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Freund und Helfer: Bußgeld wg. quietschender Reifen
Guten Morgen MT-Gemeinde.
Folgendes trug sich vor ca. 1,5 Stunden zu:
Ich fur von der Arbeit nachhause und hatte es etwas eilig und so habe ich beim Wegfahren an der Kreuzung mehr oder weniger versehentlich die Reifen quietschen lassen. Nun, wie es eben bei Bagatellen immer so ist, war die freundliche Rennleitung gleich zur Stelle um mich rauszuwinken.
Blablabla...FS, ZS, Pannendreieck, Verbandskasten...blabla... auf den Posten mitkommen, Alkoholkontrolle (hatte am Vorabend eh ein paar Bier getrunken, zum Glück funktioniert meine Leber gut...), blablabla... Als ihnen sonst nichts mehr blieb bzw. einfiel, brummten sie mir einfach ein Bußgeld in der Höhe von 25€ wegen der quietschenden Reifen auf.
Drehen die jetzt komplett durch?
Dürfen die das?
Liebe Mods, bitte nicht gleich wieder dicht machen hier. Sollte keine Rechtsberatung oder sowas sein, mich würde es einfach nur mal interessieren, wie andere User hier dazu stehen bzw. welche "lustigen" Erfahrungen Andere schon mit der Rennleitung hatten, wenn bei denen der Tag grad' wieder mal lang ist...
Polizei - dein Freund und Helfer => Polizei, mein Freund dir werd' ich helfen!
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78 Antworten
Quietschende Reifen=unnötige Lärmbelästigung=Verwarnungsgeld
Pech gehabt,wahrscheinlich hatten die Jungs schlecht geschlafen oder so......
Hi,
das ist kein Bußgeld, sondern eine kostenpflichtige Verwarnung! Zahle ich jedes Wochenende mindestens einmal! Bei zu schnellem Fahren (z.B. Vorbeifahren) drehen die dann und weil sie dir nicht nachweisen können, dass du zu schnell warst, drücken sie dir dann eine Verwarnung wegen Lärmbelästigung, quietschender Reifen, etc. auf, weil sie dir sonst nichts können - kommt aber immer auf die Beamten an!
Ich bin schon mal über 160 am Ortsausgang unterwegs gewesen (Gewerbegebiet bei Tempo 50) und die Zivile (ohne Videogerät) war hinter mir und ich musste nicht mal ein Verwarngeld bezahlen, weil es "mal" nette Waldmeister waren!
Grüße
Es muss doch irgendeine rechtliche Handhabe geben gegen die Willkür dieser Penner.
Am Wochenende schlagen sich bei uns die besoffenen in der Stadt gegenseitig die Schädel ein, da fährt die Rennleitung zwar wichtig alle halben Stunden mal gaaanz langsam vorbei, aber dass die stehen bleiben und eingreifen.. nein, natürlich nicht.
Dafür kann ich 25€ wegen quietschender Reifen zahlen, da ist doch was nicht ganz richtig!
Ich will mir das einfach nicht gefallen lassen.
Musst du wohl leider oder übelst in kauf nehmen
Da kann ich nur Herrn Weber recht geben Lärmbelästigung na ja ganz mies könnten die auch ne nötigung draus machen aber seltener.
Wie schon gesagt wurde wahrscheinlich langeweile gehabt die jungs und noch schlecht gelaunt dazu ergo knöllsche^^
Nich beachten sowas muss man leider gottes zähneknirschend hinnehmen
Grüße Jakob
Welche Verordnung und welcher Paragraph soll es gewesen sein? Und wenn es beim Bremsen quietscht, gibt es dann auch ein Verwarnungsgeld?
Zitat:
Original geschrieben von alex_golf3_gti_
Hi,
das ist kein Bußgeld, sondern eine kostenpflichtige Verwarnung! Zahle ich jedes Wochenende mindestens einmal! Bei zu schnellem Fahren (z.B. Vorbeifahren) drehen die dann und weil sie dir nicht nachweisen können, dass du zu schnell warst, drücken sie dir dann eine Verwarnung wegen Lärmbelästigung, quietschender Reifen, etc. auf, weil sie dir sonst nichts können - kommt aber immer auf die Beamten an!
