- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Freundin hatte einen Unfall, und nicht sich geben lassen, was nun?
Freundin hatte einen Unfall, und nicht sich geben lassen, was nun?
Meine Freundin hat heute einen Unfall gehabt.
Die Ampel wurde Gelb und sie hat gebremst um anzuhalten, darauf ist ihr eine andere frau hinten draufgeknallt. So das heck inkl. der lampen sind eingedrückt.
Jetzt kommts: Sie sind dann zur Polizei gefahren (nicht angerufen und kommen lassen) und haben den einen Polizeilichen Unfallbericht erstellen lassen.
Jedoch hat meine Freundin nichts verlangt und ausfüllen lassen... Kein Europäischer Unfallbericht, keine Kopie des Poliz. Unfall berichtes nichts, gerade mal die adresse.
Jetzt suche ich Rat was kann man da noch machen?
Ähnliche Themen
52 Antworten
Wenn die Grünen einen Bericht verfaßt haben, kannst du den auch nachträglich als Kopie anfordern.
Wenn die Unfallgegnerin die Schuld zugegeben hat, bist du schon jetzt auf der sicheren Seite - ansonsten ist es gutachterlich idR unproblematisch zu beweisen, wer wem drauf gefahren ist, sollte das notwendig sein.
Ich würd mir also keinen Kopf machen.
~
Habt Ihr denn noch das Kennzeichen des Verursachers?
Ansosnten einfach bei der Polizei vorbeifahren und nach dem Unfallbericht fragen und sich dabei auf jeden Fall das Kennzeichen geben lassen oder aber einfach bei der Verursacherin anrufen und nach dem Kennzeichen fragen.
Als Geschädigte habt Ihr das Recht Euer Auto von einem unabhängigen Sachverständigen Eurer Wahl besichtigen zu lassen (Ausnahme Bagatellschaden). Von diesem Recht soltet Ihr auch unbedingt Gebrauch machen, wenn Ihr dann dem Sachverständigen Name, Anschrift und Kennzeichen gebt kann er damit die Versicherung herausfinden.
Der Sachverständige schickt dann eine Ausfertigung des Gutachtens und seiner Rechnung direkt an die Versicherung, ihr bekommt ebenfalls ein Gutachten und eine Zweitschrift der Rechnung.
Die Kosten für den Sachverständigen und die für einen Rechtsanwalt gehören mit zum Schaden und sind von der gegn. Versicherung (Verursacher) zu ersetzen.
Also Kennzeichen haben wir, bei der Polizei haben wir auch angerufen... Allerdings wollen die keine kopie rausgeben "Wenn die Versicherung den will können die ihn anfordern, den bericht bekommt der der ihn bezahlt hat und das ist der verursacher"
Laut Freundin hat sie aber zugegeben das sie von der Kupplung abgerutscht zu sein und deswegen drauf geknallt zu sein.
Hi,
wenn ihr das Kennzeichen habt, dann ruft beim "Zentralruf der Autoversicherer" an.
Dort sind alle Kennzeichen registiert und die versichernde Gesellschaft. Dort macfht ihr dann eure Ansprüche geltend.
0800-6683663
bzw.
0800-NOTFON D
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von GAm7
Allerdings wollen die keine kopie rausgeben "Wenn die Versicherung den will können die ihn anfordern, den bericht bekommt der der ihn bezahlt hat und das ist der verursacher"
Das ist ja mal eine Aussage. Hab ich so auch noch nicht gehört *kopfschüttel*
Ich würde denen mal erzählen, mit wessen Steuern der Bericht verfaßt worden ist. Sowas finde ich echt unfassbar.
~
Hallo,
dass die Polizei nicht einfach einen Bericht rausrüclkt, entspricht den geltenden Verfahrensvorschriften. Deshalb am besten einen Anwalt beauftragen, der Akteneinsicht anfordern kann und dann meist such sehr schnell Akteneinsicht erhält.Die Kosten des RA trägt, wie meine Vorrednber schon gesagt haben, die gegnersiche Versicherung, so dass Du hier keine Kosten befürchten mußt, wenn die Schuldfrage klar ist.
