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Fragen zur Zulassungsbescheinigung Teil I

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 28. Oktober 2013 um 1:34

Hallo Zusammen!

Ich habe neulich in meiner ZB I reingeschaut und dabei sind mir ein paar Sachen aufgefallen, die ich nicht so ganz verstehe. Ich hoffe das ihr mir da vielleicht weiterhelfen könnt. Mein Auto ist ein A6 Avant 4F, Bj. 2006 mit 2.7 TDI V6 Motor, Schalter und Standardfahrwerk.

Also...

1. unter Punkt 5 steht: Fz.z.Pers.bef.b.8 Spl Kombilimousine -> ist die Eintragung richtig so? Habe ja nur Maximal 5 Sitzplätze. 8 Plätze wären doch schon Hochraumkombi (z.B.T3,T4,T5 etc.) oder nicht?

2. unter Punkt 15.1/15.2 steht: 225/ 50 R17 98Y. Wenn ich mich recht entsinne, ist das doch die kleinste Reifen/Felgengrösse die ich auf meinem Audi fahren darf oder nicht? Jetzt habe ich 225/ 55 R16 drauf. Theoretisch dürfte ich die doch eigentlich nicht fahren oder?

3. unter Punkt 22 steht: F.1/F.2: 2335kg u. 7.2/8.2: 1235kg b. Anhängerbetrieb*0.1: 1900kg bis 8% Steig.* Fz. bei werkseitig montierter AHK m. spez. Fahrdyn.Stabi.Syst. f.. Anh.Betr. f. Temp. 100 km/h gem. 3.A end. VO.z.9 Ausn. VO.z. STVO* Stufe 5 PM 5 ab Tag Erstzul.*ww.AHK lt. EGTG* Heisst das jetzt das ich eine werkseitig verbaute AHK habe/hatte oder ist das nur eine Standardeintragung? Habe auch nichts am Auto gefunden was auf eine AHK hinweist.

 

Danke schon mal im Vorraus für eure Meining/Hilfe!

 

MFG

Benny

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28 Antworten

Also zu 1 kann ich dir grad nix sagen, habe mein fahrzeugschein nicht zur Hand.

2. es steht die kleinste Größe die eingetragen ist. Wenn bei dir die 16 Zoll drauf passen, dann hast du die kleine bremsanlage, aber das solltest du lieber überprüfen was auf deinen mindestens passt.

Du müsstest einen COC Schein für deinen dicken bekommen haben, da stehen alle Größen die du fahren darfst, alles andere muss eingetragen werden!

Beachte dass die traglast stimmen muss, z.b. 98Y sollte mindestens sein!

 

3. glaube das ist so ein Standard Eintrag, da der bei mir auch drin steht obwohl bei mir auch keine AHK verbaut ist.

Bei dem Rest, wird sich sicher noch einer melden, der das genauer weis!

 

MfG

Themenstarteram 28. Oktober 2013 um 3:11

Also ich habe gerade alles durchgesehen was ich zum Kauf dazu bekommen habe, eine CoC Bescheinigung ist definitiv nicht dabei! Mist!

 

MFG

Wenn vor kurzem beim Händler gekauft, nachfordern.

Das kleine Papierchen kostet normalerweise 50€, wenn Du es nachorderst.

Zitat:

Original geschrieben von hotelseife80

Also ich habe gerade alles durchgesehen was ich zum Kauf dazu bekommen habe, eine CoC Bescheinigung ist definitiv nicht dabei! Mist!

 

MFG

zu1.

Das Verkehrsportal schreibt dazu:

Zitat:

das ist die bezeichnung für ein M1 fzg. diese fzgklasse geht bis 8 sitzplätze, exclusive fahrer/in.

http://de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse

zu2.

225/ 50 R17 98Y Diese stehen bei mir auch drin und auf Nachfrage DARF ich keine kleineren fahren WEIL mein Fahrzeug mit der 17 Zoll Bremsanlage bestückt ist- 16 Zoll Felgen würden schleifen bzw garnicht erst drauf passen.

