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Freiwillige Kundendienstmaßnahme - Software-Update für Euro 6 Dieselmotor

Mercedes C-Klasse S205
Themenstarteram 5. November 2019 um 22:43

Hallo zusammen,

jüngst erhielt ich vom Kraftfahrt-Bundesamt eine Mitteilung der Daimler AG. Mir wird eine freiwillige und kostenlose Kundendienstmaßnahme in Form eines Software-Updates für meinen Euro 6 Diesel angeboten. Zudem erhalte ich einen Gutschein in Höhe von 100,- Euro auf Ersatzteile und Dienstleistungen, wenn ich das Update bis zum 31.12.2019 durchführen lasse.

Suche ich bei Google danach, finde ich eine Reihe von Meldungen, aber keine wirklich kritische Auseinandersetzung mit dem Thema.

Hat jemand bereits erste Erfahrungen mit dem Update - oder sich aus bestimmten Gründen dagegen entschieden?

Mich interessiert, ob es vergleichbar mit dem Software-Update für den Euro 5 Diesel ist. Berichtet wurde ja u.a., dass nach dem Update der Motor

- sich subjektiv rauer anhört,

- spritziger am Gas hängt,

- ca. einen Liter mehr pro 100 km verbraucht.

Allein Letztgenanntes wäre für mich ein klares K.O.-Kriterium.

Zudem habe ich gelesen, dass das Update auch als Versuch des Herstellers gewertet werden kann, ein teureres Hardware-Update zu verhindern.

Sollte man also lieber erst warten, wie sich die Situation gesetzlich/juristisch entwickelt oder bringt dies irgendwelche Nachteile mit sich?

Mein Motor ist der OM 651 DE 22 LA mit 170 PS, er steckt in einem C 220 BlueTEC (S 205), Bj. 2014.

Danke für Euer Feedback!

Beste Grüße

Hendrik

Beste Antwort im Thema

Habe auch so ein Schreiben seit ca. 2 Monaten (müßte nachschauen), nur nicht mit dem 200.-DM Angebot...

B-220D 2016 OM651 177Pferde, ~180t km (c.a 60% 20-40 km/Tour, 40% Autobahn 200-500km Touren, 140-190km/h, der Wagen läuft sauber bis 230km/h))

War kürzlich beim Ölwechsel, ausserhalb der MB Werkstätten...

Mir wurde gesagt, dass das AGR Ventil "versifft" sein u. ich demnächst was machen müßte, bevor es Probleme (Winter kommt trotz CO2 Anstieg) gäbe. Hmm

 

Also, was sehr wahrscheinlich ist, dass der AGR Bereich, beim "Softwareupdate" ausgeweitet wird. Damit noch mehr Abluft in den Ansaugstutzen geleitet weren kann = eine Art Nachverbrennung der Oxide.

Wenn ich die Sache richtig verstehe, versifft das System dann noch schneller! Eleganterweise haben die Ingenieure (oder gar das Marketing/Controlling?) den Motor so gebaut, dass ein routinemäßiger Ausbau (wie Ölfilter) des AGR Ventils nicht geht. Resultat: TEUER!!

Also 100.-€ sind dann eher lachhaft.

Ich warte ab....freiwillig!!??

Ohne Begründung, was, warum, wie genau, was ändert sich...an m e i n e m Eigentum rumpfuschen?

Außerdem: Warum müssen wir einen Euro 6 (sechs!!!) Motor (bei mir erst Jahrgang 2016!) verändern.

Haben das BundesKFZ-Amt nicht getraut höher als 6 zu zählen? 7,8,9,..?

Oder reichen die Finger nicht weiter?

Fazit: Wir (blöde Wähler, Steuerzahler) sollen für das Versagen der Behörde u. v. Mercedes, BMW,..bluten.

Verantwortung? Kennt keiner mehr.

(Man sehe Flughafen Berlin, Milliarden verplempert u. Wowereit geht es gut. VOR DEN KADI!)

