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Freitag der 13

Mercedes CLA C117
Themenstarteram 17. Mai 2016 um 6:13

Hallo Leute,

hatte am Freitag den 13 ein Auto Unfall mit meinem Cla 45 AMG. Mir ist in die Beifahrerseite eine Dame reingefahren. Gutachten steht noch bevor aber laut Aussage meines Händler wo das Fahrzeug jetzt steht, könnte das Fahrzeug Schrott sein. Die hintere Achse könnte defekt sein und bei einem Allradfahrzeug würde es kein Sinn machen das zu reparieren.

Jetzt meine Frage: Habt ihr da zu diesem Thema schon Erfahrung gemacht. Würde bloß gerne wissen was mich da erwartet, das Fahrzeug ist nämlich finanziert.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@AndreasCLA schrieb am 17. Mai 2016 um 23:09:21 Uhr:

Hallo mountaingrau.

Auch bei völliger Schuld trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht die vollen Kosten.

Diese trägt die Kosten nur bis zum Wiederbeschaffungswert.

Sollte über den Wiederbeschaffungswert hinaus noch mehr aus dem Finanzierungsvertrag offen sein übernimmt die GAP-Deckung aus der eigenen Kaskoversicherung den Rest.

Aber ich glaube dass MB die GAP Deckung in den Finanzierungsraten mit eingeschlossen hat. Wenn nicht, kommt wie schon erwähnt die eigene Kasko zum tragen, auch wenn jemand anderes Schuld ist. Klingt scheisse, hätte ich auch nicht vermutet, wurde mir aber auf Nachfrage heute nochmal so bestätigt.

Gemeint habe ich die Anwaltskosten! Die müssen bei Fremdverschuden in voller Höhe von gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden.

Hiervon unabhängig tragen einige Beiträge - wie schon gesagt- hier eher zur Verwirrung des TE als zu einer wirklichen Hilfe bei. Alle Ratschläge werden natürlich gut gemeint sein, sind z. T. aber nur auf Halbwissen begründet.

Ich glaube das deshalb ganz gut beurteilen zu können, weil ich bis zu meiner Pensionierung 38 Jahre lang Schadenregulierer bei einer Versicherung war.

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19 Antworten
am 17. Mai 2016 um 7:33

haha, schlechter witz...wollen die kein geld verdienen?

wie alt ist denn das auto? doch maximal 2 jahre???

was soll sich denn da nicht lohnen?

klar, ist die reparatur aufwendig. kann mir kaum vorstellen, daß die reparatur den zeitwert übersteigt! diese müsste ja dann 40 TEUR kosten.

außerdem, wenn es über mb bank finanziert und versichert ist; dort gibt es eine 18 monatige neuwagenpreiserstattung. bei amg-modellen glaube ich zu 80%.

am 17. Mai 2016 um 7:39

Autsch!

Mein Beileid... aber wenn du nicht schuld bist, kann es dir ja eigentlich "egal" sein. Dann muss die gegnerische Versicherung bezahlen. Würde angesichts der Schadenshöhe die Sache einem Rechtsanwalt übergeben, der sich auskennt und du hast nichts mehr zu tun damit.

am 17. Mai 2016 um 8:17

Ziemlich exakt den gleichen Schaden (nur beim Vorderrad angefangen, bis an die Hinterachse) hatte ich vorletztes Jahr im Oktober. Komplette Seite sah so aus, wie bei dir.

Die Achsen sollten natürlich vermessen werden, sind diese okay (wovon auszugehen ist, denn so heftig sieht der Aufprall am Rad nicht aus) und das Chassis ist ebenfalls nicht verzogen, sondern lediglich eingedellt kann man das reparieren. Kostenpunkt bei mir damals etwa 10k€. Hat alles die "gegnerische" Versicherung bezahlt. Gutachter dürftest du dir im Normalfall selbst aussuchen.. :)

Beim AMG könnte es je nach Teilen natürlich etwas teurer werden (Felgenaufpreis, Zierleisten, etc.)

Nicht vergessen, während der Wagen in Reparatur ist, den Ausfall geltend zu machen.

Themenstarteram 17. Mai 2016 um 8:22

Zitat:

@mythea schrieb am 17. Mai 2016 um 09:33:24 Uhr:

haha, schlechter witz...wollen die kein geld verdienen?

wie alt ist denn das auto? doch maximal 2 jahre???

was soll sich denn da nicht lohnen?

klar, ist die reparatur aufwendig. kann mir kaum vorstellen, daß die reparatur den zeitwert übersteigt! diese müsste ja dann 40 TEUR kosten.

außerdem, wenn es über mb bank finanziert und versichert ist; dort gibt es eine 18 monatige neuwagenpreiserstattung. bei amg-modellen glaube ich zu 80%.

Ja der Wagen ist 2 Jahre alt und ist 32t km gelaufen, ist beim besten Bank finanziert aber nicht versichert.

 

Werde jetzt mal auf das Gutachten abwarten.

