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Führerschein auf probe + 3 Punkte

Themenstarteram 21. Dezember 2012 um 15:09

Hallo Community

Ich weis es gab schon mal so ein thead

Aber ich blick leider bei meinen Umständen nicht ganz durch

Okay hier die Fakten

Glätte bedinkter Unfall

Ich bin schon langsam gefahren aber dennoch kams zum besagten unfall

Sachschaden am eigenen Fzg (Führerschein auf Probe)

kleiner Sachschaden an einer Laterne <-- sie ist nicht verbogen und funktioniert sogar noch

Sie hat jediglich etwas von meinen Grünen Lack abbekommen... :S

Schneesturm -> Sichtfeld unter 10M

Zum Unfallhergang

Nach einer Rechtskurve bin ich ins rutschen gekommen und von der Straße abgekommen, da ich noch reagiert habe (wenn auch falsch) hatte ich 7-9m stehende räder (kein Abs, Esp) da ich voll auf die bremsen gegangen bin nach den aufprall auf die Laterne ist das fahrzeug auf die Straße Gerutscht, und es stand nun Quer zur eigentlichen Fahrtrichtung. Polizei hat unfall aufgenommen

Heute bekam ich ein Brief von der zentralen Bußgeldstelle

Angaben laut brief: Geldbuße ca.150€

Bearbeitung ca. 3,50€

Gebühr 20€

WICHTIG: Zahl der Punkte gemäß Bußgeldkatalog 3

Jetzt meine eigentliche frage muss ich mit einer nachschulung rechnen (weil es ist werder ein A Verstoß Noch ein B verstoß) ist Aber es sind halt auch 3 Punkte innerhalb der Probezeit...

Danke für eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

Hast du die Polizei gerufen?

Ich kapier's nicht, lesen muss schon schwierig sein. Außerdem: Wem schickt die Bußgeldstelle Post, wenn der Unfallverursacher abgehauen ist?

Gruß vom bösen Dieter

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Wie ich mich entsinnen kann, sind Punkte in der Probezeit (egal woher die kommen) immer mit einer Nachschulung verbunden.

Hast du die Polizei gerufen?

Wenn nicht und es ist eben doch ein (wenn auch für dich nicht ersichtlicher) Schaden an der Laterne entstanden ist es sogar noch Fahrerflucht.

Es ist auf jeden Fall ein A oder B Verstoß, in eine der beiden Gruppen fallen alle Delikte mit Bonuspunkten.

Der Dir vorgeworfene Tatbestand ist ein A-Verstoß und zieht eine Nachschulung nach sich.

Deswegen würde ich mit einem Wiederspruch versuchen die Bußgeldbehörde gnädig zu stimmen um daraus ein leichteres Delikt zu machen welches nur 35€ kostet, hat dann keine weiteren Folgen.

Dazu müsstest du einen Fahrfehler, was ja jedem mal passiert, eingestehen wie zB eine falsche Reaktion auf das rutschende Auto.

Das kann klappen aber die Chancen sind eher klein, aber wenn die Behörde ablehnt gibt es zwei Möglichkeiten. 1. Man versucht den Richter zu überzeugen das es nur ein geringer Fehler aus Unerfahrenheit war und er das Bußgeld reduziert oder es bleibt wie es ist. Die meisten Richter geben vorher Zeichen wenn es besser ist wenn man den Wiederspruch zurückziehen sollte, dann bleibt es beim ersten Bußgeldbescheid.

Im Grunde geht es dabei nur um die Frage Nachschulung plus Probezeitverlängerung oder keine Folgen für den Probeführerschein.

 

am 21. Dezember 2012 um 15:35

Bist du sicher das die Sicht nur 10m war? Wie schnell darfst da ueberhaupt noch fahren? ;)

3 Punkte ist schon heftig. Das zieht eine Nachschulung mit sich. Einen Widerspruch wie Sir Donald sagt wuerde ich auch versuchen. ggf mit Anwalt

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

Hast du die Polizei gerufen?

Ich kapier's nicht, lesen muss schon schwierig sein. Außerdem: Wem schickt die Bußgeldstelle Post, wenn der Unfallverursacher abgehauen ist?

Gruß vom bösen Dieter

Die Punkte haben schon seinen Grund.

Tippe auf zu schnelles fahren bei schlechter Witterung ( gemeint ist dann die falsch gewählte angepasste Geschwindigkeit...z.B.. 20km/h statt angemessener 5 km/h bei Glätte )

Ist somit ein Verstoß nach "A".

Aber warte erstmal die Post ab....ggf. kommt auch nix, weil irgenwas wieder beim Amt schief ging, bzw. untern Tisch gefallen ist.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Die Punkte haben schon seinen Grund.

Tippe auf zu schnelles fahren bei schlechter Witterung ( gemeint ist dann die falsch gewählte angepasste Geschwindigkeit...z.B.. 20km/h statt angemessener 5 km/h bei Glätte )

Ist somit ein Verstoß nach "A".

Aber warte erstmal die Post ab....ggf. kommt auch nix, weil irgenwas wieder beim Amt schief ging, bzw. untern Tisch gefallen ist.

Sachmal, lesen ist echt nicht mehr so recht in Mode, oder?

"Heute bekam ich ein Brief von der zentralen Bußgeldstelle"

Wie viel Post soll denn noch kommen?

@TE:

Wie einige schon geschrieben haben. 3 Punkte heißt Nachschulung.

