- Startseite
- Forum
- Wissen
- Behindertengerechte Mobilität
- Führerschein für Elektromobil
Führerschein für Elektromobil
Hallo,
wir möchten unserem Vater einen Elektroscooter kaufen, http://www.mc-elektromobile.de/15-kmh
Was wir uns aber fragen, braucht man dazu einen Führerschein? Mit 15kmh sind die ja nun nicht unbedingt langsam. Vllt. hat ja schon jemand Erfahrungen damit gesammelt...
Gruss,
Nico
Ähnliche Themen
42 Antworten
Dafür braucht man keinen Führerschein ! Allerdings braucht man ein Versicherungskennzeichen.
Kann meinem Vorredner(Vorschreiber) nur zustimmen, fahre selbst einen E-Rollstuhl mit 15 Km/H mit einem Versicherungskennzeichen für Krankenfahrstuhl kostet jährlich bei meiner Versicherung 42 Euro
In D gibts dazu folgende Regelung. Bis 6 km/h ist ein E-Mobil frei. Ab 6 km/h brauchts eine Haftpflichtversicherung und ab 15 km/h einen Führerschein.
bis 6 km versicherungs und führerschein frei, was da drüber ist den Mofa schein, es sei denn man ist über den 04. 1986 gebohren, danach musste jeder den mofa schein machen. ab 15 jahren.
und zum Versicherten kenn zeichen, das wäre wenn es nach mir ginnge an ALLEN Fahrzeugen pflicht die einen motor haben. ob gross oder klein.
mfg
Zitat:
Original geschrieben von leuchtturm 86
.
und zum Versicherten kenn zeichen, das wäre wenn es nach mir ginnge an ALLEN Fahrzeugen pflicht die einen motor haben. ob gross oder klein.
mfg
Ich würde zum Beispiel an einem elektrogetriebenen Kindermobil kein Kennzeichen fordern. Wäre dann doch etwas übertrieben. Es sei denn, man würde Kinder als -Haftbar- einsetzen.
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Zitat:
Original geschrieben von leuchtturm 86
.
und zum Versicherten kenn zeichen, das wäre wenn es nach mir ginnge an ALLEN Fahrzeugen pflicht die einen motor haben. ob gross oder klein.
mfg
Ich würde zum Beispiel an einem elektrogetriebenen Kindermobil kein Kennzeichen fordern. Wäre dann doch etwas übertrieben. Es sei denn, man würde Kinder als -Haftbar- einsetzen.
kinder sind doch so oder so außen vor, es sei denn die sind über 14 Jahre.
auch wenn die Eltern dabei sind braucht die Privathaftpflicht nicht aufkommen.
also wäre ein Nummernschild Blödsinn . Aber die anderen Fahrzeuge sollte Nummernschild Pflichtig sein.
mfg
Mein Einwurd bezog sich auf dein Posting, dass du allen motorgetriebenen Fahrzeugen ein Nummernschild verpassen würdest.
Zitat:
Original geschrieben von leuchtturm 86
bis 6 km versicherungs und führerschein frei, was da drüber ist den Mofa schein, es sei denn man ist über den 04. 1986 gebohren, danach musste jeder den mofa schein machen. ab 15 jahren.
und zum Versicherten kenn zeichen, das wäre wenn es nach mir ginnge an ALLEN Fahrzeugen pflicht die einen motor haben. ob gross oder klein.
mfg
Sorry, aber das ist leider falsch,
Personen die nach dem 31.03.1965 Geboren wurden müssen einen Mofaschein machen!
Alle Personen die davor Geboren wurden brauchen keinen Mofaschein die dürfen sogar nach Entzug der Fahrerlaubniss weiterhin Mofa fahren!
Was das Versicherungskennzeichen angeht, ich weis nicht ob es Klug wäre bei Kindern auf das Versicherungskennzeichen zu Verzichten, klar sind Kinder bis zu einem bestimmten Alter nicht Haftbar, aber deren Eltern sehr wohl, dieses Risiko kann man wohl kaum Abschätzen da ist das Versicherungskennzeichen Sicherlich die Preiswerteste Absicherung.
Gruß Hennaman
Zitat:
Original geschrieben von Hennaman
, aber deren Eltern sehr wohl,
Gruß Hennaman
Aber nur, wenn du den Eltern nachweisen kannst, dass sie ihre Aufsichts- und Aufklärungspflicht verletzt haben. Und die ist wiederum abhängig vom Alter und der Verständigkeit des Kindes.
Während man einen Dreijährigen sicher nicht alleine auf die Strasse lässt, sieht das bei einem 10jährigem schon anders aus.
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Zitat:
Original geschrieben von Hennaman
, aber deren Eltern sehr wohl,
Gruß Hennaman
Aber nur, wenn du den Eltern nachweisen kannst, dass sie ihre Aufsichts- und Aufklärungspflicht verletzt haben. Und die ist wiederum abhängig vom Alter und der Verständigkeit des Kindes.
Während man einen Dreijährigen sicher nicht alleine auf die Strasse lässt, sieht das bei einem 10jährigem schon anders aus.
Mit einem Elektrorolli der schneller als 6Km/h ist?
Das alleine wäre wohl schon eine Pflichtverletzung
Zitat:
Original geschrieben von Hennaman
Mit einem Elektrorolli der schneller als 6Km/h ist?
Wer schreibt hier von 6 km/h ?
Keiner ich schreibe von schneller als 6Km/h
Auch davon ist keine Rede. Es ging nur um diese kleinen Kindermobile, welche zwar motorisiert sind, aber sicher kein Kennzeichen bräuchten.
Sorry, aber von Spielzeug war meines Wissens keine Rede!
das sollte eh nur auf dem Eigenen Grundstück benutzt werden!