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Führerschein umschreiben notwendig?

Themenstarteram 1. Oktober 2012 um 19:46

Hallo liebe Leute,

ich habe 1995 meinen Motorradführerschein (damals 1a) gemacht und habe mir diesen allerdings niemals auf Klasse 1 (jetzt Klasse A, glaube ich) umschreiben lassen. Habe noch den rosa Lappen und nicht den neuen im Scheckkartenformat.

Früher war es ja so, dass man sich nach 2 Jahren die Klasse 1 eintragen lassen konnte. Wie es heute ist, konnte ich aber leider nicht eindeutig per Google in Erfahrung bringen.

Weiss jemand, ob ich mit dem alten (rosa) Führerschein offene Motorräder / Roller > 27 PS bereits fahren kann oder ich mir dazu den neuen, kleinen Führerschein besorgen muss? Oder geht das vielleicht heutzutage gar nicht mehr so einfach? Ich habe keinen Plan...

Bin für jede Info dankbar.

Bereits besten Dank im Voraus,

Ingo

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39 Antworten

Du hast genau den Führerschein den das Dokument beschreibt und keinen anderen.

Laß den umschreiben, dann haste A.

am 1. Oktober 2012 um 19:56

Ja, 20 kW .. sieht so aus hätte man damals einen neuen Lappen bekommen nach den 2 Jahren? Die nicht zutreffenden Klassen sind ja ausgestanzt.

Schreib halt um, und achte darauf dass du C1: 171 (leere Omnibusse), CE: 79 (Lastzüge >12T mit bis zu 3 Achsen) und L: 174 drinstehen hast. Bei mir hatte die Führerscheinstelle nach meiner Erweiterung um Klasse A die zuerst unterschlagen, deshalb hab ich für A nun erstmal einen Vorläufigen.. die Karte ging direkt zurück.

Themenstarteram 1. Oktober 2012 um 20:03

Wow das ging fix, besten Dank für eure Antworten!

Viele Grüße

Ingo

Gern!

 

Hier ist ein Einwand, den ich noch unterstreichen möchte...

 

Solltest du Klasse 3 Alt haben, achte darauf was daraus wird. C1E gibbet nur nach irgendwelchen Untersuchungen...

 

Die neuen Führerscheine unterscheinden sich da stark von den alten. Daher wird beim Umschreiben im Zweifel abgewertet. Oft, ohne jeglichen Hinweis auf den geringen Mehraufwand für was besseres.

am 1. Oktober 2012 um 21:21

Nix Untersuchung. Wenn man über 50 ist, muss man für CE79 zum Gesundheitscheck. Ansonsten wirds befristet bis zum 50. Lebensjahr.

Untersuchen lassen muss man sich nur, wenn man für die C-Klassen das "Sehhilfe erforderlich" raushaben will. Dann reicht kein Sehtest sondern es braucht ein augenärztliches Gutachten.

Zitat:

Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer

Nix Untersuchung. Wenn man über 50 ist, muss man für CE79 zum Gesundheitscheck. Ansonsten wirds befristet bis zum 50. Lebensjahr.

Untersuchen lassen muss man sich nur, wenn man für die C-Klassen das "Sehhilfe erforderlich" raushaben will. Dann reicht kein Sehtest sondern es braucht ein augenärztliches Gutachten.

Ich fahre auch eine C-Klasse aber zum Arzt musste ich noch nicht deswegen :p ( duck und weg und aus der Schusslinie ) :D

 

Zitat:

Original geschrieben von ibomat

[...] Weiss jemand, ob ich mit dem alten (rosa) Führerschein offene Motorräder / Roller > 27 PS bereits fahren kann oder ich mir dazu den neuen, kleinen Führerschein besorgen muss? Oder geht das vielleicht heutzutage gar nicht mehr so einfach? Ich habe keinen Plan... [...]

Innerhalb von .de kein Problem. Der rosa Lappen mit 1a wird auch als Klasse A anerkannt.

Im Ausland kann es aber zu Problemen kommen. Daher die einfachste Variante: Umschreiben lassen. Wie schon geschrieben dabei darauf achten, dass auch die Klasse 3 korrekt übernommen wird. Wie das dann aussieht am Beispiel von meinem Führerschein:

http://www.ybrfreun.de/blog/x_fish/images/110704_01.jpg

Insbesondere der CE mit Zusatz 79 ist wichtig.

