- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Fragebogen ausfüllen - OWi zugeben? Folgen bei "nein"
Fragebogen ausfüllen - OWi zugeben? Folgen bei "nein"
Hallo zusammen,
entweder nutze ich die SuFu falsch oder ich bin einfach zu d..f.
Zum Fall: Es wurde zu wenig Abstand festgestellt bzw. vorgeworfen. "weniger als 5/10 des halben Tachowertes" - da 138km/h gemessen und 30m festgestellt wurden ergeben sich m.E. nach 100€, 1 Punkt zzgl Auslagen der Bussgeldstelle, kein Fahrverbot.
Da ich am nächsten Tag nochmal an dieser Stelle unterwegs war, und dann die Kamera bemerkte (wie ich jetzt weiss steht die dort IMMER), werde ich wohl noch einen 2ten bekommen.
Verjährung greift nicht mehr, habe eine "Anhörung im Bussgeldverfahren" innerhalb der Frist zwischen Verkehrsverstoss usw. bekommen. Fotos sind auch "sehr gut".
Nun meine Frage: Wenn ich den Verstoss NICHT zugebe, was ich ja nicht muss, was passiert dann? Muss ich mit einem Besuch der Polizei rechnen zur Ermittlung oder oder.
Ich habe damit keinerlei Erfahrung. Was ich dazu über g....gle finde bringt mich immer nur zum Thema Anwalt. Bei der oben drohenden Strafe halte ich den Einsatz eines solchen aber für unsinnig.
Danke für eure Hilfe.
VG
wonic
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@NOMON schrieb am 4. Juli 2020 um 22:43:43 Uhr:
Ja @germania47, Deine Frage ist völlig off topic und völlig ohne Belang für die Frage des Thread-Erstellers!
Er wollte ja wissen, was geschieht, wenn man auf dem Anhörungsbogen keine Angaben zur Sache macht. Warum soll man dafür wissen, warum er dicht aufgefahren ist?
Weil in Deutschland nur der Fahrer für solche Ordnungswidrigkeiten haftet, muss die Behörde erstmal ermitteln, wer das Fahrzeug zur Tatzeit gefahren hat. Gibst Du zu, dass Du es warst, ist die Suche beendet. Für die Bußgeldbehörde eine bequeme Angelegenheit, denn sie weiß nun, wer der Adressat ihres Bescheides ist.
Wenn man es nicht zugibt, muss sie genauer prüfen, wer als Fahrer in Betracht kommt. Jetzt werden Fotoabgleiche mit dem Meldedaten vorgenommen oder ein Polizeibeamter kommt mal vorbei, fragt in der Nachbarschaft unter Vorlage von Fotos, wer die abgebildete Person ist. Bei dieser Gelegenheit klingelt man sicherlich auch direkt bei Dir, um die Übereinstimmung zu checken.
Erst wenn die Ermittlung abgeschlossen ist, erfolgt der Erlass eines Bußgeldbescheids oder die Einstellung, falls niemand ermittelt werden kann. Wegen dieser kleinen Chance würde ich aus Prinzip niemals Angaben zur Sache machen. Einfach nur die Personalien angeben und ankreuzen: Keine Angaben zur Sache. Und dann einfach stur: keine Angaben zur Sache, egal was passiert.
Natürlich ist die Chance ziemlich hoch, dass Du den Bußgeldbescheid tatsächlich erhältst, vor allem, wenn die Abbildung dich glasklar zeigt. Aber man kann ja nie wissen... Teurer wird es jedenfalls nicht, denn Schweigen ist Dein Recht und darf niemals einen Nachteil erzeugen.
Eine Gerichtsverhandlung erfolgt erst, wenn Du gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einlegst, dem nicht stattgegeben wird. Darüber braucht man sich im aktuellen Status aber noch nicht den Kopf zerbrechen. Ich würde einfach keine Angaben machen und dem Bußgeldbescheid entgegensehen. Den sollte man dann zahlen, wenn man keine guten Gründe dagegen hat.
Hört sich nett an diese Einstellung... Einfach aus Prinzip niemals die eigene Schuld zugeben, weil man damit aufgrund Verwaltungsfehler(?) eventuell mit einer Chance 1 zu 1000 durchkommen könnte.
Aber dann brauchen wir uns im gleichen Zuge nicht mehr beschweren, wenn Verwaltungsakte immer länger dauern, und immer teuerer werden für die Gesellschaft und die Steuerzahler.
