- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Fragen zur gegnerischen Versicherung. Kann die eine Rechnung verlangen?
Fragen zur gegnerischen Versicherung. Kann die eine Rechnung verlangen?
Hallo Community!
Mir ist vor Wochen ein Unfall vor der Haustür passiert. Besser gesagt, mir ist ein Wagen auf mein parkendes Auto gerollt. Ich wohne in einer Straße mit starkem Gefälle.
Es war Wochenende, samstag abends um 21.00 Uhr, das Auto stand in meinem drin und vom Fahrer weit und breit keine Spur. Also tippte ich im ersten Moment auf Fahrerflucht (Wochenende, typisches Auto von einem Unter20-Fahrer, evtl Alk- oder Drogen im Spiel).
Die Polizei kam, nahm das auf, mein Nachbar kam auch noch raus und meinte, dass er dieses Fahrzeug auf unserer Straße schon öfters weiter oben stehen gesehen hätte.
Die Polizei klingelte bei den Nachbarn fünf Häuser über uns. Es stellte sich dann raus, dass der Verursacher seine Handbremse nicht richtig angezogen hatte (oder den Gan nicht richtig eingelegt hat) und er wurde mündlich von der Polizei verwarnt.
Soweit so gut. Es sind mittlerweile Wochen vergangen. Zuerst habe ich einen Gutachter angefordert, der mir knapp 5000 Euro aufgeschrieben hat. Das Gutachten wurde mittlerweile nachgebessert, da das Gutachten nicht ausgereicht hatte und der Gutachter "etwas" überfordert war mit meinem getunten Fahrzeug. Mittlerweile vier Wochen später ist das Gutachten mit 7500 Euro an die gegnerische Versicherung rausgegangen.
In der ersten Woche, als ich den Gutachter angefordert habe, habe ich auch meinen Anwalt eingeschaltet. So, jetzt kommt gleich der Knackpunkt, auf den ich hinaus will.
Da es ewig gedauert hat, bis das Gutachten nachgebessert wurde und die Werkstatt sowie der Gutachter scheinbar alle Zeit der Welt hatten (es ging ja schließlich nur um mein Auto, ich kann ja schauen, wie ich zur Arbeit komme), lagen natürlich dementsprechend meine Nerven blank und sagte zum Anwalt, ob ich das Auto reparieren lassen muss. Er sagte: "Nein" wir können das auf Totalschadenbasis machen, lassen uns aber beide Wege offen: Sprich: Entweder auf Totalschadenbasis oder doch reparieren lassen.
Wie gesagt, meine Nerven lagen blank. Ich hatte dem Anwalt gesagt, dass die Werkstatt "meines Vertrauens" satte zwei Wochen braucht, für den Gutachter anzurufen und einen Termin zu vereinbaren, für das Gutachten nachzubessern. Mein Gedanke war: Wenn diese Werkstatt (mit der ich jahrelang wirklich gut gefahren bin) jetzt auch noch Hand anlegt und mein Auto repariert (das Auto musste auf die Richtbank, das komplette Heck war kaputt), bekomme ich mein Auto im reparierten Zustand wahrscheinlich erst wieder im Jahre 2015.
So, mittlerweile ist der Anwaltsbrief ja raus und am Dienstag bin ich zufällig bei der Werkstatt vorbeigekommen. Obwohl ich der Werkstatt ganz klar gesagt habe, dass sie NICHTS an meinem Auto machen sollen, bis ich was von der Versicherung weiß (da ich ja evtl. auf die Totalschadenbasis aus war), hat mein Auto da gestanden. Fix und fertig. Ich war verwundert und fragte: Wieso, weshalb, warum?
Die Antwort war: Naja, wir hatten Zeit, und es musste sowieso gemacht werden.
Natürlich bin ich auf die Werkstatt irgendwo sauer, aber letztendlich froh, dass sie den Schaden doch auf eigene Faust repariert hat. Da mein getuntes Auto keinen Restwert mehr hat (u.a. Luftfahrwerk, LSD-Türen um mal zwei große Sachen zu nennen).
Hier einmal die Daten: Wirtschaftlicher Totalschaden 12000 Euro
Gutachten: 7800 Euro mit Mehrwertssteuer (Also so um die 6000 Euro müsste ich ausbezahlt bekommen).
So, jetzt kommt es:
Natürlich bin ich mit der Reperatur deutlich billiger davon gekommen, als die 6000 Euro, die mir ausbezahlt werden sollten.
Das habe ich meinem Anwalt erzählt, dass das Auto gemacht wurde, und er meinte, dass die gegnerische Versicherung eine Rechnung verlangen kann?
Kann sie das denn wirklich?
Bzw. muss ich die dann Vorweisen?
