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Führerschein neu, was darf ich fahren?

Hi,

ich werd aus diesem Führerschein nicht schlau.

der ist meiner Tochter, was darf sie damit fahren und ab wann was?

A1+A2 ab 19.9.14 (was bedeuten das "*)" ?)

und

A (also unbeschränkt) ab 2.7.12 ??

Udo

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15 Antworten

Autos, Trikes und 50er seit 2012 und seit heute Mopeds mit 35 kW.

 

Gruß Michael

Das hat sich der Gesetzgeber aber wirklich sehr schlecht ausgedacht.

Da steigt keiner, der sich nicht intensiv mit der Materie auskennt, durch.

Trikes uneingeschränkten Motorrädern mit Schlüsselzahl zuzuordnen, dürfte noch für viel Verwirrung sorgen. :rolleyes:

aha, also A (>35kW) gilt nur für Trikes und Quads (79.3 & 79.4) ?

Wenn sie also nach 2 Jahren ab heute offene Motorräder fahren will muss sie eine neue Prüfung machen, soweit ok.

Darf sie denn mit 24 auch ohne Prüfung A Motorräder fahren?

79.03 und 79.04 stehen für drei Räder und Anhänger bis 750 kg. Im Grunde ist das also nur Besitzstandswahrung, denn bisher galt für die Trikes die Klasse 3 oder B. Neuerdings gehören die aber zur Klasse A, womit man übrigens nicht mehr mit Anhänger fahren darf. Da die junge Dame aber schon Trikes mit und ohne Anhänger fahren durfte, darf sie das natürlich auch weiterhin.

Der Aufstieg zu A ist von A2 etwas einfacher als der Direkteinstieg, aber anders als von A beschränkt auf A geht es von A2 auf A nicht mehr automatisch - die Prüfung für A ist also Pflicht.

 

Gruß Michael

Man darf mit A nach wie vor mit Anhänger fahren, da ist nichts weggefallen.

Zitat:

Original geschrieben von Udo_B

aha, also A (>35kW) gilt nur für Trikes und Quads (79.3 & 79.4) ?

Wenn sie also nach 2 Jahren ab heute offene Motorräder fahren will muss sie eine neue Prüfung machen, soweit ok.

Darf sie denn mit 24 auch ohne Prüfung A Motorräder fahren?

Jetzt und weiterhin 35kw inkl. Leistungsgewichtbegrenzung laut führerscheinklasse.

Der aufstieg nach 2jahren ab datum mit neuer Prüfung. Eine reduzierte Version als der direkteinstieg (theorieunterricht+Prüfung; fahrstunden sind Pflicht).

Schaust du HIER und wirst fündig das *) ein Verweis auf A ist und ebenfalls nur für entsprechende Code Zahlen hinter A Geltung haben. Die Schlüsselzahlen besagen das die Klasse nur für die darin genannten Fahrzeuge gelten und andere ausgeschlossen sind, dies gilt dann also auch für die anderen Klassen A1, A2. da ist also mit Motorrädern der Klassen A1,A2 und A nichts zu wollen bzw. ist eine komplette Fahrschule zu machen um den erwerb dieser Klassen zu erhalten.

Sicherlich wurde nur der die Klasse B gemacht und die anderen entsprechend der geltenden Regelungen neu eingetragen.

Zitat:

Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer

Man darf mit A nach wie vor mit Anhänger fahren, da ist nichts weggefallen.

Das hast Du falsch verstanden: Die Aussage bezog sich auf Trikes, die man mit der Klasse A nicht mehr mit Anhänger fahren darf, es sei denn man hat dank Bestandsschutz (alte Klasse 3 oder B) das Recht dazu (was ja mit der 79.04 ausgesagt wird: "nur dreirädrige Fahrzeuge mit Anhänger bis 750 kg").

Allerdings las und hörte ich schon, die Regelungen könnten sich in naher Zukunft erneut ändern. Das ist wohl alles noch etwas unausgegoren in Bezug auf die zwei- und dreirädigen Krafträder, die 750 kg Begrenzung usw. usf..

 

Gruß Michael

Zitat:

Original geschrieben von Daciageha

Schaust du HIER und wirst fündig das *) ein Verweis auf A ist und ebenfalls nur für entsprechende Code Zahlen hinter A Geltung haben. Die Schlüsselzahlen besagen das die Klasse nur für die darin genannten Fahrzeuge gelten und andere ausgeschlossen sind, dies gilt dann also auch für die anderen Klassen A1, A2. da ist also mit Motorrädern der Klassen A1,A2 und A nichts zu wollen bzw. ist eine komplette Fahrschule zu machen um den erwerb dieser Klassen zu erhalten.

Sicherlich wurde nur der die Klasse B gemacht und die anderen entsprechend der geltenden Regelungen neu eingetragen.

