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Fragen zu ABE und Schrauben Spurverbreiterung

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 7. April 2005 um 19:22

Hallo Jungs,

habe mal zwei Fragen.

1. Eine ABE sagt ja aus, das ich keine TÜV Begutachtung benötige besser machen muß, oder?

Was soll ich darunter verstehen, wer kontrolliert dann, ob ich die Auflagen eingehalten habe?

ABE ist ja dann immer mitzuführen, oder? Eine Eintragung ist aber auch möglich?

2. Habe 4 Spurverbreiterungen noch von Powertech Typ 10.015. Nun im Teilegutachten steht das die Schrauben dafür Kegelbundkopf haben.

Zwei Scheiben haben das auch, die anderen zwei haben Kugelbundkopf.

Wie kommt das, auch die bezeichung steht bei diesen zwei Scheiben auf den Zentriering. Bei den anderen Scheiben steht es außen. Komisch!

Müßte es nicht dem Teilegutachten übereinstimmen?

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16 Antworten
am 7. April 2005 um 19:32

Generell brauchst du Bolzen die zu deinen felgen passen .. also die form des kopfes und die länge! das wird auch beim tüv bei der felgeneintragung überprüft .. inwiefern die bolzen jetzt härter sein müssen wegen der erhöhren belastung entnimmst du dann deinen bolzen .. da steht normal ne nr drauf .. 8.8 oder 10,schlagmichtot.

aber ne abe für spurverbreiterungen wär mir neu ..

nen teilegutachten ist KEINE ABE. mit nem teilegutachten musste die sachen vom tüv begutachten und eintragen lassen.

gruss kalle

Themenstarteram 7. April 2005 um 19:39

Die Scheiben 10.015 von Powertech gibts mit ABE, siehe www.powertech.de

Ich meine nicht die Bolzen für die Radbefestigung, sondern für die Scheibenbefestigung, habe ich vergessen zu erwähnen, es handelt sich um das System A, anschrauben.

....

Themenstarteram 7. April 2005 um 19:49

Wer lesen kann ist klar im Vorteil, habe jetzt gelesen, das eben wenn ich die Auflagen beachte nur die ABE zu den Fahrzeugpapieren hinzufügen muß, wenn ich Serien-Rad-Reifenkombination drauf lasse.

Also kein Tüv,...

am 7. April 2005 um 19:53

komisch ich kann nur das teilegutachten finden?! http://www.powertech.de/.../?...

das musst du aufjedenfall eintragen lassen sonst erlischt sofort mit einbau deine betriebserlaubnis.

nen teilegutachten hat rein garnichts mit ner abe zutun ..

gruss kalle

am 7. April 2005 um 19:55

les mal abschnitt 0. auf seite 2.

also wer lesen kann ist klar im vorteil ;o)

Themenstarteram 7. April 2005 um 20:01

Denkst du...

aber sehe dich mal bei "Spurverbreiterungen mit ABE" um. Nach Typ 10.015

am 7. April 2005 um 20:05

wo bitte siehst du da ne ABE für nen golf2 und dann noch für die 10.015 http://www.powertech.de/.../abe_ergebnis.html?hersteller=VW

????

Themenstarteram 7. April 2005 um 20:10

du schaust falsch...

gehe zurück auf die Hauptseite, dann Gutachten, dann Spurverbreiterungen mit ABE.

Warum die das dort nicht in die Typenlisten geschrieben weiß ich nicht.

am 7. April 2005 um 20:26

Das ist irgendwie nur sonne pseudo ABE .. du musst dir von einem anerkannten sachverständigen (tüv/dekra usw) bescheinigen lassen das dein fahrzeug dem serienzustand entspricht ;o/

siehe auflage 1.

desweiteren darfste die auch nicht mit deinen 6x15 BBS Felgen vom 3er Golf GT weil die nicht zum serienzustand gehören btw sofern nicht schon getan müssen die auch eingetragen werden.

ich würd mir einfach das teilegutachten nehmen und das da rüber eintragen lassen .. kostet genau soviel und macht wesentlich weniger ärger ..

Themenstarteram 7. April 2005 um 20:33

Es geht nicht um meinen Golf II, da sind die 40.015 drauf, alles abgenommen mit Teilegutachten und eingetragen.

Nein, habe noch welche rumliegen 10.015 und da mein Vater noch nen 3er als zweiten hat, überlege ich eben halt ob ich die dort drauf machen soll und halt die ABE in´s Auto legen.

Ich weiß was du meinst....mit Auflage 1., aber warum heißt es dann ABE?

So ein Schwachsinn....

Themenstarteram 7. April 2005 um 20:37

Naja, wenn das dann doch so blöd ist, dann werde ich die doch nicht drauf machen, Kosten sollte es halt nichts...oder ich finde nen netten Prüfer...

Mal sehen... ;-)

am 7. April 2005 um 20:38

tja man muss sich manche sachen echt genau durchlesen ... kann böse enden bei ner kontrolle ..

ich find es aber auch komisch das die einerseits ne pseudo abe anbieten womit man zum tüv muss und dann das eigentliche teilegutachten womit man es auch auf andere fahrzeuge eintragen lassen kann womit man auch zum tüv muss .. nja so oder so .. mit eintragen musste die abe nich mitschleppen .. hin musste so oder so ..

btw wird wohl nich eingetragen sondern nur abgenommen .. bekommst also nen abnahmewisch .. damit kannste dann zum strassenverkehrsamt gurken und für 11 euro das in brief und schein eintragen lassen .. ;o) muss man aber nich ..

Themenstarteram 7. April 2005 um 20:41

Re: Fragen zu ABE und Schrauben Spurverbreiterung

 

Zitat:

Original geschrieben von sachse-dd

2. Habe 4 Spurverbreiterungen noch von Powertech Typ 10.015. Nun im Teilegutachten steht das die Schrauben dafür Kegelbundkopf haben.

Zwei Scheiben haben das auch, die anderen zwei haben Kugelbundkopf.

Wie kommt das, auch die bezeichung steht bei diesen zwei Scheiben auf den Zentriering. Bei den anderen Scheiben steht es außen. Komisch!

Müßte es nicht dem Teilegutachten übereinstimmen?

Wer weiß darauf noch eine Antwort?

Oder wer hat auch vier gleiche Scheiben mit unterschiedlichen Schraubköpfen?

Themenstarteram 7. April 2005 um 20:45

Zitat:

Original geschrieben von kalle-KLE

btw wird wohl nich eingetragen sondern nur abgenommen .. bekommst also nen abnahmewisch .. damit kannste dann zum strassenverkehrsamt gurken und für 11 euro das in brief und schein eintragen lassen .. ;o) muss man aber nich ..

Bei nen Teilegutachten muß ich doch die Abnahme ja eintragen lassen,oder?

Und bei einen Abnahmewisch nicht...?! Aber dafür rumschleppen, hätte dann halt 11 Euro gespart, oder wenn ich wieder mal was verändern lassen muß im Schein.

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