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Führerschein A-be was ist wenn....

Themenstarteram 1. Juli 2007 um 12:54

Jo hab jetzt seit knapp einer Woche mein Motorradführerschein, darf aber ja 2 Jahre nur mit 34ps fahren, so mein Vater hat ne GPZ500S mit 60ps was käme auf mich zu wenn ich damit erwischt werden würde...Geldstrafe oder Punkte..!?!?!?!?

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21 Antworten
am 1. Juli 2007 um 13:01

Schläge? ;-)

am 1. Juli 2007 um 13:02

Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Ist aber nich schlimm! Nur eine Straftat, demnach ein Vergehen, wofür du bei entsprechender Vorbelastung auch einsitzen darfst, wenn's der Richter will.

Also fahr ruhig!

Allein schon die Idee... Wie blöd kann man denn sein? Sone Leute wie du gehören nicht auf die Straße und schon gar nich aufn Bike!!! Kauf dir ne Jahreskarte für die Bahn oder ein gscheits Radl...

 

Grüße

..Frank..

am 1. Juli 2007 um 13:04

In diesem Fall muss ich Frank recht geben.

Entweder hockst dich auf ein Bike mit 34 PS oder lässt es bleiben.

am 1. Juli 2007 um 13:07

Achso, dein Führerschein ist dann natürlich auch wieder weg. Und das für alle Fahrerlaubnisklassen. Also fahr ruhig...

Kriminelles Gedankengut ist der Keim für Straftaten. Nur mal so...

Themenstarteram 1. Juli 2007 um 13:13

Boa wie seiten ihr drauf, stellt man ne Frage bekommt man gleich was vor en Latz geballert, en paar mim falschen Fuß aufestanden..naja.

am 1. Juli 2007 um 13:17

hmmmmpf, ist aber zurecht was dir meine vor-redner erzählen. wenn du zu allem noch jemanden tot fährst (unfall) sitzt du mit 100% sicherheit im knast. ich würds wirklich nicht riskieren.

am 1. Juli 2007 um 13:18

Warum hast den Schein überhaupt gemacht? Könnte ja jeder gleich jedes Fahrzeug bewegen, wenns sowieso egal ist.

am 1. Juli 2007 um 13:21

Oh sorry, wollte dich natürlich nicht direkt angreifen! Sowas mache ich grundsätzlich nicht!

Aber reinweg um deine volkommen rechtstheoretisch formulierte frage zu beantworten;

Ein Vergehen, welches sogar mit Freiheitsstrafe belohnt werden kann.

Wir haben schon zu viel Kaputte auf den Straßen! Tu dir den Gefallen und gehör nich dazu. Wir alle haben klein angefangen!!!

Achso, wenn ich jmd ohne Fahrerlaubnis erwische, setz ich alles dran, dass er seinen Schein einige Jahre nicht wieder bekommt! Es lebe die rechtstheoretische Formulierung.

am 1. Juli 2007 um 13:29

Korrektur für's kellerkind;

VOLLKOMMEN mit doppeltem -L-

Frage wird als Substantiv selbtsredend mit groß geschriebenem Konsonanten begonnen.

Ich entschuldige mich höflichst für die Rechtschreibfehler, welche nicht aus Unwisenheit passierten.

am 1. Juli 2007 um 13:30

*g* richtig... Yvi...

WISSEN

so gscheit, obwohl aus franken

am 1. Juli 2007 um 13:31

Frank!

Kannst du das hier mal bitte lassen???? Das geht voll am Thema vorbei.

am 1. Juli 2007 um 13:33

grml, nüscht darfmer!

am 1. Juli 2007 um 13:35

Ein Thema das hier nicht hingehört. Soll der TE doch seinen Papi fragen was dann passiert. Oder seinen Fahrleher.

am 1. Juli 2007 um 16:32

und was passiert wenn ich mit Führerschein ein Teletubbie totfahr?

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