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Fragen zur Schadenregulierung

Themenstarteram 15. März 2017 um 20:23

Dieses Thema kommt hier wahrscheinlich ständig vor, allerdings habe ich selbst absolut keine Ahnung von der Materie und eine ausführliche Internetsuche konnte nicht alle Fragen beantworten.

Folgendes:

Heute fuhr jemand in das geparkte Auto eines Freundes. Polizei kam und hat alles aufgenommen.

Wie ich rauslesen kann, kann man sich einen Gutachter aussuchen, vorraussgesetzt der Schaden ist höher als 750-1000€. Nur vorher kann man das ja nicht immer so genau Einschätzen. Ich habe mal Bilder eingestellt, vielleicht habt ihr da schon eine grobe Einschätzung.

Zudem zahlt die gegnerische Versicherung ja auch einen Rechtsanwalt. Gibt es hier auch eine Schadenhöhe, die erreicht sein muss, wie beim Gutachten? Kann man direkt einen Beauftragen mit der Schadenregulierung oder erst bei Problemen?

Beim Aufprall würde das Auto auch ein paar Centimeter zum Bordstein gedrückt und die Felge auf der anderen Seite hat ebenfalls einen Schaden erlitten. Da ich mir gut vorstellen kann, dass die Versicherung hier auch Probleme machen wird, wollte ich nun mal nach der besten Vorgehensweise fragen.

 

P.S Es handelt sich um einen BMW 116i (EZ 2006).

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Beste Antwort im Thema

Die Anwaltskosten gehören immer zum erstattungsfähigen Schaden. Der Sachschaden auf den Fotos ist sehr hoch. Eine vollständig fachgerechte Reparatur wird in der Tendenz bei 5.000,- + x liegen (Seitenwand + Tür neu + Lack). Ich würde direkt zum Anwalt und eigenem Sachverständigen anraten.

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am 15. März 2017 um 20:41

Der Schaden dürfte sich eher im Bereich 1500-deutlich Plus bewegen. Der kriegt ne Tür und Lackierung ...und Kotflügel gerichtet. Ich denke da darf getrost zu eigenem Gutachter und Rechtsbeistand gegriffen werden....

 

(Ich hatte nach nem Wildschaden letztens mit getauschtem Kotflügel, Beifahrertür und Lackierung beim A3 3200 Euro...das mal am Rande )

Die Anwaltskosten gehören immer zum erstattungsfähigen Schaden. Der Sachschaden auf den Fotos ist sehr hoch. Eine vollständig fachgerechte Reparatur wird in der Tendenz bei 5.000,- + x liegen (Seitenwand + Tür neu + Lack). Ich würde direkt zum Anwalt und eigenem Sachverständigen anraten.

Und warum fragt hier Dein Freund nicht selbst? Der hat doch wohl das eigentliche Interesse?

am 15. März 2017 um 20:55

Evtl. kein Account.... das solls geben....

Themenstarteram 15. März 2017 um 21:10

Ok, danke euch. Dann schick ich ihn direkt zum Anwalt.

 

Ich kümmere mich meist um Aurothemen für Freunde. Er weiß wahrscheinlich Nichtmal, dass dieses Forum existiert.

Hatte vor 2-3 Jahren am Passat annähernd das gleiche Schadensbild, allerdings ohne Beschädigung/Kontakt an der Felge.

Schadenssumme waren um die 1800,- incl. Steuer.

Gutachter ist mMn auf jeden Fall gerechtfertigt.

Zitat:

vorraussgesetzt der Schaden ist höher als 750-1000€. Nur vorher kann man das ja nicht immer so genau Einschätzen

Bei dem Schaden, der aus deinen Bildern ersichtlich ist, handelt es sich um keinen Bagatellschaden!

Du solltest also von deinem Recht gebrauch machen und selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen.

Zitat:

Zudem zahlt die gegnerische Versicherung ja auch einen Rechtsanwalt. Gibt es hier auch eine Schadenhöhe, die erreicht sein muss

Nein, die gibt es nicht. du darfst immer einen Rechtsanwalt einschalten. Dabei solltest du jedoch darauf achten, einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht zu wählen! Wenn du einen Rechtsanwalt ohne Fachkenntnisse erwischt kann es sich für dich sehr negativ auswirken.

Zitat:

wollte ich nun mal nach der besten Vorgehensweise fragen.

1. Auto durch einen von dir beauftragten unabhängigen Kfz-Sachverständigen besichtigen lassen.

2. guten Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten

3. nach Erhalt des Gutachtens überlegen ob Reparatur oder fiktive Abrechnung

4. wenn Reparatur dann: gute Fachwerkstatt beauftragen

4b. bei fiktiver Abrechnung Info an Rechtsanwalt

alles weitere dem Fachanwalt für Verkehrsrecht überlassen.

- ggf. Nutzungsausfall oder Wertminderung erhalten

Ein Anwalt, der sich mit der Unfallregulierung nicht auskennt, wird solche Mandate in der Regel auch nicht annehmen. Die schwerpunktmäßige Ausrichtung macht ja keiner ohne gewissen Hintergrund.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. März 2017 um 14:06:02 Uhr:

Ein Anwalt, der sich mit der Unfallregulierung nicht auskennt, wird solche Mandate in der Regel auch nicht annehmen. ...

Leider sieht die Realität ganz anders aus

Man sollte Einzelfälle, in denen es nicht gut gelaufen ist, nicht verallgemeinern. In der Regel nimmt ein Anwalt keinen Auftrag an, den er/sie nicht stemmen kann. Das ist eine zwingende berufsrechtliche Vorgabe und Verstöße können auch geahndet werden. Ein anständiger Anwalt wird das in der Regel beherzigen. Da sollte man sich als Mandant auf das eigene Bauchgefühl verlassen. Wenn man kein Vertrauen hat, dann muss man eben einen anderen Anwalt aufsuchen. Da wird auch niemand drüber ins Weinen kommen. ;)

Das sieht aber nach einem sehr lukrativen Schaden aus. Hohe Reparaturkosten ohne praktische und mit nur geringer optischer Einschränkung. Dazu noch eine neue Felge...da würde ich mir an der Stelle deines Freundes gut überlegen, das reparieren zu lassen. Fiktiv abrechnen kann da attraktiv sein.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. März 2017 um 12:25:56 Uhr:

Man sollte Einzelfälle, in denen es nicht gut gelaufen ist, nicht verallgemeinern. In der Regel nimmt ein Anwalt keinen Auftrag an, den er/sie nicht stemmen kann. ....

Das wäre leider viel zu schön und Einzelfälle sind es leider auch nicht. Ich habe noch nie erlebt, das ein Rechtsanwalt hier einen Haftpflichtschaden aufgrund eines Verkehrsunfalls abgelehnt hat. Jedoch erlebe ich regelmäßig wie einzelne Anwälte mit anderen Fachanwaltsgebeiten damit total überfordert sind.

Dann wäre es anständig von Dir, diese unsicheren Kantonisten unter konkreter Angabe des Falles bei der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer zu melden. Es ist deren Aufgabe berufsrechtliche Verstöße zu ahnden. Dabei solltest Du darauf achten, dass Du nicht die falsche Bearbeitung der konkreten Fälle rügst, sondern deren Mandatsannahme bei fehlender Sachkompetenz. Nur das Letztere beinhaltet den berufsrechtlichen Verstoß.

Mir wäre es neu, dass jeder Rechtsanwalt ein Fachanwalt sein muss, um einen Fall annehmen zu können.

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