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Führerschein nach über 20 Jahren wieder zurück? geht das?
Hallo,
meinem Onkel hat man vor über 20 fast 30 Jahren den Führerschein weggenommen wegen Alkohol am Steuer. Das heißt er erhielt ein befristetes Fahrverbot. Dann bekam er nach Ablauf der Frist einen Brief das er sich den Führerschein abholen soll, was er bis heute nicht getan hat.
Kann er den Führerschein heut noch abholen oder muss er diesen komplett neu machen?
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32 Antworten
Ich denke mal, er muß den beantragen mit Sehtest und Erstehilfekurs. MPU und Prüfungen braucht er nicht.
PS: Vielleiche einfach mal anrufen, mit Glück liegt der Lappen noch da und die geben den raus. Ist ja nur nicht abgeholt worden. Ob der da in der Akte liegt oder zuhause ist eigentlich egal.
er wird einen antrag auf die neuerteilung einer fahrerlaubnis stellen müssen. ob prüfungen gefordert werden ist eine ermessensentscheidung der feb. man kann dies aber noch im vorfeld vor der antragstellung prüfen und seinen wohnsitz ggf. in den zuständigkeitsbezirk einer feb verlagern, die keine prüfungen fordern wird.
persönliche anmerkung: nach einer so langen zeit wäre es mir persönlich lieber, wenn der fe-anwärter prüfungen ablegen müsste... was jedoch laut derzeitigem "gesetz" nicht so ist.
das bayrische verkehrsministeruim teil meine ansicht - die FEBen bayerns ordnen in der regel nach 10 fe-losen jahren prüfungen an.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
er wird einen antrag auf die neuerteilung einer fahrerlaubnis stellen müssen. ob prüfungen gefordert werden ist eine ermessensentscheidung der feb.
So wie es der TE beschreibt, ging es nicht um eine Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern um ein Fahrverbot. Die beiden Begriffe werden zwar immer wieder verwechselt, aber hier ist ja auch die Rede davon, dass ein Brief kam, wonach man den Führerschein wieder abholen könne.
Dass das jemand 20 oder 30 Jahre nicht macht, ist allerdings schon sehr selten.
@ e30TouringFreak: Schreib doch noch mal genau, ob es ein Fahrverbot war (1, 2 oder 3 Monate) oder ob die Fahrerlaubnis entzogen wurde (mind. 6 Monate) und was der Grund dafür war.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
das bayrische verkehrsministeruim teil meine ansicht - die FEBen bayerns ordnen in der regel nach 10 fe-losen jahren prüfungen an.
Im vorliegenden Fall war er ja nicht fe-los, sondern hatte den Lappen nur nicht abgeholt.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
das bayrische verkehrsministeruim teil meine ansicht - die FEBen bayerns ordnen in der regel nach 10 fe-losen jahren prüfungen an.
Im vorliegenden Fall war er ja nicht fe-los, sondern hatte den Lappen nur nicht abgeholt.
..und das soll einer glauben.....
Wenn wir dem TE nicht glauben (wollen), können wir auch nicht mehr tun als spekulieren...
Wenns draufsteht, das er abgeholt werden kann, dann kann er abgeholt werden.
Es gibt zwar Möglichkeiten rauzubekommen, ob er nach heutigem Recht den Führerschein so einfach bekommen würde. Aber vor 20/30 jahren gab es andere Gesetze, und in diesem Fall gillt das Gesetz das vor 20/30 Jahren angewendet wurde.
Mein Arbeitskollege (heute 56) hatte mal vor 21 jahren seinen Käfer auf's Dach gelegt, wegen Alkohol im Käfer. Damals wurd ihm der Führerschein abgenommen, er konnte ihn letztes Jahr (nach 20 Jahren) aber wieder einfach so abholen- keine Prüfung, nix.
Ein Fahrverbot - wie oben schon richtig unterschieden - ist kein Entzug der Fahrerlaubnis, insofern hat besagter Herr - nach Ablauf der Verbotsfrist - auch immer eine gültige Fahrerlaubnis besessen. Da er diese aber bei Kontrollen durch die Vorlage eines "Führerscheines" nachzuweisen hat, benötigt er denselben. Ich nehme auch an, dass der gute Mann bis heute immer mit führerscheinpflichtigen Fahrzeugen unterwegs gewesen ist, nur eben nie kontrolliert wurde.
