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Führerschein A1, A2, A „gratis“ bekommen?
Hatte heute mit einer Freundin über Motorradführerschein gesprochen, da sie diesen machen will um eine höhere Klasse fahren zu dürfen. Die eigentliche Diskussion ist uninteressant, aber ich habe meinen Führerschein hervorgeholt. Ich habe 1998 Autoführerschein gemacht, nie Motorrad oder so. Das war noch der rosafarbene. In den 2000er Jahren habe ich einen Kartenführerschein beantragt, da wurde ich gefragt, ob alles übernommen werden soll, weil ja nach 1999 7,5 Tonnen mit Autoführerschein schon nicht mehr mit dabei war. Ja, also ich wollte alles übernommen haben.
Heute wie gesagt hervorgeholt, seit gefühlten 15 Jahren, musste ihn noch nie vorzeigen oder dergleichen.
Da steht nun
AM 15.06.1998 (Datum Autoführerschein)
A1 15.06.1998 (Datum Autoführerschein)
A2 —— ——
A 15.06.1998 (Datum Autoführerschein)
Ist das ein Fehler? Ich darf also Klasse A fahren, aber Klasse A2 nicht? Das würde doch dann Fragen aufwerfen…
Ich habe es nicht vor, aber würde mich interessieren.
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49 Antworten
Eigentlich dürftest Du nur AM haben, A und A1 ist ein Fehler, wenn Du Motorrad nie gemacht hast.
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 24. Juli 2022 um 16:06:20 Uhr:
Eigentlich dürftest Du nur AM haben, A und A1 ist ein Fehler, wenn Du Motorrad nie gemacht hast.
Das stimmt nicht: https://www.adac.de/.../
Alle die vor dem 19.1.2013 einen PKW-Führerschein gemacht haben, dürfen weiterhin dreirädige Motorräder fahren. Da sollten noch Schlüsselnr. bei den Motorrad-Klassen sein, die das entspr. einschränken. EDIT: Allerdings wird auch bei erneuerten Führerscheinen (z. B. Verlust des Dokuments) die vor dem 19.1.2013 erstellt wurden das noch so eingetragen, dass dreirädige Motorräder mit einem PKW-Führerschein gefahren werden dürfen. Erst danach bekommt man ohne Motorrad-Prüfung als PKW-Führerschein-Inhaber die expliziten Motorradeintragung mit diesen Einschränkungen.
Unterschiede was man fahren darf, gibt es dadurch nicht. Nur im Ausland kann es sein, dass blöd rumgemacht wird, wenn der Führerschein nicht den aktuellen Regeln entspricht, auch wenn er noch einige Jahre gültig ist.
notting
Stimmt
Ich ging vom jetzigen Stand aus.
Zitat:
@notting schrieb am 24. Juli 2022 um 16:22:07 Uhr:
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 24. Juli 2022 um 16:06:20 Uhr:
Eigentlich dürftest Du nur AM haben, A und A1 ist ein Fehler, wenn Du Motorrad nie gemacht hast.
Das stimmt nicht: https://www.adac.de/.../
Alle die vor dem 19.1.2013 einen PKW-Führerschein gemacht haben, dürfen weiterhin dreirädige Motorräder fahren. Da sollte noch eine Schlüsselnr. bei den Motorrad-Klassen sein, die das entspr. einschränkt.
notting
Zitat:
@Alien2012 schrieb am 24. Juli 2022 um 15:50:47 Uhr:
Ist das ein Fehler?
Schau dir die Rückseite des Führerscheins an. In den Zeile von Klasse A und A1 sollten die Schlüsselnummern 79.03 und 79.04 stehen, dann passt alles.
Die Bedeutungen sind:
79.03 Nur dreirädrige Fahrzeuge
79.04 Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg
Das betrifft Trikes, die ursprünglich dem Auto-Führerschein zuzurechnen waren, aber später nicht mehr uneingeschränkt in der Klasse B enthalten waren.