Fakt ist doch, der Gutachter hat den Schaden aufegschrieben und jeder den ich kenne nimmt sich das Geld ohne Mehrwertssteuer, behebt den Schaden und hat noch etwas "Schmerzensgeld" übrig.
Ich sehe nicht ein, dass ich da jetzt Null auf Null rauskommen soll für viele Wochen ohne Auto.
Zudem kommt dazu, dass die Werkstatt mir das ohne Rechnung gemacht hat.
Übertreibt da jetzt mein Anwalt und ich gehe da noch mehr als der Doofe raus, als ich es jetzt schon ohnehin bin?
Desweitern kommt noch ein kleiner Punkt hinzu, der zwar nicht so wichtig ist, wie das jetzt genannte, aber auch falsch ist.
Der Gutachter hat mein Auto als "verkehrstauglich" in dem Gutachten beschrieben. Schon nach dem ersten "schlechten" Gutachten hatte ich ihn gefragt, wie er das machen kann? Schließlich sind mir durch den Aufprall beide Rückleuchten weggeflogen. Ich hab sie auf dem Weg zur Werkstatt mit Panzerband festgeklebt. Der Gutachter (dieser ****) hat es auch beim zweiten Gutachten ignorriert, das "verkehrstauglich" umzuändern. Ich hab gesagt, ich kann mich nicht auf Klebstreifen verlassen und selbst wenn ich mit Panzerband geklebten Rückleuchten ein Auto habe, fahre ich mit Sicherheit nicht durch die Gegend, weil das Auto total verzogen war. Also steht mir jetzt kein Ausfall zu, was natürlich schlecht ist. Kann man da jetzt noch was machen?
Wie gesagt, meine Nerven liegen immer noch blank, das Auto bekomme ich erst, wenn ich der Werkstatt Geld gebe, ich wäre für Antworten sehr dankbar da ich nicht mehr richtig schlafen kann.
Nachdem ich jetzt wochenlang dieses Matyrium mitgemacht habe und endlich nach langer Zeit Licht am Ende des Tunnels gesehen habe, habe ich Angst, dass ich leer ausgehe.
Ähnliche Themen
16 Antworten
Wieso gibst Du der Versicherung die Rechnung nicht einfach?
Hi,
weil er erstmal keine hat und auf fiktiver Basis abrechnen will, was ja soweit auch i.O. ist.
@Aldizz:
Immer mit der Ruhe.
Eine Rechnung wird verlangt, wenn Du die MwSt (oder anteilig für Reparaturteile) geltend machen willst.
In Deinem Fall verstehe ich die Aussage so nicht.
Frag nochmal in Ruhe nach - vielleicht solltest Du in erster Linie versuchen, etwas runter zu kommen, möglicherweise verstehst Du ob der "blanken Nerven" gerade die Zwischentöne nicht.
Eigentlich: Genau dafür hast du den Anwalt - und er sollte es Dir auch genau erklären können.
Dennoch: Mutig von der Werkstatt.
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Dennoch: Mutig von der Werkstatt.
sehe ich auch so. kein auftrag, aber repariert....nur wer muss denn da im zweifelsfall was nachweisen?
einen schriftlichen auftrag scheint es ja nicht gegeben zu haben.
PS
habe bei soviel text das "ohne rechnung" verpasst.
Moin,
für die Speziallisten hier wäre es wohl besser, wenn Du nicht so ein Roman geschrieben hättest und nur die Fakten genannt hättest, z.B. die Daten aus den (letzten) Gutachten.
Warum ? Es fehlen Wiederbeschaffungswert (WBW), Repa-Kosten und Restwert (RW), gernauso BJ, KM - Leistung, Modell.
Und was denn nu, wirtschaftlicher Totalschaden oder Reparatur ?
Und eine Werke, die keine Rechnung schreibt, ist schon mal für die Versicherung keine Werkstatt und somit nicht Regulierungspflichtig.
Der Versicherer kann sich nur an die Fakten des GA halten, wenn da steht "verkehrtauglich", dann ist für die Vers. das KFZ fahrtauglich.
Ansonsten dürfte im GA auch vermerkt sein, in wieviel Tagen die Repa erfolgen kann und bei Totalschaden in wieviel Tagen eine Wiederbeschaffung des KFZ möglich ist. Je nach dem steht Dir für die Fahrzeugklasse ein Tagessatz und eine Unkostenpauschale von 25,- zu. Aber das wird Dein RAW wohl besser wissen.
Wieso sagt er der Werkstatt nicht, dass er noch die Rechnung benötigt?
Hier läuft ja einiges nicht ganz normal ab.
Zum einen bist Du auf die Werkstatt sauer, weil sie Dich zeitlich hängen lässt. Zum anderen kooperierst Du mit denen in Sachen Schwarzarbeit.
