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Führerschein Kl. M Fragen

Themenstarteram 4. September 2005 um 9:29

Hallo!

Hab mal ne Frage an die Experten: Ich habe meinen Autoführerschein 2000 gemacht. Da ist die Klasse M (Roller) dabei.

Damals sagte man mir, dass ich damit 2-Räder mit max. 50km/h und max 50ccm fahren darf.

Jetzt les ich irgendwas mit Rollern und 45. Auch bei dem M steht jetzt 45km/h dabei.

Da ich den Lappen aber vorher gemacht habe, gilt doch hier das Bestandsrecht? Oder darf ich jetzt auch nur 45 fahren??

Außerdem kann ich doch meinen Roller, sollte ich mir jetzt einen kaufen, auf 50km/h tunen und das ordungsgemäß eintragen lassen, da ich ja 50 fahren darf, oder?

Also ich versteh das alles noch nicht so ganz...

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16 Antworten

Zitat:

Außerdem kann ich doch meinen Roller, sollte ich mir jetzt einen kaufen, auf 50km/h tunen und das ordungsgemäß eintragen lassen, da ich ja 50 fahren darf, oder?

nein, darfst du nicht, die neuen 50er dürfen nur noch 45 laufen, man darf aber mit dem neuen m führerschein auch noch die alten schnelleren fahren, sogar die alten ddr möps mit bis zu 60 sachen

Ab dem Jahre 2002 zugelassene 50ccm Roller dürfen nurnoch 45km/h fahren.Davor waren es 50km/h und Mopeds mit einer Erstzulassung vor 1992 (s.u.) dürfen sogar noch 60km/h fahren.

Also es geht nicht um deinen Führerschein, sondern um die Erstzulassung des Fahrzeugs.

Zitat:

Zur Führerscheinklasse M gelten nach FeV §76 Übergangsrecht Abs 8 §6 Abs. 1 zu Klasse M c. "Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Zitat:

und Mopeds mit einer Erstzulassung vor 1992 (s.u.) dürfen sogar noch 60km/h fahren.

das gilt aber nur für fahrzeuge aus der ddr

Zitat:

"Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik

Das stand aber auch in dem Zitat.:)

ok, asche auf mein haupt

Themenstarteram 4. September 2005 um 11:15

d.h.: obwohl ich einen Führerschein für einen Roller mit max 50km/h habe, darf ich, wenn ich mir jetzt einen neuen Roller kaufe, nur noch 45 fahren oder was?

Das ist doch total Hirnrissig :eek:

Da kann man ja auch ab morgen alle neuen Autos auf 100 drosseln.

Wozu macht man denn überhaupt noch nen Führerschein, wenn dieser dann nix bringt?!

Thorsten hat ne Schwalbe ausm osten und darf 60 fahren, Peter den alten Roller von seinem Bruder und darf 50 fahren und Max nen neuen Roller von den Eltern und darf nur 45 fahren fahren?!

Obwohl alle den gleichen Führerschein haben???

Ich könnt mich dadrüber aufregen... omg... Helft mir ;)

Du hast es aber verstanden.Genauso läuft das hier.

Aber ich sags mal so, die ganzen Geschwindigkeiten sind sowieso von Politikern mit Realitätsverlust aufgestellt worden und werden auch von der Polizei eigentlich nicht so streng gesehen.D.h. kannst du auch deine 60kmh fahren, ohne das du größere Probleme bekommst.

Zitat:

Original geschrieben von Santino

Du hast es aber verstanden.Genauso läuft das hier.

Aber ich sags mal so, die ganzen Geschwindigkeiten sind sowieso von Politikern mit Realitätsverlust aufgestellt worden und werden auch von der Polizei eigentlich nicht so streng gesehen.D.h. kannst du auch deine 60kmh fahren, ohne das du größere Probleme bekommst.

so schauts aus..

man muss schon pech haben und an einen polizisten kommen der wegen 10 kmh stress macht...

Ich wäre extrem vorsichtig mit solchen Aussagen wie:

"Du kannst auch deine 60 fahren, ohne, dass du Probleme bekommst."

Fakt ist, dass man nicht unbedingt Probleme bekommen muss, aber mit etwas Pech kann man schon arge Probleme bekommen.