Ich bin schon mal über 160 am Ortsausgang unterwegs gewesen (Gewerbegebiet bei Tempo 50) und die Zivile (ohne Videogerät) war hinter mir und ich musste nicht mal ein Verwarngeld bezahlen, weil es "mal" nette Waldmeister waren!
Grüße
nee, das waren keine netten, sondern schwachköpfe! dir hätte man den lappen wegnehmen müssen, und zwar für immer!!
gruß
akki
gegen lärmbeläastigung gibts nen paragrahen und gegen unnötiges abnutzen der strasse ( oder wie der nochmal heisst)
die kann einer der rennleitung sogar bussgeld geben wenn du am tag mehrmals die strasse in kurzer zeit langfährst, das stammt aus der zeit ölkrise ^^
Zitat:
Original geschrieben von Oldie65
Welche Verordnung und welcher Paragraph soll es gewesen sein? Und wenn es beim Bremsen quietscht, gibt es dann auch ein Verwarnungsgeld?
Das wäre meiner meinung nach ne notsituation aus der du dich herausbegebem möchtest. In dem du stärker abbremst. So weit ich das mal richtig mitbekommen habe.
Aus freien zügen und offener leerer straße würde das auch nen verwarngeld bzw bußgeld geben.
Grüße Jakob
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
... der rennleitung sogar bussgeld geben ...
... das stammt aus der zeit ölkrise ^^
hi Himeno, schon wach? der rennleitung bussgeld geben, schön wär`s
zeit der ölkrise, na ja, ist aber heute aktueller denn je, genauso wie unnötiges Laufenlassen des Motors beim Eiskratzen zB
alles zum Schutze der Umwelt und der Mitmenschen (StVO §1 ff)
@edit
schon gemerkt: die sigs sind weg, hoffentlich vorübergehend
Das solche Aktionen kostenpflichtig sind, das habe ich schon in der Fahrschule gelernt; und das ist schon lange her!
Ausserdem, ja Du zahlst für die Benutzung der Strasse, aber sie gehört Dir nicht. Und Du nutzt sie auch nicht alleine.
Was hat Dir die Aktion jetzt gebracht? Selbst wenn Du nicht gerappt hättest?
Hoffentlich erinnert Ihr Euch an solche Aktionen, wenn Ihr mal 10 oder 20 Jahre weiter seid ...
Zitat:
Original geschrieben von Oldie65
Welche Verordnung und welcher Paragraph soll es gewesen sein? Und wenn es beim Bremsen quietscht, gibt es dann auch ein Verwarnungsgeld?
Was mich interessieren würde: Was ist - angenommen, man fährt ein bisserl was Stärkeres - wenn im 2. Gang beim Beschleunigen die Reifen quietschen? Ich mein, man wird doch noch die maximale Beschleunigung seines Kfz ausnutzen dürfen, solange man die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschreitet.
Zitat:
Original geschrieben von ConducteurX
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
... der rennleitung sogar bussgeld geben ...
... das stammt aus der zeit ölkrise ^^
hi Himeno, schon wach? der rennleitung bussgeld geben, schön wär`s
zeit der ölkrise, na ja, ist aber heute aktueller denn je, genauso wie unnötiges Laufenlassen des Motors beim Eiskratzen zB
alles zum Schutze der Umwelt und der Mitmenschen (StVO §1 ff)
dann eben kann die rennleitung bussgelder geben
und diesen umweltschutzargumenten der letzten monate glaubste wohl auch noh, dabei ist alles erstunken und erlogen weils natürlicher vorgang ist und nachweisslich sich immer wiederholt. und der sogenannte ölmangel ist hausgemacht von den lieferanten
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
und diesen umweltschutzargumenten der letzten monate glaubste wohl auch noh, dabei ist alles erstunken und erlogen weils natürlicher vorgang ist
Da muss ich dir recht geben, endlich mal wer, der das durchschaut!
Das dient nur dem Abkassieren. Inzwischen steckt da ein ganzer Wirtschaftszweig dahinter.
recchtgeb*
aber die Mitmenschen (wir alle) bleiben noch