Wenn Du das Kennzeichen hast, kannst Du über den Zentralruf die Versicherung ausfindig machen. Aber Vorsicht: Der Zentralruf verbindet unter Umständen direkt zu der Versicherung, die mit Dir dann evtl. alles sofort klar machen will, also kein Sachverständiger, kein RA und nur das machen, was die Versicherung will. Ein Rechtsanwalt kann hier, wenn er sich auf Unfälle spezialisiert hat, eine Online-Abfrage machen, und muß hierbei nicht mal Deinen Namen preisgeben, so dass die Versicherung überhaupt keine Chance hat, ihr "Schadensmanagement" zu starten.
Ein guter Rat aus vielen Jahren Unfallregulierung kann daher nur heißen: ab zum Anwalt und zum unabhängigen Sachverständigen. Und auf keinen Fall mit dem Unfallgegner selbst verhandeln, das bringt erfahrungsgemäß gar nix ...
Dass das geltende Verfahrungsvorschriften sind, macht es aber auch nicht besser, oder?
Statt dessen ist man gezwungen einen RA aufzusuchen und somit die Kosten des Verfahrens unnötig in die Höhe zu treiben. Die Zeche zahlen alle.
Warum die Polizei nicht auch eine Kopie an den TE rausgibt, erschließt sich mir nach wie vor nicht. Die Begründung "wer zahlt, kriegt" noch viel weniger.
~
Meine befürchtung ist eben die, da man nichts in der hand hat, das der verursacher sich eine story aus dem hut zieht... Oder die Versicherung sich sonst was auslegt.
Da hab ich schon meine erlebnisse... Mein Arbeitskolege hat einen fall der gerade gestern nach ewigkeiten zu endegebracht, wo man 3 mal vor gericht warweil der unfall gegener jedesmal einen anderen hergang geschildert hat und der richter erst nach dem drei Gutachten erstellt waren entscheiden wollte.
Der Hergang laut meiner Freundin so: Ampel war Gelb, sie wurde langsamer und stand dann bei Rot letztendlich an der ampel und darauf hat es geknallt, die andere meint sie sei von der kupplung abgerutscht und konnt das auto nicht mehr anhalten... Zur Polizei wurde aber von der Kuplung abrutschen nichts gesagt, und die polizei hat nur die aussage der verursacherin aufgenommen nicht die meiner freundin.
Der schaden scheint sich auf 3000-5000 € zu handeln laut werkstadt, ein gutachter ist auch schon beauftragt und war da, der bericht soll am samstag kommen. Dann gehts nächste woche zum RA.
Verischung ist klar und Schadennummer wurde schon erteilt, die Versicherung meinte ein Mietwagen dürfe maximal 35 € kosten... Da der Colt ein Kleinwagen währe und man eine nummer kleiner nehmen müsse. Wo bitte bekommt man einen 35€ Mietwagen her? Bei Sixt und Europcar jedenfalls nicht.
Zitat:
Original geschrieben von GAm7
Verischung ist klar und Schadennummer wurde schon erteilt, die Versicherung meinte ein Mietwagen dürfe maximal 35 € kosten... Da der Colt ein Kleinwagen währe und man eine nummer kleiner nehmen müsse. Wo bitte bekommt man einen 35€ Mietwagen her? Bei Sixt und Europcar jedenfalls nicht.
Das ist so nicht korrekt.
Wahrscheinlich meinte die VS den Nutzungsausfall. Du hast Anspruch auf eine bestimmte Fahrzeugklasse beim Mietwagen; solange die marktüblichen Preise nicht überschritten werden, kannst du bei Sixt, Europcar, Hertz, Avis oder sonstigen anmieten.
Im übrigen mal hier schauen: www.unfallweb.de
~
Fast wie erwartet bekommt meine Freundin heute ein Schreiben von ihrer eigenen Versicherung das jemand einen Schaden geltend machen will und sie soll was ausfüllen zum hergang.
Wieso hab ich sowas gehant? Gutachten ist heute angekommen 3700 + Wertminderung.
Am Montag geht sie dann erst mal zum RA und läasst den dann ab jetzt alles machen