Zitat:
@Rockville schrieb am 24. Juli 2022 um 16:30:58 Uhr:
Zitat:
@Alien2012 schrieb am 24. Juli 2022 um 15:50:47 Uhr:
Ist das ein Fehler?
Schau dir die Rückseite des Führerscheins an. In den Zeile von Klasse A und A1 sollten die Schlüsselnummern 79.03 und 79.04 stehen, dann passt alles.
This.
Du durftest mit dem 3er früher Trike fahren. Inzwischen braucht man dafür aber den Motorradführerschein. Wegen des Bestandsschutzes bleibt dir aber der Trike Führerschein erhalten. Daher die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04. Dass die bei dir drin stehen, weiß ich ohne es gesehen zu haben.
Wenn jemand den richtigen A Schein hat, dann ist da hintendran ein leeres Feld. Die Frage hab ich schon so oft erklärt, und jedes mal frage ich mich, wieso prüft man nicht erstmal die Nummern die hintendran stehen, das ist doch das erste was man macht.
Zitat:
@Rockville schrieb am 24. Juli 2022 um 16:30:58 Uhr:
Zitat:
@Alien2012 schrieb am 24. Juli 2022 um 15:50:47 Uhr:
Ist das ein Fehler?
Schau dir die Rückseite des Führerscheins an. In den Zeile von Klasse A und A1 sollten die Schlüsselnummern 79.03 und 79.04 stehen, dann passt alles.
Die Bedeutungen sind:
79.03 Nur dreirädrige Fahrzeuge
79.04 Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg
Das betrifft Trikes, die ursprünglich dem Auto-Führerschein zuzurechnen waren, aber später nicht mehr uneingeschränkt in der Klasse B enthalten waren.
Ja super, Danke genau so ist es, da stehen noch 79.03 und 79.04 hinten dran. Dann habe ich das verstanden.
Hat ja dann alles seine Richtigkeit.
Zitat:
@Alien2012 schrieb am 24. Juli 2022 um 15:50:47 Uhr:
Ich habe 1998 Autoführerschein gemacht, nie Motorrad oder so. Das war noch der rosafarbene. In den 2000er Jahren habe ich einen Kartenführerschein beantragt, da wurde ich gefragt, ob alles übernommen werden soll, weil ja nach 1999 7,5 Tonnen mit Autoführerschein schon nicht mehr mit dabei war. Ja, also ich wollte alles übernommen haben.
Wenn gemäß Besitzstandsregelung wirklich alle Fahrerlaubnisklassen übernommen wurden, sollte auf Deinem Führerschein in der Zeile zu "CE" die Schlüsselzahl 79 zu finden sein, - mit Befristung der Gültigkeit bis zu Deinem 50. Geburtstag.
Ich erwähne das, weil's rein von der Systematik her eine vergleichbare Vorgehensweise ist: eine Schlüsselzahl, die eine Fahrerlaubnisklasse genauer definiert oder beschränkt.
Und wichtig ist, wenn du die Begrenzung bis 50 Jahre drin hast, vor Ablauf einen Arzt die Untersuchung machen lassen und den Lappen mit dem Attest verlaengern. Sonst ist der weg.
Zitat:
@Rigero schrieb am 24. Juli 2022 um 19:31:23 Uhr:
Zitat:
@Alien2012 schrieb am 24. Juli 2022 um 15:50:47 Uhr:
Ich habe 1998 Autoführerschein gemacht, nie Motorrad oder so. Das war noch der rosafarbene. In den 2000er Jahren habe ich einen Kartenführerschein beantragt, da wurde ich gefragt, ob alles übernommen werden soll, weil ja nach 1999 7,5 Tonnen mit Autoführerschein schon nicht mehr mit dabei war. Ja, also ich wollte alles übernommen haben.