Ich wollte gerade schon "Häääh?!?!?" posten, weil ich das mit dem *) anders kenne: Das besagt nämlich, daß das Datum handschriftlich am Tage der Prüfung links im entsprechenden Feld eingetragen wird. Aber genau das steht auch in Deiner Quelle! Lies es selber mal nach:

Zitat:

Das Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse. Das Erteilungsdatum einzelner oder mehrerer Fahrerlaubnisklassen kann auch im Feld 14 unter Angabe der Nummer 10 eingetragen sein. In diesen Fällen wird in der Spalte 10 mittels *) darauf verwiesen.

Deine Aussage ist also komplett falsch. Wie oben schon angedeutet, hatte die Tochter des TEs die Klasse B mit allen damals üblichen Einschlüssen seit 2012 und hat gestern die Klasse A2 bestanden, die natürlich auch die Klasse A1 beinhaltet. So einfach ist das im Grunde.

Die Geschichte mit den dreirädigen Krafträdern betrifft die Fahrerlaubnisinhaberin nicht, denn sie durfte und darf die Dinger ohen Einschränkung fahren => Bestandsschutz. Es steht in Ihrem neuen Führerschein nur so komisch drin, weil die alten Rechte umgeschlüsselt wurden und entsprechend der neuen Regelungen eingetragen wurden. Sollte es ein Land in Europa geben, wo für Trikes schon vorher der Motorradführerschein nötig war, darf sie nun mit ihrem Führerschein auch in dieses Land fahren - das wäre der einzige Vorteil dieser geänderten Eintragung. Was sie hier in Deutschland an Trikes und anderen dreirädigen Fahrzeugen fahren darf und was nicht, hat sich für sie nicht geändert!

 

Gruß Michael

Es lebe der alte Graue wo einfach nur 1, 2 und 3 draufsteht. Oh man war das früher einfach. Deswegen werde ich den alten "Grauen" auch mit Zähnen und Klauen verteidigen !!!

na dann falsch interpretiert, somit gilt also für A1, A2 der 19.09.2014.

Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg

Das hast Du falsch verstanden: Die Aussage bezog sich auf Trikes, die man mit der Klasse A nicht mehr mit Anhänger fahren darf, es sei denn man hat dank Bestandsschutz (alte Klasse 3 oder B) das Recht dazu (was ja mit der 79.04 ausgesagt wird: "nur dreirädrige Fahrzeuge mit Anhänger bis 750 kg").

Da muß ich doch noch einmal fragend nachhaken:

Wenn jemand seinen Führerschein neu macht, hat er dann noch eine Möglichkeit, mit einem Trike Anhänger hinter sich her zu ziehen?

Ich habe hier schon Trikes mit Wohnwagen dahinter gesehen, was ich für einen Hingucker hielt.

Zitat:

Original geschrieben von MiFiA4

Es lebe der alte Graue wo einfach nur 1, 2 und 3 draufsteht. Oh man war das früher einfach. Deswegen werde ich den alten "Grauen" auch mit Zähnen und Klauen verteidigen !!!

Ich habe den rosanen recht ungern abgegeben, aber da fehlte halt die Klasse 1.

Die Plastikkarte hat demnach für mich definitiv einen Mehrwert und ist auch nicht so furchtbar kompliziert wie bei manchen jungen Leuten, die ihre Fahrerlaubnis aufstocken.

Es ist gar nicht lange her, daß irgendein Verband der Hersteller oder Importeure der Trikes sich darüber extrem beschwert hat: Durch die neue Führerscheinregelung ist genau das nicht mehr erlaubt, weshalb der Markt zwangsweise schrumpfen wird. Sehr viele Trikes fahren mit Anhängern und wenn die jüngeren Fahrer mit Motorradführerschein das nicht mehr dürfen, dann gibt es weniger potentielle Kunden. Was ja jetzt bereits der Fall ist, denn so manch älterer Möchtegern-Motorradfahrer, dem der Motorradführerschein zu schwierig erschien, wählte die Mischform Trike. Das ging mit dem Pkw-Führerschein. In Zukunft aber nicht mehr! Da werden sich die Leute halt kein Trike, sondern ein Cabrio kaufen, denn für ein Trike bräuchten sie - auch ohne Anhänger! - den Motorradführerschein, den sie ja nicht wollen.

Soweit ich das mitbekommen habe, streiten aber Experten schon über die EU-Regelung und die deutsche Umsetzung. Die Chance dürfte groß sein, daß diese ganze Anhängergeschichte mit der nächsten FeV wieder entfallen, also geändert werden wird.

 

Gruß Michael

Zitat:

Original geschrieben von Udo_B

aha, also A (>35kW) gilt nur für Trikes und Quads (79.3 & 79.4) ?

Wenn sie also nach 2 Jahren ab heute offene Motorräder fahren will muss sie eine neue Prüfung machen, soweit ok.

Darf sie denn mit 24 auch ohne Prüfung A Motorräder fahren?

... es kommt darauf an ...

Wie alt war der Prüfling bei der Prüfung und auf welchem Motorrad wurde die Prüfung absolviert?

Welche Fahrerlaubnisklasse wurde überhaupt beantragt?

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