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Vielleicht schenken sie dir die 100 €, weil sie wissen, dass du danach eine Teure Reparatur haben wirst.:D

Habe auch so ein Schreiben seit ca. 2 Monaten (müßte nachschauen), nur nicht mit dem 200.-DM Angebot...

B-220D 2016 OM651 177Pferde, ~180t km (c.a 60% 20-40 km/Tour, 40% Autobahn 200-500km Touren, 140-190km/h, der Wagen läuft sauber bis 230km/h))

War kürzlich beim Ölwechsel, ausserhalb der MB Werkstätten...

Mir wurde gesagt, dass das AGR Ventil "versifft" sein u. ich demnächst was machen müßte, bevor es Probleme (Winter kommt trotz CO2 Anstieg) gäbe. Hmm

 

Also, was sehr wahrscheinlich ist, dass der AGR Bereich, beim "Softwareupdate" ausgeweitet wird. Damit noch mehr Abluft in den Ansaugstutzen geleitet weren kann = eine Art Nachverbrennung der Oxide.

Wenn ich die Sache richtig verstehe, versifft das System dann noch schneller! Eleganterweise haben die Ingenieure (oder gar das Marketing/Controlling?) den Motor so gebaut, dass ein routinemäßiger Ausbau (wie Ölfilter) des AGR Ventils nicht geht. Resultat: TEUER!!

Also 100.-€ sind dann eher lachhaft.

Ich warte ab....freiwillig!!??

Ohne Begründung, was, warum, wie genau, was ändert sich...an m e i n e m Eigentum rumpfuschen?

Außerdem: Warum müssen wir einen Euro 6 (sechs!!!) Motor (bei mir erst Jahrgang 2016!) verändern.

Haben das BundesKFZ-Amt nicht getraut höher als 6 zu zählen? 7,8,9,..?

Oder reichen die Finger nicht weiter?

Fazit: Wir (blöde Wähler, Steuerzahler) sollen für das Versagen der Behörde u. v. Mercedes, BMW,..bluten.

Verantwortung? Kennt keiner mehr.

(Man sehe Flughafen Berlin, Milliarden verplempert u. Wowereit geht es gut. VOR DEN KADI!)

Themenstarteram 6. November 2019 um 22:46

Guten Abend,

vielen Dank für die Antworten! Also fassen wir bis hierhin mal zusammen:

- Schnellere Verkokung des AGR, ergo höhere Folgekosten (Vermutung),

- höherer Kraftstoffverbrauch (abgeleitet aus Euro 5 SW-Update),

- höhere Geräuschemissionen (abgeleitet aus Euro 5 SW-Update),

- höherer AdBlue-Verbrauch (Tatsache, da im Schreiben genannt).

Auch wenn diese Punkte bisher nur sehr vage sind: In monetärer Hinsicht scheinen 100,- Euro ein Verlustgeschäft zu sein. Die These, dass diese nur eine "Anzahlung" für folgende Reparaturen sind, scheint also gar nicht so weit hergeholt. ;)

Im Anschreiben drückt man sich bzgl. der Auswirkungen wohl bewusst weich aus: "Darüber hinaus gewährleisten wir, dass das Software-Update keinen relevanten Einfluss auf die zertifizierten Werte zum Kraftstoffverbrauch und zu CO²-Emissionen und auch nicht auf die Motorleistung, das Drehmoment, die Geräuschemissionen und die Dauerhaltbarkeit der Fahrzeuge hat.[...]" Die Frage ist hier, in welcher Höhe ein Einfluss bzw. eine Veränderung eintreten muss, um Relevanz zu besitzen. Für mich wäre ein Mehrverbrauch von einem Liter sowie eine schnellere Verkokung des AGR-Ventils durchaus relevant.

