Freiwillige Kundendienstmaßnahme - OM651
Hallo zusammen,
Gestern erreichte mich ein Schreiben vom KBA mit angeheftetem Schreiben von MB. Es geht hier um die freiwillige Kundendienstmaßnahme „Softwareupdate für Ihren Dieselmotor“.
Wie bekannt bringt uns dieses Update im Falle eines Fahrverbots nichts. Jedoch geht für mich aus diesem Schreiben nicht klar hervor ob das für mich freiwillig ist oder ob es von Daimler freiwillig gemacht wird, ich aber auf jeden Fall vorstellig werden muss. Mich verwundert in erster Linie, dass es vom KBA kommt. Das sieht dann immer so offiziell aus.
Habt ihr diesen Brief auch bekommen? Wie werdet ihr das handhaben?
Schöne Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@xtrem89 schrieb am 21. Oktober 2019 um 19:41:42 Uhr:
@Klaus Baumeiste ich kann ihnen genau sagen was da passiert. Da ich von dieser branche komme. Also bei einer update was draufgespielt wird ist folgendes. Der software von MSG wird durch ein geändertes software was bearbeitet geworden ist ersetzt. In dem Software gibt eine programierung die für den Abgassystem gedacht ist und genau diese progrsmierung wurde geändert. Das heist die haben den Thermofenster die Temperatur abhängig arbeitet abgeschaltet so das der Motor schnell seine Temperatur erreicht diese ist nur in den ersten 10Minuten der fall danach ist es komplett aus. Durch diese änderung spritzt der Sprit etwa 0.05% länger und diese wert macht in dem Motor nichts kaputt.
Man kann vergleichen. Im winter riecht es hinten am auspuff deutchlich mehr nach Abgas weil Motor und aussen Temp Kalt. Und im Sommer riecht es nicht so intensiv wie im Winter. Da Motor Wärmer ist sowie aussentemperatur.
Sorry aber da bekomm ich Kopfschmerzen beim lesen!
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Ich persönlich würde das erstmal ignorieren. Das KBA wird sich schon noch melden, wenn es wirklich zur Pflicht werden sollte. Davon steht da aber jetzt noch nichts eindeutiges.
Das ist ne freiwillige Maßnahme von MB, beim GLK war das Anfang des Jahres durch. Hatte ich im März bekommen. Ich würde da erstmal von absehen, auch mein Sachverständiger riet mir davon ab solange es keine verpflichtende Maßnahme mit Androhung der Zwangsstillegung bei Nichtdurchführung ist. Und dann kann man sich immer noch überlegen, ob man Ansprüche an MB wegen unzulässiger Abschaltvorrichtungen einreicht. Bis dahin würde ich der Werkstatt strikt untersagen, irgendwelche Änderungen der Software am Motorsteuergerät durchzuführen, denn die kann ggf. Beweismittel sein - und einmal überspielt ist der Beweis flöten.
Ich werde ohnehin vermeiden zu MB zu gehen. Sicher ist sicher, dann wird es auf keinen Fall aufgespielt. Ich lasse aktuell sowieso schon von meinem Anwalt prüfen ob es Erfolgsaussichten gibt auf dem Klageweg. Im kommenden Jahr kommt ein Fahrverbot für Euro 5 in der Stadt in die ich täglich zur Arbeit pendle.
Das ist im Moment noch freiwillig. Wien es nicht genug machen lassen, wird es verpflichtend. Ich würde aber mal nachfragen bei MB, was sich genau ändert. Die wollen oder besser müssen das machen und sollten, sofern wie wollen, auch Auskunft geben können. Wenn man zu seinem Produkt steht, kann man das auch tun.
Moin. Habe gestern das gleiche von KBA erhalten.
Ich noch nicht
Ich hatte es letzten Dienstag in der Post.... werde das Update bei der nächsten Inspektion im Dezember verweigern und dieses schriftlich in der Auftragsbesätigung fixieren lassen.....
Zitat:
@Kuta250 schrieb am 20. Juni 2019 um 19:35:51 Uhr:
Ich hatte es letzten Dienstag in der Post.... werde das Update bei der nächsten Inspektion im Dezember verweigern und dieses schriftlich in der Auftragsbesätigung fixieren lassen.....
Und woher weißt du das sie es nicht doch machen?
Laut Mercedes ändert sich ja garnix. Die sind mit ihren Aussagen zum Update so vielsagend wie der Wetterbericht für Ostern 2030. Es wird lediglich von niedrigerem Stickoxidausstoß gesprochen. Im selben Atemzug schränkt MB aber die Garantieleistung dahingehend ein, das für erhöhte Abnutzung der Antriebsteile keine Gewährleistung getragen wird. Man muß das Schreiben wirklich seeeehr aufmerksam lesen.
Das ganze kam m.E. auf, nach dem letztes Jahr im Herbst festgestellt wurde, das MB bei weit mehr als bisher bekannt gegebenen Modellen verbotene Abschaltvorrichtungen verbaut hat. Diesem Verdacht ist das KBA nachgegangen und hat MB zur Anhörung vorgeladen. Vorwurf : durch "Prüfstand-Erkennung" wurde die Kühlmitteltemperatur in diesem Betriebsmodus so lange wie möglich niedrig gehalten, dadurch wurde weniger Stickoxid als im Fahrbetrieb produziert.
Seltsamerweise kamen dann im Januar die ersten Schreiben bzgl. der freiwilligen Maßnahme "Softwareupdate" für OM651 an die Besitzer - es mag sich also jeder denken, was er mag. Der Verdacht das diese Dinge ineinandergreifen drängt sich mir auf jeden Fall auf.
Zitat:
@Th1184 schrieb am 20. Juni 2019 um 19:43:36 Uhr:
Zitat:
@Kuta250 schrieb am 20. Juni 2019 um 19:35:51 Uhr:
Ich hatte es letzten Dienstag in der Post.... werde das Update bei der nächsten Inspektion im Dezember verweigern und dieses schriftlich in der Auftragsbesätigung fixieren lassen.....
Und woher weißt du das sie es nicht doch machen?
Wenn kein Schreiben mehr kommt, wurde es gemacht.
Aber wenn es sich darum dreht, lediglich die Absenkung der Kühlmitteltemperatur in den ersten 21 Minuten abzuschalten, dann ist das Update eher vorteilhaft, weil dann der Motor schneller richtig betriebswarm wird.
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 20. Juni 2019 um 22:54:23 Uhr:
Wenn kein Schreiben mehr kommt, wurde es gemacht.
Wie kommst du darauf?
Das Update ist freiwillig und keine Pflicht.
Das Schreiben kommt vom KBA weil die Zugriff auf die Halterdaten der entsprechenden Fahrzeuge haben, das hat MB ja nicht.
Oder woher soll MB wissen wo die entsprechenden Fahrzeuge geblieben sind bzw. wer der Halter ist?
MB teilt dem KBA mit, wer es nicht gemacht hat und die werden nochmal angeschrieben.
Ja, wenn es verpflichtend wäre, das ist es aber nicht.
Wenn es verpflichtend wäre, kommt der zweite Brief ziemlich unfreundlich. War bei der Maßnahme Airbag ja auch so. Aber da ko mmt evtl mnoch ein Schreiben, das nochmal darum wirbt. Aber wie gesagt, wenn es nur die Motortemperatur in den ersten 20 Minuten anhebt, dann ist es eher positiv zu werten, weil dann der Motor schneller warm wird.