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Frage zur Tüv Untersuchung

Themenstarteram 11. April 2016 um 10:17

Hallo,

mein Auto hat hinten links an der Rückleuchte einen Riss.

Meine Windschutzscheibe hat einen Kratzer an der Innenseite. Er ist leider auch im Sichtfeld. Ich fahre so schon seit über einem Jahr und er wird nicht größer. Ist auch kein Riss sondern nur ein Kratzer von der Innenseite.

Muss ich die beiden Sachen machen lassen um die Plakette zu bekommen?

Und ist es ein gravirender Mangel, wenn die Kennzeichenbeleuchtung nicht funktioniert? Lass ich natürlich machen, wenn ich das nächste mal in der Werkstatt bin.

 

 

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15 Antworten

Zitat TÜV Rheinland:

Geringe Mängel: Prüfplakette trotz kleiner Mängel

Unser Prüfer hat wenige kleine Mängel gefunden wie einen leicht zerkratzten Spiegel oder eine kaputte Glühlampe in der Kennzeichenbeleuchtung. In solchen Fällen kann er die HU-Plakette vergeben und auf eine Nachuntersuchung verzichten. Als Halter des Fahrzeugs müssen Sie die im Prüfbericht vermerkten Mängel unverzüglich beseitigen. So erhöhen Sie Ihre Sicherheit und vermeiden im Falle einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld.

Man beachte die Formulierung "kann er...", nicht muss er.

Die Kennzeichenleuchte ist ein geringer Mangel. Bei den beiden anderen kommt es darauf an, ob eine Funktionsbeeinträchtigung vorliegt.

Themenstarteram 11. April 2016 um 10:36

Das kann alles sein oder auch nichts.

Bei der Rückleuchte liegt keine funktionsbeeinträchtigung vor. Der Riss ist nur an der Seite und man muss schon auf 1 Meter rangehen um den zu erkennen. Der ist vielleicht 5 cm lang. Da ist auch nichts abgesplittert oder so.

Bei der Windschutzscheibe ist es bestimmt Ansichtssache. Der Kratzer ist halt im Sichtfeld aber auch nur an der Innsenseite. Das Auto ist auch 18 Jahre alt.

Zitat:

@Krokodil26 schrieb am 11. April 2016 um 12:36:01 Uhr:

Das kann alles sein oder auch nichts.

Bei der Rückleuchte liegt keine funktionsbeeinträchtigung vor. Der Riss ist nur an der Seite und man muss schon auf 1 Meter rangehen um den zu erkennen. Der ist vielleicht 5 cm lang. Da ist auch nichts abgesplittert oder so.

Bei der Windschutzscheibe ist es bestimmt Ansichtssache. Der Kratzer ist halt im Sichtfeld aber auch nur an der Innsenseite. Das Auto ist auch 18 Jahre alt.

Auch wenn das Fahrzeug schon 18 Jahre alt ist,

muß die Sicherheit gegeben sein.

Riss oder Kratzer in der Windschutzscheibe ist ein Mangel.

Nachts wird dies auch bestimmt beeinsträchtigen.

Schätze,das der Tüv Ärger macht.

Riss in der Leuchte ist nur ein kleiner Mangel.

Aber denke,wenn Feuchtigkeit reinkommt,wird es auf

jedenfall teurer.

Das ist immer eine Auslegungssache beim Prüfer.

Der Riss in der Heckleuchte ist kein Mangel, bei der nicht funktionierenden Nummernschildbeleuchtung bin ich mir genauso unsicher wie bei dem Kratzer in der Scheibe.

Der Kratzer könnte bei Nachtfahrten durch die Scheinwerfer der entgegenkommenden einen Blendeffekt haben!?!?

Geringe Mängel gibt es eigentlich gar nicht mehr, (so hat es mal geheißen) entweder alles ist i.O. oder Nachuntersuchung.

Ob der TÜV Scheibenkratzer moniert ist bis zu einem bestimmten Ausmaß Glückssache.

Am besten mit einer stark insektenverschmierten Frontscheibe beim TÜV vorfahren, das erhöht die Chance, dass der Kratzer übersehen wird... ;)

Klappt natürlich nur bei relativ kleinen Kratzern, die man nicht unbedingt auf den ersten Blick sieht.

Zitat:

@MORENO schrieb am 11. April 2016 um 12:46:26 Uhr:

Riss in der Leuchte ist nur ein kleiner Mangel.

Wenn der Riss 5 cm groß ist, dann ist es nicht mehr klein sondern mittelgroß ;-)

Das hat allerdings absolut nichts mit der Einstufung zu tun, da gibt es nur kein Mangel, Hinweis (das ist ebenfalls kein Mangel!), geringer Mangel, erheblicher Mangel und Verkehrsunsicher.

Für den Sprung im Schlussleuchtenglas ist (falls es überhaupt ein Mangel ist) der geringe Mangel vorgesehen; erst wenn das Glas (teilweise) fehlt oder scharfkantig gebrochen ist würde es erheblich. Verkehrsunsicher kann so ein Glas nicht werden.