Durchgeführt wird das Update wohl auch aus politischen Gründen, man möchte sich in puncto Stickoxid-Senkungen/ Nacharbeiten auf die 100% zu bewegen. Ich gebe Dir Recht, dass all das bei einem Euro 6-Motor nicht sein darf. Schließlich war die seinerzeit aktuellste Abgas-Einstufung doch ein Kaufkriterium, um solche Maßnahmen zu verhindern.

Was ich mich frage:

- Wird es mir irgendwann negativ ausgelegt, dass ich mich nicht an der freiwilligen Maßnahme beteiligt habe? Als Laie würde ich jetzt einfach davon ausgehen, dass zunächst ein verpflichtender Rückruf erfolgen müsste, bevor mir Nachteile entstehen.

- Habe ich vielleicht sogar eine bessere Ausgangssituation, wenn ich das freiwillige Update nicht ausführe, z.B. "Anrecht" auf ein Hardware-Update o.ä.?

Beste Grüße

Zitat:

@heninho schrieb am 6. November 2019 um 23:46:20 Uhr:

 

wenn ich das freiwillige Update nicht ausführe, z.B. "Anrecht" auf ein Hardware-Update o.ä.?

Beim kommenden besuch in einer NL, wird das sowieso gemacht ob du willst oder nicht, würde ich sagen.

Hallo,

Nachbar hat eine E-Klasse E220 e.z. 2014, er hat das Update machen lassen und sagt er braucht jetzt etwas mehr Sprit, keinen ganzen Liter aber so 0,5 L sind es. Dazu auch das der Motor etwas spritziger ist.

Themenstarteram 9. November 2019 um 12:54

Hallo,

ok, das mit dem spritzigeren Motor wäre ja zugegeben ein netter Nebeneffekt. Wobei ich sagen muss, dass der 220er schon jetzt echt gut geht und ich nie etwas vermisst habe.

Fahre ihn derzeit auf einer täglichen Strecke (haupts. über Land) mit guten 5 Litern und schätze diese Sparsamkeit.

@maxtester: Darf etwas derartiges denn ohne Zustimmung - oder gar trotz ausdrücklichem Widerspruch - vorgenommen werden? Ist das eine Vermutung oder gibt es hierfür eine gesicherte Quelle? In einigen Wochen steht die Inspektion an und das würde ich gern vermeiden.

Beste Grüße

Ich habe vor 2 Tagen eine ganzseitige Anzeige von MB im Handelsblatt zum Thema Softwareänderung gelesen. Angebot auf preisreduzierte Ersatzteile wenn bis 31.12.2019 die Softwareänderung vorgenommen würde.

Keine Zahlen dazu, also wie bei Heninho oben (TE) =100€ Gutschein.

Im https://www.spritmonitor.de/de/detailansicht/751435.html könnte man u.U. eine Änderung des Verbrauchs feststellen, da dort die "Datenlieferanten" ja sehr genau Buch führen u. man dann über eine Statistik Abweichen - d.h. vor u. nach Softwareänderung - vermutlich den Einfluss feststellen kann. NUR: leider habe ich zu diesem Thema dort keinen Hinweis gefunden.

Fazit:

Ich glaube kostenrelevanter dürfte die Verkokung sein.

Zur rechtlichen Frage ob eine NL unerlaubt verändern darf? Würde mich auch interessieren!

Hatte ich schon mal hier angefrag im Boardt

OB es eine Kontrolle dazu gibt. Mit hash Werten oder so...

VERTRAUEN habe ich KEINS mehr.

Wie denn auch?

Zur Entwicklung der OM651 (14.04.2008)

Quelle:

http://www.prova.de/archiv/2008/00-artikel/0034-om651/index.shtml

Soll lt. dieser Quelle direkt von MB stammen....

Zitat:

(Text: dr,Mercedes-Benz AG)

(Fotos: Mercedes-Benz AG )

 

...Außerdem ist es den Ingenieuren von Mercedes-Benz gelungen, die Rohemissionen noch weiter abzusenken. Sogar ohne aktive Denoxierung erfüllt der neue Diesel-Vierzylinder bereits die künftige Abgasnorm EU5....usw.

