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Frage zur Zahlung für meinen neuen Tiguan (Privatkauf)

VW Tiguan 2 (AD)
Themenstarteram 27. März 2022 um 16:36

Hallo zusammen,

Mein Tiguan Elegance Hybrid sollte am 1. April beim Autohändler abholbereit sein.

Ich habe eine Frage, da ich neu in Deutschland bin und es mein erstes Neuwagen ist.

Ich habe den Kfz-Brief vom Händler erhalten. Das Auto ist noch auf dem Weg zum Händler. Im Kaufvertrag steht, dass die Zahlung per Überweisung erfolgen muss und nur 9.000 in bar bezahlt werden können. (Privatkauf).

Was ist hier normal? Soll ich das Auto zulassen und eine Überweisung machen (mindestens 80 % des Kaufpreises, der Rest kann bei Abholung bar bezahlt werden), bevor ich das Auto sehe, oder soll ich warten, bis das Auto zum Händler geliefert wird, und es dann erst sehen? Was passiert, wenn das Auto nicht mit den bestellten Ausstattungen übereinstimmt? (z. B. aufgrund eines Produktionsfehlers).

Es ist ein großer Händler für VW, Audi, SEAT, Škoda

Vielen Dank!

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33 Antworten

Wende dich doch bitte für die Zahlungsmodalitäten an deinen Händler. Das wird doch wohl geregelt sein.

je weniger zeit zwischen zahlung und auslieferung ist, desto besser. mit deinen 9000€ bar haste doch mehr als genug druckmittel, sollte das fahrzeug nicht der bestellung entsprechen. da es eine auftragsbestätigung gab, wird auch das geliefert was da drin steht. wenn nicht, gibt es rechtliche möglichkeiten danach wie nachbesserung, was je nach extra natürlich schwer bis unmöglich ist.

Wenn er dir schon die Zulassungsbescheinigung ausgehändigt hat, bist du eigentlich auf der sicheren Seite. Allerdings wird der Händler dich nicht vom Hof fahren lassen, solange du nicht vollständig gezahlt hast. Falls du Online-Banking machst, kannst du das Auto auch beim Händler anschauen und erst bei Abholung per Echtzeitüberweisung bezahlen.

Zitat:

@Tigi97 schrieb am 27. März 2022 um 18:57:35 Uhr:

Wenn er dir schon die Zulassungsbescheinigung ausgehändigt hat, bist du eigentlich auf der sicheren Seite. Allerdings wird der Händler dich nicht vom Hof fahren lassen, solange du nicht vollständig gezahlt hast. Falls du Online-Banking machst, kannst du das Auto auch beim Händler anschauen und erst bei Abholung per Echtzeitüberweisung bezahlen.

Da ist man keinesfalls auf der sicheren Seite. Das ist nur ein Papier für die Zulassung zum Straßenverkehr, sonst ist das nichts. Falls das Eigentum am Auto gemeint war: das geht auf den Käufer durch Übergabe des Autos über. Nicht durch Bezahlen und nicht durch die Aushändigung des Briefes und nicht durch Zulassung.

An den TE: wenn du dich auf die Sache mit der Überweisung einlassen willst (ich habe das schon oft gemacht), dann wirklich erst dann, wenn du das Auto in echt gesehen hast. Und so kurz vor der Übergabe wie möglich. Ich hab es immer so gemacht, dass ich mir das Auto angesehen habe, dann bezahlt und dann - nach dem der Händler den Geldeingang bestätigt hatte - abgeholt.

Wenn du lieber bar zahlen willst, ist das auch dein gutes Recht, auch 100% Barzahlung. Auch wenn es dem Händler nicht passt und auch wenn man dann ein Formular ausfüllen muss.

Durch die Sofortüberweisung (bietet jede Bank inzwischen für einen kleine Gebühr an) hat man doch gar keine Probleme. Ich würde dem Händler mitteilen, dass ich selbige bei Abholung anstoßen würde und mir klar ist, dass ich erst vom Hof fahren kann, wenn das Geld verbucht wurde.

Absprechen würde ich es vorher, denn nicht jeder Verkäufer kann "mal eben aufs Konto" schauen. Wenn der Händler dies nicht anbietet, bleibt Dir nix anderes übrig, als zwei mal hinzufahren.

Produktionsfehler oder falsche Ausstattung kann immer passieren. Nur wie willst Du das gleich bei Abholung checken? Jegliche Sonderaussattung einmal an und ausschalten? Wie soll das gehen?

Also einfach wie jeder andere auch, bezahlen, hinfahren, die leicht zu prüfenden Dinge bei Übergabe mit dem Verkäufer durchgehen und im Verlauf der ersten paar 100km schauen, ob alles korrekt funktioniert und vorhanden ist. Und wenn etwas nicht stimmt, wie bei jedem anderen Produkt auch über die diversen Garantien / Gewährleistungen nachbessern bzw. tauschen lassen.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 28. März 2022 um 09:57:37 Uhr:

.

