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Freiwilliges Motorenupdate zum EA288
Wie der Titel unschwer vermittelt, wurde uns von der VW Werkstatt ein Motorenupdate zum EA288 angeboten. Unser Sharan ist von 2016. Da ich aus dem Freundes- und Bekanntenkreis nur negative Erfahrungen vom Motorenupdate beim EA189 Motor berichtet bekam (z.B. Nox Sensor defekt, SCR Kat defekt etc.), bin ich bei dem angebotenen Motorenupdate sehr skeptisch und verweigerte das Update und unterschrieb dafür.
Bei meinen Nachfragen, was das für ein Update sein soll und was es bewirkt, konnte der Mitarbeiter mir keine Informationen nennen. Auf mein Nachfragen und den Hinweis, dass es doch ein ähnliches Update wie beim EA189 Motor sei, wurde nicht kommentiert. Auf meine Frage: „Können durch das Update Schäden entstehen und wer übernimmt im Schadensfall die Kosten?“, müsste man selbst dafür aufkommen.
Zuhause habe ich die KBA Datenbank abgefragt und bin die KBA Referenz-Nr. 006710 und 006876 gestoßen mit dem Hinweis bzw. Rückruf:
Fahrzeuge enthalten unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem.
Hersteller Rückrufcode: 23R7 (Fahrzeuge mit Baujahr zw. 2007 und 2017)
Aktuell ist auf dem Motorsteuergerät unseres Sharan's noch die Softwareversion 1624 installiert. Die neuste Softwareversion laut OBD11 wäre 4635.
Nun zu meinen Fragen, was alle Sharan/Alhambra Dieselfahrer oder andere VAG Fahrzeuge mit EA288 Motor betrifft:
Wurdet ihr von eurer VW Werkstatt bezgl. des Updates angesprochen?
Habt ihr das Update machen lassen oder wartet ihr bis die KBA euch anschreibt?
Welche Softwareversion hat euer Sharan installiert?
Wenn das Update gemacht wurde, was sind eure Erfahrungen (Defekte, höherer Verbrauch etc.)?
Habt ihr eventl. rechtliche Schritte eingeleitet, das Internet ist ja voll mit Anwaltskanzleien.? Wenn ja, was kann man von einem Rechtsstreit erwarten (Entschädigung auch für 2 Besitzer, Updateverbot….)? Hier würde mich mal ein Erfahrungsbericht interessieren. Wie hoch ist der Aufwand?
Eigentlich möchten wir nur den Sharan weiterfahren, ohne dass ein Update, ungeplante Werkstattaufenthalte und die damit verbunden Extrakosten vorprogrammiert sind.
Danke und schöne Restwoche
63 Antworten
... wenn das KBA das angeordnet hat mit dem Hinweis, das es verbotene Abschalteinrichtungen hat, würde ich dir auf jeden Fall eine Beratung durch eine Anwaltskanzlei nahelegen. Das kann mal schnell über 1000 Euro bringen im außergerichtlichen Vergleich. Hängt aber vom Alter ab.
Gut zu wissen, dass der Sharan mit diesem Motor betroffen ist. Bin gespannt, wann das bei meinem Passat mit gleichem Motor auch kommt.
Moin,
wenn das Update lediglich angeboten wurde, würde ich als Käufer eines geupdateten EA189 dringend davon abraten. Nur machen lassen, wenn sie mit Zwangsstillegung drohen.
Allein das AGR, so die Aussage meiner freien Werkstatt, hat einfach keine Chance, wenn es nach dem Update mehr als doppelt so oft betätigt wird wie vorher. Aber vielleicht kann @Audijunge etwas dazu sagen ?!?
Viele Grüße - brunobanani
@blob787 welchen Motor hast du genau?
Wir haben ein 2.0 L TDI mit 150 PS. Motorencode DFLA.
Solange wir zum Update nicht gezwungen werden, bleibt alles wie ist.
Eine Anwaltskanzlei kommt erst in Betracht, wenn es unausweichlich ist.
Ich vermute, so laut KBA, betrifft es alle EA288 im Zeitraum zw. Ende 2015 und 2017. EA288 Motoren ab MJ18 könnten schon ab Werk eine neuere Software bekommen haben.
So wie ich es aus diversen Artikel interpretiere wird durch das Upade die Abgastemperatur gesenkt, was zwar weniger Stickoxide produziert, jedoch mehr Ruß, was dem AGR zusetzt.
meiner war im Mai zur Inspektion bei VW aber eine Anfrage bzgl. des Updates habe ich nicht erhalten. Ich fahre einen 17er Sharan TDI mit 150ps
Unsere war auch erst zur Inspektion, da hatte keiner was wegen Update gesagt.