Wie das bei Dir ist solltest Du in Erfahrung bringen - die Traglast von 98 ist dabei einzuhalten

Hat Dein jetziger Reifen diese Traglast ??

der Tiremanager gibt sogar einen 99Y Index vor oder 99H für M+S:

Zitat:

225/55R 16 99Y 2.6 / 2.4 225/55R 16 99Y 2.7 / 2.0

225/55R 16 99H M+S 2.6 / 2.4 225/55R 16 99H M+S 2.7 / 2.0

http://dunlop.tiremanager.eu/de_de/tires.aspx

Das kannst Du auf der Seite aber nochmal selber genau Abfragen- andere Reifen dann nur über Sondereintragung möglich.

Nicht vergessen das sich bei "H" Reifen, bei Geschwindigkeiten über 200 der Lastindex nach unten abbaut !

Wenn hier also schon zu knapp gewählt wurde, besteht eventuell Gefahr !!

zu3

Bist Du sicher das Du keine AHK hast ?

Schwenkbar oder einsteckbar wäre möglich wenn kein Haken raus guckt ! :D

Hast mal drunter geschaut ? Eventuell wurde Dir nur der Lasthaken nicht mitgegeben beim Kauf oder er liegt noch in der Reseveadmulde vegraben? Eine ausschnitt im Stoßfänger wäre ein Hinweis, eine eingeklappte Dose ein weiterer auf eine einsteckbare AHK.

Eine Standarteintragung ist das nicht, meines Wissens.

Ich habe sie drin stehen und eine schwenkbare AHK verbaut- zu erkennen am Drehknopf im Kofferraumfach, hinten Links

Zu Eintrag 3:

Genau den gleichen Eintrag habe ich auch bei meinem neuen A6. Allerdings kann ich nicht erkennen, dass da wirklich eine Anhängerkupplung sein soll.

Dazu auch die Frage: Ist S-Line hinten und Kupplung überhaupt möglich ? Gäbe es dann auch einen Ausschnitt ?

Denn da ist keiner...

Bild-4

Zitat:

Original geschrieben von kamig

Zu Eintrag 3:

Genau den gleichen Eintrag habe ich auch bei meinem neuen A6. Allerdings kann ich nicht erkennen, dass da wirklich eine Anhängerkupplung sein soll.

Dazu auch die Frage: Ist S-Line hinten und Kupplung überhaupt möglich ? Gäbe es dann auch einen Ausschnitt ?

Denn da ist keiner...

VFL S-Line hat sogar eine abnehmbare Klappe, FL S-Line nur einen Ausschnitt (Klappe nicht verfügbar)

@ TE

zu 2.

16" Rad-Reifen-Kombinationen sind von Audi für Deinen Fahrzeugtyp

nicht zugelassen :mad: (weder theoretisch noch praktisch)

Hier findest Du einen Auszug der EG-Übereinstimmungsbescheinigung

beim Klick auf´s blaue i

>http://...pneu-raederkonfigurator.de/.../

@der Sentinel

Die Traglast-Abschläge gelten erst für Reifen ab GSY V = ab 210 km/h ;)

Das Fahrzeug vom TE hat eine höchste Achslast von 1235-1240 kg und Vmax 225 km/h

In diesem Fall reichen sogar Reifen mit einer Betriebskennung ab 92 W alternativ Y,

bzw. 94V.

Eine Berichtigung der "Papiere" wegen der Betriebskennung ist nicht erforderlich.

http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-informativ_2012-02.pdf

@Touaresch: Der Geschwindigkeitsindex H ist mit einer Geschwindigkeit von 210 km/h gleichzusetzen nicht V. Somit ist die Aussage vom Sentinel schon richtig.

 

Zudem dürfte dein Zusatz zu Punkt 2 nicht stimmen. Denn mein Vorgänger A6 war ein Avant 2,7 TDI quattro und auf dem durfte ich definitiv auch 16 Zoll Räder fahren. Die 17 Zoll Bremsanlage hatte der VFL 2,7er nur in Verbindung mit dem Sline Exterieurpaket, womit man den 2,7er dann nur mit 17 Zoll fahren darf.