Ähnliche Themen
62 Antworten
Zitat:
@wonic schrieb am 4. Juli 2020 um 21:27:37 Uhr
Da ich am nächsten Tag nochmal an dieser Stelle unterwegs war, und dann die Kamera bemerkte (wie ich jetzt weiss steht dir dort IMMER), werde ich wohl noch einen 2ten bekommen.
Hmm, erst mal abwarten, ob tatsaechlich ein zweiter Verstoss festgestellt wurde.
Schliesslich gehoerst Du doch nicht zu den Draenglern, oooooder?
Ciao
Ratoncita
Antworten muss ich ja innerhalb einer Woche... So habe ich es verstanden bzw. dass es so besser ist. Dennoch: was passiert wenn ich weder zugebe noch verneine? Wirds dann teurer, geht's vor Gericht? Was passiert dann?
Danke...
Es gibt nur zwei. Möglichkeiten:
Du stehst dazu und (er)trägst die Folgen wie ein Mann, das kommt hier im Forum immer gut.
Oder, Du lässt Dich von Anfang an von einem erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht beraten/vertreten.
Eine anwaltliche und evtl. gerichtliche Prüfung ist dein gutes Recht.
Edit: Ohne Rücksprache mit Deinem Anwalt solltest Du dann keine Äußerung (mündlich/schriftlich) machen.
Auch wenn du nein ankreuzt, das Foto aber gut ist, holt sich der Sachbearbeiter in der Regel vom Einwohnermeldeamt das digitale Passfoto. Lässt sich damit eine Übereinstimmung feststellen, kommt so oder so der Bußgeldbescheid, egal was du vorher angekreuzt hast. Von daher ist es zwar dein gutes Recht, nein anzukreuzen, hat aber auf den weiteren Fortgang des Verfahrens keine oder nur marginale Auswirkungen, wenn du wirklich zu Recht der beschuldigte Fahrer bist. Teurer wird es erstmal nicht, da wie erwähnt zunächst der Bußgeldbescheid kommt. Wenn du gegen diesen Widerspruch einlegst, dann geht die Sache üblicherweise vor Gericht, wobei das auch ziemlich sinnfrei wäre, wenn du kein gutes Argument hast, warum du nicht zahlen willst. Ein einfaches "Nein, ich war´s nicht!" reicht vor Gericht erst Recht nicht.
Ist eventuell OT, aus welchem Grund musste der TE so dicht auffahren?
Grundsätzlich sollte man bei so etwas NIEMALS irgendwelche Einlassungen tätigen, das kann nur nachteilig sein
Ja @germania47, Deine Frage ist völlig off topic und völlig ohne Belang für die Frage des Thread-Erstellers!
Er wollte ja wissen, was geschieht, wenn man auf dem Anhörungsbogen keine Angaben zur Sache macht. Warum soll man dafür wissen, warum er dicht aufgefahren ist?
Weil in Deutschland nur der Fahrer für solche Ordnungswidrigkeiten haftet, muss die Behörde erstmal ermitteln, wer das Fahrzeug zur Tatzeit gefahren hat. Gibst Du zu, dass Du es warst, ist die Suche beendet. Für die Bußgeldbehörde eine bequeme Angelegenheit, denn sie weiß nun, wer der Adressat ihres Bescheides ist.
Wenn man es nicht zugibt, muss sie genauer prüfen, wer als Fahrer in Betracht kommt. Jetzt werden Fotoabgleiche mit dem Meldedaten vorgenommen oder ein Polizeibeamter kommt mal vorbei, fragt in der Nachbarschaft unter Vorlage von Fotos, wer die abgebildete Person ist. Bei dieser Gelegenheit klingelt man sicherlich auch direkt bei Dir, um die Übereinstimmung zu checken.
Erst wenn die Ermittlung abgeschlossen ist, erfolgt der Erlass eines Bußgeldbescheids oder die Einstellung, falls niemand ermittelt werden kann. Wegen dieser kleinen Chance würde ich aus Prinzip niemals Angaben zur Sache machen. Einfach nur die Personalien angeben und ankreuzen: Keine Angaben zur Sache. Und dann einfach stur: keine Angaben zur Sache, egal was passiert.
Natürlich ist die Chance ziemlich hoch, dass Du den Bußgeldbescheid tatsächlich erhältst, vor allem, wenn die Abbildung dich glasklar zeigt. Aber man kann ja nie wissen... Teurer wird es jedenfalls nicht, denn Schweigen ist Dein Recht und darf niemals einen Nachteil erzeugen.
