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Führerschein Aufklärung
Ich hoffe ich bin hier richtig aber jetzt nach langem hin und her wollte ich vielleicht mal so rumliegen wie es jetzt genau richtig ist .
Es geht ums anhänger fahren mit der Klasse B
Soweit ich weiß ist damit das Fahren eines Gespannes zulässig welches zusammen nicht über die 3.5 T kommt heißt doch wenn ich einen Wagen habe der 1.5T wiegt dürfte ich doch einen Anhänger fahren der z.b. 1T Eigengewicht hat und dann nochmal 1.5T zu laden oder nicht ?
Oder gilt das mit dem 750kg bei dem Anhänger was man auch immer wieder ließt ?
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24 Antworten
Nein, weil dein zulässiges Gesamtgewicht schon 4T wären und somit 500kg über der Führerscheinklasse B.
Wenn dein Auto 1,5t wiegt, dann solltest du erstmal im Fahrzeugschein nachschauen, wie viel das Ding überhaupt ziehen darf.
Mehr als 3,5t Gesamtmasse darfst du mit B nur fahren, wenn das Zugfahrzeug beispielsweise eine Gesamtmasse von 3,5t hat und man dann noch einen ungebremsten 750 kg-Anhänger hinterherzieht.
Zitat:@derneueneuling schrieb am 10. März 2025 um 15:12:20 Uhr:
Zitat:
Nein, weil dein zulässiges Gesamtgewicht schon 4T wären und somit 500kg über der Führerscheinklasse B. Wenn dein Auto 1,5t wiegt, dann solltest du erstmal im Fahrzeugschein nachschauen, wie viel das Ding überhaupt ziehen darf. Mehr als 3,5t Gesamtmasse darfst du mit B nur fahren, wenn das Zugfahrzeug beispielsweise 3,5t wiegt und man dann noch einen ungebremsten 750 kg-Anhänger hinterherzieht.
Hab nen kuga Eigengewicht 1.4 soweit ich weiß und ziehen darf der 2.2
Dann dürfte ich Doch insgesamt einen hänger ziehen bis sage ich mal Eigengewicht hänger 1T und Ladung 1T dann bin ich doch unter den 3.5T oder verstehe ich da was falsch
Guck mal unter PKW -Anhänger -> der große Anhängelast und Führerscheinthread, da steht alles drin.
Zitat:@Go}][{esZorN schrieb am 10. März 2025 um 15:16:52 Uhr:
Zitat:
Guck mal unter PKW -Anhänger -> der große Anhängelast und Führerscheinthread, da steht alles drin.
Ah top danke werd ich gleich mal schauen
Zitat:
@kaeseritter schrieb am 10. März 2025 um 15:16:27 Uhr:
Zitat:@derneueneuling schrieb am 10. März 2025 um 15:12:20 Uhr:
Hab nen kuga Eigengewicht 1.4 soweit ich weiß und ziehen darf der 2.2
Dann dürfte ich Doch insgesamt einen hänger ziehen bis sage ich mal Eigengewicht hänger 1T und Ladung 1T dann bin ich doch unter den 3.5T oder verstehe ich da was falsch
Nicht das Eigengewicht des Fahrzeugs ist wichtig, sondern die zulässige Gesamtmasse. Die steht im Fahrzeugschein bei F.1 und F.2.
Beispiel:
Dein Kuga hat zGM 1900kg. Dann darfst du mit Führerschein B einen 1600kg Anhänger mitführen. Die mögliche Beladung musst du vom Gewicht (z. B. 600 kg) des Anhängers abziehen. Damit dürftest du also 1t an Fracht transportieren.
Zitat:@derneueneuling schrieb am 10. März 2025 um 15:22:54 Uhr:
Zitat:
Nicht das Eigengewicht des Fahrzeugs ist wichtig, sondern die zulässige Gesamtmasse. Die steht im Fahrzeugschein bei F.1 und F.2. Beispiel: Dein Kuga hat zGM 1900kg. Dann darfst du mit Führerschein B einen 1600kg Anhänger mitführen. Die mögliche Beladung musst du vom Gewicht (z. B. 600 kg) des Anhängers abziehen. Damit dürftest du also 1t an Fracht transportieren.