Wenn gemäß Besitzstandsregelung wirklich alle Fahrerlaubnisklassen übernommen wurden, sollte auf Deinem Führerschein in der Zeile zu "CE" die Schlüsselzahl 79 zu finden sein, - mit Befristung der Gültigkeit bis zu Deinem 50. Geburtstag.
Ich erwähne das, weil's rein von der Systematik her eine vergleichbare Vorgehensweise ist: eine Schlüsselzahl, die eine Fahrerlaubnisklasse genauer definiert oder beschränkt.
Ja das stimmt. Dass das aber zum 50. Geburtstag abläuft das wusste ich.
Zitat:
@mattalf schrieb am 24. Juli 2022 um 20:49:46 Uhr:
Und wichtig ist, wenn du die Begrenzung bis 50 Jahre drin hast, vor Ablauf einen Arzt die Untersuchung machen lassen und den Lappen mit dem Attest verlaengern. Sonst ist der weg.
Zu spät??, Habe die 50 letzte Woche erreicht. Ist aber nicht schlimm, so ein Gespann werde ich nie fahren.
Wer weiss, mal was ueber 3,5t und vielleicht mit Anhaenger. Wer weiss. Ich hab mich aber geirrt. Der wird Ungueltig, verfaellt aber nicht mehr. Das wurde geaendert vor paar Jahren. Also wenn du ihn brauchst, dann musst nur zur Untersuchung und kannst ihn verlaengern.
Zitat:
@mattalf schrieb am 24. Juli 2022 um 21:28:15 Uhr:
Wer weiss, mal was ueber 3,5t und vielleicht mit Anhaenger. Wer weiss. Ich hab mich aber geirrt. Der wird Ungueltig, verfaellt aber nicht mehr. Das wurde geaendert vor paar Jahren. Also wenn du ihn brauchst, dann musst nur zur Untersuchung und kannst ihn verlaengern.
Ja, wenn es nötig ist, glaub ich aber nicht. Kostet ja auch Geld so ein Gutachten.
Und diese Schlüsselnummern kann ich weder mit Brille, noch ohne Brille, nur mühsam entziffern, das brauche ich schon Festbeleuchtung. Das liegt tatsächlich am Alter.
Zitat:
@mattalf schrieb am 24. Juli 2022 um 21:28:15 Uhr:
Wer weiss, mal was ueber 3,5t und vielleicht mit Anhaenger. Wer weiss.
Die CE79 wird aber nur gebraucht, wenn die Summe aus zGM des Zugfahrzeugs und zGM des Anhängers die 12 Tonnen überschreitet. Ansonsten passt es ja in C1E (bzw. C1, wenn ohne Anhänger). Dazu darf in diesem Fall die Anzahl der Achsen nicht größer als 3 sein oder es dürfen nur zulassungsfreie Anhänger sein. Und es darf kein Sattelanhänger sein. Und das Zugfahrzeug darf natürlich maximal eine zGM von 7500 kg haben.
Also eigentlich ein recht kleiner Bereich, der da übrig bleibt. Den man privat eigentlich nie braucht, und bei dem für den gewerblichen Einsatz noch die Fragen der Berufskraftfahrerqualifizierung und der Fahrerkarte hinzukommen
Zitat:
Ich hab mich aber geirrt. Der wird Ungueltig, verfaellt aber nicht mehr. Das wurde geaendert vor paar Jahren. Also wenn du ihn brauchst, dann musst nur zur Untersuchung und kannst ihn verlaengern.
Aber Vorsicht, bei zu langer Zeit bis zur Neuerteilung wird die Behörde ggf. befürchten, dass die Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen solcher Kombinationen nicht mehr vorliegen. Dann wird es kompliziert...
Gehe einfach mal zur örtlichen Polizei und frag nach wie es ist. (normalerweise ist ja A die höchste Motorradführerscheinklasse die es gibt und das heißt wenn du A hast darfst du ALLE Motorräder fahren.