Ich erinnere nur an so Sachen wie:

-Fahren ohne Fahrerlaubnis

-Fahren ohne Versicherungssschutz

etc.

Ein Roller mit 60 wird im Alltag keine Probleme machen, aber eine Garantie gibt es dafür nicht.

 

Zum Thema Bestandsschutz:

Früher war halt mehr erlaubt und prinzipiell können wir noch froh sein, dass unsere alten Fahrzeuge dieses Vorrecht haben. In anderen Ländern müssen auch Oldtimer aufgerüstet werden. In Neuseeland z.B. Müssen alle Oldtimer-PKW mit Anschnallgurten nachgerüstet werden.

is aber idiotisch, die 50er auf 45 km/h zu bremsen!

meiner meinung nach wäre mit einer erhöhung der erlaubten geschwindigkeit auf 60 km/h deutlich mehr für die sicherheit und nicht zuletzt auch für, bzw. gegen die "kriminalisierung" vieler jugendlicher getan.

meiner meinung nach würden deutlich weniger jugendliche am moped frsiieren ("und wenn schon illegal, dann richtig!"), wenn sie legal 60 fahren dürften, ausserdem ist mit 60km/h ein mitschwimmen im stadtverkehr sehr gut möglich, was sicher zur erhöhung der sicherheit führt, weil dann PKW nicht zu gefährlichen überholmanövern "gereizt" werden...welchen autofahrer nervt es nicht, wenn da vor einem so ein moped mit weniger als 50km/h rumeiert?!?

Die Beschränkung auf 45km/h hat absolut nichts mit Sicherheit zu tun und ist vom Gesetzgeber auch nie so gedacht gewesen. Das wird nur fälschlicherweise angenommen.

Hintergrund ist eine EU-Richtlinie zur Schadstoffbegrenzung. Die Drosselung der Kleinkrafträder soll helfen, diese Richtlinie einzuhalten. Das ist der ganze Hintergrund.

Im Endeffekt geht es nicht um Sicherheit, sondern um die Umwelt. Allerdings ist es jedem erlaubt, sich seinen Teil zu denken.

hm, nur wegen den abgasnormen?

das hatte im "maxi-scooter" bereich ja zur folge, dass es keine großen zweitakter mehr zu kaufen gibt, weil die nicht mehr zugelassen werden dürfen, wegen den schlechten abgaswerten...und das ohne geschwindigkeitsbegrenzungen...

warum muss man dann 50er auf 45km/h drosseln? einfach abgasnormen hoch, die roller die die normen nicht schaffen, dürfen nicht mehr neu zugelassen werden...wär doch ganz einfach.

und: die neuen 4takter mit kat dürften die abgasnormen problemlos erreichen, dürfen aber auch nicht schneller als 45km/h fahren...

Ich kann mir schon vorstellen, dass man damit einfach 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen wollte.

Einerseits hat man die Abgase reduziert und andererseits brettern die Leute dann zumindest offiziell nicht mehr mit 70 auf Schubkarrenrädern rum... SIcherheit bezieht sich nicht nur auf "mitschwimmen" im Straßenverkehr, wo eine Drossel kontraproduktiv ist, weil ein Roller so nichtmal flüchten kann...

Ein 50er hat ja auch nicht unbedingt das Fahrwerk um höhere Geschwindigkeiten "sicher" zu kontrollieren und dabei noch Schlaglöcher etc auszugleichen.

Darf ne Schwalbe die mit 60 eingetragen ist eigentlich auf die Autobahn???

So weit ich weiß, muss man doch nur eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h haben, oder?

aber ich darf mit meinen schubkarrenrädern ohne weiteres 120 km/h fahren?

das "fahrwerk und bremsen" nicht für höhrere geschwindigketi ausgelegt ist, stimmt übrigens nicht.

die roller die bei uns schon seit eh und je 50 fahren durften, sind in anderen ländern legal 70 gefahren...und viele roller werden nicht nur als 50er, sondern auch als 125er angeboten. diese unterscheiden sich nur im motor. fahrwerk, bremsen und sonstiges ist alles gleich...

um auf die AB zu dürfen, muß im fahrzeugschein eine höchstegschiwndigkeit von "mehr als 60 km/h" eingetragen sein...und das ist bei der simson/schwalbe nicht der fall.

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