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fragen an die rechtsabteilung

Themenstarteram 9. Juli 2006 um 13:47

händlerpfusch

 

Mahlzeit ich bin seit märz 2005 omega-user habe diesen bei einem händler erworben welcher noch den zahnriemen erneuert hat (aber nur diesen und nichts mehr )seit letzter woche steht mein auto in der werkstatt mit defekten zylinderkopfdichtungen

als erstes haben die schrauber da festgestellt das die spann- u. umlenkrollen nicht erneuert wurden und der riemen bei jedem nockenwellenrad um 1 zahn versetzt war kann ich den händler dafür zur kasse bitten

bevor die üblichen fragen kommen ist ein x25xe mit jetzt 146 tkm

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23 Antworten

Moin, grundsätzlich ist es verboten, Rechtsberatungen vorzunehmen von Personen, die aufgrund ihrer Stellung nicht dazu befugt sind. Deshalb ist der Titel des Freds etwas komisch gewählt. Hier kann jeder der dies tut, in Teufels Küche kommen.

Aber wenn es jetzt um die Frage geht, ob der Schaden an Deiner Omi von der Gewährleistung des Händlers abgedeckt ist, so wäre dies grundsätzlich zu bejahen. Gewerbliche Anbieter sind auch bei Verkäufen von Gebrauchtfahrzeugen hierfür zu belangen.

Einzige mir bekannte Regelungen diese Gewährleistung vertraglich auszuschließen, bestünde in einer schriftliche Fixierung des Gewähleistungsauschlusses. Aber selbst dann würde meines Wissens nach eine mindestens halbjährige Gewährleistungspflicht des Händlers bestehen, es sein denn dieses Fahrzeug wurde als nur für den Export bestimmt verkauft.

Insoweit würde ich denken, Du solltest die Kosten schon Deinem Händler "aufs Auge" drücken.

Hinzu kommt hier in jedem Fall der Pfusch, der beim Ersatz

des Zahnriemens gemacht wurde, so wie Du schreibst, kannst das ja auch nachweisen.

Insofern liegst Du vermutlich so oder so auf der richtigen Seite. Ob Dein Händler das nun anerkennt oder nicht, sei dahin gestellt. Ob Du dieses Recht über einen Anwalt erst einklagen musst, ist wohl abhängig von der Größe des Autohauses und der Finanzdecke von Dir und Deinem Autohaus.

Themenstarteram 9. Juli 2006 um 14:26

ich betrachte das mal nicht als rechtsberatung ein gutachten mit passenden bildern ist schon in arbeit mal sehen ob der händler es auf die spitze treibt und ich meine advocard zücken muss ach und danke noch für den hinweis

Ich gebe aber zu bedenken, das der michaxy seit März 2005 diesen Sachmangel hat. Jedenfalls lese ich das so raus. Daher bin ich der Meinung das er auf dem Schaden sitzenbleiben wird.

Andererseits habe ich auch schon gelesen das der Zahnriemen um einen Zahn versetzt zu erheblichen Leistungseinbußen geführt haben soll. Dann müßte man das doch eher gemerkt haben. Denkbar wäre für mich in der Theorie, das der mit der Verstellung des Zahnriemens verbundene falsche Zündzeitpunkt zu einer erhöhten Verbrennungstemperatur führen könnte. Dann wäre die ZKD ein klassischer Folgeschaden, aber das muß erst einmal nachgewiesen werden. Das die V6 Maschinen ohnehin Kühlprobleme haben, ist hinreichend bekannt ! Zu diesen Thema wird sich omega55 beim Treffen mit Sicherheit noch äußern.

@Mandel...

stimmt, man/ich sollte schon genauer lesen..

Nicht gelesen, das er von 2005 sprach...

Insofern dürfte es also alleinig noch über das Gutachten und

den falsch durchgeführte Wechsel des Zahnriemens gehen.

Sorry, michaxy, aber das 2005 hatte ich überlesen.

Trotzdem viel Glück dabei. Dürfte dann aber auch schwieriger werden. Trotzdem denke ich, Du hast gute Chancen, da ja die Gewährleistung zum 01.01.2002 geändert wurde. Danach gilt für den Wiederverkäufer eine gesetzl. Gewährleistung von 2 Jahren lt. BGB.