Er kann jetzt zunächst die Stelle anschreiben, die die Pappe in Verwahrung hatte, wobei ich unterstelle, dass Akten diesen Alters nicht einmal mehr auf dem Dachboden zu finden sind. Dies wäre von dort zu bestätigen. Als zweiten Schritt wendet er sich an die Führerscheinstelle, bei der seine Fahrerlaubnis registriert ist, zeigt dort den Wisch der "Verwahrungsdienststelle" vor, dass diese die Pappe nicht mehr finden und bekommt nach Prüfung seiner Person beim KBA (Punktestand, Versagungsgründe usw.) einen neuen Führerschein ausgestellt.
Wenn die "Verwahrdienststelle" keine Bestätigung schreiben sollte (weil sie nicht etwas bestätigen wollen, was sie nicht prüfen können), dann den Führerschein eben als verloren melden (was irgendwie auch stimmt) und die erforderliche Erklärung hierfür bei der FS-Stelle unterschreiben.
Einer Neuausstellung eines Führerscheins zu einer immer schon bestehenden Fahrerlaubnis sollte dann nichts im Wege stehen (biometrische Fotos nicht vergessen!), weggefallen ist defintiv aber bei seinem Alter die FS-Klasse 2 (sofern je vorhanden gewesen) , da sie nicht innerhalb der 5-Jahres-Frist verlängert wurde.
Der Führerschein ist in Deutschland »unbefristet gültig«. Somit kostet es ihn vermutlich nur die Kosten für die Ausstellung eines neuen Führerscheins (ca. 25 Euro).
Grüße, Martin
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Im vorliegenden Fall war er ja nicht fe-los, sondern hatte den Lappen nur nicht abgeholt.
wenn ein fahrverbot beginnt und man den führerschein nicht rechtzeitig einreicht, man seinen schein trotzdem für die festgesetzte zeit abgeben muss und solange nicht fahren darf. im umkehrschluss heisst das, dass solange man keinen schein hatte, man auch nicht gefahren ist.
die zweijahresfrist wurde erst 2008 (zu promotionszwecken der mpu) abgeschafft. aber eigentlich sind 2 jahre eine lange zeit, in der man vieles verlernt. früher musste man prüfung machen... eben aufgrund der zeit. wäre es vorstellbar, dass der übereifrige sachbearbeiter damals eine - wahrscheinlich aufgrund einer akuten alkoholproblematik - innerhalb von 2 jahren nicht abgeholte "fe" in eine entzogene gewandelt hat?
bejahendenfalls: es gibt kein bejahendenfalls.
aber man könnte es wenigstens versuchen, den "fs-anwärter", der möglicherweise denkt, dass er keine fe hat und nicht weiss, dass die zweijahresfrist abgeschafft wurde zum aufgeben zu bewegen. so einfach würd' ich's ihm jedenfalls nicht machen.
Geht durchaus. Es gab schon Situationen wo einer aus freien Stücken seinen Führerschein abgegeben hatte, weil er überfordert war und nach ein paar Jahren merkt er, ok ich bin wieder fit genug. Das geht. Die Frage ist halt nur unter welchen Auflagen.
das wäre ein verzicht auf die fahrerlaubnis - die ist dann weg - das wäre eindeutig. prüfungen, wenn man wieder fit ist, braucht man keine mehr. aber ich denke, es wäre besser keine angaben zu den gründen des verzichts zu machen, denn sonst könnte bei wiedererteilungsauftrag geprüft werden müssen, ob der antrafsteller sich nur fit fühlt oder wirklich fit ist. da er das was anderen weggenommen wird freiwillig abgegeben hat, wäre auch die unabdingbarkeit einer psychologischen untersuchung vorstellbar.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
das wäre ein verzicht auf die fahrerlaubnis - die ist dann weg - das wäre eindeutig. prüfungen, wenn man wieder fit ist, braucht man keine mehr. aber ich denke, es wäre besser keine angaben zu den gründen des verzichts zu machen, denn sonst könnte bei wiedererteilungsauftrag geprüft werden müssen, ob der antrafsteller sich nur fit fühlt oder wirklich fit ist. da er das was anderen weggenommen wird freiwillig abgegeben hat, wäre auch die unabdingbarkeit einer psychologischen untersuchung vorstellbar.
Eben nicht. Weil sich Deine Lebensumstände ändern können und Dir der Führerschein nicht entzogen wurde kannst Du den durchaus wieder bekommen. Ob hierzu nochmal die Fahrschule notwendig ist, ist eine andere Frage. Kann ich nicht beantworten. Aber genau das war mal Thema bei Autofahrer vor Gericht in Auto mobil.