Eine Gerichtsverhandlung erfolgt erst, wenn Du gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einlegst, dem nicht stattgegeben wird. Darüber braucht man sich im aktuellen Status aber noch nicht den Kopf zerbrechen. Ich würde einfach keine Angaben machen und dem Bußgeldbescheid entgegensehen. Den sollte man dann zahlen, wenn man keine guten Gründe dagegen hat.
Zitat:
@NOMON schrieb am 4. Juli 2020 um 22:43:43 Uhr:
Ja @germania47, Deine Frage ist völlig off topic und völlig ohne Belang für die Frage des Thread-Erstellers!
Er wollte ja wissen, was geschieht, wenn man auf dem Anhörungsbogen keine Angaben zur Sache macht. Warum soll man dafür wissen, warum er dicht aufgefahren ist?
Weil in Deutschland nur der Fahrer für solche Ordnungswidrigkeiten haftet, muss die Behörde erstmal ermitteln, wer das Fahrzeug zur Tatzeit gefahren hat. Gibst Du zu, dass Du es warst, ist die Suche beendet. Für die Bußgeldbehörde eine bequeme Angelegenheit, denn sie weiß nun, wer der Adressat ihres Bescheides ist.
Wenn man es nicht zugibt, muss sie genauer prüfen, wer als Fahrer in Betracht kommt. Jetzt werden Fotoabgleiche mit dem Meldedaten vorgenommen oder ein Polizeibeamter kommt mal vorbei, fragt in der Nachbarschaft unter Vorlage von Fotos, wer die abgebildete Person ist. Bei dieser Gelegenheit klingelt man sicherlich auch direkt bei Dir, um die Übereinstimmung zu checken.
Erst wenn die Ermittlung abgeschlossen ist, erfolgt der Erlass eines Bußgeldbescheids oder die Einstellung, falls niemand ermittelt werden kann. Wegen dieser kleinen Chance würde ich aus Prinzip niemals Angaben zur Sache machen. Einfach nur die Personalien angeben und ankreuzen: Keine Angaben zur Sache. Und dann einfach stur: keine Angaben zur Sache, egal was passiert.
Natürlich ist die Chance ziemlich hoch, dass Du den Bußgeldbescheid tatsächlich erhältst, vor allem, wenn die Abbildung dich glasklar zeigt. Aber man kann ja nie wissen... Teurer wird es jedenfalls nicht, denn Schweigen ist Dein Recht und darf niemals einen Nachteil erzeugen.
Eine Gerichtsverhandlung erfolgt erst, wenn Du gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch einlegst, dem nicht stattgegeben wird. Darüber braucht man sich im aktuellen Status aber noch nicht den Kopf zerbrechen. Ich würde einfach keine Angaben machen und dem Bußgeldbescheid entgegensehen. Den sollte man dann zahlen, wenn man keine guten Gründe dagegen hat.
Hört sich nett an diese Einstellung... Einfach aus Prinzip niemals die eigene Schuld zugeben, weil man damit aufgrund Verwaltungsfehler(?) eventuell mit einer Chance 1 zu 1000 durchkommen könnte.
Aber dann brauchen wir uns im gleichen Zuge nicht mehr beschweren, wenn Verwaltungsakte immer länger dauern, und immer teuerer werden für die Gesellschaft und die Steuerzahler.
Zitat:
@germania47 schrieb am 4. Juli 2020 um 22:26:12 Uhr:
Ist eventuell OT, aus welchem Grund musste der TE so dicht auffahren?
Warum der TE ducht aufgefahren ist muss er nicht mitteilen. Im täglichen Straßenverkehr gibt es genug fälle, wo der Sicherheitsabstand unterschritten wird. Gerne in einer Fahrzeugkolonne, im Berufsverkehr. Man orientiert sich an den Vordermann des Vordermannes.
Relativ häufig sind es auch kleinere Leute betroffen, die in einem Wagen mit einer hohen Sitzposition sitzen. Durch den anderen Blickwinkel wird der Abstand oft falsch eingeschätzt.
Es besteht keine Verpflichtung den Anhörungsbogen auszufüllen und zurückzuschicken.
Das sollte man nur tun, wenn man sich mit Angaben entlasten kann.
Enthält der Anhörungsbogen aber fehlerhafte Angaben zur Person, dann muss man die Daten korrigieren und den Bogen zurückschicken.
