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Führerschein A2 auf A

Themenstarteram 8. Juni 2021 um 21:57

Schönen guten tag Leute,

Ich hab mal ne Frage bezüglich des Aufstiegs von A2 auf A.

Ich hab schon viel gegooglet aber vielleicht weis einer von euch besser bescheid :D.

Ich hab mal mein Führerschein hochgeladen.

Kann mir einer sagen ob ich noch eine Praktische Prüfung machen muss oder ob ich einfach nur einen neuen Führerschein bei der Zulassungsstelle beantragen muss.

 

Mit freundlichen Grüßen Marvin :)

Führerschein
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15 Antworten

Du hast

A1 mit Schlüsselzahl 79 05 = Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg

 

und

A mit 79 03 und 79 04 = nur dreirädrige Fahrzeuge UND Fahrzeugkom­binationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg

 

Du darfst also Dreirad bis 15 kW und 125'er Mopeds bis 11kW fahren. Für A ohne Beschränkungen musst du eine Führerscheinausbildung machen und die erforderlichen Prüfungen ablegen. Sollte aus der Fahrschule eigentlich hängen geblieben sein.

https://www.bussgeldkatalog.org/schluesselzahlen-fuehrerschein/

https://www.adac.de/.../

Themenstarteram 8. Juni 2021 um 22:25

Gab es da nicht mal eine Regelung die besagt wenn man einen Führerschein der Klasse A vor 2013 gemacht hat entfällt die Prüfung oder bin ich da auf dem Holzweg ?

Du hast nunmal keinen A gemacht. Der alte B beinhaltete die leichten Dreiräder. Der neue B nicht mehr. Für den Bestandsschutz und die europäische Harmonisierung wurden Dreiräder in A deklariert, dies aber mit den obigen Schlüsseözahlen, die die Leistung und Anhängelast begrenzen.

Themenstarteram 8. Juni 2021 um 22:38

Alles klar vielen dank :)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. Juni 2021 um 00:13:24 Uhr:

Du hast [...] A mit 79 03 und 79 04 = nur dreirädrige Fahrzeuge UND Fahrzeugkom­binationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg

 

Du darfst also Dreirad bis 15 kW [...] fahren.

Die Fahrerlaubnisklasse A mit den Schlüsselnummern 79.03 und 79.04 wird ja umgangssprachlich auch "Trike-Führerschein" genannt.

Doch woraus leitest Du bitte eine Leistungsbeschränkung auf 15 kW ab? :confused: Das Trike dürfte bsp. auch 150 kW haben und wäre mit obigem Eintrag im Führerschein dem TE dennoch erlaubt.

 

Oder habe ich Dich in dem Punkt missverstanden?

Die Einschränkung folgt aus dem Umstand, dass er nur den den A1 abgelegt hat. Die Schlüsselzahlen im A beschränken das Dreirad auf die A1 Leistungsgrenzen. Ist doch oben auch verlinkt.

Zitat:

@Mavvin schrieb am 9. Juni 2021 um 00:25:36 Uhr:

Gab es da nicht mal eine Regelung die besagt wenn man einen Führerschein der Klasse A vor 2013 gemacht hat entfällt die Prüfung oder bin ich da auf dem Holzweg ?

Das ist grundsätzlich richtig, siehe §76 Nr. 7 FeV:

Zitat:

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) nach § 6 Absatz 2 dieser Verordnung in der bis zum 18. Januar 2013 geltenden Fassung dürfen

a)

Krafträder der Klasse A2 und

b)

nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung Kraftfahrzeuge der Klasse A

führen

Du hast aber nun keine "Klasse A (beschränkt)" von vor 2013, sondern die Klasse A2 vom 18.04.2016, damit gilt diese Regelung für dich nicht. Für dich gilt die Nummer 6a:

Zitat:

Inhaber einer ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des 27. Dezember 2016 erteilten Berechtigung zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, sind im Inland auch zum Führen von Krafträdern berechtigt, deren Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet ist.

aber das war ja nicht ganz das, was du wolltest ;)

Du musst also einen normalen Aufstieg nach §15 (3) machen, sprich: praktische Prüfung, aber keine Pflichtstunden.

 

A2 hat bei ihm kein Beginndatum ... ;)

Meine erste Fahrerlaubnis (Alt-Klasse 3) wurde 1991 erteilt. Vergangenes Jahr (2020) wurde tauschte ich den "rosa Lappen" aufgrund einer Fahrerlaubniserweiterung (Kl. "D") gegen den EU-Kartenführerschein ein.

 

Ich habe noch nie auf einem KRAD gesessen (Ausnahme Mofa) und dennoch in den Zeilen "A1" & "A" einen Datumsvermerk (Zeitpunkt des Erwerbs der Alt-Klasse 3) samt Schlüsselnummern 79.03 sowie 79.04.

 

Damit darf ich dreirädrige KFZ führen. Keine KRAD, klar!

Doch im Zusammenhang mit Trikes und Fahrerlaubnisklasse "A" samt genannter Schlüsselnummern kann ich hierbei keine Leistungsbeschränkung erkennen, - schon gar nicht auf bescheidene 15 kW.

Hat das was mit dem TE zu tun?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. Juni 2021 um 19:35:21 Uhr:

A2 hat bei ihm kein Beginndatum ... ;)

doch, den 18.04.2016?!

Jedenfalls lese ich das aus dem handschriftlichen Eintrag.

Wenn der Führerschein vor dem Bestehen der (letzten) Prüfung erstellt wird (was der Regelfall ist, wenn man ihm vom Prüfer in die Hand gedrückt bekommen soll), dann wird in das betreffende Feld doch immer nur ein Stern eingedruckt, der auf das handschriftlich in Feld 14 eingetragene Datum verweist. Deswegen steht doch hinter der 14 auch noch eine 10 in Klammern.

Siehe auch §22(4) i.V.m. Anlage 8 Nr. 2.2. a) FeV

Kann ich bei mir so nicht entziffern. Aber du wirst schon richtig liegen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. Juni 2021 um 19:42:55 Uhr:

Hat das was mit dem TE zu tun?

Es freut mich für Dich, dass Du während der Beitragserstellung noch nie aus purem Versehen auf "Senden" geklickt hast :rolleyes:

 

Hättest auch sagen können, dass du noch editiert hast.

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