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Freigabe für Sommerreifen 195/65R15 auf Volvo 850

Volvo 850 LS/LW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 9:20

Guten Morgen zusammen,

ich bin seit kurzem Besitzer eines 96er Volvo 850 Kombi (106kw) und insgesamt bisher, trotz der Laufleistung von 290.000km, sehr zufrieden mit dem Auto. Allerdings geben mir die Reifenfreigaben bisher doch noch einige Rätsel auf. Ich habe zu diesem Thema auch schon den ein oder anderen älteren Thread hier im Forum durchstöbert, allerdings hat dies eher zur Verwirrung beigetragen.

Zur Vorgeschichte: Mein Wagen hat vor dem Kauf frischen Tüv bekommen und zwar mit Sommerreifen der Dimension 195/65R15. Als ich herausgefunden habe, dass es hierfür wohl keine Freigabe geben soll, habe ich mich mit zwei namhaften technischen Prüforganisationen in Verbindung gesetzt, die HUs durchführen, und bekam bei beiden die Auskunft, dass das genannte Format sehr wohl sommers wie winters gefahren werden darf, da es sich um eine innerhalb der ABE/EG-Typgenehmigung zulässige Rad-/Reifengröße handle. Allerdings nur auf 6,5x15x43 Felgen. In diesem Kontext bin ich hier im Forum über folgendes Dokument gestolpert:

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=696871

Heißt das, dass ich nur die im Dokument aufgeführten Alufelgen in den genannten Formaten fahren darf? Ich habe allerdings "nur" original Volvostahlfelgen des genannten Formats.

Hier im Forum habe ich auch mehrmals gelesen, dass es, wenn überhaupt, nur eine Freigabe für Winterreifen der Dimension 195/65R15 gibt, auch habe ich etwas von erforderlichen Lenkeinschlagsbegrenzern gelesen.

Ich bin nun doch etwas verwirrt - vielleicht könnt Ihr mir zu etwas Klarheit verhelfen!?

Vielen Dank im Voraus und einen schönen Sonntag!

MfG

Jablonski

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22 Antworten

Hm, interessant zu hören, was die Herren Prüfkittel da von sich geben.

Du müsstest allerdings zunächst mal genau in deine Pappe gucken, welche Endziffern deine EG-Typgenehmigung hat.

Also die Nummer e9*93/81*0002*xx

"xx" wäre dann hier die entsprechende Nummer in der 1. Spalte.

.... und schauen, welche Reifendimensionen dort angegeben sind.

EDITH sagt:

Nach der EG-Genehmigung dürfte nur die Version 03 diese Dimension Sommers wie Winters fahren.

Ein paar andere nur im Winter.

Der Rest gar nicht - ausser nach Eintragung.

Warum ? Weiß keiner so genau ....

Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 9:52

Bei mir steht da "04". Dem Dokument zufolge dürfte ich die Reifen also nicht fahren. Was ist in desem Kontext aber hiervon zu halten:

http://www.motor-talk.de/.../...be-850-fuer-205-55-r16-i203856646.html

Hier werden die Reifen explizit als Winterreifen erwähnt. Aber wie gesagt - mein Auto hat frischen Tüv mit Sommereifen dieses Formats bekommen.

Ich bin nun vollends verwirrt...

MfG

Jablonski

Das Du TÜH bekommen hast, hat nichts zu sagen. Ich habe mit der Größe 205/55 R16 auch zwei mal TÜH bekommen, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt nicht nicht eingetragen waren. Bei mir ist die Größe 195/65 R15 definitiv nicht erlaubt. Bin damit, aus Unwissenheit, auch gerade beim TÜH gescheitert, waren Winterreifen.

Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 10:42

Was mich an der Sache wundert ist, dass ich bei zwei Prüforganisationen die Info bekommen habe, ich dürfte die Reifen fahren. Wenn das nicht der Fall ist, muss ich mir wohl 8 neue Reifen kaufen...

Könnte ich die Reifen eintragen lassen? Gbts da Erfahrungen?

Danke!

Edit: Warum steht im ersten Dokument ganz oben "Gen. Nr. 00 bis 13"? In der linken Spalte gibt es dann aber die laufenden Nummern 1 bis 16?

MfG

Jablonski

..... und welche Nummer steht in deinem Fahrzeugschein/brief ???? Guck doch erst mal nach.

Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 11:26

04, habe ich doch oben schon geschrieben!

MfG

Jablonski

Sorry - Asche auf mein Haupt, hab ich überlesen.

Tja, dann würde ich mal vorschlagen, du druckst dir besagte EG-Genehmigung mal aus und fragst die Herren Prüfkittel unter Vorlage des Zettels mit Hinweis auf deine "Nummer" noch mal.

