1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Führerschein Enzug erst nach Probezeit (Unfall wärend Probezeit) Nachschulung?!

Führerschein Enzug erst nach Probezeit (Unfall wärend Probezeit) Nachschulung?!

Themenstarteram 12. Mai 2016 um 10:24

Hallo Zusammen,

ich bin letztes Jahr im Juni gegen ein Parkendes Auto gefahren, ich hatte nur einen Zettel hinterlassen und bin dann weg gefahren. Ja das war falsch, dass weiß ich auch auf jedenfall war ich da noch in der Probezeit.

Jetzt meine Frage:

Mir wurde erst am 23.Dezember 2015 der Führerschein per Gerichtsbeschluss enzogen also nach Ende meiner Probezeit am 06.11.2015.

In dem Schreiben vom Landratsamt steht auch drinne"...war die Enzogenen Fahrerlaubnis auf Probe so ist vor der Neuerteilung ein Aufbauseminar zu besuchen"

Heißt also theoretisch, dass ich kein Aufbauseminar besuchen muss und die Probezeit auch nicht verlängert wird oder? Weil der Führerschein wurde mir erst nach Ende der Probezeit enzogen.

Vielen dank schonmal für Eure Antworten.

PS: mein anwalt meinte auch, dass man erst als Schuldig gilt bis das Urteil gefällt wird und das war am 03.03.2016. Ebenfalls nach der Probezeit

Beste Antwort im Thema

Da du den Fehler in der Probezeit gemacht hast, wird es bestimmt ein Seminar und eine Verlängerung der Probezeit geben. Sonst könnte ja jeder kurz vor Ende der Probezeit machen was er will, der Bescheid kommt ja erst nach Ende der Probezeit. OK ein wenig übertrieben.

17 weitere Antworten
Ähnliche Themen
17 Antworten

Da du den Fehler in der Probezeit gemacht hast, wird es bestimmt ein Seminar und eine Verlängerung der Probezeit geben. Sonst könnte ja jeder kurz vor Ende der Probezeit machen was er will, der Bescheid kommt ja erst nach Ende der Probezeit. OK ein wenig übertrieben.

Verständnisfrage:

1. in der Probezeit war diese Unfallflucht

2. nach Ablauf der Probezeit jetzt durch Strafurteil Entzug der Fahrerlaubnis

3. FS-Stelle sagt, in dieser Konstellation muss vor Neuerteilung des FS ein Aufbauseminar gemacht werden

So richtig?

Themenstarteram 12. Mai 2016 um 11:01

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Mai 2016 um 12:53:17 Uhr:

Verständnisfrage:

1. in der Probezeit war diese Unfallflucht

2. nach Ablauf der Probezeit jetzt durch Strafurteil Entzug der Fahrerlaubnis

3. FS-Stelle sagt, in dieser Konstellation muss vor Neuerteilung des FS ein Aufbauseminar gemacht werden

So richtig?

1. Ja die Unfallfluch war in der Probezeit

2. Der Enzug war per Staatsanwalt bereits am 23.12.15 (nach der Probezeit)

3.das steht in dem Brief allgemein drinne ("...war die Enzogenen Fahrerlaubnis auf Probe so ist vor der Neuerteilung ein Aufbauseminar zu besuchen)

Zitat:

@BMW1995 schrieb am 12. Mai 2016 um 12:24:26 Uhr:

 

In dem Schreiben vom Landratsamt steht auch drinne"...war die Enzogenen Fahrerlaubnis auf Probe so ist vor der Neuerteilung ein Aufbauseminar zu besuchen"

Heißt also theoretisch, dass ich kein Aufbauseminar besuchen muss und die Probezeit auch nicht verlängert wird oder?

Besuchen musst Du kein Aufbauseminar, nur bekommst Du ohne die Absolvierung von dem Aufbauseminar NIE eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

Da der Tatzeitpunkt innerhalb der Probezeit lag wird das Aufbauseminar angeordnet und entsprechend eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.

