilft mir hier leider nicht weiter. Ich bin ja nach Anscht des Zeugen, der Polizei und meiner Ansicht nach unschuldig, weil er der Verursacher war

Nochmal: DU bis IHM hintendrauf gefahren.

Und damit gilt nun vorerst mal der Lebenserfahrungs- bzw. Anscheinsbeweis.

Diesen zu entkräften obliegt dir.

Zitat:

Original geschrieben von Soopaman

 

Rechtschutz besteht und werde ich in jedem Fall in Anspruch nehmen. Meine Versicherung meinte gestern auch, wenn es sich dann rausstellt, dass der andere schuld ist, werde ich wieder zurückgestuft und erhalte auch das zuviel gezahlte Geld zurück aber halt erst am Ende des nächsten Versicherungsjahres. Wie das dann genau abläuft keine Ahnung, aber ich denke mal die Versicherung holt sich dann das Geld von der gegnerischen Versicherung zurück.

So ist es, die VK regressiert bei nachgewiesener Schuld des Unfallgegners bei diesem bzw. seiner Haftpflichtversicherung.

Sofern der Haftpflichtschaden ohne Zahlung geschlossen wird, wird der Vertrag vom Schaden auch wieder entlastet und bei der darauffolgenden Hauptfälligkeit erfolgt eine Anpassung des SFR.

Themenstarteram 6. November 2008 um 8:06

Oh, dann hatte ich das falsch gelesen. ;)

Hab gerade die Erstberatung in Anspruch genommen, dort der Anwalt sagte mir, dass ich nicht meine VK in anspruch nehmen soll, bzw. erst dann wenn die gegnerische Versicherung sich weigert, da aufgrund der Sachlage die Schuld beim anderen liegt, ohne rechtlichen Anspruch zu haben.

Habe am Montag einen Termin beim Anwalt und werde das dort persönlich klären und vorher noch keine Regulierung in Anspruch nehmen, will das erst geklärt wissen und die Unterlagen werde ich dann alle dem Anwalt übergeben und vorher nichts ausfüllen.

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