Zitat Ende

 

Tja, da fragt man sich, warum eine Softwareänderung amtlicherseits verordnet, nötig ist?

Sogar für Euro6, wenn OM651 mit EU5 die "Denoxierung" erfüllt!?

Ist OM651 mit der Zeit schlechter geworden?

Wie haben die Ingenieure das denn geschafft?

Hallo, habe das Update seit ca. 4000 km drauf. C 220 d, Bj 2015. Ich kann keine Änderung im Fahrverhalten feststellen. Manchmal denke ich, dass die Automatik beim Beschleunigen nicht mehr so oft zurückschaltet. Das ist mir aber eigentlich auch lieber, ich mag die unnötig hohen Drehzahlen nicht. Ad Blue Verbrauch könnte etwas höher sein, ist aber wenn auch minimal. Übrigens in Österreich kommt keine Verständigung, das Update wird beim Service ohne Fragen aufgespielt. Bei der Abhohlung wurde nur gesagt, sie benötigen eine Unterschrift für eine Kundendienstmaßnahme "Update Motor und Antriebsstrang". mfg

Die dürfen bei euch an eurem Eigentum ohne Einverständnis rumpfuschen?

Das Thema hatte ich mit meinem Betrugs-VW. Selbst das Pflichtupdate habe ich nicht aufspielen lassen. Die hätten was erlebt, wenn sie es heimlich gemacht hätten (Mittel das nachzuvollziehen hatte ich). Die Karre ging, softwaremäßig unberührt, back to sender.

Zitat:

Die dürfen bei euch an eurem Eigentum ohne Einverständnis rumpfuschen?

Nein, das Einverständnis gibt bei uns der Endkunde wenn er den Wagen zur Inspektion gemäß Herstellervorgaben abgibt. Dass dabei Software upgedated wird oder Kundendienstmaßnahmen (Austausch von möglicherweise Fehlerhaften Bauteilen, etc.) durchgeführt werden, ist ganz normal.

Das gibt es bei Daimler schon über 50 Jahre. Grade wenn man nach Baureihenstart festgestellt hat, dass es mit irgendwelchen Teilen Probleme gibt, egal ob Steuerkettenräder, Nockenwellen, Lenkhebeln, etc. dann wurden diese im Inspektionsrahmen als Kundendienstmaßnahme ausgetauscht, bevor der Kunde einen teuren und ärgerlichen Folgeschaden beklagt...

Heute regel man sowas halt per Software...

Meist versucht man per Software kunstruktive Mängel zeitlich herauszuschieben. Ist aber bei anderen Herstellern nicht anders, als Beispiel andere Motorsoftware der 1.4TFSI, die an Kolbenstegbrüchen litten/leiden. Ein Unterschied im Drehmomentverlauf/Spritzigkeit war laut vielen Berichten bei Motortalk nach dem Update deutlich spürbar.

Ausnahmen bestätigen die Regel, manchmal liegt es ja auch nur an einer Software.

Mein Fehler. Entschuldigung.

"..Das gibt es bei Daimler schon über 50 Jahre. .."

Kann mir nicht vorstellen, dass Daimler das ohne Erlaubniss der Besitzer machen kann.

Mein Wagen (~80k Km) hat noch keine Daimler Werkstatt gesehen. Aber alle Inspektionen in einer Fachwerkstatt durchgeführt.

Warum muss ich jetzt wohl nicht erklären. Oder?

P.S. Ein (mir fällt sein Name gerade nicht ein) Stuttgarter Landgericht - Richter hat jetzt den EuGH angefragt (höchstes EU Gericht), ob die H. Zetsches Interpretation des "Fensters" legal sei UND ob der Kilometerabschlag bei Rücknahme gerecht ist ?

Bin gespannt.

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