Grüße, Martin

am 2. Oktober 2012 um 9:19

Wieso hast du denn A1 mit diesen 2 Jahren drin, wenn der 2009 gemacht wurde? Oder ist 2009 das Datum der Umschreibung und du hattest vorher 1a? Dann hieße das ja dass der doch als A1 gilt und nicht als A.

am 2. Oktober 2012 um 16:15

Ich hab 1996 meinen 1a gemacht und ebenfalls nie umschreiben lassen.

Letztes Jahr hab ich mir allerdings wieder ein Motorrad gekauft, mit 86 PS, und hab sicherheitshalber nen neuen FS geholt.

Hab allerdings schon öfter gehört, das müßte nicht sein...

Hi zusammen,

mein Sohn wurde nach Ablauf von Abauf der 2 Jahre, in eine Kontrolle gewunken hier in Deutschland

Die Polizisten vor Ort waren sich nicht sicher haben ihn deshalb weiterfahren lassen (in dubio pro reo ) mit der Bemerkung das ggf. das was Nachkommt.

Gebkommen ist noch nie etwas.

Ich denke auch, wie der eine oder andere Vorschreiber, das es spätestestens im Ausland und im besonderen bei dem Versuch ein Moped anzumieten nicht mehr funktioniert.

Ich denke das es, schon wegen des Formats, lohn sich die Karte zu beschaffen. Zudem kann die Karte dan als Picture ID im Ausland verwendet werden.

 

rc 46 fi :cool:

Zitat:

Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer

Wieso hast du denn A1 mit diesen 2 Jahren drin, wenn der 2009 gemacht wurde? Oder ist 2009 das Datum der Umschreibung und du hattest vorher 1a?

Ich habe den A1 2009 in der Schweiz erworben. Bei der Umschreibung von .ch nach .de wurde das Datum der Umschreibung in Deutschland eingetragen.

Zitat:

Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer

Dann hieße das ja dass der doch als A1 gilt und nicht als A.

Den A gab es erst am 04.07.11, daher steht dieses Datum »zu 10« auf dem Aufkleber in der linken, oberen Ecke.

Grüße, Martin

am 7. Oktober 2012 um 7:49

Ich hab meinen Ab am 09. 10 gemacht, und habe ja jetzt Automatisch A.

Muss man das wegen der Neuregelungen sicherheitshalber Umtragen lassen.

Eigentlich gelten die Neuregelungen doch nur für Leute die ihren FS nächstes Jahr erst neu machen.

Aber wenn er nicht eingetragen ist, man weiss ja nie?

 

P.S: Der LKW Führeschein meiner Schwester war auch ewig unterwegs.

Zitat:

Original geschrieben von Winki 83

Ich hab meinen Ab am 09. 10 gemacht, und habe ja jetzt Automatisch A.

Muss man das wegen der Neuregelungen sicherheitshalber Umtragen lassen. [...]

Ist das Datum vom A unbeschränkt bereits eingetragen?

[_] Ja -> Eintragen nicht notwendig.

[_] Nein -> Eintragen notwendig, ansonsten kann es im Ausland zu problemen kommen. Innerhalb von .de gibt es i.d.R. trotz fehlendem Eintrag keine Probleme da die Beamten den Sachverhalt kennen.

Grüße, Martin

 

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH

Zitat:

Original geschrieben von Winki 83

Ich hab meinen Ab am 09. 10 gemacht, und habe ja jetzt Automatisch A.

Muss man das wegen der Neuregelungen sicherheitshalber Umtragen lassen. [...]

Ist das Datum vom A unbeschränkt bereits eingetragen?

[_] Ja -> Eintragen nicht notwendig.

[_] Nein -> Eintragen notwendig, ansonsten kann es im Ausland zu problemen kommen. Innerhalb von .de gibt es i.d.R. trotz fehlendem Eintrag keine Probleme da die Beamten den Sachverhalt kennen.

Grüße, Martin

Wird bzw. wurde das Datum des A unbeschränkt, also Ausstellung plus 2 Jahre, in den Führerschein aufgenommen? Bei mir z.B. ist nur A1 und A beschränkt mit einem Datum versehen und bei A unbeschränkt ist die Zeile leer (nicht durchgestrichen).

In Konsequenz hieße das, ich müsste mir nach Ablauf der 2 Jahresfrist einen neuen Führerschein ausstellen lassen und darauf achten, dass A unbeschränkt mit einem Datum versehen ist, oder?

Beziehungsweise ab nächstem Jahr sogar auf das neue geänderte Klassensystem inkl. Ablaufdatum nach 15 Jahren *würg* und damit auch noch Gefahr laufen, dass ich nach 15 Jahren irgendwelche Untersuchungen/Schulungen/... machen muss um meine Fahrerlaubnis zu behalten. :mad:

Mfg shmerlin

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