Achsooo, beim hänger ist es dann aber wiederum egal dort zählt dann nur das geladene Gewicht + Eigengewicht und nicht zulässige gesamtmasse ?
Es zählt die Gesamtmasse des Zuges.
Zitat:
@kaeseritter schrieb am 10. März 2025 um 15:25:12 Uhr:
Zitat:@derneueneuling schrieb am 10. März 2025 um 15:22:54 Uhr:
Achsooo, beim hänger ist es dann aber wiederum egal dort zählt dann nur das geladene Gewicht + Eigengewicht und nicht zulässige gesamtmasse ?
Es zählt immer die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs und des Anhängers. Die dürfen zusammen nicht mehr als 3500kg betragen (ausgenommen das vorige Beispiel mit 3,5t Fahrzeug und 750kg Anhänger).
Nur bei der Beladung für den Anhänger muss man das Gewicht des Anhängers abziehen. Also wie vorhin schon geschrieben:
Anhänger zGM 1600kg
Eigengewicht. 600kg
Max. Ladung. 1000kg
Also mal in Ruhe:
Für die Thematik Führerschein zählen bei Auto UND Anhänger jeweils die zulässigen Gesamtgewichte (unter F.1 in den Papieren). Beide zusammen dürfen addiert nur 3500 kg ergeben. (---> Sonderfall: hat das Auto alleine schon 3500 kg zGG (viele Sprinter etc.), so darf trotzdem ein Anhänger mit 750 kg gezogen werden)
Für technische Seite ist die erlaubte Anh.-Last in den Papieren (O.1 und O.2) entscheidend, und hier zählt das tatsächliche, angehängte Gewicht. Wenn du also einen Anhännger hast mit zul. Gesamtgewicht von 2000 kg, dein Auto aber nur 1600 kg Anh.-Last, dann darfst du den Anhänger halt nur beladen bis er 1600 kg hat.
Zitat:@derneueneuling schrieb am 10. März 2025
Achso, also immer zul gesamtmasse für die Führerscheine. Heißt kuga zul Gewicht 1.9T und Anhänger zul gesamtmasse 3T darf ich nicht fahren auch wenn ich so lade das er unter den 3.5 bliebt ?
das Zulässige Gesamtgewicht des Hängers darf auch das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. So wars bei mir damals, ist das noch aktuell?
Durfte damals den 500kg schweren Bootshänger nicht fahren weil er mit 3to gesamtmasse schwerer war als das leere Auto mit knapp 2to
Wie du es drehst und wendest, die wollen dass du einen Hänger Führerschein machst
Das hat Nogel in seinem Beitrag über deinem schon geschrieben.
Edit @ über mir
Mit einem SUV darf man auch schwerere Hänger als das Zugfahrzeug ziehen (das 1,5 fache). Mit Führerschein B ist man halt trotzdem schnell am zGM-Limit.
Zitat:@derneueneuling schrieb am 10. März 2025 um 15:49:02 Uhr:
Zitat:
Das hat Nogel in seinem Beitrag über deinem schon geschrieben.
Ja gut dann weiß ich bescheid dann bekommt die Fahrschule die tage mal einen Anruf und werde mal fragen was kostet und ob ich seetest /erste Hilfe nochmal machen muss
Zitat:
@ToniMaccheroni schrieb am 10. März 2025 um 15:47:43 Uhr:
das Zulässige Gesamtgewicht des Hängers darf auch das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. So wars bei mir damals, ist das noch aktuell?
Nein, das ist nicht aktuell.
Ich habe die gesamte Thematik in meinem Post von 15.33 Uhr abschließend erläutert und finde es ********, daß du mit deinem Halbwissen wieder Verwirrung rein bringst.