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Fragen zum TÜV

VW Vento 1H
Themenstarteram 12. Mai 2006 um 15:23

hi ich muss diesen monat zum tüv und wollte mal fragen ob die dann auch die sachen nachprüfen die schon eingetragen sind zb gewindefahrwerk ;-) also ob die höhe stimmt zb.

und wie machen die das mit dem bremsen prüfen? wenn die da auf die rollenteile drauf fahren sackt das auto ja noch en stück da drauf runter und das ist ja für tiefe autos nit so dolle.

prüfen die das dann irgendwie anders?

mfg

engel-82

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18 Antworten
Themenstarteram 12. Mai 2006 um 15:45

hm weiss es keiner? ihr müßt doch alle mal zum tüv *g*

am 12. Mai 2006 um 15:49

Zitat:

Original geschrieben von Engel-82

hm weiss es keiner? ihr müßt doch alle mal zum tüv *g*

mhh....Keine Geduld?

Sicher wird bei der HU auch die zusätzlichem eingebauten Teile geprüft.

Auf den Rollenprüfstand sollte er schon raufpassen....du willst die HU und nicht der Prüfer ;)

Themenstarteram 12. Mai 2006 um 15:53

joa da haste schon recht.aber glaub da lieg ich glatt auf wenn der da drauf fährt. irgendwo hab ich mal gehört das die ne probefahrt machen wegen den bremsen.

könnte ihm ja auch eigentlich den zettel von der inspektion zeigen das die bremsen neu sind

na toll ne rechnung vom bremsen erneuern kann ich dem 10 bringen ohne was zu machen und nur bei ner probefahrt prüfen ist nicht zulässig. da mußt du dir dann halt ne prüfstelle raussuchen wo du auf den bremsenprüfstand kommst. ansonstenklar überprüfen die ob noch alles so ist wie eingetragen. die werden auf jedenfall nachmessen und wenn es ne gefälligkeitseintragung war werden sie das auch wieder rausstreichen sprich wenn dein auto tiefer ist als zulässig z.b. mit der scheinwerferkante. am besten gehst zu dem prüfer der dir das eingetragen hat da sparst dir unter umständen etwas ärger.

ach ja bedenke das sich das fahrwerk unter umständen imlaufe der zeit etwas gesetzt hat messe es am besten zuvor nach und stlell es gegebenenfalls nochmal nach bevor du zum tüv gehst.

am 12. Mai 2006 um 17:44

Bremsen werden immer auf einem Prüfstand getestet!

Kommt nicht nur drauf an ob die Bremsen auch bremsen sondern auch ob beide Seiten gleichmäßig bremsen. Sowas kriegt man nicht bei einer Probefahrt raus. Ist dann nur subjektiv.

Bei der HU wird so zusagen das ganze Auto auseinander genommen. Bremsen, Lichter, Karosserie, sichtbarer Ölverlust usw.

am 12. Mai 2006 um 19:02

Wenn nicht such dir ne Werkstatt uas die TÜV im Hause hat,aber anstatt des Rollenprüfstandes nen Plattenprüfstand.Der Prüfer fährt dann auf die Platten zu und bremmst auf den Platten.

Die Platten sind eben zum Boden eingebaut,da kann nix passieren.

MfG Der Christof

Themenstarteram 12. Mai 2006 um 22:14

joa das mit den platten hört sich ja schon mal gut an.

Wieso sollte ich das fahrwerk denn verändern wenn es sich mit der zeit sackt? die maße vom gewinde stimmen ja wie vorher dann noch überein und so isses auch eingetragen.

naja werd ich dann mal schauen.

Zitat:

Original geschrieben von Engel-82

Wieso sollte ich das fahrwerk denn verändern wenn es sich mit der zeit sackt?

Damit die Alltagstauglichkeit erhalten bleibt und du nicht eines Tages an einem Gullydeckel hängenbleibst.

am 12. Mai 2006 um 23:23

Zitat:

Original geschrieben von Engel-82

joa das mit den platten hört sich ja schon mal gut an.

Wieso sollte ich das fahrwerk denn verändern wenn es sich mit der zeit sackt? die maße vom gewinde stimmen ja wie vorher dann noch überein und so isses auch eingetragen.

naja werd ich dann mal schauen.

mit Sicherheit ist der Abstand von Radmitte zur Kotflügelunterkante eingetragen...und wenn das Fahrwerk sich setzt stimmen diese Maße nicht mehr!

Was meinst du für Maße am Gewinde?? Die interessieren nicht!

am 12. Mai 2006 um 23:32

Zitat:

Original geschrieben von BlueFreakVR6

mit Sicherheit ist der Abstand von Radmitte zur Kotflügelunterkante eingetragen...und wenn das Fahrwerk sich setzt stimmen diese Maße nicht mehr!

Was meinst du für Maße am Gewinde?? Die interessieren nicht!

Bei mir ist auch nur Restgewinde eingetragen, so wie es im Gutachten vorgetruckt ist.

Themenstarteram 13. Mai 2006 um 8:34

ja so tief das ich am gullideckel hängen bleibt isser ja nit.

das fahrwerk ist ja schon 1 1/2 jahre in benutz.

als ich es damals eintragen gelassen habe hat er nur die abstände vom gewinde was noch übrig ist eingetragen.sonst hat er nix nachgemessen und auch sonst keine maße eingetragen

na dann hast du da glück mit dem fahrwerk nur wird meißt rad mitte kotflügelkante eingetragen und die angabe ändert sich dann wenn sich das fahrwerk setzt.

Themenstarteram 13. Mai 2006 um 10:06

joa das stimmt schon.da hatte ich auch garnicht dran gedacht.aber das fahrwerk ist schon 1 1/2 jahre in benutz.denke mal das wird sich nit mehr groß sacken

da es in deutschland keine gesetzlich vorgeschriebene mindesthöhe für fahrzeuge gibt, kann dir keiner einen strick drauss drehn wenn du in den bremsenprüfstand nicht mehr reinkommst....

da müssen dann die sich drum kümmern dass die nen plattenprfstand herbekommen, oder das gewinde hochschrauben, was weiss ich, das is egal.

dein ding is eingetragen und gut ists.

das einzige was es gibt ist das TÜV merkblatt 751, welches eine mindesthöhe von 11 cm vorschreibt.

dieses merkblatt darf aber nur als richtlinie angesehen werden und basiert auf keiner rechtlichen grundlage, nur aufgrund dieses merkblattes darf einem fahrzeughalter dessen auto tiefer ist kein nachteil entstehen.... schonmal nen ferrari mit 11cm gesehn? :D

frag am beste mal bei deiner werkstatt nach, odr beim tüv wenn du vor ort prüfen lässt...

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