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Freie Fahrstreifenwahl innerorts - auch auf Kraftfahrstraßen?
Hallihallo!
Innerhalb geschlossener Ortschaften darf ich mir bekanntlich aussuchen, auf welcher von mehreren Spuren ich fahre. Gilt das auch auf Kraftfahrstraßen innerorts?
Wäre schön, das zu wissen.
MfG Meehster
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von gesperrt
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Vielen Dank, das hilft mir weiter.
In meinem Fall ist die B75 Delmenhorst - Bremen gemeint. Das ist durchgehend eine Kraftfahrstraße und sobald man nach Bremen reinfährt, ist da das Ortseingangsschild. Kraftfahrstraße ist es weiterhin.
Nun bin ich schon mal schlauer. Vielen Dank.
MfG Meehster
Würde mir das an deiner Stelle gut überlegen.
....
Der/die TE hatte jetzt 9 (7 nach Korrektur) Jahre lang Zeit zu überlegen.
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31 Antworten
FAHRSTREIFENWAHL AUF KRAFTFAHRTSTRASSE
StVO
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.
(...)
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
... so der Gesetztestext. Von Kraftfahrtstrassen ist da definitiv nichts gesagt!
Wichtig ist aber, ob man sich tatsächlich innerhalb der Ortschaft befindet - vielfach ist nämlich am Beginn der Kraftfahrstrasse auch innerhalb einer Großstadt (so z.B. Flughafenumgehung Hamburg) ein Ortsende-Schild und man ist erst nach Verlassen der Kraftfahrstrasse (durch Ortsschild dokumentiert) wieder in der Ortschaft !
Vielen Dank, das hilft mir weiter.
In meinem Fall ist die B75 Delmenhorst - Bremen gemeint. Das ist durchgehend eine Kraftfahrstraße und sobald man nach Bremen reinfährt, ist da das Ortseingangsschild. Kraftfahrstraße ist es weiterhin.
Nun bin ich schon mal schlauer. Vielen Dank.
MfG Meehster
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Hallihallo!
Innerhalb geschlossener Ortschaften darf ich mir bekanntlich aussuchen, auf welcher von mehreren Spuren ich fahre. Gilt das auch auf Kraftfahrstraßen innerorts?
Wäre schön, das zu wissen.
MfG Meehster
Bekanntlich dürfen innerhalb geschlossener Ortschaften Fahrzeuge bis 3,5t den Fahrstreifen frei wählen.
Ein Fahrstreifen ist der Teil der Fahrbahn,den ein Fahrzeug zum ungehinderten Verlauf auf der Fahrbahn
benötigt.die Erklärung Verlauf,sagt,dass mein Fahrzeug mindestens 2,55 breit sein darf .Kommen wir zum
Fahrstreifen,bei einer freien Wahl müssen leztere markiert sein. Z.296 oder Z.340.Sind diese nicht vorhanden,dann darf rechts schneller als links gefahren werden,wenn die Verkehrsdichte es erlaubt.
Ein Kraftfahrstrasse innerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt auch nicht ein rechts überholen.
Es darf lediglich schneller als 50km/h gefahren werden.
Zum Veständnis des rechts Überholen,ich überhole schon wenn ich ein Fahrzeug in gleicher Höhe
einhlole und rechts vorbei fahre.Der Satz besagt die Tatsache das Vorbeifahren in gleicher Richtung
ein Überholen darstellt.(freie Wahl des Fahrstreifens)Deshalb die Verkehrsdichte innerhalb und auch
außerhalb geschlossener Ortschaften.
Bei mehreren Fahrstreifen für eine Richtung gilt nach wie vor das Rechtsfahrgebot auf unseren Strassen,
der Teil der Strasse.Bei drei Fahrstreifen für eine Richtung außerhalb geschlossener Ortschaften darf vom Rechtsfahrgebot abgewichen werden.
Zitat:
Original geschrieben von kraftverkehrsmeister
Bei mehreren Fahrstreifen für eine Richtung gilt nach wie vor das Rechtsfahrgebot auf unseren Strassen,
der Teil der Strasse.Bei drei Fahrstreifen für eine Richtung außerhalb geschlossener Ortschaften darf vom Rechtsfahrgebot abgewichen werden.
Bei mehreren Fahrstreifen INNERORTS gilt das Rechtsfahrgebot NICHT.
Bei drei Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung agO darf NICHT vom Rechtsfahrgebot abgewichen werden. Hier wird das Rechtsfahrgebot lediglich etwas gelockert. Es reicht bereits aus, wenn auf der rechten Spur ein langsameres Fahrzeug in Sichtweite ist, damit man auf der mittleren Spur verbleiben kann. Sobald frei ist, MUSS man rechts rüber.
