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Fragen zu Mercedes Plus3-Finanzierung / allgemein Zielfinanzierung

Themenstarteram 12. Mai 2016 um 8:49

Hallo liebe Motortalk-Gemeinde,

habe nachfolgende Fachfrage an Euch bzgl. meiner Mercedes Plus3-Finanzierung bzw. allgemein zur Zielfinanzierung:

Habe einen Merceds im Wert von 28.550 EUR mit einer Anzahlung von etwa 7.500 EUR zielfinanziert. Die Dauer der Zielfianzierung beläuft sich auf 4 Jahre und läuft Ende August 2016 ab. Als Schlussrate bleiben 11.420 EUR. Wenn ich die bezahle, gehört das Fahrzeug mir. Ixch kann diese auch anschlussfinanzieren. So weit ist mir alles klar.

Aber was passeirt eigentlich, wenn ich den Wagen zurückgebe?

Dabei muss noch erwähnt werden, dass ich eine Zusatzvereinbarung über die Rückkaufbdingungen getroffen habe. Dort steht, dass die Höhe des Rückkaufpreises auf 11.420 (=Schlussrate) EUR festgelegt wird.

Was heisst das konkret für mich?

1. Geht der wagen zurück an Händler und ich bekomme nichts?

2. Da man davon ausgehen kann, dass der Wagen mehr wert ist als die Schlussrate, bekomme ich vom Händler die Differenz wischen dem tatsächlichen Wert und der ausstehenden Schlussrate asugezahlt?

3. Heisst das, dass ich vom Händler die genannte Schlussrate ausgezahlt bekomme, sofern alle Bedingungen in der Vereinbarung über die Rückkaufbedingungen erfüllt sind?

Für Eure Antworten bedanke ich mich herzlich im Voraus. Danke schön!

Die vorgennanten Fragen wurden mir bis heute weder von der Merceds-Benz-Bank noch von meinem Merceds-Benz-Autohaus/Händler beantwortet. Außer einer allgemeinen, nichts sagenden Email habe ich von der MB-Bank nichts erfahren. Und mein MB-Händler hat meine Emails bis jetzt unbeantwortet gelassen. Deswegen bitte ich Eurch um Hilfe hier.

Gruß aus dem Ruhrgebiet (GE) an die Motortalk-Gemeinde

kozi11

 

Beste Antwort im Thema

Wenn du meinst, das der Wagen dann mehr wert ist -> kaufe ihn für die vereinbarte Schlusssumme und verkaufe ihn dann selber weiter...

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Zitat:

@kozik11 schrieb am 12. Mai 2016 um 10:49:23 Uhr:

 

1. Geht der wagen zurück an Händler und ich bekomme nichts?

Ja. Inwiefern es Vereinbarungen bzgl. Mehr- oder Minderkilometern (ähnlich wie beim Leasing) gibt, könnte es dafür noch ein paar Euro geben. Oder Du musst noch nachzahlen.

Zitat:

2. Da man davon ausgehen kann, dass der Wagen mehr wert ist als die Schlussrate, bekomme ich vom Händler die Differenz wischen dem tatsächlichen Wert und der ausstehenden Schlussrate asugezahlt?

Nein, warum auch? Das Fahrzeug geht vertragsgemäß an den Händler zurück und der trägt das Verwertungsrisiko bzw. die Verwertungschancen, wie bei jedem anderen angekauften Gebrauchtfahrzeug auch.

Mal angenommen, Du würdest ein altes Fahrzeug beim Kauf eines Neuwagens für 4000 € in Zahlung geben und der Händler kann es dann für 5500 € verkaufen. Glaubst Du, Du würdest die 1500 € Differenz bekommen?

Wenn du meinst, das der Wagen dann mehr wert ist -> kaufe ihn für die vereinbarte Schlusssumme und verkaufe ihn dann selber weiter...

am 12. Mai 2016 um 10:19

Wenn du den Wagen zurück gibst dann war das wie ein Privat Leasing. Das Geld ist weg.

Zitat:

@kozik11 schrieb am 12. Mai 2016 um 10:49:23 Uhr:

 

3. Heisst das, dass ich vom Händler die genannte Schlussrate ausgezahlt bekomme, sofern alle Bedingungen in der Vereinbarung über die Rückkaufbedingungen erfüllt sind?

Nein, der Händler übernimmt den Wagen und zahlt die Schlussrate an die finanzierende Bank.

Wenn du den Wagen zurückgibst hast du keine Schulden mehr, aber auch kein Geld und kein Auto.

Wenn du das Geld einstreichen willst das der Wagen vermutlich noch mehr Wert ist, musst du zunächst die Schlussrate bezahlen. Es sei denn du findest einen Käufer der bereit ist so einen umständlichen Deal mitzumachen, bei dem gleichzeitig die Schlussrate eingezahlt und der Brief übergeben wird - zum Beispiel beim Händler oder einer Bank. So was geht, erschwert aber den Verkauf.

