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Freischuß

Nächste Woche melde ich mein neues Auto an und nun suche ich eine Versicherung, bei der ich schon bei SF 12 einen Schaden haben kann, ohne gleich hochgestuft zu werden.Meine bisherige bietet sowas leider nicht an. Kann mir da jemand einen Tip geben ?

23 Antworten

Hi,
unwahrscheinlich, sowas zu finden zu normalen Konditionen.
Es gibt immer Angebote à la "20% mehr zahlen", dafür nen Schaden frei (meines Wissens die Sorge fürs Volk ;)) --> aber das sind 20% Aufschlag auf einen ohnehin überteuerten Preis.
Grüße
Schreddi

Voriges Jahr November haben ja viele Versicherungen damit geworben, aber da hat's mich noch nicht interessiert. 20% wären schon etwas viel. Wäre ja fast wie bei einem Treffer, nur daß man gar keinen hat. So ein Ausrutscher passiert aber ganz fix mal und dann zahlt man ja ewig dafür und niemand weiß wieviel da so über die Jahre zusammenkommen.

Zitat:

Gesellschaft KH VK TK Beschreibung Quelle
AACHENMÜNCHENER x x g. Zuschlag; 15%; (Sofern Rabattschutz vereinbart ist, gilt Folgendes: Ist zu dem Vertrag ein im Sinne von TB-Nr. 16 Abs. 3 belastender Schaden angefallen, so verbleibt der Vertrag abweichend von TB-Nr. 21 Abs. 1 a im folgenden Kalenderjahr in der bisherigen SF-Kl. Bis zu drei belastende Schäden, die während der Dauer des Rabattschutzes eingetreten sind, führen nicht zu einer Rückstufung.) TB 7/05, 21a
AACHENMÜNCHENER FAHRERPLUS x x g. Zuschlag; 15%; (Sofern Rabattschutz vereinbart ist, gilt Folgendes: Ist zu dem Vertrag ein im Sinne von TB-Nr. 16 Abs. 3 belastender Schaden angefallen, so verbleibt der Vertrag abweichend von TB-Nr. 21 Abs. 1 a im folgenden Kalenderjahr in der bisherigen SF-Kl. Bis zu drei belastende Schäden, die während der Dauer des Rabattschutzes eingetreten sind, führen nicht zu einer Rückstufung.) TB 7/05, 21a
AMEX - (ZÜRICH, TARIF 1) x g. Zuschlag; 15%; Info 1/05
AMEX - (ZÜRICH, TARIF 2) x g. Zuschlag; 15%; Info 1/05
AMV-GewerbeKOMPAKT mobil x x g. Zuschlag; 15%; (Sofern Rabattschutz vereinbart ist, gilt Folgendes: Ist zu dem Vertrag ein im Sinne von TB-Nr. 16 Abs. 3 belastender Schaden angefallen, so verbleibt der Vertrag abweichend von TB-Nr. 21 Abs. 1 a im folgenden Kalenderjahr in der bisherigen SF-Kl. Bis zu drei belastende Schäden, die während der Dauer des Rabattschutzes eingetreten sind, führen nicht zu einer Rückstufung.) TB 7/05, 21a
DEUTSCHER HEROLD x g. Zuschlag; 15%; Rabattschutz für PKW kann vereinbart werden, wenn 1. der VN sowie alle im Antrag genannten Nutzer des vers. FZs das 23. Lebensjahr erreicht haben; 2. innerhalb der letzten 12 Monate ab Vertragsbeginn kein belastender Schaden gemäß Nr. 16 Abs. 3 und 4 zum Vertrag bzw. Vorvertrag angefallen ist; ausgenommen der VN wechselt sein Fahrzeug nach Nr. 28, der Vorvertrag bestand beim Versicherungsunternehmen und es war zum Vorvertrag bereits Rabattschutz vereinbart; 3. der Vertrag mind. in SF 6 geführt wird. (3) Wird das versicherte Fahrzeug am Schadentag von einem Fahrer geführt, der das 23. Lebensjahr nicht erreicht hat, entfällt für diesen Schaden der Rabattschutz. In diesem Fall erfolgt die Rückstufung des Vertrages gemäß Nr. 22. TB 4/06, 22a
GENERALI VERSICHERUNG AG x x g. Zuschlag; 15%; (Sofern Rabattschutz vereinbart ist, gilt Folgendes: Ist zu dem Vertrag ein im Sinne von TB-Nr. 16 Abs. 3 belastender Schaden angefallen, so verbleibt der Vertrag abwei-chend von TB-Nr. 21 Abs. 1 a im folgenden Kalenderjahr in der bisherigen SF-Kl. Bis zu drei belastende Schäden, die während der Dauer des Rabattschutzes eingetreten sind, führen nicht zu einer Rückstufung.) TB 7/05, 21a
GENERALI VERSICHERUNG-FAHRER PLUS x x g. Zuschlag; 15%; (Sofern Rabattschutz vereinbart ist, gilt Folgendes: Ist zu dem Vertrag ein im Sinne von TB-Nr. 16 Abs. 3 belastender Schaden angefallen, so verbleibt der Vertrag abwei-chend von TB-Nr. 21 Abs. 1 a im folgenden Kalenderjahr in der bisherigen SF-Kl. Bis zu drei belastende Schäden, die während der Dauer des Rabattschutzes eingetreten sind, führen nicht zu einer Rückstufung.) siehe Generali
MANNHEIMER x x g. Zuschlag; KH 15 %, VK 12% Info 1/06, 1.5 (Pkw-Rabattschutz)
