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Frontscheibe - Milchglas - ???

Mercedes C-Klasse W202
Themenstarteram 18. Dezember 2005 um 23:49

moin Forumgemeinde.

Beim waschen legen fönen an meinem 240 er habe ich was für mich nicht so tolles entdeckt.

Im unteren Bereich der Frontscheibe ist eine ca. 10 cm breiter und ca. 2 cm total milchig angelaufen... am Anfang dachte ich, dass liegt an der frostigen Aussentemperatur.

Habe mich mit einem Kfz.Mechaniker unterhalten, der meinte, dass die Scheibe den Druck in diesem Bereich verloren hat.

Angeblich sind es ja wohl 2 Scheiben mit ner Folie zwischen ( damit das Glas beim Unfall nich splittert ) die wiederum gepresst sind...

Liegt jetzt in naher Zukunft ne neue Frontscheibe auf dem Programm oder ist sowas Kulanzfähig ?...

Bei Gelegenheit setze ich mal ne Foto rein ...

Sodele, jetzt aber gute NAcht....

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28 Antworten

Ich würde mal zur nächsten DC-Werkstatt gehen und einen Kulanzantrag stellen.

Bleibt dieser erfolglos gibts immer noch die Teilkaskoversicherung.

Auf jeden Fall solltest Du nicht so lange warten, bis Dir die Scheibe bei 200km/h um die Ohren fliegt, weil sie nun endgültig ihren "Druck" verloren hat.

Ich glaube nicht, dass du auf die Frontscheibe Kulanz bekommst.

Ich musste auch dieses Jahr zweimal meine Frontscheibe wechseln lassen.

Hat mich 0,00 Euro gekostet, bezahlte alles die TK meiner Versicherung.

Zu diesem Phänomen sagt man auch ,,Die Scheibe zieht Luft''.

Hab ich bei meinem Cabrio jetzt auch seit 2 Jahren.

Aber deswegen fliegt einem die Scheibe nicht um die Ohren. ;)

Kulanz? Hm...da glaub ich ehrlich gesagt eher nicht dran.

Themenstarteram 19. Dezember 2005 um 19:19

hmmm

 

also nochn bissl warten.

der kfz´ler meinte, dass bei grösserem ausmass auch der tüv probleme machen könnte.

@ fabio:... teilkasko hast du aber ohne selbstbeteiligung, oder ??

musste auch die 150 €uro sb für meine Heckscheibe hinblättern ....

Re: hmmm

 

Zitat:

Original geschrieben von Börliner

also nochn bissl warten.

der kfz´ler meinte, dass bei grösserem ausmass auch der tüv probleme machen könnte.

@ fabio:... teilkasko hast du aber ohne selbstbeteiligung, oder ??

musste auch die 150 €uro sb für meine Heckscheibe hinblättern ....

Habe auch TK mit 150.- SB.

Mein Scheibenfritze und auch viele andere machen inzwischen Scheibenmontage ohne die SB zu kassieren.

Re: Re: hmmm

 

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Habe auch TK mit 150.- SB.

Mein Scheibenfritze und auch viele andere machen inzwischen Scheibenmontage ohne die SB zu kassieren.

Diese Vorgehensweise einiger Betriebe ist wettbewerbswidrig Aufgrund der Anstiftung zum Versicherungsbetrug, der durch den KUNDEN begangen wird.

Immer das leidige Thema Selbstbeteiligung.

Wenn eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, dann ist diese ein Vertragsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde. Wenn nun ein Betrieb die SB nur zum Teil oder gar nicht verlangt, dann kommt der Kunde seiner Vertraglichen Verpflichtung nicht nach und begeht Versicherungsbetrug, da alle Rabatte, die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.

Hierzu mehrere Gerichtsurteile :

http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html

 

Und bei solchen Betrieben lasst Ihr euere Scheiben wechseln?

Denn wenn ich mir es richtig überlege, schreckt ein Betrieb der andere zum Versicherungsbetrug anstiftet auch vor seine eigenen Kunden nicht zurück.

@Autoglasmeister

Das Thema hatten wir ja schon öfters.

Wenn der Glaser kein Geld von mir will, was soll ich dann machen, es in den Mülleimer werfen ?

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Wenn der Glaser kein Geld von mir will, was soll ich dann machen, es in den Mülleimer werfen ?

Nein, Deiner Versicherung den Sachverhalt mitteilen. Die regelt dann alles Weitere.;)

Zitat:

Original geschrieben von BlubbC280

Nein, Deiner Versicherung den Sachverhalt mitteilen. Die regelt dann alles Weitere.;)

Da wäre ich ja schön blöd, du schießt dir doch auch nicht ins eigene Bein, oder? :D

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Da wäre ich ja schön blöd, du schießt dir doch auch nicht ins eigene Bein, oder? :D

ICH habe TK ohne SB abgeschlossen, aber DU begehst waschechten Versicherungsbetrug, was kein Kavaliersdelikt ist.

Du kennst sicher den Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Da wäre ich ja schön blöd, du schießt dir doch auch nicht ins eigene Bein, oder? :D

Bleibt zu hoffen, dass der Betrieb mit dem du kooperierst baldigst auffliegt und sämtliche Fälle entsprechend rückabgewickelt werden!

Ein hoch auf die "Geiz ist geil" Mentalität und alle Neidhammel ;)

Hallo Autoglasmeister,

ohne hier wieder eine ellenlange Diskussion lostreten zu wollen, will ich doch darauf hinweisen, dass es in allen von dir zitierten Urteilen ums Wettbewerbsrecht geht.

Desweiteren will ich keinesfalls dem weit verbreiteten Versicherungsbetrug das Wort reden.

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

Wenn eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, dann ist diese ein Vertragsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde.

Richtig.

