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Führerschein - Fahrzeug mit Automatikgetrieb

Themenstarteram 25. November 2014 um 16:16

Hallo,

in meinem Umfeld vermehren sich die Anzahl der Personen die ein Führerschein für Automatik Fahrzeuge machen. Ich finde es übelst unpraktisch, aber nun gut, über gut und schlecht kann man sicherlich streiten.

Da ich noch nie ein Führerschein für Automatikgetriebe in der Hand hatte, weiß ich nicht worin sich die genau unterscheiden. Auf dieser Fahrschule Homepage steht geschrieben, dass die Zahl 78 als Vermerk auf dem Führerschein steht.

Über die Suchmaschine kein Führerschein mit der 78 gefunden. Habt ihr ein Muster? Hier ist ein Muster eines normalen Führerscheins, wo soll diese Zahl stehen?

Zudem wäre es interessant, inwiefern die Polizisten auf den 78 Vermerk achten?

Danke.

Beste Antwort im Thema

Früher haben nur Leute, die es mit dem Schalten nicht kapiert oder eine Behinderung haben eine Führerschein mit der Einschränkung gemacht.

Die Polizisten achten sehr genau bei einer Kontrolle auf die Vermerke. Bei nicht Beachtung gilt das als fahren ohne gültige Fahrerlaubnis und wird teuer.

Hier mal eine Liste mit den ganzen Vermerken

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Inwiefern die Polizisten auf diesen Eintrag achten, das kann wohl nur jemand beantworten der einen solchen Vermerk im Schein stehen hat und regelmäßig als Führer eines Handschalters angehalten wird :D

Leider kenne ich den Vermerk "78" nicht, finde es aber auch unpraktisch, sich von Anfang an fest an Automatik zu binden.

Schlüsselzahlen für Beschränkungen oder Auflagen stehen ganz unten im Feld mit der Nr. 12.

Hier zu sehen, eben anstatt der "01" für die Sehhilfe.

Führerschein Rückseite

Diese Beschränkung haben i.d.R. nur Personen welche kein Schaltwagen fahren können, z.B. aus gesundheitlichen Gründen oder eben schlichtweg nicht fahren können oder wollen.

In der Zeile B, Spalte 12, wird dann die 78 eingetragen.

Früher haben nur Leute, die es mit dem Schalten nicht kapiert oder eine Behinderung haben eine Führerschein mit der Einschränkung gemacht.

Die Polizisten achten sehr genau bei einer Kontrolle auf die Vermerke. Bei nicht Beachtung gilt das als fahren ohne gültige Fahrerlaubnis und wird teuer.

Hier mal eine Liste mit den ganzen Vermerken

Sollte es keinen zwingenden Grund geben sich auf die Automatik festlegen zu müssen - diese demnach auch im FS eingetragen ist - würde ich es nicht machen.

Das Fahren eines Autos mit Schaltgetriebe ist ein Fahren ohne entsprechender Fahrerlaubnis.

Die Problematik fängt ja schon an, wenn die Werkstatt dir nur einen Schalter als Ersatzfahrzeug stellen kann.

Zitat:

@martinb71 schrieb am 25. November 2014 um 17:33:20 Uhr:

Früher haben nur Leute, die es mit dem Schalten nicht kapiert oder eine Behinderung haben eine Führerschein mit der Einschränkung gemacht. …

Nö. Früher war das egal, ob du den Führerschein auf einem Auto mit oder ohne Kupplung gemacht hast, du durftest beide fahren. Erst sei 1.1.1986 wird das eingetragen.

Und wie machen die das heutzutage?

Haben die Fahrschulen alle ein Schalt-Fahrzeug dafür?

Werden die Fahrschüler überhaupt darauf hingewiesen?

Und wie ist das mit einem DSG? - Das gilt vermutlich als Automatik, weil die Kupplung fehlt, oder?

k-hm

Seit 2000 hab ich beschossen nicht mehr so altmodisch zu sein und während der Fahrt den Benzin umzurühren. ;)

Die AT steht aber nicht im FS obwohl ich sie dadurch bezahlt bekommen würde.

Hätte ich damals nur meinen Führerschein auf Automatik gemacht!

Jetzt muß ich einen Firmenwagen mit Schaltgetriebe fahren. Mit entsprechendem Eintrag wäre es ein Automatik geworden.

Zitat:

@k-hm schrieb am 25. November 2014 um 18:01:32 Uhr:

Und wie machen die das heutzutage?

Haben die Fahrschulen alle ein Schalt-Fahrzeug dafür?

Werden die Fahrschüler überhaupt darauf hingewiesen?

Und wie ist das mit einem DSG? - Das gilt vermutlich als Automatik, weil die Kupplung fehlt, oder?

k-hm

Klar haben alle Fahrschulen ein Auto mit Schaltgetriebe. Ob alle zusätzlich noch eins mit Automatik haben, weiß ich nicht, sooo groß kann der Automatik-Anteil ja nicht sein.

Und DSG ist selbstverständlich ein automatisches Getriebe, man muss sich da ja nicht um die Gangwahl kümmern, wenn man nicht will.

Interessanter wäre es, wie es mit Halbautomatiken ist, wo man zwar die Gänge wählen, aber keine Kupplung treten muss. Ich vermute, die gelten nicht als Automatik, bin mir aber nicht sicher.

Laut FeV (Fahrerlaubnisverordnung) Anlage 9 Nr. 46 ist alles ohne Kupplungspedal/Hebel ein Automatikgetriebe.

Mit freundlichen Grüßen

Der Blue

Es ist völlig egal, ob das ein Automatikgetriebe ist oder nicht – es kommt allein auf das Vorhandensein eines Kupplungspedals an, also ob man auf einem Auto mit 2 oder 3 Pedalen die Prüfung ablegt.

Schrieb ich ja ;-) Kein Kupplungspedal/Hebel = Automatik im fahrerlaubnisrechtlichen Sinn

Zitat:

@birscherl schrieb am 25. November 2014 um 17:54:13 Uhr:

Früher war das egal, ob du den Führerschein auf einem Auto mit oder ohne Kupplung gemacht hast, du durftest beide fahren. Erst sei 1.1.1986 wird das eingetragen.

Falsch,

das wurde schon immer (mindestens seit 76) eingetragen und hier gibt es auch noch zwei erhebliche Unterschiede:

Stichtag ist der 31.3.1986 und die Art der Ausbildung, der Prüfung und des Vermerks, wenn die Fahrerlaubnis vor/bis zu diesem Datum gemacht wurde:

Ausbildung und Prüfung auf Automatik hatte den Eintrag "Fahrerlaubnis der Klasse 3 beschränkt auf das Führen von Kraftfahrzeugen mit Getriebeautomatik" zur Folge. Damit dürfen ausschließlich Automatikfahrzeuge gefahren werden. Bei Umschreibung auf den EU-Kartenführerschein kommt die Kennzahl 78 rein.

 

Wurden in der Fahrausbildung mindestens 6 Fahrstunden auf einem Kfz mit Schaltgetriebe ausgeführt und durch die Fahrschule bestätigt, konnte der Rest der Ausbildung und die Prüfungsfahrt auf Automatik ausgeführt werden und es kam der Vermerk "Prüfung für Klasse 3 auf Kfz mit Getriebeautomatik abgelegt" in den Führerschein.

Dieser Vermerk war eine reine Info aufgrund einer EU-Richtlinie ohne jede rechtliche Konsequenzen. Hier dürfen uneingeschränkt auch Schaltwagen gefahren werden. Bei Umschreibung auf den EU-Kartenführerschein gibt es keine Einschränkung, keine Kennzahl 78.

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