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Führerschein
tja ich wusst nich wo ich dieses thema reinsetzen sollt, deshalb bei bedarf einfach verschieben ;-)
ich bin 22jahre alt und seit 18 im besitz der fe für auto
nun würd ich gerne nen motorrad schein machen...
meine fragen:
muss ich die ganze theorie neu machen oder muss ich bei der prüfung nur dieses zusatz dingens ausfüllen?
kann ich dann gleich offen fahren oder gibt es für mich dann noch begrenzungen?
habe ich dann erneut eine probezeit?
lg
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17 Antworten
Offen fahren: Nein
Probezeit: Nein
Zum Hergang des Führerscheins muß jemand anderes antworten bitte
ab wann darf ich dann offen fahren und bis zu welcher leistung darf ich fahren wenn ich dann die prüfung bestanden hab?
lg
http://www.gidf.de
§ 6 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
"Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Abweichend von Satz 1 können Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben. Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h und Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben; dies gilt nicht bei der Rückfahrt von der praktischen Befähigungsprüfung, sofern der Inhaber der Fahrerlaubnis dabei von einem Fahrlehrer begleitet wird sowie bei Fahrproben nach den §§ 35 und 42 im Rahmen von Aufbauseminaren und auf Grund von Anordnungen nach § 46."
Zitat:
Original geschrieben von funnyb
muss ich die ganze theorie neu machen oder muss ich bei der prüfung nur dieses zusatz dingens ausfüllen?
Bei der Theorieprüfung muss der Zusatzbogen für Motorräder gemacht werden, das ist ja neu und noch nicht von Dir nachgewiesen, und auch einen Bogen mit einem jedoch verkürztem allgemeinen Teil, sind nur rund die Hälfte der bei einer "Erstprüfung" vorhandenen Fragen. Allerdings sind auch die möglichen Fehlerpunkte reduziert, statt bei 9 Punkten liegt die Grenze bei 6 Punkten.
Zitat:
kann ich dann gleich offen fahren oder gibt es für mich dann noch begrenzungen?
"Offen" erst nach 2 Jahren Besitz des "A" oder wenn man bei der Prüfung bereits 25 Jahre alt ist UND die Pflichtstunden wie auch die Prüfung auf einem Möp mit mindestens 50 PS abgelegt.
Das sind die Bedingungen für dieses "kann" im geposteten Gesetzestext.
Bis dahin max. 25 kW/34 PS und nicht mehr als einem Leistung/Leergewicht von 0,16 kW/kg.
Zitat:
habe ich dann erneut eine probezeit?
Nein
schonmal danke für die antworten ;-)
und gibt es eine hubraum begrenzung? also könnt ich zum beispiel ne 500er kawasaki mit 25kw fahren?
lg
Ne hubraumbegrenzung gibt es nicht, hauptsache das leistung / masse verhältniss von 0,16kw / kg stimmt.
Gruss
Maik
also je schwerer die maschiene desto mehr ps oder bleibt die begrenzung generell bei 34ps?
lg
begrenzung bleibt.
reicht auch locker für einen fs-neuling.
Maximal 25 kW/34 PS
Die zusätzliche Begrenzung des Leistungsgewichts bewirkt, dass eine 25 kW-Maschine nicht leichter als 156,25 kg (Leermasse) sein darf.
Hat das Möp nur 100 kg leer, dann darf es mit dem A-"begrenzt" nicht mehr als 16 kW/22 PS haben.
ok dann hab ich es jetzt verstanden.
und bringt es etwas an leistung(spritzigkeit bzw beschleunigung) wenn ich eine maschiene mit mehr hub und drosseln fahre oder sollt ich lieber eine nehmen die von haus aus 34ps hat?
lg
es gelten die gleichen "gesetze" wie für ungedrosselte maschinen.
mehr hubraum = i.d.r. mehr drehmoment, lediglich die leistung ist irgendwann beschränkt.
kann nur von meiner ersten gedrosselten maschine sprechen (DR650 einzylinder), da wurde die beschränkung durch ein distanzstück im vergaserdeckel erreicht, war quasi wie ein beschränkter gaszug. von unten raus war kein unterschied zu spüren (da ist ja auch noch nicht die nennleistung vorhanden) aber kraft dennoch genug. obenrum wurd´s dann dünn, endgeschwindigkeit auf knapp über 130 beschränkt, aber das ist (für den verantwortungsvollen fahrer) ja nur noch auf der autobahn von belang.
Zitat:
Original geschrieben von waschbaer123
mehr hubraum = i.d.r. mehr drehmoment, lediglich die leistung ist irgendwann beschränkt.
öhmmm, Du kennst den "Unterschied" zwischen Leistung und Drehmoment ?
Ich glaube nicht
Leistung, also die kW/PS-Zahl ist ein ausschließlich theoretischer Wert, der aus der Drehzahl und dem Drehmoment berechnet wird, nichts anderes. Die Leistung ist IMMER nur eine Wert aufgrund einer Berechnung.
Leistung (in kW) ist Drehzahl (in Umdrehungen pro Minute) mal Drehmoment (in Nm) geteilt durch 9550 (eine Konstante zur Anpassung der Einheiten).
Eine Drosselung der Leistung kann somit nur dann erfolgen, wenn man die Drehzahl begrenzt,
zB. die elektronischen Drosseln, die den Drehzahlbegrenzer erheblich runtersetzen
Oder in dem man das Drehmoment begrenzt, zB. durch eine Blende im Gasweg.
Gedrosselte laufen meistens wieein Sack Nüsse.. das beste wäre direkt eine dir nur die Leistung hat, und später eine mit mehr LEistung kaufen
@ pflaumenkuchen:
eigentlich kenne ich den unterschied zwischen leistung und drehmoment. Leistung (diesmal in PS) = Drehmoment * Umdrehungen / 7023,5 min, genau deshalb hatte ich gesagt, die leistung ist beschränkt über eine drehzahlbeschränkung.
in dem falle kenne ich wohl eher die auswirkung des distanzstückes im vergaserdeckel nicht, denn ich dachte, dass dieser die drehzehl begrenzt (den eindruck hatte ich zumindest)