Und innerorts darf ich sehr wohl rechts überholen. Auch auf Kraftfahrstraßen. Der Sinn der Vorschrift ist es ja gerade, in der Stadt kein Verkehrschaos zu produzieren und den vorhanden Platz bestmöglich nutzbar zu machen. Und dies lässt sich am besten mit freier Fahrstreifenwahl erreichen und damit, dass Autos rechts überholen dürfen. Zumal es oftmals auch notwendig ist, sich frühzeitig links einzuordnen, wenn man bald links abbiegen will.
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Vielen Dank, das hilft mir weiter.
In meinem Fall ist die B75 Delmenhorst - Bremen gemeint. Das ist durchgehend eine Kraftfahrstraße und sobald man nach Bremen reinfährt, ist da das Ortseingangsschild. Kraftfahrstraße ist es weiterhin.
Nun bin ich schon mal schlauer. Vielen Dank.
MfG Meehster
Würde mir das an deiner Stelle gut überlegen.
AUf der B75 gibt es innerhalb von Bremen diverse Parallelstrecken als Auffahrten auf Hochstraßen (nur kurzes Stück wo man auf und abfährt).
Geschwindigkeitsbegrenzungen solltest Du ernst nehmen aber den Hintermann im Auge behalten.
Wenn Du dort nicht runter willst, halte dich in dieser Zeit auf der linken Spur auf. Teils ziehen die Leute einfach rein ,speziell Ortsunkundige. Mir zog damals einer rein, kurz nach dem Anbremsen fuhr hinten der drängelnde Lkw auf weil kein Sicherheitsabstand.
Ansonsten eher rechts halten wenn Du es gemütlich hast. AUfpassen bei Rückstau, die XXXX ziehen teils ohne zu gucken nach links raus oder blockieren die rechte Spur bei der Abfahrt.
Zitat:
Original geschrieben von gesperrt
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Vielen Dank, das hilft mir weiter.
In meinem Fall ist die B75 Delmenhorst - Bremen gemeint. Das ist durchgehend eine Kraftfahrstraße und sobald man nach Bremen reinfährt, ist da das Ortseingangsschild. Kraftfahrstraße ist es weiterhin.
Nun bin ich schon mal schlauer. Vielen Dank.
MfG Meehster
Würde mir das an deiner Stelle gut überlegen.
....
Der/die TE hatte jetzt 9 (7 nach Korrektur) Jahre lang Zeit zu überlegen.
7, oder ?
Zitat:
Original geschrieben von eugain
7, oder ?
Mist, verechnet.
Taschenrechner ist defekt.
Ayayay, ne Leiche ausgegraben, um sie dann durch Falschauskünfte aufs fieseste zu schänden....
Zitat:
Original geschrieben von kraftverkehrsmeister
Ein Kraftfahrstrasse innerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt auch nicht ein rechts überholen.
Natürlich darf in diesem Fall rechts schneller als links gefahren - und somit überholt - werden. Eine Kraftfahrstraße ist ja keine Autobahn.
Zitat:
Es darf lediglich schneller als 50km/h gefahren werden.
Wenn dort nur ein Ortsschild steht, darf dort auch nur 50 km/h gefahren werden. Egal ob Kraftfahrstraße oder Autobahn.
Zitat:
Bei mehreren Fahrstreifen für eine Richtung gilt nach wie vor das Rechtsfahrgebot auf unseren Strassen,
Aber eben nicht innerorts. Siehe freie Fahrstreifenwahl.
Zitat:
Bei drei Fahrstreifen für eine Richtung außerhalb geschlossener Ortschaften darf vom Rechtsfahrgebot abgewichen werden.
Auch da gilt:
Innerorts: Freie Fahrstreifenwahl
Außerorts: Rechtsfahrgebot. Die Anzahl der Fahrspuren lösen kein Rechtsfahrgebot auf.
Grüße,
diezge
2006 war die Rechtslage anders.........man lasst die Toten ruhen!
Sooo aus der Welt ist das nicht. Ich bin da erst heute wieder entlanggefahren. Und meistens auf der linken Spur
Und es ist zwar innerorts, aber wenn da eine innerhalb eines roten Kreises auf weißem grund eine schwarze 70 steht, dann wird man da auch 70 fahren dürfen
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Und es ist zwar innerorts, aber wenn da eine innerhalb eines roten Kreises auf weißem grund eine schwarze 70 steht, dann wird man da auch 70 fahren dürfen
Richtig, das liegt aber an dem 70 Schild, welches die generelle Regelung des Ortsschildes aufhebt und hat nichts mit der Kraftfahrstraße zu tun. Es hat aber jemand behauptet, dass man innerorts auf einer Kraftfahrstraße schneller fahren dürfte...