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Fragen zu Anhängerbetrieb...

Themenstarteram 4. Mai 2010 um 10:39

Hallo zusammen,

hab eine kurze Frage zum Fahren mit Anhänger...

Im Fahrzeugschein sind ja zwei Werte/Grenzen eingetragen wieviel man mit einem Fahrzeug ziehen darf...einmal mit ungebremsten und einmal mit gebremsten Hänger...

Darf ich nun das momentan tatsächliche Gesamtgewicht welches im Fahrzeugschein eingetragen ist einfach nicht überschreiten oder darf ich erst gar keinen Hänger anhängen, der das theoretisch überschreiten könnte, auch wenn ich ihn nicht über diese Grenze belade...????

Gruß und Danke

Marc

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30 Antworten

Da du diese Frage stellst, hast du sicherlich nur B und kein BE

Oder hast du die "alte" Klasse 3 ?

Je nach Fahrerlaubniss spielt die mögliche zgM eine Rolle

Themenstarteram 4. Mai 2010 um 11:02

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Da du diese Frage stellst, hast du sicherlich nur B und kein BE

Oder hast du die "alte" Klasse 3 ?

Je nach Fahrerlaubniss spielt die mögliche zgM eine Rolle

ich hab noch den alten Schein...ganz normal die 3....:-))

am 4. Mai 2010 um 11:27

Für die Führerscheinklassen zählen die zulässigen Gewichte, für das Fahrzeug/Gespann die tatsächlichen.

Beispiel: Dein Auto darf 1000kg gebremst ziehen, dann darfst du auch einen Anhänger ziehen der gebremst ist und 3,5t zulässiges Gewicht hat bei <1000kg leer.

Als Anhängelast zählt das was beim Anhänger auf der Achse lastet. In dem Beispiel dürfte der Anhänger also 1000kg tatsächliches Gewicht auf der Achse haben zuzüglich der Stützlast (üblich 50-75kg bei PKW)

Themenstarteram 4. Mai 2010 um 11:35

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Für die Führerscheinklassen zählen die zulässigen Gewichte, für das Fahrzeug/Gespann die tatsächlichen.

Beispiel: Dein Auto darf 1000kg gebremst ziehen, dann darfst du auch einen Anhänger ziehen der gebremst ist und 3,5t zulässiges Gewicht hat bei <1000kg leer.

Als Anhängelast zählt das was beim Anhänger auf der Achse lastet. In dem Beispiel dürfte der Anhänger also 1000kg tatsächliches Gewicht auf der Achse haben zuzüglich der Stützlast (üblich 50-75kg bei PKW)

Danke....genau das wollte ich wissen....dann passt es.....:-))

Gruß

Marc

Je nach Zugfahrzeug das 1,5 fache hinten dran.

Theoretisch dürftest du 18,75 t insgesammt bewegen bei max 3 Achsen.

In der Zulassungsbescheinigung steht ggf. auch etwas von der zulässigen Gesammtzugkombination und/oder 8% bzw 12% Steigung.

Hallo zusammen

Ich möchte die verwirrung noch etwas erhöhen .

Die im Fahrzeug unter gebremst oder ungebremste

Anhängelast bezeichneten Gewichte beziehen sich

wie bereits erwähnt auf die tatsächliche Anhängelast.

So darfst Du zum Beispiel mit 1000 Kg einen Anhänger

mit zulässigen 2,5 To zwar ziehen, aber eben nur bis

max 1000 kg beladen also etwa 150 Kg zuladen.

Dabei wird häuffig die tatsächliche Zuladung

und die Bauartbedingte zulässige Zuladung

verwechselt oder nicht berücksichtigt. Mein

Anhänger hat ein Leergewicht von 650 Kg eine

zulässiges Gesamtgewicht von 2000 Kg.

So darf ich nur 1350 Kg zuladen obwohl mein

Fahrzeug 2100 Kg Anhängelast hat.

Ich hoffe nicht zuviel verwirrt zu haben JOl.

Dann können wir auch weiter verwirren und das bei vielen Fahrzeugen angegebene "Zuggesamtgewicht" erwähnen.

Mein Vito durfte 2 Tonnen ziehen und wog Leer 2 Tonnen. Zulässiges Zuggesamtgewicht war aber 4,6 Tonnen. Also darf ich mit leerem Fahrzeug 2,6 Tonnen ziehen.

Oder? ;)

am 4. Mai 2010 um 17:20

Ich würde sagen "oder"!

Die Anhängelast von 2 to darf nicht überschritten werden. Wenn du aber einen Anhänger mit diesem Gewicht ziehst, darfst du m.E. noch 600 kg in den Vito laden, so dass das zulässige Zuggesamtgewicht erreicht wäre.

Oder? ;)

am 4. Mai 2010 um 17:27

Oder 800 kg in den Vito und dann nur 1800 kg hinten dran.

Bei vielen Autos sind die zulässigen Anhängelasten auch höher als es an entsprechender Stelle im Schein steht. Danach dürfte ich gebremst 1200 kg ziehen. Unten in den Bemerkungen steht aber dann etwas von 1590 kg "BIS 8 PROZ. STEIG:". Also darf ich mit meinem 19 Jahre alten Kompakten 1590 kg ziehen :)

Moin Moin !