Produktionsfehler oder falsche Ausstattung kann immer passieren. Nur wie willst Du das gleich bei Abholung checken? Jegliche Sonderaussattung einmal an und ausschalten? Wie soll das gehen?

Es geht vor allem darum, Transportschäden zu erkennen (kommt immer wieder mal vor) und das Vorhandensein der gewünschten Sonderausstattung zu prüfen. das geht am Platz und dauert keine 10 Minuten. Dafür muss man keine 100e km fahren und dafür muss man auch nicht alles ein- und aussschalten. Wenn dann alles in Ordnung ist, zahlt man. Hast du noch nie ein neues Auto abgeholt?

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 28. März 2022 um 10:03:52 Uhr:

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 28. März 2022 um 09:57:37 Uhr:

.

Produktionsfehler oder falsche Ausstattung kann immer passieren. Nur wie willst Du das gleich bei Abholung checken? Jegliche Sonderaussattung einmal an und ausschalten? Wie soll das gehen?

Es geht vor allem darum, Transportschäden zu erkennen (kommt immer wieder mal vor) und das Vorhandensein der gewünschten Sonderausstattung zu prüfen. das geht am Platz und dauert keine 10 Minuten. Dafür muss man keine 100e km fahren und dafür muss man auch nicht alles ein- und aussschalten. Wenn dann alles in Ordnung ist, zahlt man. Hast du noch nie ein neues Auto abgeholt?

Und wo schließe ich das in meinem Text aus? Sehr selektiv zitiert würde ich sagen.

Du hast gefragt "wie soll das gehen". Darauf hab ich geantwortet. Ist doch nicht so schwer, lies es einfach noch mal in Ruhe oder lass es dir von jemanden mit einer schönen Lesestimme vorlesen.

Themenstarteram 28. März 2022 um 8:31

Vielen Dank an alle für die Kommentare. Das ist wirklich hilfreich.

Ich werde prüfen, ob ich eine Echtzeitüberweisung machen kann, wenn ich das Auto abhole.

Sollte ich das Auto zulassen, bevor es an den Händler geliefert wird? Ich denke daran, es morgen zuzulassen und es am Freitag abzuholen, wie es der Händler geplant hat.

Hey,

wenn du bereits die Fahrgestellnummer (VIN oder FIN) hast, könntest du auch über

https://erwin.volkswagen.de/erwin/showHome.do

vorab die Ausstattung des Fahrzeugs prüfen.

Wenn etwas fehlt dann nochmal nachfragen.

Hab ich auch für meinen Dienstwagen im Vorfeld der Vorfreude gemacht.

Tom

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 28. März 2022 um 10:03:52 Uhr:

Es geht vor allem darum, Transportschäden zu erkennen (kommt immer wieder mal vor) und das Vorhandensein der gewünschten Sonderausstattung zu prüfen.

es geht vor allem darum, nicht das Geld zu überweisen und dann kein Auto zu bekommen, weil es nicht da ist und der Händler pleite ist. Daher sollte man den Zeitraum von der Überweisung bis zur Abholung so kurz wie möglich halten und sicher sein, dass das Auto auch verfügbar ist.

Nichts anderes schrob ich weiter oben, ist richtig was du sagst.

am 29. März 2022 um 19:06

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 28. März 2022 um 09:57:37 Uhr:

Durch die Sofortüberweisung (bietet jede Bank inzwischen für einen kleine Gebühr an)

Das tut nicht JEDE Bank. Meine z. B. nicht. Aber das ist ja schnell geklärt.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 28. März 2022 um 09:52:25 Uhr:

... Falls das Eigentum am Auto gemeint war: das geht auf den Käufer durch Übergabe des Autos über. Nicht durch Bezahlen und nicht durch die Aushändigung des Briefes und nicht durch Zulassung.

Sorry, wenn ich beim Händler kaufe und nichts gegenteiliges abgemacht ist, sondern die AGB' s vollumfänglich gelten, stimmt diese Aussage definitiv NICHT!

Wenn ich ein Auto übergebe, das noch nicht bezahlt ist, wechselt zwar der Besitzer, aber auf keinen Fall der Eigentümer! Das Eigentum selbst kannst Du, und da würde ich die AGB' s des Kaufvertrages genau lesen, nämlich in gefühlten 99,9% der Fälle erst erlangen, wenn der Wagen komplett bezahlt ist. Nachzulesen in den Empfehlungen des Verbandes der Automobilindustrie e. V. (VDA), des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK) und des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK). Stand: 01/2018 . Damit Du nicht zu lange suchen musst: Artikel 6 Eigentumsvorbehalt (Erster Satz: . Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.)

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