@hydrou @NOMON Das Rechtsmittel gegen einen Bussgeldbescheid ist der Einspruch, einzulegen innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung desselben. Kann man nachlesen in §67 OWiG.
Widerspruch ist mal ganz was anderes.
Und ja, Anhörungsbogen muss man dann konsequenterweise auch nicht ausfüllen, auch nicht die vermeintlichen Pflichtangaben zur Person, wenn man denn der korrekte Adressat ist. Niemand muss sich selbst belasten und kann dieses konsequenterweise erst nach Erhalt des Bußgeldbescheides tun.
Oh, vielen Dank, @gardiner, für diese gut fundierte Auskunft (zu einer anderen Frage) und die nützliche Wiederholung.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 4. Juli 2020 um 21:41:20 Uhr:
Es gibt nur zwei. Möglichkeiten:
Du stehst dazu und (er)trägst die Folgen wie ein Mann, das kommt hier im Forum immer gut.
.
Und Ratschläge wie dieser kommen im Forum überhaupt nicht gut an.
Zitat:
@E97 schrieb am 5. Juli 2020 um 02:37:55 Uhr:
Hört sich nett an diese Einstellung... Einfach aus Prinzip niemals die eigene Schuld zugeben, weil man damit aufgrund Verwaltungsfehler(?) eventuell mit einer Chance 1 zu 1000 durchkommen könnte.
Aber dann brauchen wir uns im gleichen Zuge nicht mehr beschweren, wenn Verwaltungsakte immer länger dauern, und immer teuerer werden für die Gesellschaft und die Steuerzahler.
Nein, @NOMON hat das schon richtig gesagt; bloß keine Angaben zur Sache machen (genau genommen könnte man den Schrieb auch wegschmeißen, sofern nicht durch Einschreiben zugestellt)
Die Chancen sind wesentlich größer als 1 zu 1000. Denn in D muß man dir die Tat nachweisen und nicht du mußt deine Unschuld beweisen.
Auf dem Weg zum Bußgeld/Fahrverbot gibt es zahlreiche "Hintertürchen" zu entkommen, aber mit jeder Einlassung zur Sache schlägst du eine oder mehrere davon selbst zu. Oftmals weiß man ja nicht mal, ob/welche Beweismittel vorliegen.
Man muß dir nachweisen:
1. war das betreffende Auto am Tattag an der betreffenden Stelle
2. wer war am Steuer
3. welcher Sachverhalt wurde gemessen/gesehen
4. war die Meßstelle korrekt aufgestellt
5. waren die Meßgeräte noch gültig geeicht
6. war es evtl. ein sog. "Augenblicksversagen" (Schild übersehen)
....
....
(Nr. 4 und 5 kann m.W. nur ein Anwalt einsehen)
Beispiel: Wenn du jetzt irgendetwas laberst" wie "...das war doch eine Fehlmessung, ihr habt bestimmt denjenigen geblitzt, der mich überholt hat", dann hast du die Türchen Nr. 1 und 2 schon zugeschlagen!
Wenn du schreibst "ich mußte so schnell fahren, weil meine Frau dringend ins Krankenhaus mußte", dann hast du Nr. 1, 2 und 3 zugemacht und hinsichlich Nr. 6 sogar Vorsatz zugegeben, was die Strafe ggf. noch erhöht.
Und noch ein konkreter Fall aus eigener Erfahrung:
Man hat mir vorgeworfen, ich habe mit einem Wohnwagengespann auf der Autobahn überholt trotz "Überholverbot mit Anhänger".
Das stimmt, es war vor dem Elbtunnel, 3-spurig, ganz dichter Verkehr, teilweise Stop-and-go und an einer Ausfahrt haben sich die Autos bis auf die AB zurück gestaut und auf der rechten Spur standen die Fahrzeuge, die abfahren wollten, einige hundert Meter still. Da bin ich natürlich auf der Mittelspur daran vorbei gefahren, ich wollte ja weiter geradeaus.
Jetzt kann jeder selbst überlegen, welche Türen ich mit dieser Begründung alles zugeschlagen HÄTTE.
Habe aber keine Angaben gemacht, nach 2 Wochen kam die Einstellung des Verfahrens. Vermutlich hatte irgendein Blockwart oder ein Polizist in der Freizeit mich angezeigt ohne jede Beweise.
P.S:: Genannt war übrigens nur das Kennzeichen des Anhängers, als weiteres Türchen gab es also, ich hätte diesen an einen Bekannten verliehen....