Der Händler nimmt ihn nicht zurück, er kauft ihn zurück. Der Wagen wird bewertet vom Gutachter, wenn der Wagen mehr Wert ist, dann bekommst du das Geld natürlich ausbezahlt.

am 12. Mai 2016 um 17:34

Zitat:

@-K!nickel- schrieb am 12. Mai 2016 um 19:21:34 Uhr:

Der Händler nimmt ihn nicht zurück, er kauft ihn zurück. Der Wagen wird bewertet vom Gutachter, wenn der Wagen mehr Wert ist, dann bekommst du das Geld natürlich ausbezahlt.

Nein, das ist Unsinn.

Der genannte Betrag ist fix. Der TE kann ihn dafür auslösen oder er gibt ihn zurück. Was das Auto tatsächlich wert ist, spielt in dem Prozess keine Rolle. Sprich es ist für den TE bei Rückgabe egal, ob es mehr oder weniger wert ist, er muss weder drauf zahlen, noch bekommt er was zurück.

P.S.:

Die Daten sind ein wenig dünn, aber der Wert kommt mir auch niedrig vor, sprich übernehmen scheint nicht schlecht zu sein.

am 12. Mai 2016 um 18:08

Irgendwie irritierend zu lesen, wie jemand bei einem Betrag von ca. 30k € nicht genau weiß, was er da unterschrieben hat...

Zu deinen Fragen:

1. Ja

2. Nein

3. Absolut nein

am 12. Mai 2016 um 18:48

Zitat:

@-K!nickel- schrieb am 12. Mai 2016 um 19:21:34 Uhr:

.... wenn der Wagen mehr Wert ist, dann bekommst du das Geld natürlich ausbezahlt.

... Entweder Du hast die Bedingungen der Mercedes Plus3 Finanzierung gar nicht gelesen oder Du hast sie nicht verstanden ...

Gruß

Der Chaosmanager

Hast recht, das kann ja gar nicht gehen... ach Moment, doch ging ja bei mir so :D

Zitat:

@DonnerStier schrieb am 12. Mai 2016 um 12:19:15 Uhr:

Wenn du den Wagen zurück gibst dann war das wie ein Privat Leasing. Das Geld ist weg.

Geld ist bei einem Gebrauchsgut immer weg oder bekommst du fürs Klospülen Geld überwiesen :)

Die Kunst ist den für sich besten Deal zur besten Kondition zu finden

am 13. Mai 2016 um 7:17

Zitat:

@-K!nickel- schrieb am 12. Mai 2016 um 22:56:52 Uhr:

Hast recht, das kann ja gar nicht gehen... ach Moment, doch ging ja bei mir so :D

Mit Sicherheit nicht!

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 13. Mai 2016 um 09:17:58 Uhr:

Zitat:

@-K!nickel- schrieb am 12. Mai 2016 um 22:56:52 Uhr:

Hast recht, das kann ja gar nicht gehen... ach Moment, doch ging ja bei mir so :D

Mit Sicherheit nicht!

Vielleicht doch - wenn er dem Händler einen neuen Wagen abgenommen hat. Dann nimmt der Händler den Wagen zu einem marktgerechten Inzahlungnahmepreis rein und rechnet den Mehrwert auf den neuen Wagen an.

Aber dass ein Händler - ohne Neugeschäft - mehr für einen Wagen zahlt als er im Rahmen des garantierten Rückkaufpreises zahlen muss, das höre ich zum ersten Mal.

Wobei... denkbar wäre es in ganz exotisch konstruierten Ausnahmefällen. Zum Beispiel wenn der Rückkaufwert von Anfang an unrealistisch niedrig kalkuliert war, weil der Kunde den Wagen am Ende der Laufzeit eigentlich übernehmen wollte und es sich später anders überlegt hat.

Dann könnte sich der Händler überlegen einen realistischen aber für ihn immer noch attraktiven Preis zu bieten. Aber das dürfte ein Ausnahmefall sein.

Solche Konstrukte sind aber nicht Usus und die Praxis...daher nicht als Beispiel heran zu nehmen.

am 13. Mai 2016 um 11:44

Zitat:

@Bloedbaer schrieb am 13. Mai 2016 um 12:02:39 Uhr:

 

Vielleicht doch - wenn er dem Händler einen neuen Wagen abgenommen hat. Dann nimmt der Händler den Wagen zu einem marktgerechten Inzahlungnahmepreis rein und rechnet den Mehrwert auf den neuen Wagen an.

Technisch gesehen läuft das aber dann immer so, dass der Kunde das Fahrzeug übernimmt und anschließend verkauft (wie bereits erwähnt).

An der Stelle wird dann nicht das garantierte Rückgaberecht bemüht.

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