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Fragen zu Pkw Kauf, wenn Verkäufer finanziert hat

Themenstarteram 30. April 2009 um 11:29

Hallo zusammen,

habe folgendes Anliegen und brauche euern fachlichen Rat:

Ein Privatverkäufer bietet mit sein Fahrzeug an zu VB 16.999 EUR. Mal sehen, wie ich den noch handeln kann. Das fahrzeug ist jedoch finanziert, sodass der Brief bei der Bank liegt. Er meint, man müsse nur den Kredit auslösen und würde dann den Brief erhalten. Er glaubt dabei nicht, dass Vorfälligkeitszinsen anfallen. Den fehlenden Brief vermerken wir im Kaufvertrag. Der Verkäufer hat wohl ein Ablöseschreiben seiner Bank in dem die restschuld vermerkt ist.

Wie gehe ich nun vor? Habe eigentlich vor, den Wagen nur gegen Brief zu erwerben. Geht das überhaupt? Was wäre, wenn er die Restschuld mit meinem gezahlten Kaufpreis nicht ausgleicht? Mit wem muss eigentlich der Kaufvertrag geschlossen werden?

Danke und Gruß. Dennis

Beste Antwort im Thema
am 26. Januar 2014 um 13:49

Such dir ein anderes Auto. Wenn die Verkäufernummer schon so doof los geht gibt das später nur Probleme.

Wenn ich ein Auto verkaufen möchte dann erkundige ich mich selber wie ich das mache und ich das Ding los werde. Generell gilt Auto gegen Brief. Auf alles andere würde ich mich nicht einlassen. Schon gar nicht auf "blinde" Geldeinzahlungen.

Wer ein Auto so komisch finanziert ist sowieso nicht gerade vertrauenswürdig.

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am 30. April 2009 um 11:43

Was ist wenn "Du" das Geld an die Bank überweist. Und die dir den Brief geben.

Gruß

Frank

Geld gibt`s nur gegen Fahrzeugbrief! [Punkt]

Auf was anderes würde ich mich niemals einlassen.

Der Kaufvertrag muss mit dem Eigentümer, also dem Verkäufer geschlossen werden, nehme an, der Wagen ist sicherungsübereignet.

Bei welcher Bank ist das Fahrzeug finanziert? Wenn´s die Hausbank um die Ecke ist, dann wäre mein Vorschlag, dass sich der Verkäufer mit denen in Verbindung setzt, und Ihr das Kaufgeschäft incl. Geldübergabe bei der Bank macht und die den Brief aushändigen und die Sicherungsübereignung löschen.

Zitat:

Original geschrieben von waschbaer123

Der Kaufvertrag muss mit dem Eigentümer, also dem Verkäufer geschlossen werden, nehme an, der Wagen ist sicherungsübereignet.

Bei welcher Bank ist das Fahrzeug finanziert? Wenn´s die Hausbank um die Ecke ist, dann wäre mein Vorschlag, dass sich der Verkäufer mit denen in Verbindung setzt, und Ihr das Kaufgeschäft incl. Geldübergabe bei der Bank macht und die den Brief aushändigen und die Sicherungsübereignung löschen.

So läuft's. Oder wenn er bei der Bank des Autoherstellers finanziert hat, dann soll er den Brief an einen Vertragshändler schicken lassen, der dem Ort des Verkaufs am nächsten liegt. Dort wird dann auch die Übergabe von Geld, Brief und Fahrzeug geregelt, wobei der Händler die Rolle der Bank übernimmt und die fällige Auslösesumme einzieht.

Themenstarteram 1. Mai 2009 um 0:17

Danke für die Hinweise. Der Verkäufer ist wohl bei einer speziellen Onlinebank, sodass eine Übergabe in einer Filiale oder beim Händler nichts werden kann.

Er schlägt folgende Vorgehensweise vor:

Ich würde bei ihm zur Reservierung 500 EUR anzahlen, gegen Reservierungsvertrag. Dann lässt er eine Schreiben seitens der Bank erstellen, die meinen und seinen Namen aufführt. Darin wird versichert, dass mir der Brief per Einschreiben zugeht, sobal ich die 13.000 EUR an die Bank überwiesen habe. Die restlichen 3.500 EUR gebe ich dem Verkäufer.

Ist das so fürmich sauber und sicher?

Gruß. Dennis

Ich denka mal: JA :)

am 1. Mai 2009 um 6:32

Hast du denn schonmal selbst mit der Bank darüber gesprochen, ob das so auch alles von ihrer Seite aus klargeht?

Ohne dort eine Zusage zu bekommen, dass das so in Ordnung geht, würde ich noch nichtmals die 500€ zahlen.

Zitat:

Wie gehe ich nun vor? Habe eigentlich vor, den Wagen nur gegen Brief zu erwerben. Geht das überhaupt? Was wäre, wenn er die Restschuld mit meinem gezahlten Kaufpreis nicht ausgleicht? Mit wem muss eigentlich der Kaufvertrag geschlossen werden?

Hallo,

Du kaufst den Wagen vom Eigentümer - und das ist der Verkäufer, nicht die Bank!