Wäre interessant, wenn du mal schreibst, was genau dir vorgeworfen wird.

Abkommen von der Fahrbahn ist ja nur mit einem 35€ Bußgeld behaftet, also werden Sie dir wohl mehr als das zur Last legen.

Zitat:

Original geschrieben von bnutzinger

Abkommen von der Fahrbahn ist ja nur mit einem 35€ Bußgeld behaftet, also werden Sie dir wohl mehr als das zur Last legen.

Na ja, hätte er eigene Unaufmerksamkeit als Unfallgrund angegeben, dann wäre es vielleicht mit 35 Euronen abgetan gewesen. Aber als ehrlicher Fahranfänger wird er halt geklagt haben, dass er zwar sehr langsam gefahren sei, es aber so furchtbar glatt war ...

Fazit: unangepasste Geschwindigkeit.

Gruß vom bösen Dieter

Zitat:

Original geschrieben von Paty1994

Jetzt meine eigentliche frage muss ich mit einer nachschulung rechnen (weil es ist werder ein A Verstoß Noch ein B verstoß) ist

Doch, leider ist es ein A-Verstoß (Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit; es kam zum Unfall).

Konsequenz: 145 Euro zuzügl. Gebühren, Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.

Dumm gelaufen. Künftig musst Du nach Möglichkeit immer versuchen, einen Fahrfehler geltend zu machen (momentane Ablenkung, Lenkung verrissen etc.) - das kann einem Anfänger schon mal passieren ... ;)

Gruß vom bösen Dieter

Zitat:

Original geschrieben von bnutzinger

 

Sachmal, lesen ist echt nicht mehr so recht in Mode, oder?

"Heute bekam ich ein Brief von der zentralen Bußgeldstelle"

Wie viel Post soll denn noch kommen?

Anordnung einer Nachschulung vielleicht? :confused:

Zitat:

Original geschrieben von hoop85

Wie ich mich entsinnen kann, sind Punkte in der Probezeit (egal woher die kommen) immer mit einer Nachschulung verbunden.

das ist schlichtweg falsch!

entscheident ist, ob es sich um einen schwerwiegenden a- oder einen weniger schwerwiegenden b-verstoß handelt...

...so kann man sich auch 3punkte auf einen streich einfangen, was - solange es ein b-verstoß ist - keine nachschulung oder verlängerung der probezeit nach sich zieht!

Zitat:

Original geschrieben von Dieter47

Na ja, hätte er eigene Unaufmerksamkeit als Unfallgrund angegeben, dann wäre es vielleicht mit 35 Euronen abgetan gewesen. Aber als ehrlicher Fahranfänger wird er halt geklagt haben, dass er zwar sehr langsam gefahren sei, es aber so furchtbar glatt war ...

Fazit: unangepasste Geschwindigkeit.

Gruß vom bösen Dieter

Zu einfach. Dann hätten ja x Fahrer Punkte, da viele Alleinunfälle im Winter darauf zurückzuführen sind. Und ich glaube kaum, das da ne Hausfrau oder ein Rentner andere Aussagen machen.

Nur weil man ne poplige Laterne im Winter bei starker Glätte trifft, kriegt man noch nicht solche Post. Entweder wird hier stark beschönigt oder man hat halt unterschwellig irgendwas dummes gesagt. Die Polizisten haben keinen Vorteil, wenn sie was andres ins Protokoll schreiben.

Zitat:

Original geschrieben von bnutzinger

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Die Punkte haben schon seinen Grund.

Tippe auf zu schnelles fahren bei schlechter Witterung ( gemeint ist dann die falsch gewählte angepasste Geschwindigkeit...z.B.. 20km/h statt angemessener 5 km/h bei Glätte )

Ist somit ein Verstoß nach "A".

Aber warte erstmal die Post ab....ggf. kommt auch nix, weil irgenwas wieder beim Amt schief ging, bzw. untern Tisch gefallen ist.

Sachmal, lesen ist echt nicht mehr so recht in Mode, oder?

"Heute bekam ich ein Brief von der zentralen Bußgeldstelle"

Wie viel Post soll denn noch kommen?

@TE:

Wie einige schon geschrieben haben. 3 Punkte heißt Nachschulung.

Wäre interessant, wenn du mal schreibst, was genau dir vorgeworfen wird.

Abkommen von der Fahrbahn ist ja nur mit einem 35€ Bußgeld behaftet, also werden Sie dir wohl mehr als das zur Last legen.

Bevor du dich in deiner Wortwahl vergreifst solltest du dich einfach mal schlau machen.

Je nach Bundesland / Zulassungsbezirk wird die Aufforderung zur Anordnung eines ASF Seminars getrennt verschickt.

1. Anhörung, 2. Bußgeldbescheid 3. Aufforderung ASF oder bei "Punktesammler" ASP

Wenn bei der Schnittstelle von Schritt 2 zu 3 was schiefgeht, dann braucht man halt nicht hin ( oft genug hier im Norden passiert )

Zitat:

Original geschrieben von Knergy

Nur weil man ne poplige Laterne im Winter bei starker Glätte trifft, kriegt man noch nicht solche Post.

Hier irrst Du. Wäre die Laterne nicht gewesen, hätte es überhaupt keine Probleme gegeben. Es besteht aber kein Unterschied zwischen der "popeligen Laterne" und einem beliebig hohen anderen materiellen Schaden.

Gruß vom bösen Dieter

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