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Führerschein B196 nachtragen - absolutes Chaos

Themenstarteram 8. Juni 2020 um 9:36

Ich habe in etwa 2 Wochen meine 5 Fahrstunden für den B196 / 125 ccm fertig und wollte diesen dann eintragen lassen. Anscheinend ist das Eintragen ein Ding der Unmöglichkeit.

Ich habe meinen Führerschein in einem anderen Wohnort gemacht. Nun benötigt die Führerscheinstelle am neuen Wohnort anscheinend eine schriftlich Abschrift.

Ich habe mit beiden Führerscheinstellen telefoniert. Die eine sagt, ich soll einen Brief schreiben und die Abschrift anfordern, die andere sagt, dass müsse vor Ort direkt in der Führerscheinstelle mit dem Nachweis der Fahrschule gemacht werden und geht nur über die aktuelle Führerscheinstelle selber.

Was ist denn nun richtig? Ich habe jetzt mit 10 verschiedenen Personen gesprochen und bin kein Stück weiter.

Die Krönung ist noch, dass es technisch nicht möglich ist Termine, weil alle Sprechzeiten wegen Corona gecancelt wurden, zu machen und man sich weigert am Telefon einen Termin zu vereinbaren, weil anscheinend irgendeine Online-Terminfunktion auf der Webseite eingebaut werden soll!

Ich bin selbst Bundesbeamtin. So ein Chaos könnte ich mir hier im Amt nicht erlauben.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 8. Juni 2020 um 15:48

Zitat:

@querys schrieb am 8. Juni 2020 um 12:09:56 Uhr:

So wie cih das jetzt rauslese, hat die ursprüngliche Führerscheinstelle gesagt, bitte per Brief eine Abschrift anfordern.

Ich würde jetzt dahin einen Brief schicken inkl. Kopie des aktuellen Ausweise mit der Bitte ein Anschrift an meine Adresse zu schicken.

Wenn du die hast, würde ich bei der heutigen Führerscheinstelle die Korrektur erbitten (entweder schriftlich oder persönlich).

Die werden die dann antworten, ob denen noch etwas fehlt oder wie es weitergeht.

Die Abschrift von meiner Kartei wird vermutlich so etwas enthalten wie: Führerscheinklasse, erhalten am.. und wo.

Anscheinend wird so ein alltäglicher Vorgang aber nicht einheitlich behandelt. Jeder erzählt einem was anderes und ich würde das Ding selbst abholen, wenn es nicht 350 km weg wäre.

Ich habe jetzt einfach mal einen Brief fertig gemacht und Führerschein + Ausweis als Kopie beigelegt. Wenn die alte Führerscheinstelle nett ist, informieren sie mich, ob man eine Abschrift macht oder nicht. Was nämlich auch noch erschwerend hinzu kommt; die Abschrift wird nicht zu mir nach Hause geschickt, sondern an die neue Führerscheinstelle. Das kann das Bürgerbüro sein, die Zulassungsstelle, die Führerscheinstelle direkt.. kA. Also werde ich wohl alle paar Tage rumtelefonieren dürfen.

Dass man im Jahr 2020 nicht einfach eine email mit Bild verschicken kann, unfassbar.. . Ich signiere meine Unterlagen schließlich auch digital mit meinem Dienstausweis. Digitalisierung ist Neuland - absolut zutreffend.

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Abschrift wovon?

So wie cih das jetzt rauslese, hat die ursprüngliche Führerscheinstelle gesagt, bitte per Brief eine Abschrift anfordern.

Ich würde jetzt dahin einen Brief schicken inkl. Kopie des aktuellen Ausweise mit der Bitte ein Anschrift an meine Adresse zu schicken.

Wenn du die hast, würde ich bei der heutigen Führerscheinstelle die Korrektur erbitten (entweder schriftlich oder persönlich).

Die werden die dann antworten, ob denen noch etwas fehlt oder wie es weitergeht.

Zitat:

@querys schrieb am 8. Juni 2020 um 12:09:56 Uhr:

So wie cih das jetzt rauslese, hat die ursprüngliche Führerscheinstelle gesagt, bitte per Brief eine Abschrift anfordern.

Schon klar, nur eine Abschrift von was?

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 8. Juni 2020 um 12:36:31 Uhr:

Zitat:

@querys schrieb am 8. Juni 2020 um 12:09:56 Uhr:

So wie cih das jetzt rauslese, hat die ursprüngliche Führerscheinstelle gesagt, bitte per Brief eine Abschrift anfordern.

Schon klar, nur eine Abschrift von was?