NÜRNBERGER VERSICHERUNGSGRUPPE (Garanta) x g. Zuschlag; 10%; Rabattschutz-für ein KH-Schaden im Vers. Jahr ist frei. Keine Rückstufung in eine Höhere SF-Klasse in nächsten Jahr nach einem KH-Schaden, jedoch auch keine Weiterstufung. Für die Vertragserweiterung auf RabattSchutz müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Das auf den VN oder dessen Ehe-/Lebenspartner zugelassene Fahrzeug, darf nicht von männl. Nutzern unter 23 Jahre gefahren werden. Die Typklasse des Fahrzeugs darf in der Fahrzeugvollversicherung nicht höher als 31 und in der Teilkasko nicht höher als 30 sein. Der Vertrag muß in der KH mind. in der SF 3 eingestuft sein und die Beitragszahlung darf bei vierteljährlicher Zahlungsweise nicht mit Überweisungsverfahren erfolgen. AKB 4/06, SoVereinb. S. 1, Email 12.03.04
NÜRNBERGER VERSICHERUNGSGRUPPE (N. Beamten) x g. Zuschlag; 10%; Rabattschutz-für ein KH-Schaden im Vers. Jahr ist frei. Keine Rückstufung in eine Höhere SF-Klasse in nächsten Jahr nach einem KH-Schaden, jedoch auch keine Weiterstufung. Für die Vertragserweiterung auf RabattSchutz müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Das auf den VN oder dessen Ehe-/Lebenspartner zugelassene Fahrzeug, darf nicht von männl. Nutzern unter 23 Jahre gefahren werden. Die Typklasse des Fahrzeugs darf in der Fahrzeugvollversicherung nicht höher als 31 und in der Teilkasko nicht höher als 30 sein. Der Vertrag muß in der KH mind. in der SF 3 eingestuft sein und die Beitragszahlung darf bei vierteljährlicher Zahlungsweise nicht mit Überweisungsverfahren erfolgen. AKB 4/06, SoVereinb. S. 1, Email 12.03.04
PATRIA x g. Zuschlag; 15%; Rabattschutz für PKW kann vereinbart werden, wenn 1. der VN sowie alle im Antrag genannten Nutzer des vers. FZs das 23. Lebensjahr erreicht haben; 2. innerhalb der letzten 12 Monate ab Vertragsbeginn kein belastender Schaden gemäß Nr. 16 Abs. 3 und 4 zum Vertrag bzw. Vorvertrag angefallen ist; ausgenommen der VN wechselt sein Fahrzeug nach Nr. 28, der Vorvertrag bestand beim Versicherungsunternehmen und es war zum Vorvertrag bereits Rabattschutz vereinbart; 3. der Vertrag mind. in SF 6 geführt wird. (3) Wird das versicherte Fahrzeug am Schadentag von einem Fahrer geführt, der das 23. Lebensjahr nicht erreicht hat, entfällt für diesen Schaden der Rabattschutz. In diesem Fall erfolgt die Rückstufung des Vertrages gemäß Nr. 22. TB 4/06, 22a
PATRIA BERUFSTARIF x g. Zuschlag; 15%; Rabattschutz für PKW kann vereinbart werden, wenn 1. der VN sowie alle im Antrag genannten Nutzer des vers. FZs das 23. Lebensjahr erreicht haben; 2. innerhalb der letzten 12 Monate ab Vertragsbeginn kein belastender Schaden gemäß Nr. 16 Abs. 3 und 4 zum Vertrag bzw. Vorvertrag angefallen ist; ausgenommen der VN wechselt sein Fahrzeug nach Nr. 28, der Vorvertrag bestand beim Versicherungsunternehmen und es war zum Vorvertrag bereits Rabattschutz vereinbart; 3. der Vertrag mind. in SF 6 geführt wird. (3) Wird das versicherte Fahrzeug am Schadentag von einem Fahrer geführt, der das 23. Lebensjahr nicht erreicht hat, entfällt für diesen Schaden der Rabattschutz. In diesem Fall erfolgt die Rückstufung des Vertrages gemäß Nr. 22. TB 4/06, 22a
VOLKSFÜRSORGE x x g. Zuschlag; 15%; (Sofern Rabattschutz vereinbart ist, gilt Folgendes: Ist zu dem Vertrag ein im Sinne von TB-Nr. 16 Abs. 3 belastender Schaden angefallen, so verbleibt der Vertrag abweichend von TB-Nr. 21 Abs. 1 a im folgenden Kalenderjahr in der bisherigen SF-Kl. Bis zu drei belastende Schäden, die während der Dauer des Rabattschutzes eingetreten sind, führen nicht zu einer Rückstufung.) Info 7/05
VOLKSFÜRSORGE-FAHRER PLUS x x g. Zuschlag; 15%; (Sofern Rabattschutz vereinbart ist, gilt Folgendes: Ist zu dem Vertrag ein im Sinne von TB-Nr. 16 Abs. 3 belastender Schaden angefallen, so verbleibt der Vertrag abweichend von TB-Nr. 21 Abs. 1 a im folgenden Kalenderjahr in der bisherigen SF-Kl. Bis zu drei belastende Schäden, die während der Dauer des Rabattschutzes eingetreten sind, führen nicht zu einer Rückstufung.) Info 7/05
ZÜRICH x g. Zuschlag; 15%; Rabattschutz für PKW kann vereinbart werden, wenn 1. der VN sowie alle im Antrag genannten Nutzer des vers. FZs das 23. Lebensjahr erreicht haben; 2. innerhalb der letzten 12 Monate ab Vertragsbeginn kein belastender Schaden gemäß Nr. 16 Abs. 3 und 4 zum Vertrag bzw. Vorvertrag angefallen ist; ausgenommen der VN wechselt sein Fahrzeug nach Nr. 28, der Vorvertrag bestand beim Versicherungsunternehmen und es war zum Vorvertrag bereits Rabattschutz vereinbart; 3. der Vertrag mind. in SF 6 geführt wird. (3) Wird das versicherte Fahrzeug am Schadentag von einem Fahrer geführt, der das 23. Lebensjahr nicht erreicht hat, entfällt für diesen Schaden der Rabattschutz. In diesem Fall erfolgt die Rückstufung des Vertrages gemäß Nr. 22. TB 4/06, 22a

Nicht unbeachtet bleiben sollte hierbei, was der Vor-Versicherer bei einem Versichererwechsel bescheinigt.Denn der Rabattschutz gilt nicht bei einem Wechsel zum neuen Anbieter. Vielmehr werden in der VWB neben der SF-Klasse u.a. immer Schäden der letzten Jahre mitgeteilt.
Somit ist ein solcher Vertrag mit Rabattschutz nicht unbedingt besser zu bewerten.
skysurfer5

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi


aber das sind 20% Aufschlag auf einen ohnehin überteuerten Preis.
Grüße
Schreddi

So ein Quatsch!

Rabatte bzw. Nachlässe gibt´s vom Außendienst reichlich, neuerdings auch "Frühbucherrabatte", da ist nix mit überteuert! Vergleich macht klug! Dazu muß man natürlich auch mal den Aussendienstler reinlassen.....

Gruß, Jens

An einer durchschnittlichen KFZ-versicherung sind gerademal 15 bis 40 EUR verdient.
Dafür macht keiner Hausbesuche. ;)
Jeder Handwerker nimmt schon für die Anfahrt mehr.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Dafür macht keiner Hausbesuche. ;)

Ich schon.....

Aber da haben wir bei dem Unternehmen ohne Sorgen ja auch den Vorteil, Angestellte zu sein. Als Selbständiger würd ich auch nicht für so wenig Geld losfahren.... Wobei ich über 15 Eur für ´ne KfZ-Versicherung froh wäre, aber dafür hab ich ja mein festes Grundgehalt.

Mein weitester Kunde in meinem Bereich wohnt ca. 15 Km entfernt, und in dem Umkreis habe ich ca. 1.200 Kunden...

Ist wohl auch eher die Ausnahme in der Branche.

Außerdem ist eine vernünftige Beratung heutzutage enorm wichtig, da sind wir uns wohl einig, und dann ergibt sich vielleicht auch noch was Anderes zur KfZ-Vers. dazu. Und wenn nicht dann eben nicht.

Ich würd natürlich jetzt auch keine 50 oder 100 Km fahren, das ist aber auch nicht nötig, denn über die Firmen-Homepage kann man den Berater um die Ecke sofort rausfinden...... Da hab ich dann nichts von, aber dem Autofahrer bzw. der Suchenden hier im Forum ist geholfen.

Gruß, Jens

Dein Festgehalt zahlt der Kunde.
Dein Unternehmen ist nicht im Niedrigpreissegment zu Hause. ;)

Zitat:

Original geschrieben von BadHunter


Mein weitester Kunde in meinem Bereich wohnt ca. 15 Km entfernt, und in dem Umkreis habe ich ca. 1.200 Kunden...
Ist wohl auch eher die Ausnahme in der Branche.

15km Radius entspricht einer Fläche von 700km²

Das sind dann rund 0,6m² pro Kunden.

Wo wohnst du?

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Dein Festgehalt zahlt der Kunde.
Dein Unternehmen ist nicht im Niedrigpreissegment zu Hause. ;)

Komisch nur daß ich dann regelmäßig andere KfZ-Versicherungen unterbieten kann.... Und nicht nur KfZ-Vers....

Zudem ist das Unternehmen lt. Standard & Poors (und Morgan und Morgan und Anderen) eines der für den Kunden sichersten bzw. finanzkräftigsten Unternhmen....

Ich wohne direkt am Stadtrand einer größeren Stadt, in der die Kunden wohnen.

Mag auch sein, daß der Radius bei 20 Km liegt, das wären dann 1.256 km^2. Da kommen bei mir dann 1,0 pro Kunde raus, aber nicht qm, sondern 1 km^2! Nix mit 0,6 qm!

Gruß, Jens

na er meinte halt 0,6 QuadratKILOmeter und ned Quadratmeter. Dann passt des auch mit deinem durchschnittlichen Abstand durchaus zusammen.

Zitat:

Original geschrieben von BadHunter


Komisch nur daß ich dann regelmäßig andere KfZ-Versicherungen unterbieten kann.... Und nicht nur KfZ-Vers....
Zudem ist das Unternehmen lt. Standard & Poors (und Morgan und Morgan und Anderen) eines der für den Kunden sichersten bzw. finanzkräftigsten Unternhmen....

Wer auf Platz 60 von 80 ist,

noch individuelle Rabatte vergeben kann,

rutscht dann auf Platz 40 vor,

und kann damit jeden 2. Mitbewerber (ohne Sonderrabatt) unterbieten.

Ist also kein Niedrigpreisanbieter

und kann doch regelmäßig unterbieten.

:D

Ratings und Rankings sind eine Sache für sich.

Standard & Poors untersucht die Kreditwürdigkeit,

nicht aber die Solvabilität!

;)

Morgen und Morgen nimmt Versicherungsratings vor,

allerdings reden wir dann von der Lebensversicherung und nicht von der Kfz-Versicherung.

Fazit:

Lass die typischen Vertretersprüche bei Kunden los,

hier werden sie entlarvt.

Danke für die Hilfe!
Nun muß ich nur noch versuchen die ganzen aufgelisteten Versicherungen zu erreichen um mir konkrete Preise einzuholen, denn die 10 oder 15% Aufschlag sind ja immer relativ. Aber ich glaube das ist mir die Sache schon wert, denn meist sind es ja nur "Kleinigkeiten" die eine Hochstufung verursachen und über die Jahre kommt da etliches an Geld zusammen auch wenn es nur so ein kleiner Schubs war.

Hi,

tu dies - beachte aber den absolut richtigen Hinweis von skysurfer....

Denn beim Wechsel fällts dir doch auf die Füße.... Und dafür dann jahrelang mehr bezahlen?

Zitat:

Original geschrieben von skysurfer5


Nicht unbeachtet bleiben sollte hierbei, was der Vor-Versicherer bei einem Versichererwechsel bescheinigt.Denn der Rabattschutz gilt nicht bei einem Wechsel zum neuen Anbieter. Vielmehr werden in der VWB neben der SF-Klasse u.a. immer Schäden der letzten Jahre mitgeteilt.
Somit ist ein solcher Vertrag mit Rabattschutz nicht unbedingt besser zu bewerten.
skysurfer5

@Badhunter:

Was gibst du eigentlich gleich immer so angegriffen? Du wirst doch so realistisch sein, dass du nich grad beim Billigheimer arbeitest - immer dieses Theater....

Grüße

Schreddi

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