Ich habe das schon einmal gemacht und es geht im Grunde für alle Beteiligten ganz einfach und simpel:

- Der Verkäufer vereinbart mit seiner Bank den Verkauf und erfährt die noch fällige Summe

- Der Verkäufer vereinbart mit seiner Bank für den Tag X die Ablöse des Kredits gegen Übergabe der Zulassungsbescheinigung I / des Kfz-Briefes; die Bank hat das Dokument dann in der Filiale bereitliegen

- Käufer und Verkäufer treffen sich in der Bank. Am Schalter übergibt der Käufer das Geld an die Bank und erhält die Zulassungsbescheinigung I / den Kfz-Brief (formal zahlt der Verkäufer ein und erhält auch die Papiere, die er quittiert)

Wie gesagt, diese Methode ist sicher und einfach.

Gruß Michael

P.S.: In meinem Falle stand der noch zugelassene Wagen vor der Tür. Die gesamte Übergabe erfolgte in bzw. vor der Bank. Einfach am Schalter noch Schlüssel usw. übergeben und das war's!

Nachtrag: Ich lese gerade, der Verkäufer soll eine Online-Bank haben.

Die haben eigentlich immer irgendwelche Kooperationen mit ortsansässigen Banken oder gehören sogar zu einer "normalen" Bank. Das könnte also trotzdem gehen. Im von mir geschilderten Fall war es auch so. Einfach mal nachfragen.

Ich könnte mir sogar vorstellen, daß Bank A gegen entsprechende Gebühr Bank B die Übergabe machen läßt - wie schon gesagt, einfach mal nachfragen!

Ich würde diese Aufteilerei nicht machen, mir wäre das zu umständlich und unsicher. Entweder erhalte ich meine Papiere VOR der Zahlung (bei Händlern üblich und mehrfach gemacht, insbesondere bei neuen/teuren Autos, wo man nicht mit den Bargeld herumlaufen will und überweist) oder Zug um Zug gegen das Geld.

am 26. Januar 2014 um 13:49

Such dir ein anderes Auto. Wenn die Verkäufernummer schon so doof los geht gibt das später nur Probleme.

Wenn ich ein Auto verkaufen möchte dann erkundige ich mich selber wie ich das mache und ich das Ding los werde. Generell gilt Auto gegen Brief. Auf alles andere würde ich mich nicht einlassen. Schon gar nicht auf "blinde" Geldeinzahlungen.

Wer ein Auto so komisch finanziert ist sowieso nicht gerade vertrauenswürdig.

am 26. Januar 2014 um 17:21

Zitat:

Original geschrieben von Renegade1000

Such dir ein anderes Auto. Wenn die Verkäufernummer schon so doof los geht gibt das später nur Probleme.

Wenn ich ein Auto verkaufen möchte dann erkundige ich mich selber wie ich das mache und ich das Ding los werde. Generell gilt Auto gegen Brief. Auf alles andere würde ich mich nicht einlassen. Schon gar nicht auf "blinde" Geldeinzahlungen.

Wer ein Auto so komisch finanziert ist sowieso nicht gerade vertrauenswürdig.

Wer weiß, wieviel Autos der TE seit April 2009 schon ge- und verkauft hat ... schon mal auf's Datum geschaut???

Gruß

Der Chaosmanager

am 26. Januar 2014 um 19:47

Sorry CHAOS!

Bist du eigentlich aus CHAM bzw. dem Landkreis, oder ist das nur Zufall mit deinem Profilkennzeichen?

am 26. Januar 2014 um 19:55

Zitat:

Original geschrieben von Renegade1000

Sorry CHAOS!

Bist du eigentlich aus CHAM bzw. dem Landkreis, oder ist das nur Zufall mit deinem Profilkennzeichen?

Ich bin nicht aus Cham - ich wollte aus dem Kennzeichen lediglich das Wort CHAOS bilden.

Grüße

Der Chaosmanager

Zitat:

Hallo,

Du kaufst den Wagen vom Eigentümer - und das ist der Verkäufer, nicht die Bank!

in bzw. vor der Bank. Einfach am Schalter noch Schlüssel usw. übergeben und das war's!

Auch wenn wir hier einen Uralt-Thread bearbeiten: diese Aussage ist falsch.

Wer der Eigentümer des betroffenen Fahrzeugs war, wissen wir hier doch gar nicht. In diesem Fall muss man davon ausgehen, dass die Bank die Eigentümerin war. Das ist bei Finanzierung häufig der Fall und bei Leasing immer (logisch!). Deswegen hält die Bank als Eigentümerin auch den Brief. Der hier als Verkäufer handelnde kann den Wagen nicht veräußern, weil er (vermutlich) nicht das Eigentum an der Sache hat. Das wäre ja noch schöner.

Ich würde mich jedenfalls auf so eine windige Nummer nicht einlassen; der Verkäufer kann den Kredit ja selber ablösen und das Eigentum am Auto erwerben und DANACH dann verkaufen, wie er Lust hat.

Grüße

SpyderRyder

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