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Fragen bzgl. Abmeldung
Hallo,
mein Oldtimer steht seit vielen Jahren in einer Garage. Er wird quasi nicht bewegt außer alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung. Er ist also angemeldet mit HU Plakette. Im Mai müsste ich mal wieder zum TÜV. Nun überlege ich, ob ich ihn abmelde. Was würdet ihr mir raten:
1. angemeldet lassen und alle 2 Jahre zum TÜV vorfahren. Hat bisher immer geklappt ist aber ein Aufwand (das Auto steht 600 KM entfernt von mir).
2. Abmelden (oder stilllegen? was ist da der Unterschied?)? Vorteil ich muss nicht alle 2 Jahre TÜV machen. Was passiert aber mit dem H-Kennzeichen? Muss ich das H-Gutachten beim nächsten anmelden wieder machen?
Was meint ihr?
Danke und Grüße Ashley
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26 Antworten
Wenn Du ihn abgemeldet hast, ist alles auf Null. Würd ich machen, spart Geld. Und warum TÜFFF wenn der Wagen jahrelang in der Garage steht? Solltest aber immer mal nachsehen ob was gemacht werden muß. Denn vom stehen wird er auch nicht besser.
...was meinst du mit "alles auf Null"? H-Gutachten muss dann - auch nach kürzerer Zeit ohne Anmeldung - wieder gemacht werden?
Nein, ich glaube wenn es einmal erstellt ist gilt es. Es kostet ja nichts während der Abmeldung.
Mit der Zulassung als Oldtimer ändert sich die Schlüsselnummer. Also erfolgt die Wiederzulassung auch als Oldtimer.
Aber Zulassung als Oldtimer und H-Kennzeichen ist doch etwas anderes, oder? Ich dachte, jedes Auto ab 30 Jahre ist Oldtimer, aber nicht jeder Oldtimer erhält H-Kennzeichen?
Ein H-Kennzeichen bekommst Du wenn dein Fahrzeug ´historisch wertvoll´ ist.
Mit dem Erreichen der 30 Jahre ändert sich nichts. Erst das H-Kennzeichen macht aus dem Auto zulassungstechnisch einen Oldtimer.
Fahr doch einfach ein wenig damit.
Wenn du deinen Wagen abmeldet, bekommst du ihn allerdings nur wieder zugelassen mit Tüv. Die Kennzeichen musst du dir reservieren, denn die werden sonst auch wieder freigegeben.
Zusätzlich muss man aufpassen mit der Versicherung. Meldet man ab, ist der Oldi ja noch versichert, ABER nur ein Jahr! Ab dann ist dein Wagen dann eben nicht mehr versichert. So ists zumindest bei mir.
Gruß woita
Zitat:
Original geschrieben von Woita85
Wenn du deinen Wagen abmeldet, bekommst du ihn allerdings nur wieder zugelassen mit Tüv. Die Kennzeichen musst du dir reservieren, denn die werden sonst auch wieder freigegeben.....
Gruß woita
Nicht ganz richtig. Die Nummern gehen ein Jahr lang in einen Pool auf den nicht zugegriffen werden kann. Will sagen ein Jahr ist die Nummer sicher.
Zitat:
Original geschrieben von Woita85
Zusätzlich muss man aufpassen mit der Versicherung. Meldet man ab, ist der Oldi ja noch versichert, ABER nur ein Jahr! Ab dann ist dein Wagen dann eben nicht mehr versichert. So ists zumindest bei mir.
Gruß woita
Man kann ihn, zumindest war es bei OCC so, weiterhin versichern.
Ist dann ein anderer Tarif. Sehr zu empfehlen.
Und war da nicht was von länger als 7 Jahren nicht angemeldet = Vollabnahme?
Das mit dem "Pool" in dem die Kennzeichen für ein Jahr nicht wieder ausgegeben würden halte ich für ein Gerücht. Ich weiß von Fällen, in denen das Kennzeichen schon kurz nach der Abmeldung bei einem anderen am Auto hing. Ich glaube das ist so seit man Kennzeichen auf sein nächstes Auto übernehmen kann. Alles hat Vor- und Nachteile. Reservieren kann man Kennzeichen für drei Monate, das hilft also auch nicht wirklich weiter.
Man kann den Oldtimer auch versichern, wenn er nicht zugelassen ist. Würde ich auch machen.
Das mit der Vollambahme nach sieben Jahren Stillegung gibts glaube ich nicht mehr.
Ui das klingt alles kompliziert.
Also um das Kennzeichen geht es mir nicht. Ich brauche da nicht das selbe wieder. Aber warum versichert ihr das Fahrzeug, wenn es abgemeldet ist? Was ist da der Vorteil?
Und bei wieder-Anmledung: das H-Gutachten verfällt oder verfällt nicht mehr?
Eine Ruheversicherung ist sinnvoll weil das Auto auch in der Garage zu Schaden kommen kann.
Soweit ich weiß erlischt das H nicht.