Denn gemäß § 13 Abs. 9 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) in der Fassung vom 15.11.2002 wird in der Fahrzeugteil- und Vollversicherung der "Schaden" abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt.

 

Zitat:

... da alle Rabatte, die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.

Das mag in dem von dir zitierten Einzellfall zutreffen, ist aber generell wohl nicht so zu sehen, da hier unterschiedliche Rechtsbeziehungen vorliegen.

Beispiel:

Mein Anspruch gegenüber der Versicherung beträgt 700 Euro, abzüglich 150 Euro Selbstbeteiligung.

Wer will mich im Rahmen der Vertragsfreiheit daran hindern, mir eine Werkstatt zu suchen, die bereit ist, mir die Scheibe für 550 Euro zu wechseln?

Wo ist da der Tatbestand des Betruges zu sehen?

Gegebenenfalls helfe ich auch beim Einbau :D

Du wirst jetzt möglicherweise einwenden, dass die Versicherung nur verpflichtet sei, den tatsächlichen Schaden, hier 550 Euro, zu ersetzen.

In vergleichbaren Fällen haben allerdings die Gerichte anders entschieden, siehe Abrechnung auf Gutachterbasis, ohne dass der Schaden tatsächlich repariert werden muss, bzw. auch in Eigenleistung beseitigt werden kann.

@alle, die von Versicherungsbetrug beim Versicherungsnehmer reden

Dies könnten die Versicherungen doch sofort abstellen, in dem sie im Falle einer Abtretung den vollen Rechnungsbetrag an die Werkstatt überweisen, und den Selbstbehalt vom Versicherungsnehmer einfordern.

 

Gruß

C280ATP

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von C280ATP

ohne hier wieder eine ellenlange Diskussion lostreten zu wollen, will ich doch darauf hinweisen, dass es in allen von dir zitierten Urteilen ums Wettbewerbsrecht geht.

Desweiteren will ich keinesfalls dem weit verbreiteten Versicherungsbetrug das Wort reden.

Richtig, denn der Verstoss gegen das Wettberwerbsrecht ergibt sich aus der Tatsache, dass es sich bei der Aktion um Anstiftung zum Versicherungsbetrug handelt.

Es wurde ja nicht darüber gerichtet, OB es Betrug ist, sondern WEIL es Betrug ist.

Zitat:

Nach einer Entscheidung des Langerichts Mannheim vom 13.08.2004 (AZ 7 O 19/04) stellt es einen Verstoß gegen die guten Sitten dar, wenn ein Unternehmen für den Austausch der defekten Windschutzscheibe die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung als individuellen Preisnachlass anbietet. Die Aktion ist nach dem Langreicht Mannheim darauf ausgerichtet, den Kunden dabei behilflich zu sein, bei ihrer Teilkaskoversicherung einen tatsächlich so nicht entstandenden Schaden abzurechnen.

Zitat:

Original geschrieben von C280ATP

Mein Anspruch gegenüber der Versicherung beträgt 700 Euro, abzüglich 150 Euro Selbstbeteiligung.

Wer will mich im Rahmen der Vertragsfreiheit daran hindern, mir eine Werkstatt zu suchen, die bereit ist, mir die Scheibe für 550 Euro zu wechseln?

Wo ist da der Tatbestand des Betruges zu sehen?

Weil hier gegenüber der Versicherung 700 Euro als entstandener Schaden angegeben werden, obwohl der Betrieb sich mit 550 Euro zufrieden gibt. Daraus resultiert der tatsächlich entstandene Schaden von 550 Euro von dem der Kunde die SB zu tragen hätte.

 

Zitat:

Original geschrieben von C280ATP

@alle, die von Versicherungsbetrug beim Versicherungsnehmer reden

Dies könnten die Versicherungen doch sofort abstellen, in dem sie im Falle einer Abtretung den vollen Rechnungsbetrag an die Werkstatt überweisen, und den Selbstbehalt vom Versicherungsnehmer einfordern.

Dies wäre eine saubere Lösung, was jedoch von Seiten der Versicherung durch erhöhten Arbeitsaufwand nicht bewerkstelligt wird, denn die Versicherungen gehen ja davon aus, dass ihre Kunden ehrlich sind. Würde die versicherung das System umstellen, dann würde sie ja jedem Kunden von vorne weg die Unehrlichkeit unterstellen.

Zitat:

Original geschrieben von C280ATP

Beispiel:

Mein Anspruch gegenüber der Versicherung beträgt 700 Euro, abzüglich 150 Euro Selbstbeteiligung.

Wer will mich im Rahmen der Vertragsfreiheit daran hindern, mir eine Werkstatt zu suchen, die bereit ist, mir die Scheibe für 550 Euro zu wechseln?

Wo ist da der Tatbestand des Betruges zu sehen?

Ganz einfach: In Deinem Versicherungsvertrag gilt eine SB von 150EUR pro Schadenfall als vereinbart. Mit anderen Worten: Du hast Dich vertraglich gegenüber der Versicherung verpflichtet, pro Schadenfall 150EUR der entstehenden Kosten selbst zu tragen.

Zahlst Du diese Selbstbeteiligung (gleich aus welchem Grund) nicht, wirst Du a) vertragsbrüchig und begehst, wenn Du die Versicherung hierüber nicht informierst b) Versicherungsbetrug.

Da gibts überhaupt nichts zu diskutieren.

Im Übrigen:

Durch dieses Verhalten der Werkstätten und Kunden werden die TK-Beiträge für alle Versicherten höher, da die Mentalität "ein Tausch kostet mich ja nichts, also machen!" dazu führt, dass viele Scheiben unnötig getauscht werden, obwohl sie z.B. reparierbar wären oder auch nur verkratzt sind.:(

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