Und um die Verwirrung noch zu steigern :

Die hier gelesene Behauptung,die Stützlast zähle zur Beladung des Zugfzgs,nicht aber zur gezogenen Masse des Anhängers,stimmt nur bei einer Anhängerkupplung mit ABG.Bei einer Anhängerkupplung nach EG-Recht zählt die Masse des abgekuppelten Anhängers.

MfG Volker

am 7. April 2011 um 15:53

Und jetzt wird es sogar noch schlimmer ,

am Sontag, den 03.04.2011 um 16:30 Uhr in der Sendung schneller als die Polizei erlaubt bei VOX :

1 Combo mit einer Anhängelast von 1000 KG hatte einen Anhänger

mit einem ZGG von 2000 KG angehangen.

Der Anhänger hatte ein Leergewicht von 450 KG, beladen war dieser

mit einigen leeren Eimern und Putzzeug ( max 200 KG ) , also weit unter 1000 KG tatsächliches Gewicht. Führerschein war in dem Fall die Klasse 3.

Laut den Beamten durfte der Combo den Anhänger nicht ziehen und mußte diesen abhängen. Da zählte nicht das tatsächliche Gewicht sonderm das ZGG des Anhängers !

Angehalten wurde von dem Videowagen der Polizei nicht wegen zu schnell oder so, es war die Aussage, das dieses KFZ den Anhänger nicht ziehen darf !

Gruß Elpaso1609

PS: Wer möchte kann sich die Sendung sicherlich im Internet noch ansehen, denke ich mal ! ?

Zitat:

Original geschrieben von elpaso1609

Und jetzt wird es sogar noch schlimmer ,

am Sontag, den 03.04.2011 um 16:30 Uhr in der Sendung schneller als die Polizei erlaubt bei VOX :

1 Combo mit einer Anhängelast von 1000 KG hatte einen Anhänger

mit einem ZGG von 2000 KG angehangen.

Der Anhänger hatte ein Leergewicht von 450 KG, beladen war dieser

mit einigen leeren Eimern und Putzzeug ( max 200 KG ) , also weit unter 1000 KG tatsächliches Gewicht. Führerschein war in dem Fall die Klasse 3.

Laut den Beamten durfte der Combo den Anhänger nicht ziehen und mußte diesen abhängen. Da zählte nicht das tatsächliche Gewicht sonderm das ZGG des Anhängers !

Angehalten wurde von dem Videowagen der Polizei nicht wegen zu schnell oder so, es war die Aussage, das dieses KFZ den Anhänger nicht ziehen darf !

Gruß Elpaso1609

PS: Wer möchte kann sich die Sendung sicherlich im Internet noch ansehen, denke ich mal ! ?

Eigentlich wollte ich ja jetzt posten, das Polizisten auch nur Menschen sind und nicht alles wissen können, zumal die Geschichte, dass Polizisten vom zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers ausgehen, wohl weder neu noch selten ist.

Dann hab ich mich mal aber auf die Suche gemacht, wie und vor allem wo (Gesetz/Verordnung) definiert ist, was genau als Anhängelast zählt.

Und siehe da, sie ist es nicht, zumindest nicht vom Gesetzgeber, wieder etwas, wo sich erst ein Gericht mit beschäftigen musste, um die Sache klar zu machen:rolleyes::

Zitat:

Der Begriff Anhängelast ist im Straßenverkehrsrecht nicht definiert. Unter Anhängelast ist nach der Zweckbestimmung der Vorschrift grundsätzlich jede Last zu verstehen, die hinter den mit einer Anhängekupplung ausgestatteten Kraftfahrzeugen mitgeführt wird, jedoch nur das tatsächliche Gewicht der mitgeführten Anhänger, nicht deren zulässiges Gesamtgewicht ( OLG Köln VRS 59/ 471 )

Gruß

MS

Kann man zumindest derzeit noch:

Sendung

Kurz und knapp: Das war - auf den Anhängerbetrieb bezogen - kompletter Blödsinn.

Kommt bei den "Doku-Soaps" auf Comedy Central + Konsorten aber häufiger mal vor!

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Kann man zumindest derzeit noch:

Sendung

Kurz und knapp: Das war - auf den Anhängerbetrieb bezogen - kompletter Blödsinn.

Kommt bei den "Doku-Soaps" auf Comedy Central + Konsorten aber häufiger mal vor!

Wär ja schön, wenn´s nur ein Bußgeld gäbe, Widerspruch einlegen mit entsprechender Begründung und feddisch.

Aber erklär mal einem Polizisten, der dich nicht weiterfahren lassen will, dass er im Unrecht ist und dass Du eben doch weiterfährst, schon allein weil Du weit, weit weg sowohl vom Start als auch vom Ziel deiner Reise bist und keiner "mal eben" den Hänger holen kann, Stichwort "Wohnwagen".:D:D

Ich glaub, bevor ich das nächste Mal was "Großes" an meinen Combo hänge, lege ich mir ne Kopie vom genannten Gerichtsurteil ins Handschuhfach.:D;)

Gruß

MS

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