Abschrift von der Karteikarte natürlich. Ist ein ganz normaler Vorgang:

siehe z.B. hier

https://www.service-bw.de/.../...hrerscheins+beantragen-998-leistung-0

Themenstarteram 8. Juni 2020 um 15:48

Zitat:

@querys schrieb am 8. Juni 2020 um 12:09:56 Uhr:

So wie cih das jetzt rauslese, hat die ursprüngliche Führerscheinstelle gesagt, bitte per Brief eine Abschrift anfordern.

Ich würde jetzt dahin einen Brief schicken inkl. Kopie des aktuellen Ausweise mit der Bitte ein Anschrift an meine Adresse zu schicken.

Wenn du die hast, würde ich bei der heutigen Führerscheinstelle die Korrektur erbitten (entweder schriftlich oder persönlich).

Die werden die dann antworten, ob denen noch etwas fehlt oder wie es weitergeht.

Die Abschrift von meiner Kartei wird vermutlich so etwas enthalten wie: Führerscheinklasse, erhalten am.. und wo.

Anscheinend wird so ein alltäglicher Vorgang aber nicht einheitlich behandelt. Jeder erzählt einem was anderes und ich würde das Ding selbst abholen, wenn es nicht 350 km weg wäre.

Ich habe jetzt einfach mal einen Brief fertig gemacht und Führerschein + Ausweis als Kopie beigelegt. Wenn die alte Führerscheinstelle nett ist, informieren sie mich, ob man eine Abschrift macht oder nicht. Was nämlich auch noch erschwerend hinzu kommt; die Abschrift wird nicht zu mir nach Hause geschickt, sondern an die neue Führerscheinstelle. Das kann das Bürgerbüro sein, die Zulassungsstelle, die Führerscheinstelle direkt.. kA. Also werde ich wohl alle paar Tage rumtelefonieren dürfen.

Dass man im Jahr 2020 nicht einfach eine email mit Bild verschicken kann, unfassbar.. . Ich signiere meine Unterlagen schließlich auch digital mit meinem Dienstausweis. Digitalisierung ist Neuland - absolut zutreffend.

Viel Ahnung davon habe ich nicht. Aber als ich mal einen Personenbeförderungsschein ausstellen lassen wollte, musste auch die ursprünglich ausstellende Behörde angeschrieben werden. Danach bin ich umgezogen und habe

e den P-Schein verlänger. Das gleiche. Später habe ich meinen ganz normalen Führerschein mal verloren und bei der Neuausstellung (wieder an einem anderen Ort) musste ebenfalls bei der ursprünglichen Behörde angefragt werden.

Den höheren Aufwand kann ich also bestätigen, er war in allen drei Fällen an drei verschiedenen Behörden identisch.

am 8. Juni 2020 um 19:45

Zitat:

@querys schrieb am 8. Juni 2020 um 13:11:24 Uhr:

...

Abschrift von der Karteikarte natürlich. Ist ein ganz normaler Vorgang:

siehe z.B. hier

https://www.service-bw.de/.../...hrerscheins+beantragen-998-leistung-0

...Wahnsinn, ...und das im Jahr 2020, Digitalisierung 4.0 und was weiß ich noch... erinnert irgendwie an das hier (klick) - und selbst der Sketch aus Ende der 80er Jahre ist schon so uralt, dass es beim Angucken staubt.

Leider der ganz normale Behördenwahnsinn. Viele arbeiten mit antiquitierten Methoden und Vernetzung unter den Ämtern existiert quasi nicht. Vermutlich ist die TE von ihrer Bundesbehörde da auch verwöhnt, die dürfte nämlich was das alles angeht noch ziemlich gut dastehen, während es in den Kommunen eher schlecht ausschaut.

 

Mal rein aus persönlichen Interesse: Arbeitest du in Berlin? Und welche 125er schwebt dir vor?

Für alle vor dem 1.1.1999 von einer anderen Führerscheinstelle ausgestellten Führerscheine braucht die Stelle, die Änderungen an dem Führerschein vornehmen soll, eine Karteikartenabschrift der Stelle, die de Führerschein damals ausgesellt hat. Erst alle ab 1.1.1999 ausgestellten Führerscheine sind im Zentralen Fahrerlaubnisregister des KBA erfasst. Wo jetzt das Problem sein soll, weiß ich nicht. Daten des Führerscheins Per E-Mail an die alte Stelle schicken mit der Bitte, die Karteikartenabschrift an die jetzt zuständige Führerscheinstelle zu schicken und das war es. Wenn die Abschrift dortnist, kann der Führerschein geändert oder ein neuer ausgestellt werden. Passiert massenhaft und täglich. Da emnächst die altennFührerscheine alle getauscht werden müssen, wird das in den nächsten Jahren noch sehr oft passieren müssen.

