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Führerschein entzogen - im Ausland neuen machen ?
Hallo,
mir ist der Führerschein entzogen worden.
Mir darf erst in 12 Monaten die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden.
Keine MPU angeordnet.
Kann ich jetzt den Führerschein im Ausland machen und damit in Deutschland fahren?
Ist das so einfach oder geht das gar nicht?
Wer weiß Rat?
Danke vorab
Beste Antwort im Thema
Wäre ja schön gewesen, wenn der TE exaktere Angaben gemacht hätte, denn der § 315 c schließt sehr viel ein. Aber die ihm auferlegte Strafe hat ihn nicht läutern können, denn sonst würde er nicht nach dem Schlupfloch suchen, den Entzug der Fahrerlaubnis zu umgehen. Da hat GsD der Gesetzgeber richtig reagiert, solche Ambitionen künftig gar nicht mehr entstehen zu lassen, aber wie man sieht, hat es sich noch nicht weit genug herumgesprochen.
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20 Antworten
Kannst vergessen, das geht nicht.
Hättest dich an die Verkehrsregeln gehalten, hättest du deinen Führerschein noch.
Selber schuld.....
Nein das geht nicht, es sei denn du willst mindestens 6 Monate im Ausland angemeldet sein und musst dich dort auch aufhalten.
Ausländischer EU Führerschein mit Wohnsitz in Deutschland (bei Erwerb im Ausland) = Fahren ohne FE in Deutschland. Wird nicht anerkannt.
§ 28 (4) Nr. 2 FEV
-> Die Berechtigung gilt nicht für Inhaber einer EU/EWR Fahrerlaubnis, die ausweislich des Führerscheins oder vom Ausstellerstaat herrührender unbestreitbarer Informationen zum Zeitpunkt der Erteilung ihren Wohnsitz im Inland hatten.
http://www.dpolg-sachsen.de/2011/09/05/aus-fur-fuhrerscheintourismus/
12 Monate Entzug?
Was hast du denn angestellt?
§§ 315 c Gefährdung des Strassenverkehrs
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/fuehrerschein-tourismus.php
Also kurz und knapp:
12 Monate mit dem Rad unterwegs.
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/fuehrerschein-tourismus.php
Also kurz und knapp:
12 Monate mit dem Rad unterwegs.
Also gaaaaanz so schlimm ist das nun nicht lieber Zille.
Mit dem rad kommt man doch nicht so weit.
Man darf schon noch mehr Sachen fahren.
Bus
Tram
Bahn
Taxi
Aber nur als Passagier
Wäre ja schön gewesen, wenn der TE exaktere Angaben gemacht hätte, denn der § 315 c schließt sehr viel ein. Aber die ihm auferlegte Strafe hat ihn nicht läutern können, denn sonst würde er nicht nach dem Schlupfloch suchen, den Entzug der Fahrerlaubnis zu umgehen. Da hat GsD der Gesetzgeber richtig reagiert, solche Ambitionen künftig gar nicht mehr entstehen zu lassen, aber wie man sieht, hat es sich noch nicht weit genug herumgesprochen.
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Also kurz und knapp:
12 Monate mit dem Rad unterwegs.
Also gaaaaanz so schlimm ist das nun nicht lieber Zille.
Mit dem rad kommt man doch nicht so weit.
Mit einem sportlichen Rad und entsprechendem Training, könnte er am Ende des Sommers Strecken bis ca. 200km fahren. Es dauert halt etwas länger, ist aber geistig sehr entspannend.
Ein Jahr später sind bei Ausnutzung des Tageslichtes bis zu 350km möglich.
Ist doch völlig egal warum. Wahrscheinlich das übliche wie Alk- oder Betäubungsmitteleinflussfahrt. Warums da keine MPU gibt, ist allerdings etwas merkwürdig. Fakt ist, dass der Führerschein 1 Jahr lang weg ist und auch nicht auf anderen Wegen erschlichen werden kann.
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Wäre ja schön gewesen, wenn der TE exaktere Angaben gemacht hätte, denn der § 315 c schließt sehr viel ein.
Das hilft aber doch nicht bei der beantwortung der Ausgangsfrage.
Hilft aber bei der charakterlichen Beurteilung des TE. Bei Alk oder Droge ist bei mir Schluss!