Dann machst Du Dir Sorgen, kein Geld von der Versicherung zu erhalten, weil Du keine Rechnung von der Werkstatt bekommst. Unabhängig von der versicherungsrechtlichen Lage (Stichwort: fiktive Abrechnung ohne Umsatzsteuer) kannst Du trotz vorher ausgemachter Schwarzarbeit von der Werkstatt jederzeit noch eine Rechnung verlangen. Die Werkstatt wird Dir im Zweifel immer eine ausstellen bzw. Du wirst die Werkstatt jederzeit dazu bewegen können.
Zitat:
Original geschrieben von Aldizz
So, mittlerweile ist der Anwaltsbrief ja raus und am Dienstag bin ich zufällig bei der Werkstatt vorbeigekommen. Obwohl ich der Werkstatt ganz klar gesagt habe, dass sie NICHTS an meinem Auto machen sollen, bis ich was von der Versicherung weiß (da ich ja evtl. auf die Totalschadenbasis aus war), hat mein Auto da gestanden. Fix und fertig. Ich war verwundert und fragte: Wieso, weshalb, warum?
Die Antwort war: Naja, wir hatten Zeit, und es musste sowieso gemacht werden.
D. h. also, dass eine Reparatur ohne (schriftlichen) Auftrag von Dir erfolgt ist. Frag' doch 'mal, was die Werkstatt davon hält, die ganzen Sachen wieder auszubauen? - Hier ist ein Hebel, das Auto sofort ohne vorherige Bezahlung von der Werkstatt zu bekommen. Das hat aber zugegebenermaßen hohes Konfliktpotenzial. - Sprech' mal mit Deinem Anwalt darüber.
Zitat:
Original geschrieben von Aldizz
Wie gesagt, meine Nerven liegen immer noch blank, das Auto bekomme ich erst, wenn ich der Werkstatt Geld gebe, ich wäre für Antworten sehr dankbar da ich nicht mehr richtig schlafen kann.
Nachdem ich jetzt wochenlang dieses Matyrium mitgemacht habe und endlich nach langer Zeit Licht am Ende des Tunnels gesehen habe, habe ich Angst, dass ich leer ausgehe.
Wer Schwarzarbeit - und dann noch in dieser massiven Form - unterstützt, soll auch nicht ruhig schlafen können.
Zitat:
Original geschrieben von Aldizz
Wie gesagt, meine Nerven liegen immer noch blank, das Auto bekomme ich erst, wenn ich der Werkstatt Geld gebe...
...was du ja sicherlich nicht machen wirst, ohne dafür im Gegenzug eine ordnungsgemäße Rechnung zu erhalten.
Naja, bevor das mit der Schwarzarbeit ausartet:
Ich will dazu sagen, dass ich in einem Tuning-Club bin und in dieser Werkstatt zwei Leute von den Club arbeiten.
Es ist doch im Endeffekt egal, was ich mit dem Geld, das mir zusteht, mache.
Ob ich das jetzt mit den Kumpels vor der Haustür mache, oder die das in der Werkstatt erledigen oder ich das Geld einfach nehme und Party damit mache ist doch meine eigene Wahl.
Davon abgesehen, habe ich die Werkstatt ja damals gefragt, was das kosten würde und die haben gesagt zwischen XXX- und XXX Euro. Da hab ich nichtmals gefragt ob das mit oder ohne Rechnung ist.
Ich hab keine Probleme die MwSt zu bezahlen, dennoch wäre auch dann der Endbetrag weit unter dem Geld, was der Gutachter ausgerechnet hat.
Also bitte nicht nur draufhauen auf mich
Zitat:
Original geschrieben von Aldizz
Naja, bevor das mit der Schwarzarbeit ausartet:
Ich will dazu sagen, dass ich in einem Tuning-Club bin und in dieser Werkstatt zwei Leute von den Club arbeiten.
Es ist doch im Endeffekt egal, was ich mit dem Geld, das mir zusteht, mache.
Ob ich das jetzt mit den Kumpels vor der Haustür mache, oder die das in der Werkstatt erledigen oder ich das Geld einfach nehme und Party damit mache ist doch meine eigene Wahl.
Bei so viel kumpelhafter Einigkeit, gepaart mit Gleichgültigkeit ob Werkstatt- oder Bordsteinreparatur sollte es doch auch kein Problem darstellen, schnell wieder an sein Auto zu kommen.
Ist vielleicht doch nicht alles so egal. Vor allem dann nicht, wenn man ruhig schlafen will...
Hallo zusammen,
hab mal fix zwei Sachen unsichtbar gemacht.
Bitte beschränkt Euch auf die Hilfe für den TE, vielen Dank.
Es ist doch offensichtlich, dass es Fragen zum Umgang mit dieser (eigentlich überhaupt nicht kniffligen, aber dann doch irgendwie dazu gemacht worden) Geschichte gibt.
Danke allen Beteiligten.
Grüße
Schreddi