 

Zitat:

Weil der Führerschein wurde mir erst nach Ende der Probezeit enzogen.

Vielen dank schonmal für Eure Antworten.

PS: mein anwalt meinte auch, dass man erst als Schuldig gilt bis das Urteil gefällt wird und das war am 03.03.2016. Ebenfalls nach der Probezeit

Es zählt der Tatzeitpunkt, dein Anwalt hat dir tatsächlich etwas anderes erzählt ? Was ist das für ein Anwalt, kein Verkehrsrecht ?

Das mit dem Aufbauseminar als Voraussetzng der Neuerteilung ist richtig. Normalerweise wird im Strafurteil auch eine Sperrfrist für die Neuerteilung verhängt. In Deinem Fall bestimmt sowas um die 3-6 Monate. Am besten bringst Du das einfach rasch hinter Dich. Kostet nun auch nicht die Welt.

Deine Probezeit wurde definitiv verlängert. Sie läuft übrigens in der Zeit des Entzugs auch nicht weiter. Vor Neuerteilung musst Du das Aufbauseminar absolviert haben. Im Moment steht vermutlich noch keine MPU im Raum. Solltest Du aber nach Neuerteilung in der Probezeit einen erneuten A-Verstoß begehen, wird eine MPU zwingend angeordnet.

am 12. Mai 2016 um 13:02

Wie habt ihr denn den Einzug durch den Staatsanwalt geschafft? Vor allem noch vor Erteilung eines Urteils?

Hatten das ganze ähnlich, auch mit Fahrerflucht aber hier kam irgendwann ein Urteil in dessen Folge 6 Wochen Fahrverbot erteilt wurden.

Haben dann den Führerschein zu einem günstigen Zeitpunkt abgegeben, innerhalb der 6 Wochen eine Nachschulung gemacht und nach den 6 wochen wurde der Führerschein per Post zugeschickt mit der Bestätigung der Probezeitverlängerung.

bei einem Schaden oberhalb 1.000.- € mit Unfallflucht ist der Entzug der Fahrerlaubnis eine übliche Maßnahme.

1.) Ich kaufe ein "T" und möchte Lösen! Es heißt EnTzug der Fahrerlaubnis.

2.) Der Gerichtsbeschluss zum Entzug der Fahrerlaubnis im Dezember 2015 war wie genau begründet?

3.) Urteil erst 3 Monate später? Wieso das denn?

Edith: Kai R begründet 2.) wohl schon.

am 12. Mai 2016 um 16:21

Zitat:

@Kai70 schrieb am 12. Mai 2016 um 13:07:29 Uhr:

Zitat:

@BMW1995 schrieb am 12. Mai 2016 um 12:24:26 Uhr:

 

In dem Schreiben vom Landratsamt steht auch drinne"...war die Enzogenen Fahrerlaubnis auf Probe so ist vor der Neuerteilung ein Aufbauseminar zu besuchen"

Heißt also theoretisch, dass ich kein Aufbauseminar besuchen muss und die Probezeit auch nicht verlängert wird oder?

Besuchen musst Du kein Aufbauseminar, nur bekommst Du ohne die Absolvierung von dem Aufbauseminar NIE eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

...

War da nicht etwas mit 15 Jahren?

15 Jahre betrifft verwertbare Eintragungen in der Führerscheinakte zum Beispiel für eine MPU.

Aufbauseminar zur Wiedererlangung verjährt hingegen nicht, diese Auflage zur Neuerteilung besteht ewig.

am 12. Mai 2016 um 17:03

Danke für die Info. :)

Ich frage mich gerade, welche Infos hier fehlen. (Leichte) Beschädigung eines parkenden Fahrzeug und Hinterlassen der notwendigen Daten sind nicht automatisch eine Unfallflucht.

Das Urtei vom 3.3.16 dürfte inzwischen rechtskräftig sein, wenn kein Rechtsmittel eingelegt wurde.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit