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Freund hat sich Auto geliehen - Schramme - er war es aber nicht

Themenstarteram 23. Dezember 2016 um 15:10

--Danke für die Antworten!

Beste Antwort im Thema

"Freund hat sich Frau geliehen - Schwanger - er war es aber nicht"

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motor-talk - nicht Rechtsauskunft.

Themenstarteram 23. Dezember 2016 um 15:22

Danke für deinen Beitrag, PeterBH. Aber allein auf der ersten Seite fand ich 2 Beiträge, die nach Rechtsauskunft fragten (Beitrag 1, Beitrag2). Scheint also nicht verboten zu sein. Womöglich findet sich jemand, der etwas dazu weiß und konstruktiv zu diesem Thema beiträgt.

Das gehört halt zu den allgemeinen Risiken des Lebens. Ist doch nur eine Delle. Wenn es sonst nichts ist. Wird nicht die letzte sein. Solche Sachen sehe ich mit einer heiteren Gelassenheit. Geht doch nur um einen Gebrauchsgegenstand.

Ich wüsste nicht, wie man einen Anspruch gegen den Freund begründen sollte. Besonders vor dem Hintergrund, dass der TE ihn als Schädiger ausschließt.

Es kann ihn ja jemand angefahren haben, als das Fahrzeug irgendwo parkte und der Schädiger hat sich über alle Berge gemacht.

Keiner, Niemand und ich war's nicht! Wer kennt sie nicht. Die 3 unbekannten Zeitgenossen.

Zitat:

@Neuhier444 schrieb am 23. Dezember 2016 um 16:22:07 Uhr:

Danke für deinen Beitrag, PeterBH. Aber allein auf der ersten Seite fand ich 2 Beiträge, die nach Rechtsauskunft fragten (Beitrag 1, Beitrag2). Scheint also nicht verboten zu sein. Womöglich findet sich jemand, der etwas dazu weiß und konstruktiv zu diesem Thema beiträgt.

Rechtsberatung obliegt einem bestimmten Berufszweig. Musst einfach anders fragen :p und nicht konkret nach der Rechtslage.

 

Da kann man fragen, wie es einem einfällt.

Die Erläuterung von Gesetzen und Verordnungen sowie der Hinweis auf vielleicht hilfreiche Urteile sind keine Rechtsberatung. Leute, welche den Anschein erwecken, vom Fach zu dein, sollten das wissen.

Rechtsberatung wären Vorschläge zum weiteren rechtlichen Vorgehen (aber tägliches Brot hier) oder eine Prognose zum Ausgang desselben.

Üblicherweise ist ein geliehener Gegenstand so zurück zu geben, wie erhalten. Und wenn er geklaut wäre, wäre Ersatz zu beschaffen. So der Regelfall bei gewerblichen Ausleihen.

Wie man das unter Freunden ausmacht, wenn dazu ganz sicher nichts konkret vereinbart wurde - muss man wohl selbst für sich entscheiden.

Wäre ich besagter Freund, würde ich mich so verhalten, als wenn es meinem Fahrzeug passiert wäre. Der Verleiher könnte ich nicht sein - Auto wird nicht verliehen.

Ich habe ihm ja schon einiges gesagt...

Was willst du denn?

 

Dir fährt jmd dein Auto an und begeht Fahrerflucht, ist nicht fair aber der Schaden ist dein Problem außer der Verursacher wird erwischt.

 

Du kannst den Schaden beheben oder damit leben.

 

Wieso sollte das anders sein, wenn das deinem Freund passiert?

 

Evtl beteiligt er sich weil er dein Auto nutzen durfte, käme bei mir aber auf die Höhe des Schadens an und wie ich gefragt werde.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 23. Dezember 2016 um 16:26:27 Uhr:

 

Rechtsberatung obliegt einem bestimmten Berufszweig. Musst einfach anders fragen :p und nicht konkret nach der Rechtslage.

Nö.

Nennt sich seit 2008 Rechtsdienstleistung.

Eine Rechtsdienstleistung ist nicht die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und

Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien ( §2 RDG)

O.

Ein TE erörtert allerdings gerade nicht, sondern er/sie sucht Rat. Das sollte dann schon eine passende Form haben. Da der Eingangsbeitrag einem Anfall von Einsicht zum Opfer fiel, steht das alles nun ein wenig im OFF. Nun denn, frohes Fest!

Die Ratsuche ist der völlig legitime Hauptzweck dieses Forums.

Wenn er keine Schuld hat, kannst Du ihn auch nicht haftbar machen.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 23. Dezember 2016 um 17:00:58 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 23. Dezember 2016 um 16:26:27 Uhr:

 

Rechtsberatung obliegt einem bestimmten Berufszweig. Musst einfach anders fragen :p und nicht konkret nach der Rechtslage.

Nö.

Nennt sich seit 2008 Rechtsdienstleistung.

Eine Rechtsdienstleistung ist nicht die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und

Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien ( §2 RDG)

O.

Das Gesetz hat seinen Namen geändert, die Dienstleistung bleibt die Beratung. Auch die Rechnung für diese Dienstleistung wird z.B. für eine Erstberatung nach dem RVG ausgestellt.

Zudem ist seine Frage so einfach nicht zu beantworten. Fängt doch schon damit an, ob es hier ein reines Gefälligkeitsverhältnis ist oder ein Leihvertrag mit Rechtsbindungswillen. Geht weiter mit der Frage, ob der Freund das Auto mehrere Wochen ununterbrochen benutzt und bei sich zu Hause geparkt oder regelmäßig zurück gegeben hat usw.

Ich hab mir als Student mal das Auto meines Freundes geliehen und damit einen Totalschaden gebaut. Die Frage, ob ich ihm den Schaden ersetzen musste, stellte sich mir nicht. War für mich selbstverständlich. Und deshalb sollten die Freunde das ohne entsprechende Rechtsgrundlage untereinander regeln - falls ihnen an der Freundschaft was liegt. Eine Schramme zu beseitigen kostet nicht die Welt, sofern man nicht in die Vertragswerkstatt, sondern direkt zum SmartRepair geht.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 23. Dezember 2016 um 18:41:34 Uhr:

 

Zudem ist seine Frage so einfach nicht zu beantworten. Fängt doch schon damit an, ob es hier ein reines Gefälligkeitsverhältnis ist oder ein Leihvertrag mit Rechtsbindungswillen. Geht weiter mit der Frage, ob der Freund das Auto mehrere Wochen ununterbrochen benutzt und bei sich zu Hause geparkt oder regelmäßig zurück gegeben hat usw.

Eben weil so viele Fragen nicht geklärt sind, kann hier im Forum auch keine Rechtshilfe im Einzelfall erfolgen, sondern lediglich eine allgemeine Erörterung der Rechtsprobleme.

O.

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