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Führerschein nach 10 oder 15 Jahren wiedererteilt

Themenstarteram 23. November 2014 um 16:57

Hallo, vielleicht weiß jemand ob man seinen Führerschein nach 10 oder 15 Jahren ohne Prüfung und ohne Mpu wieder erteilt bekommt, wenn man einen Antrag mit Sehtest, 1. Hilfeprüfung stellt ? Hoffentlich kann mir jemand weiter helfen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Detta56 schrieb am 24. November 2014 um 08:27:15 Uhr:

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 24. November 2014 um 08:03:06 Uhr:

Das würde also bedeuten, man könnte die (angeordnete) MPU insofern ignorieren, wenn man die Sache nur lange genug "aussitzt"? Armes Deutschland ...

Du vergißt scheinbar , dass die MPU eine Erfindung deutscher Ärzte und des TÜV ist um die Menschen weiter abzuzocken. Ja armes Deutschland, dass es so was überhaupt gibt.

Ja, wirklich arm. Hätten die Menschen ein wenig mehr Anstand, würden zu ihren Fehlern stehen, hätten sich besser unter Kontrolle, würden nicht (wieder und wieder) zugesoffen und benebelt fahren, ja, dann bräuchte es das alles nicht.

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Neues Gesetz: nach 10 Jahren ohne MPU und Führerscheinnachprüfung (stand nach 2 jähriger Führerschein abgabe an!) zurück!!

Zitat:

@Reifendreher schrieb am 23. November 2014 um 18:46:00 Uhr:

Neues Gesetz: nach 10 Jahren ohne MPU und Führerscheinnachprüfung (stand nach 2 jähriger Führerschein abgabe an!) zurück!!

Welches soll denn dieses "neue Gesetz" sein und für welche Fälle soll das denn gelten?

Quatsch.Die Verjährung beginnt erst nach 5 Jahren an zu laufen, so dass es insgesamt 15 Jahre sind. Prüfungen musst Du dann erneut machen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 23. November 2014 um 22:11:40 Uhr:

Prüfungen musst Du dann erneut machen.

Nö.

Das würde also bedeuten, man könnte die (angeordnete) MPU insofern ignorieren, wenn man die Sache nur lange genug "aussitzt"? Armes Deutschland ...

am 24. November 2014 um 7:27

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 24. November 2014 um 08:03:06 Uhr:

Das würde also bedeuten, man könnte die (angeordnete) MPU insofern ignorieren, wenn man die Sache nur lange genug "aussitzt"? Armes Deutschland ...

Du vergißt scheinbar , dass die MPU eine Erfindung deutscher Ärzte und des TÜV ist um die Menschen weiter abzuzocken. Ja armes Deutschland, dass es so was überhaupt gibt.

Zitat:

@Detta56 schrieb am 24. November 2014 um 08:27:15 Uhr:

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 24. November 2014 um 08:03:06 Uhr:

Das würde also bedeuten, man könnte die (angeordnete) MPU insofern ignorieren, wenn man die Sache nur lange genug "aussitzt"? Armes Deutschland ...

Du vergißt scheinbar , dass die MPU eine Erfindung deutscher Ärzte und des TÜV ist um die Menschen weiter abzuzocken. Ja armes Deutschland, dass es so was überhaupt gibt.

Ohje, Betroffener?

Die MPU ist ein Instrument, vollständig Unbelehrbare (Alkoholiker und auch andere) so lange vom Straßenverkehr fernzuhalten, bis hier eine Einsicht und Verhaltensänderung wahrscheinlich ist. Ob es das perfekte Instrument ist, kann ich nicht sagen. Aber notwendig ist sie auf jeden Fall.

Edit:

Sieh es mal so: Die MPU gibt auch Leuten die Chance ihren Führerschein wiederzubekommen die eigentlich gezeigt haben, dass sie besser keinen hätten. Ohne MPU müsste also Schluckspechten der Führerschein auf Lebenszeit entzogen werden...

Zitat:

@Detta56 schrieb am 24. November 2014 um 08:27:15 Uhr:

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 24. November 2014 um 08:03:06 Uhr:

Das würde also bedeuten, man könnte die (angeordnete) MPU insofern ignorieren, wenn man die Sache nur lange genug "aussitzt"? Armes Deutschland ...

Du vergißt scheinbar , dass die MPU eine Erfindung deutscher Ärzte und des TÜV ist um die Menschen weiter abzuzocken. Ja armes Deutschland, dass es so was überhaupt gibt.

Ja, wirklich arm. Hätten die Menschen ein wenig mehr Anstand, würden zu ihren Fehlern stehen, hätten sich besser unter Kontrolle, würden nicht (wieder und wieder) zugesoffen und benebelt fahren, ja, dann bräuchte es das alles nicht.

Zitat:

@invisible_ghost schrieb am 24. November 2014 um 04:13:31 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 23. November 2014 um 22:11:40 Uhr:

Prüfungen musst Du dann erneut machen.

Nö.

Doch.

Die FSSt hat erneute Prüfungen anzuordnen, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass die Fähigkeiten zum Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr nicht mehr vorhanden sind. Die allermeisten Bundesländer ziehen eine Grenze von 10 Jahren, nach denen man immer von solchen Tatsachen ausgeht. Konsequent werden nach 10 Jahren neue Prüfungen gefordert. Allerdings kein Ausbildungszwang, keine Pflichtstunden.

Quatsch.Die Verjährung beginnt erst nach 5 Jahren an zu laufen, so dass es insgesamt 15 Jahre sind. Prüfungen musst Du dann erneut machen.

Genau so erging es einem Bekannten, aber ich glaube das waren nicht alle Prüfungen.

Hallo zusammen ein guter Freund hat den Führerschein nach 10 Jahren wieder bekommen musste nur Seetest und Erste Hilfe Kurs machen. Also 2004 hat er den Lappen weg bekommen wegen Alkohol am Steuer und Fahrerflucht nach dem er ein parkendes Auto gerammt hat. 2014 hat er ihn beantragt und wiederbekommen

ja, und? So lange keine MPU verordnet wird hätte er ihn schon nach Ablauf der Sperrfrist wieder bekommen können.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 24. November 2014 um 14:10:11 Uhr:

Die FSSt hat erneute Prüfungen anzuordnen, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass die Fähigkeiten zum Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr nicht mehr vorhanden sind.

Die in jedem Einzelfall an dem Einzelfall konkret nachgewiesen werden muss, und eine Begründung über eine rein pauschale Zeit das BGH schon vor Jahren gekippt hat.

Was der Hintergrund war, warum die ehemals vorhandenen 2 Jahre aus dem Gesetz genommen werden mussten.

 

Zitat:

Die allermeisten Bundesländer ziehen eine Grenze von 10 Jahren, nach denen man immer von solchen Tatsachen ausgeht. Konsequent werden nach 10 Jahren neue Prüfungen gefordert.

Womit auch regelmäßig die Fahrerlaubnisbehörden auf die Nase bekommen, denn ob es nun 2, 10 oder wieviel Jahre auch immer sind, es ist pauschale Zeitangabe und damit keine ausreichende Begründung.

Dass viele Fahrerlaubnisbehörden der Einfachheit halber wieder pauschale Zeitfristen eingeführt haben und viele Betroffene nicht dagegen vor gehen, weil es nach x Jahren doch logisch, nachvollziehbar und irgendwo auch gesellschaftlich richtig ist, so ist dennoch die Begründung einer Prüfungsanordnung allein über einen pauschalen Zeitraum für die Tonne.

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