Den vom TE beschriebenen Schaden würde ich aus der Ferne aber eher nicht für einen Mangel halten.

Zitat:

@checker001 schrieb am 11. April 2016 um 15:19:42 Uhr:

bei der nicht funktionierenden Nummernschildbeleuchtung bin ich mir genauso unsicher

Gerade die ist eindeutig und ohne Ermessensspielraum ein geringer Mangel.

Zitat:

Geringe Mängel gibt es eigentlich gar nicht mehr, (so hat es mal geheißen)

ja, und es wurde auch fast hundert Jahre lang erzählt, Spinat würde besonders viel Eisen enthalten...

am 12. April 2016 um 8:10

Hi,

ich fahre auch seit 4 Jahren mit einem klitzekleinen Steinschlag in der Windschutzscheibe rum (ja, auch im Sichtfeld des Fahrers). Den TÜV hats bislang 2 mal nicht gestört.

Kennzeichenbeleuchtung (1 Birnchen von 2) ist jetzt imho kein Mangel, wegen dem man dir die Plakette verweigern sollte ... aber das kleine Birnchen gibts im Baumarkt für einsfuffzig und ist fahrzeugabhängig in 5 - 15 Minuten in Eigenregie getauscht ...

Es gibt doch zwei Möglichkeiten:

1) Tausch die Birne der Kennzeichenbeleuchtung aus, fahr zum Händler oder zum Schrottplatz und hohl Dir ein neues Glas für die Heckleuchte und tausch es aus. Danach zum TÜV und sehen was wegen der Scheibe passiert.

2) Fahr so wie der Wagen dasteht zum TÜV und warte ab was passiert.

Ist doch nun wirklich nicht weltbewegendes.

Zitat:

@hk_do schrieb am 11. April 2016 um 12:27:06 Uhr:

Die Kennzeichenleuchte ist ein geringer Mangel. Bei den beiden anderen kommt es darauf an, ob eine Funktionsbeeinträchtigung vorliegt.

Da mag ich dem geschätzten Kollegen mal widersprechen.

Lt. aktueller HU-Rili ist eine Scheibenbeschädigung im Fernsichtbereich der Frontscheibe mit Sichtbeeinträchtigung, und um eine solche handelt es sich nach Angabe des TE, klar als EM einzustufen (Mangel-Punkt 301).

Und die mangelhafte Kennzeichenbeleuchtung kann als GM oder EM eingestuft werden (Mangel-Punkt 410). Lediglich wenn von mehreren KZL eine nicht leuchtet, wäre dieses nur als GM einzustufen.

Zitat:

@Nosports schrieb am 12. April 2016 um 13:37:27 Uhr:

Es gibt doch zwei Möglichkeiten:

1) Tausch die Birne der Kennzeichenbeleuchtung aus, fahr zum Händler oder zum Schrottplatz und hohl Dir ein neues Glas für die Heckleuchte und tausch es aus. Danach zum TÜV und sehen was wegen der Scheibe passiert.

2) Fahr so wie der Wagen dasteht zum TÜV und warte ab was passiert.

Ist doch nun wirklich nicht weltbewegendes.

Und die Kosten für die erneute Vorführung betragen nur ein paar Euro.

13euro.

 

Hatten wir erst im Januar.

Zitat:

@gardiner schrieb am 12. April 2016 um 17:54:34 Uhr:

Lt. aktueller HU-Rili ist eine Scheibenbeschädigung im Fernsichtbereich der Frontscheibe mit Sichtbeeinträchtigung, und um eine solche handelt es sich nach Angabe des TE, klar als EM einzustufen (Mangel-Punkt 301).

Du siehst die Funktionsbeeinträchtigung schon aufgrund der Beschreibung, ich würde dafür gerne die Scheibe sehen ;)

Zitat:

Und die mangelhafte Kennzeichenbeleuchtung kann als GM oder EM eingestuft werden (Mangel-Punkt 410). Lediglich wenn von mehreren KZL eine nicht leuchtet, wäre dieses nur als GM einzustufen.

Für die Praxis zählt ja der einheitliche Mangelbaum (der wohl mit gutem Gewissen als Durchführungsanweisung zu betrachten ist).

In dem ist "einseitig ohne Funktion" und "ohne Funktion" jeweils GM. Siehe Bild.

Mangelbaum-kzl

Zitat:

@fluchti24 schrieb am 12. April 2016 um 21:41:56 Uhr:

13euro.

Die Nachuntersuchung könnte ich rein technisch für folgende Preise machen (PKW, NRW):

0 Euro (nur am selben Tag)

5 Euro

12 Euro

22 Euro

30 Euro

In der Praxis nutzen wir (und auch der Wettbewerb) die Varianten Null Euro (am selben Tag) und 12 Euro. Aber das kann schon innerhalb von NRW unterschiedlich gehandhabt werden.

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