Ob und inwieweit Dein Autohaus dies ausschließen kann und oder es getan hat, ergibt sich aus Deinem Kaufvertrag.

Themenstarteram 9. Juli 2006 um 14:39

@ Mandel

es ist eigentlich nicht üblich das man sich wenn man ein anderes auto kauft erstmal 2,5 stunden daran macht und die zahriemenabdeckung wegschraubt und alles kontroliert

den leistungsverlust habe ich nicht gemerkt da ich das erste mal einen v6 gekauft habe dann mit 1600 kg lebendgewicht und automatik habe ich eh nicht so viel erwartet meine frau hatte gleich am ersten tag zu mir gesagt das der nicht so gut geht wie der vectra 2000 den wir vorher hatten

wären jetzt die zkd´s nicht gekommen hätte ich das erst in 2 -3 jahren gemerkt wenn der nächste zahnriemen dran ist

@michaxy

Hab das nochmal korrigiert. Die gesetzl. Gewährleistung f. Wiederverkäufer liegt ab dem 01.01.2002 bei 2 Jahren. Allerdings liegt die Beweislast nach Ablauf von 6 Monaten bei Dir.

Also Gutachten, das der Zahnriemenwechsel ursächlich für den ZKD Schaden verantwortlich ist (was ich nicht beurteilen kann) . Nach dem halben Jahr innerhalb der Zweijahresfrist kommt die Beweislastumkehr zum tragen. Das heißt, nach einem halben Jahr musst Du es nachweisen können.

@michaxy

Das sollte auch kein Vorwurf an dich sein !

Ich drücke dir dennoch die Daumen das Du in dieser Frage was bewegt bekommst.

Was für ein Händler war es denn, das heißt welche Marke ?

Themenstarteram 9. Juli 2006 um 14:57

war ein freier händler nicht markengebunden ich werde mich auf jeden fall noch mal an opel wenden und mich schlau machen was für folgeschäden durch einen falsch montierten zahnriemen bekannt sind und dann kriegt der eine geballte ladung das diese typen endlich mal was lernen wenn ich pfusch abliefere muss ich auch dafür gerade stehen

Hallo

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwar 2 Jahre, sie kann aber bei gebrauchten Dingen auf ein Jahr eingeschränkt werden. Man kann wohl davon ausgehen, dass der Händler das auch getan hat.

Man müsste ihm wohl schon so etwas wie arglistige Täuschung nacheisen, um noch was machen zu können.

Lars

Themenstarteram 9. Juli 2006 um 18:20

ich gehe da morgen mal ganz locker ran und werde ihm mal erklären das er ein problem hat und schon mal genug asche locker machen soll der muss ja eine haftpflichtversicherung oder sowas haben

So wie ich das verstanden habe, hat ja ein FOH festgestellt, daß der Zahnriemen pfuschig eingebaut wurde. Von Opel gibt es ja genaue Anweisungen, wie sowas zu machen ist. Wenn die Umlenkrollen nachweisbar nicht gewechselt wurden, so ist das keine Garantiefrage sondern Fahrlässigkeit oder sogar Betrug. Problem ist, kann man nachweisen, daß der Zahnriemen gewechselt wurde? Stehts im Checkheft oder gibt es einen Aufkleber im Motorraum?

Jörg

Themenstarteram 10. Juli 2006 um 20:05

ein aufkleber mit datum und unterschrift ist vorhanden die werkstat wo das auto jetzt steht hat mir den datums stempel gezeigt der immer auf den bauteilen steht der riehmen ist kein orginalteil sondern von gates aber die rollen sind orginal und da ist eine prägung von 1995 drauf also alt

ps bevor den tread jemand falsch versteht ich hatte versucht den titel zu ändern aber leider geht das hier nicht

mal ne blöde frage, meine ich möchte meinen das ich vom v6 schon ahnung habe...wie ist denn der motor gelaufen wenn ein zahn falsch war? dann läuft der motor nicht sondern schlägt nur auf die ventile auf und das zwar heftigst...nur mal so als einwurf.

am 11. Juli 2006 um 11:09

Moin,

dann werfe ich mal zurück :D

Der V6 kann sehr wohl mit versetztem ZR laufen. Hab ich schon 2 mal hinter mir. Man hat zwar Leistungsverlust und die Oma säuft wie ein Loch aber sie läuft....

Gruss

Marcus

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