Der Wisch ist ja nun auch schon gut 8 Jahre alt - vielleicht gibt es mittlerweile was neues, was hier noch keiner kennt.

Es gibt zwar ein aktuelleres "TEILEGUTACHTEN" von Volvo, welches diese Bereifung zulässt, ABER: Gemäß dem Papier isr dann ist immer noch eine Abnahme/Eintragung erforderlich.

..... wundert ist, dass ich bei zwei Prüforganisationen die Info bekommen habe,...

So isses , viele Köche erzeugen eben den Brei .... je mehr unterschiedliche Einrichtungen/Behörden/Sachbearbeiter man befragt, desto mehr Durcheinander.

Schau einfach in den aufgeklappten Tankdeckel - da stehen Grössen ... und "Basta" !

Jede beliebige weltweite Polizeikontrolle akzeptiert die Übereinstimmuung dieses Aufklebers mit den Reifenwerten,

behaupte ich.

Naja, einfach fahren und nicht drüber nachdenken mag für die einen funktionieren, die anderen möchten das ganze dann lieber legalisieren. Ddie Frage ist ja, ob diese Reifengröße mit der passenden Felge zusammen einfach gefahren werden dürfen, oder ob die Größe generell in die Papiere eingetragen werden muss. Ich glaube, in diesem Falle würde ich Volvo Deutschland anschreiben und um Auskunft bitten. Deren Homologationsabteilung ist doch anscheinend auch hilfsbereit.

Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 13:33

Ich danke euch allen ganz herzlich für eure Hilfe! Ich werde morgen früh mal bei Volvo anrufen und nachfragen, ansonsten stochert man ja doch immer nur im Nebel... Sobald ich etwas weiß, werde ich es hier posten!

MfG

Jablonski

naaaaa, vorsichtig Dr. Zug-spitzfindger !

"Früher" war das ja noch einfach - da standen die Puschen, die drauf dürfen auch inne "Unterwegs-Pappe". Fettich !

Kartenkontrolle: Ham'se was getrunken ? Nee, nur in Spiritus gebadet. ...OK, was'n das hier mitte Gummis. Das is nich orschinhol erlaubt !

Ende der Fahrt - je nach dem, an was für eine "Mütze" man da gerät und wie der (oder auch gar die) drauf ist.

"Heute" steht das ja nicht mal mehr in der "Zuhause-Pappe" (Fahrzeug-Schein Teil 1?).

Wenn das nicht grade exorbitant prollig aussieht oder die Gummis vom schleifen am Radhaus noch qualmen oder sonstwie nennenswert auffällig ist, wird da wahrscheinlich kein "Kontrolleur" irgendwas sagen.

ABER:

Nebst Halteranfrage und sonstigem Brämborium sind diese Damen und Herren sehr wohl in der Lage, sich die erlaubten Reifendaten per Funk geben zu lassen !

Der Prüfkittel mit der Hebebühne muss (!) das i.d.R. jedoch genauer kontrollieren.

Wie wir alle mittelerweile wissen, scheint es aber auch dort nennenswerte Unterschiede zu geben - an der einen "Station" klappt alles super, an einer anderen darfst du gleich (wegen einer nicht gelb genügenden Blinkerbirne) wieder nach Hause fahren.

@ Jablonski und 1000 andere:

.... fahr wie gesagt mit besagten Zettel noch mal hin und hak noch min. 2x nach.

Wenn immer noch "Ja, alles grün", lass dir das in irgendeiner Form bestätigen !!!

Am besten und einfachsten: Soll dir der Prüfkittel mal nen Auszug für alle unsere Elche (sprich aktiuelle EG-Genehmigung) drucken.

Das Original zu Hause in den Safe - eine Kopie in's Handschuhfach - und ein PDF hier in's Forum !

 

.... oops - überschnitten.

@terwi -> bravo !

Genau die Pappensache - kam mir zunächst spanisch vor, in der neuen Zuhause-Pappe 0-Reifeninfo mehr zu haben. Fachkundigste Sachbearbeiterin meinte aber, das wäre nun normal.

(..wird wohl an der Europäisierung liegen !? ;):D)

Pict0453
Pict0452zoom

Globalisierung heisst das Zauberwort :D

(Wieder) Eine Dreckserfindung der EU-Schnarchi's.

PS:

.... wohl dem, der noch den org. Brief hat !

@Zug_Spitzer:

In deinem Bild mit der Tankklappe ist nur der 60er Querschnitt angegeben, wir wollen aber wissen, wie man die 65er fahren kann. Oder meintest du was anderes?

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