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Führerschein möglichst günstig machen / anderes Bundesland?

Themenstarteram 5. Februar 2016 um 9:06

Howdy Biker,

und zwar spiele ich mit dem Gedanken diesen Sommer meinen Motorradführerschein (A2) zu machen. Da die Lappen hier in BaWü (Baden-Baden) vergleichsweise sehr teuer sind, suche ich derzeit Möglichkeiten ihn günstiger zu erwerben.

Was könnt ihr mir da raten? In einem anderen Bundesland (bspw Berlin) ist es ja dem Gesetz nach schwer möglich. Wie weit darf ich mich meinem Wohnsitz denn entfernen um den Schein zu machen, kennt sich da jemand aus? Wo in BaWü ist es günstiger? Nebenbei bemerkt lebe ich derzeit in Australien und habe faktisch keinen Wohnsitz in Deutschland mehr (könnte aber danach wieder bei meinen Eltern einziehen). Es sieht zur Zeit allerdings danach aus, dass ich nach Brüssel ziehen werde. Ergeben sich rechtlich dadurch andere Optionen?

Freue mich auf Eure Antworten

Evan

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19 Antworten

Wohnort ist die meldeadresse.

Der ersterwerb einer führerscheinklasse im bundesland der meldeadresse.

Hast du schon den A1?

Themenstarteram 5. Februar 2016 um 9:21

Okay, nein A1 habe ich noch nicht.

D.h. ich kann mir frei Schnauze in ganz BaWü eine Fahrschule aussuchen?

am 5. Februar 2016 um 9:24

Es ist auch möglich, den Führerschein am Studien- /Arbeitsort zu machen.

Aber wenn Du sowieso keine aktuelle Meldeadresse in D hast, dann kannst Du Dich ja anmelden, wo Du willst. Brauchst halt nur ein Zimmer zur Untermiete.

Themenstarteram 5. Februar 2016 um 9:36

Ich denke schon dass ich noch meine Meldeadresse habe, denn abgemeldet habe ich mich nicht. Aber angenommen ich nehme mir für ein, zwei Monate eine Wohnung in bspw Berlin: Kann ich für den Zeitraum die Adresse ummelden und den Schein dort machen?

am 5. Februar 2016 um 9:38

Aber wenn Du in Australien bist, mach doch den Führerschein dort und lass ihn hier umschreiben.

Zuständig in D ist "die nach Landesrecht zuständige Behörde". Das kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Wahrscheinlich in BW die Landkreise und kreisfreien Städte.

In Berlin ist das anders, weil Berlin Bundesland, Stadt und Gemeinde zugleich ist.

am 5. Februar 2016 um 9:38

Zitat:

@Evanolupo schrieb am 5. Februar 2016 um 10:36:39 Uhr:

Ich denke schon dass ich noch meine Meldeadresse habe, denn abgemeldet habe ich mich nicht. Aber angenommen ich nehme mir für ein, zwei Monate eine Wohnung in bspw Berlin: Kann ich für den Zeitraum die Adresse ummelden und den Schein dort machen?

ja.

am 5. Februar 2016 um 10:59

Da es "Sommer-Fahrschulen" gibt, die z.B. mit dem DJH zusammenarbeiten und ihre Schüler aus ganz Deutschland zusammenklauben würde ich sagen: Wohnort = Deutschland. Nur ob die Pappe billiger wird, wenn Du auch noch ein Hotel bezahlen mußt, wage ich zu bezweifeln.

Du kannst auch Deine Pappe im Ausland machen, wenn Du dort wohnst. Und mit "wohnst" meinen die wohnen, das hat sich Dank dem Säufer-Führerschein-Tourismus gewaltig geändert. Zweitwohnsitz reicht nicht. Und was das hinterher für Probleme gibt, möchte ich gar nicht wissen....

Es ist auch nicht ohne weiteres möglich, einen ausländischen Schein umschreiben zu lassen. Auch den australischen vermutlich nicht. Da haben die einfach zu viele schlechte Erfahrungen gemacht mit Leuten aus Ländern, wo die Führerschein-Prüfung aus einem 10-Dollar-Schein besteht. Genau weiß ich es auch nicht, aber das solltest Du aus dem Netz ziehen können.

am 5. Februar 2016 um 11:04

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 5. Februar 2016 um 11:59:31 Uhr:

Wohnort = Deutschland.

Never.

am 5. Februar 2016 um 12:29

http://www.verkehrsportal.de/fev/fev.php

In der FeV steht aber nichts von Wohnortbindung.

Zitat:

@Nette Hexe schrieb am 5. Februar 2016 um 13:29:00 Uhr:

http://www.verkehrsportal.de/fev/fev.php

In der FeV steht aber nichts von Wohnortbindung.

Schau mal in den §17 FeV Absatz 3:

Zitat:

(3) Der Bewerber hat die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen. Sind diese Orte nicht Prüforte, ist die Prüfung nach Bestimmung durch die Fahrerlaubnisbehörde an einem nahegelegenen Prüfort abzulegen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch zulassen, daß der Bewerber die Prüfung an einem anderen Prüfort ablegt.

Aus dem Grund musste ich 2015 einen Antrag stellen.

Habe nämlich meinen Führerschein in der Heimat in den Semesterferien gemacht und nicht am Hauptwohnsitz, wo ich studiere. Aber da ich regelmäßig in der Heimat arbeite, konnte ich meinen Prüfungsort in die Heimat verlegen lassen. Den Führerschein musste ich dann logischerweise trotzdem am Hauptwohnsitz holen und ich habe ihn nicht direkt nach Bestehen der Prüfung bekommen.

am 5. Februar 2016 um 13:21

Ooops :D na toll. Hab 6,7,15 und 21 gelesen.

Gut das du's gefunden hast.

http://www.fahrschulvergleich.de/fuehrerschein-kosten/

am 5. Februar 2016 um 15:40

Zitat:

@Nette Hexe schrieb am 5. Februar 2016 um 14:21:59 Uhr:

Ooops :D na toll. Hab 6,7,15 und 21 gelesen.

Gut das du's gefunden hast.

Warum glaubt mir keiner?

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 5. Februar 2016 um 16:40:01 Uhr:

Warum glaubt mir keiner?

*tröst*

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