 

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 8. Juni 2020 um 20:53

Ich arbeite nicht in Berlin, aber mein Ministerium hat dort seinen zweiten Sitz.

Gekauft habe ich eine neue Honda Super CUB.

Meinen Führerschein habe ich 2002 gemacht, also den mit der Chipkarte

Ich bin froh wenn Sicherheit vorgeht. So kann sich nicht jeder Möchtegern einfach eine FS-Klasse ermogeln.

P.S.: Ich arbeite bei einer Landesbehörde. Also Eile mit Weile. Das wird schon.

Zitat:

@UnshavedRelease schrieb am 8. Juni 2020 um 22:53:19 Uhr:

Ich arbeite nicht in Berlin, aber mein Ministerium hat dort seinen zweiten Sitz.

Gekauft habe ich eine neue Honda Super CUB.

Meinen Führerschein habe ich 2002 gemacht, also den mit der Chipkarte

Dann verstehe ich nicht, warum eine Karteikartenabschrift verlangt werden sollte. Die ist weder notwendig, noch wird sie die damalige für die Ausstellung des Führerscheins zuständige Behörde übermitteln:

Zitat:

Führerschein Karteikartenabschrift

 

Sollten Sie Ihren Wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegt haben und dort einen Ersatzführerschein benötigen (z.B. bei Verlust des Führerscheins oder bei Umtausch Ihres alten Führerscheins in den EU-Kartenführerschein), kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde von Ihnen eine Karteikartenabschrift verlangen, aber nur wenn Sie im Besitz eines Papierführerscheins sind bzw. waren.

 

Es ist keine Karteikartenabschrift erforderlich, wenn Sie bereits im Besitz eines Kartenführerscheins sind bzw. waren.Ihre jetzt zuständige Fahrerlaubnisbehörde ist im Rahmen der Antragsbearbeitung verpflichtet eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrt- Bundesamt in Flensburg einzuholen. In diesem Register wird seit dem 01.01.1999 jeder in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellte Kartenführerschein gespeichert.

Für alle Fahrerlaubnisbehörden besteht die Möglichkeit diese Daten abzufragen. Aus diesem Grund werden von hier aus keine Daten an die Fahrerlaubnisbehörde übermittelt.

Quelle: https://service.berlin.de/dienstleistung/121596/

 

Hast du deinen Hauptwohnsitz nicht in Berlin, ist allerdings die Zustimmung der eigentlich für dich örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde notwendig. (§ 73 Abs. 2 S. 2 FeV)

 

Grüße vom Ostelch

 

Themenstarteram 9. Juni 2020 um 11:49

Danke für die Recherche. Ich wohne ja jetzt in Rheinland Pfalz. Wer weiß, wie es hier geregelt ist. Vermutlich wieder komplett anders. Im gestrigen Telefonat kam nie zur Sprache, ob ich einen Papierführerschein oder Plastik habe. Anscheinend wollen die grundsätzlich eine Abschrift.

Edit: https://bus.rlp.de/detail?pstId=8970060

In Rheinland Pfalz ist es genau so. Da steht unter "Voraussetzung" auch 1999. Anscheinend hat hier überhaupt keiner der Beamten Ahnung.

Zitat:

@UnshavedRelease schrieb am 9. Juni 2020 um 13:49:35 Uhr:

Danke für die Recherche. Ich wohne ja jetzt in Rheinland Pfalz. Wer weiß, wie es hier geregelt ist. Vermutlich wieder komplett anders. Im gestrigen Telefonat kam nie zur Sprache, ob ich einen Papierführerschein oder Plastik habe. Anscheinend wollen die grundsätzlich eine Abschrift.

Edit: https://bus.rlp.de/detail?pstId=8970060

In Rheinland Pfalz ist es genau so. Da steht unter "Voraussetzung" auch 1999. Anscheinend hat hier überhaupt keiner der Beamten Ahnung.

Das ist überall gleich geregelt, weil es nach der FeV geht. Wenn der Führerschein im Fahrerlaubnisregister des KBA eingetragen ist, kann und muss jede lokale Fahrerlaubnisbehörde dort abfragen. Es gibt keine "Karteikarten" mehr für Führerscheine nach dem 1.1.99. Es gibt da auch kein Chaos, sondern nur schlecht informierte Sachbearbeiter.

Vielleicht haben die am Telefon nicht verstanden, dass es nicht um die Umschreibug eines alten Führerscheins geht, sondern um die Erweiterung eines Kartenführerscheins.

Grüße vom Ostelch

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