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Führerschein Erweiterung oder normal Klasse A?

Themenstarteram 3. Juni 2021 um 10:41

Hallo

Wenn man schon im Vorbesitz von Klasse B(Auto) ist und Klasse A(Motorrad) machen möchte, nennt sich das ganze dann "Erweiterung Klasse A" oder ganz normal "Klasse A"

Danke

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22 Antworten

Einfach Klasse A. Erweiterung wäre von A1 oder A2 auf A.

 

Gruß Michael

Erweiterung. Du hast reduzierte theorie. 6 von den allgemeinen und die 4 klassenspezifischen. Bei der prüfung hast du weniger fragen im allgemeinen teil, aber auch weniger fehlerpunkte. von den reduzierten A2 und A2 nennt man es Aufstieg.

Die fahrschule sollte das aber am besten erklären können. üblicherweise füllt die für einen den antrag fürs amt aus

Themenstarteram 3. Juni 2021 um 10:57

Ah danke. Das war quasi meine Frage. Dachte es heißt vielleicht Erweiterung wenn man schon einen Schein in der selben Klasse hat.

Themenstarteram 3. Juni 2021 um 10:58

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 3. Juni 2021 um 12:50:24 Uhr:

Einfach Klasse A. Erweiterung wäre von A1 oder A2 auf A.

 

Gruß Michael

Bist du dir sicher. Schau mal was Master X sagt

am 3. Juni 2021 um 11:03

Erweiterung. Da es eine Erweiterung der Fahrerlaubnis ist.

Kann sein, dass ich mich irre, es ist auch einige Jahre her, dass ich meine Kinder betreffend damit zu tun hatte. Meines Wissens ist A1 => A2 => A immer nur eine Erweiterung der Motorradklasse, deshalb ist die motorradspezifische Theorie nicht mehr erforderlich bei der Erweiterung dieser Klassen. Wenn Du B hast, hast Du die motoradspezifische Theorie aber noch nicht und musst sie also machen. Aber wie gesagt, ich kann da falsch liegen.

 

Gruß Michael

am 3. Juni 2021 um 11:26

Wie oben bereits geschrieben wurde: 6 Doppelstunden allgemeine Theorie plus 4 Doppelstunden motorradspezifischer Unterricht.

 

Gruß Christian

Themenstarteram 3. Juni 2021 um 11:34

Ok, danke euch. Also Erweiterung

Wenn man B schon länger hat, dann spart mein bei der Theorie für A leider nichts.

Eine Theoriestunde hat nur eine "Haltbarkeit" von (wenn ich mich richtig erinnere) 12 Monaten.

Wenn es bei der Prüfungsanmeldung länger her ist, dann muss man die noch mal abhaken.

Das gleiche gilt auch für den erste Hilfe-Kurs, meine ich.

Aber wie die anderen auch sagen: Am besten von 'ner Fahrschule die aktuellen Regelungen erklären lassen.

Zitat:

@Snv schrieb am 3. Juni 2021 um 14:37:00 Uhr:

Wenn man B schon länger hat, dann spart mein bei der Theorie für A leider nichts.

Eine Theoriestunde hat nur eine "Haltbarkeit" von (wenn ich mich richtig erinnere) 12 Monaten.

Wenn es bei der Prüfungsanmeldung länger her ist, dann muss man die noch mal abhaken.

Das gleiche gilt auch für den erste Hilfe-Kurs, meine ich.

Aber wie die anderen auch sagen: Am besten von 'ner Fahrschule die aktuellen Regelungen erklären lassen.

Dies kann ich nicht bestätigen.

Ich habe meinen 3er Führerschein vor über 30 Jahren gemacht, und vor zwei Jahren den A-Schein.

Bei der Theorieprüfung hatte ich insgesamt 20 Fragen, davon 10 motorradspezifische. Ohne 3er wären es 20+10 Fragen gewesen, glaube ich.

Auch den Erste Hilfe Schein musste ich nicht neu machen. Ich empfehle trotzdem, ihn zu machen. Ich habe es auch getan.

Und man bekommt auch keinen Führerschein zum alten dazu; man bekommt einen neuen Führerschein mit mehr Klassen, der den alten ersetzt.

Deshalb ist "Erweiterung" der richtige Ausdruck, denke ich.

https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/a-fuehrerschein/

"Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff, wobei eine Doppelstunde 90 Minuten misst. Weitere 4 Doppelstunden sollen den zusätzlichen Stoff vermitteln. Wird der Motorradführerschein A lediglich erweitert, besteht der Grundstoff der Theorie aus nur 6 Doppelstunden."

ja, hatte mich vertan:

12 Monate sind der max Abstand zw. theoretischer und praktischer Prüfung, eine Theoriestunde ist 24 Monate gültig.

Praxisstunden ebenfalls.

Steht in https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__16.html bzw. https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__17.html ganz am Ende

Das war doch praktisch die einzige Sparmöglichkeit dabei A und B zusammen zu machen, weil bei der Theorie, die allgemeinen Stunden für beides gezählt haben, und man bei der theo. Prüfung beides auf einmal machen konnte.

Zitat:

@phludowin schrieb am 3. Juni 2021 um 15:24:29 Uhr:

Auch den Erste Hilfe Schein musste ich nicht neu machen. Ich empfehle trotzdem, ihn zu machen. Ich habe es auch getan.

Dann hättest du entweder Glück mit dem jeweiligen Sachbearbeiter in der Behörde gehabt oder bist dem Ganzen durch deine Freiwilligkeit, den Erste-Hilfe-Kurs dennoch zu besuchen, zufällig aus dem Weg gegangen ;)

Seit 2015 hat der Erste-Hilfe-Kurs 9 statt 8 Unterrichtseinheiten. Man muss zwar für seine bis dahin erlangten Klassen den Kurs nicht nachholen, wenn man jedoch ne neue Klasse hinzufügen möchte ist zwingend der Nachweis eines aktuellen 9er-Kurses seit 2015 notwendig.

Aber wie du schon sagtest, unabhängig davon lohnt sich ne Auffrischung immer mal, es ändert sich selbst innerhalb von 2 Jahren doch das ein oder andere oder man bekommt durch die verschiedenen Ausbilder dabei den ein oder anderen Kniff mehr beigebracht :)

am 5. Juni 2021 um 8:02

Völlig wurst, ob der Erste-Hilfe-Kurs ein Jahr oder zwanzig Jahre her ist. Wenn es darauf ankommt, versagen die Meisten.

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