Ich hoffe das deine Versicherung eine GAP Deckung beinhaltet sonst könnte das in Falle eines Totalschadens böse für dich enden.

am 17. Mai 2016 um 9:25

Hi.

@shadow2209: Das mit der GAP-Deckung ist nur bei einem Vollkasko Schaden wichtig.

Denn die GAP Deckung deckt den Unterschied zwischen dem was ein gleicher Wagen jetzt kosten würde (denn das Geld bekommst du ja von der Versicherung wieder) und dem was die Bank noch aus deinem Kredit haben möchte. Wie gesagt, das kommt nur zum tragen, wenn du den Wagen selbst versemmelst.

Und soweit ich weiss, baut Mercedes die GAP Deckung in die Finanzierungsraten mit ein, unabhängig ob der Wagen da versichert ist. So ist es zumindest bei meinem Leasing bei der MB Bank. Und icj habe den auch nicht da versichert.

Wenn du den Schaden nicjt zu vertreten hast, muss die gegnerische Versicherung den Ausgleich zahlen. Sie muss den Schaden zahlen, aber auch die Wertminderung die an deinem Auto erfolgt ist. Ein Gutachter wird feststellen, wie viel Wertminderung durch den Unfall entstanden ist, auch wenn der Schaden repariert wird. Denn ein Unfallwagen (wenn auch repariert) ist weniger wert. Das muss die gegnerische Versicherung tragen.

Wenn du weitere Fragen hast, kannst du dich per PN an mich wenden. Bin Versicherungsvertreter.

Die gegnerische Versicherung bezahlt nur den Zeitwert, wenn die noch offene Summe höher ist als der Zeitwert kommt die vorhandene GAP Versicherung ins Spiel oder die Differenz bleibt beim Halter hängen.

Themenstarteram 17. Mai 2016 um 10:05

Zitat:

@shadow2209 schrieb am 17. Mai 2016 um 11:45:32 Uhr:

Die gegnerische Versicherung bezahlt nur den Zeitwert, wenn die noch offene Summe höher ist als der Zeitwert kommt die vorhandene GAP Versicherung ins Spiel oder die Differenz bleibt beim Halter hängen.

Zeitwert??? Das heißt den Wert was das Fahrzeug vor den Unfall gehabt hat oder?

Ja. Bedenke aber, dass der Zeitwert häufig größenordnungsmäßig 20 % niedriger als der Wiederbeschaffungswert ist. D.h. für den Zeitwert des alten Wagens kann man sich in der Regel kein gleichwertiges Fahrzeug mit ähnlicher Laufleistung kaufen!

Themenstarteram 17. Mai 2016 um 10:36

Zitat:

@Weltan schrieb am 17. Mai 2016 um 12:32:41 Uhr:

Ja. Bedenke aber, dass der Zeitwert häufig größenordnungsmäßig 20 % niedriger als der Wiederbeschaffungswert ist. D.h. für den Zeitwert des alten Wagens kann man sich in der Regel kein gleichwertiges Fahrzeug mit ähnlicher Laufleistung kaufen!

Ok! Aber auch wenn man Vollkaskoversichert ist? Die ca. 20% sollte dann doch die sogenannte GAP Versicherung übernehmen oder hab ich das falsch verstanden

Ich glaube ihr bringt da was durcheinander. Zeitwert und Wiederbeschaffungswert ist das selbe. Dementsprechend gibt es hier auch keine Differenz. Das Problem ist vielmehr, dass der Restwertverlauf des Fahrzeugs degressiv ist, während die Finanzierungs- bzw. Leasingrate linear ist. Die Lücke ("Gap") ist die Differenz der Funktionen zum Zeitpunkt x.

Gap

Nein. Der Zeitwert ist nicht mit dem Wiederbeschaffungswert identisch! http://www.juraforum.de/lexikon/wiederbeschaffungswert ...

Aus deinem Link:

Zitat:

Der Zeitwert gibt einen hypothetischen Preis an, den eine Sache erzielt hätte, wenn diese vor dem Schadenfall veräußert worden wäre. In der Regel liegt der Zeitwert in etwa 20%-25% unter dem Wiederbeschaffungswert. Der Wiederbeschaffungswert beinhaltet im Gegensatz zum Zeitwert auch u.a. die Gewinnspanne des Händlers.

Danke, wieder was gelernt.

am 17. Mai 2016 um 14:00

In der Kfz-Haftpflicht wird bis zum Wiederbeschaffungswert gezahlt.

Und dann wird eben genau auf Ausstattung, Baujahr, Laufleistung und sonstiges geachtet.

@shadow2209:

Ich stand eben wohl auf der Leitung. Natürlich muss bei einem Totalschaden (reperaturkosten grösser als 60% des Wiederbeschaffungswerts) die eigene GAP Deckung in Anspruch genommen werden mit Höherstufung, Selbstbeteiligung, etc.

Nur beim Teilschaden ist dem nicht so.

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