 

Bei meinem 2,7er waren wenn ich mich richtig erinnere allerdings auch die 16 Zoll Räder eingetragen, beim neuen 3,0 mit 17 Zoll Bremsanlage stehen die 17 Zöller als Minimum drin.

 

@TE: Es kann sich natürlich auch jemand bei der Ausstellung der Papiere vertan haben. Im Zweifelsfall einfach mal die Größe der Bremsscheiben nachmessen. Wie groß die 17 Zoll Anlage ist, solltest du hier im Forum finden und dann kannst du dir ganz sicher sein (vorne reicht).

 

Grüße,

quattrofever

Wenn er 16 Zoll fährt muss er nicht nachmessen... bei der großen Bremse würden die nicht drauf passen ! ;)

Geschwindigkeitsindex Tabelle

V= 240

H=210

ab 210 wirds dann mit der Traglast interessant ;)

http://www.adac.de/.../

Zitat:

Original geschrieben von quattrofever

@Touaresch: Der Geschwindigkeitsindex H ist mit einer Geschwindigkeit von 210 km/h gleichzusetzen nicht V. Somit ist die Aussage vom Sentinel schon richtig.

Deshalb schrieb ich doch ab 210 km/h = Traglastabschläge

Zitat:

Zudem dürfte dein Zusatz zu Punkt 2 nicht stimmen.

Ich habe Fahrzeugtyp und Ausführung nach den Angaben des TE konfiguriert

und das Ergebnis/ die Daten verlinkt .

Der TE kann ja die Daten > wie EG-Typgenehmigung-Nr. (E1*) e1*......

und HSN/TSN/VSN- Schlüssel-Nr. mit seinen "Papieren" vergleichen

und falls er andere Daten hat, können wir erneut konfigurieren

 

Wie auch immer, aber ab würde bei mir den Wert selbst mit einschließen,..., egal nun sollte ja allen klar sein, dass bei Geschwindigkeitsindizes über H oder anders gesagt mit einschließlich V und größer (>210 km/h) es Abschläge in der Traglast gibt.

 

@derSentinel: Ich hatte mal gehört, dass es angeblich 16 Zoll Felgen geben soll, die ganz minimal über die Bremse passen sollen aber trotzdem nicht erlaubt sind. Wenn dem nicht so ist, ist es natürlich eine Falschinformation und hat sich dann damit erledigt.

 

Grüße,

quattrofever

Zitat:

Original geschrieben von quattrofever

-.....

@derSentinel: Ich hatte mal gehört, dass es angeblich 16 Zoll Felgen geben soll, die ganz minimal über die Bremse passen sollen aber trotzdem nicht erlaubt sind.....

Das muss dann eine komische ET sein wenn die doch drauf passt.... Egal erstmal- der TE sollte mal seine Bremsanlage nachsehen bzw im Serviceheft- welche verbaut ist.

Themenstarteram 28. Oktober 2013 um 17:47

So ich war jetzt mal kurz unten und habe nachgeschaut und ein paar Bilder gemacht.

zur AHK: Ich habe keinen Drehknopf gefunden, auch keine Klappe an der Heckstossstange. Habe mich mal kurz lang gemacht und unter den Wagen geschaut, es ist definitiv nichts zu finden was auf eine AHK hinweist!

zum Reifen/Felge: ich habe 225/55 Z R16 99Y Dunlop Reifen drauf.

zur Bremsanlage: habe ein Bild gemacht, wo man den Abstand zwischen Bremsscheibe und Felge ziemlich gut erkennen kann. Dem Bild nach zu Urteilen, habe ich wohl die 16`er Bremsanlage drauf. Es sind auch die Standard Audi Alufelgen in 16 Zoll drauf.

 

MFG

Benny

Imag2016
Imag2021
Imag2015

Danke für die Mühe!

Dann sind 16 Zoll auch möglich. ..... obwohl sie nicht eingetragen sind.

Nicht immer ist die kleinste mögliche größe in den papieren. ..

Das eine AHK in den Papieren steht und keine dran ist macht das Nachrüstungen leichter :D

Trotzdem komisch !! :(

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