184PS TDI aus 01/2016
Zitat:
@bruno.banani schrieb am 30. Juni 2022 um 15:50:43 Uhr:
Aber vielleicht kann @Audijunge etwas dazu sagen ?!?
Einfach machen das Update.
Mein Firmensharan ist davon glaube ich auch betroffen.
Echt?
Obwohl das Update sich negativ auf den Motor auswirken soll? Unser Sharan fährt sich doch super.
>„Never change a running system“.
Wir sitzen das jetzt aus, solange wir das nicht unbedingt machen müssen.
So wie ich das recherchiert habe, gibt es das Update für den EA288 schon länger. Die ganze Zeit hat es auch niemand interessiert. Wenn ich von VW eine Garantie bekommen würde, die bei Schäden durch das Update haftet, hätte ich auch kein Problem damit. Bei einem Firmenauto wäre es mir auch Wurscht, da hier die Firmenleasing einspringt.
Kulanz bei einem 6 Jahren Auto, das die 100000 km geknackt hat, ist auch nicht mehr zu erwarten.
Da gab es doch bei den ersten EA189 Updates von VW ein Aktion, das Kundenvertrauen wiederherstellen sollte. Schadensfälle wurden großzügig auf Kulanz geregelt.
@AudiJunge
Kann der EA288 das Motorenupdate besser wegstecken aus der EA189?
Was soll passieren ?
Die EA189 haben das Update doch auch gut verkraftet.
Wenn da was nach dem Update kaputt gegangen ist dann waren das die selben Teile die bei anderen auch schon ohne Update kaputt gegangen sind.
Tach zusammen
Dem VW Clan würde ich keinen mm über den Weg trauen. Ich fahre den ALI mit EA189. Es gab keinerlei Kulanz, keinen Vergleich nur eine sture Gegenseite und den KBA Zwang, bei Androhung hoher Ordnungsgelder und der Stilllegung das Betrugsupdate als zweiten Teil des Dieselgates machen zu lassen.
Es geht nicht um schlechte Motoren, die sind prima! Dass Diesel mehr NOx ausstösst als Benzin lernt der WKA Student schon in der ersten Vorlesung des ersten Semesters. Es geht um ein völlig unzulänglich ausgelegtes Reinigungssystem bei vollkommen bekannter Harnstofftechnologie (Adblue). Beweggrund ist Profitgier, bei Inspektionsintervallen von 30Tkm die Käufer trotzdem noch in die Werkstätten zu zwingen. Das sieht man auch an den unzugänglichen Einfüllöffnungen. Kulanz gibt es keine, auch zB nicht bei den so häufig defekten Heizungen für das Adblue, dass es dafür bereits ein eigenes Reparaturkid gibt - Gossepolitik.
Zu raten ist der möglichst umfassende Wechsel zu freien Werkstätten und auch das völlig legale Chiptuning. Das führt zurück zu weniger Verbrauch und damit weniger Russ. Kostenpunkt etwa EUR600-700.
Lasst Euch nicht von korrupten Staatsunternehmen mit bereits hinter die Palme geführten Juristerei auch noch hinter diese führen. Entscheidungsträger sind die Schatzmeister der Parteien. Auf sachgerechte Entscheidungen wird verzichtet. Deshalb erinnert Euch an: „Nur die aller dümmsten Kälber wählen ihre Schlächter selber“ und wehrt Euch mit dem Rest der Legalität.
Viel Erfolg.
Das kann man auch weniger polemisch formulieren.
Ich hab bisher kein Angebot bekommen, bin aber auch seit Ablauf der Gebrauchtwagengarantie nicht mehr bei VW gewesen, sondern nur freie Werkstatt.
Das freiwillige Update ist auch eine Aktion von VW. So wie ich das verstehe, hofft man hiermit auf mehr Akzeptanz bei den Kunden, bevor ein angewiesenes Update durch die KBA auf Widerstand stößt und die Kunden den Rechtsstreit einschlagen. Willigt der Kunden bei einer Inspektion zum Update freiwillig zu, hat er auch mit eventl. negativen Folgen (z.B. Mehrverbrauch etc.) zugestimmt.
Freie Werkstätten bekommen ja keine interne Informationen von den Autofirmen. Der Softwarestand des Autos ist hiermit unrelevant. Ich gehe davon aus das die VAG die Informatioen zu den betroffenen Motoren an die KBA weitergeben muss, sofern der Kunde das "freiwillige" Update verweigert oder der Kunde schon länger dem VW Service fern blieb.
Das heißt, du meinst, das wird irgendwann verpflichtend und dann schreibt einem das KBA an? Weil wenn die Gebrauchtwägen betagter werden fahren ja viele nicht mehr zu VW, da bin ich ja nicht allein.
So nehme ich das an. Inwieweit die KBA hier vorgeht weiß ich auch nicht. Ich hoffe auch das es nur freiwillig bleibt.