ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Führerschein Verbrennungsmotor/Elektromotor

Führerschein Verbrennungsmotor/Elektromotor

Themenstarteram 26. Juni 2008 um 14:46

Vom Jahr 2010 an soll es verstärkt Fahrzeuge mit Elektromotor auf unseren Straßen geben.

http://www.n-tv.de/.../985250.html

In meinem grauen Lappen von 1975 ist das Wort "Elektromotor" explizit durchgestrichen und nur das Wort Verbrennungsmotor sichtbar.

Meiner Meinung nach gilt das für alle bisher ausgegebenen Führerscheine. Bedeutet das, dass wir nun noch einen Führerschein machen müssen, wenn wir Elektromotor fahren wollen?

... und zweitens: Wo diskutiert man dieses Thema sinnvoll in MT?

Ähnliche Themen
15 Antworten

Ich denke nicht, dass du einen anderen Führerschein für ein E-Auto brauchst. In meinem rosa Plastikkärtchen ist ja ohnehin nichts diesbezüglich vermerkt.

Zitat:

Original geschrieben von Agressor

Ich denke nicht, dass du einen anderen Führerschein für ein E-Auto brauchst.

hehe, die finden schon was das du ne neue pappe brauchst, keine angst:D;)

Ich denke schon. Sowie den grauen Lappenträgern noch das Recht auf Anhänger und Kleinlaster gegeben ist, dies besteht bei Euro Führerscheinen erst nach entsprechenden Prüfungen, wird der Elektromotor dieser Personengruppe verwehrt bleiben.

am 26. Juni 2008 um 19:08

die mir bekannte regelung/definition der klasse B ist eh folgende:

===========

Beinhaltet M,S,L

ab 18 Jahre

Keine Befristung der Besitzdauer

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

===========

da steht nix von verbrennungsmotor ?

Harry

Richtig. Da müsste man sich die Definition der Krafträder und Kraftfahrzeuge anschauen. Zählt das Gesetz Elektrofahrzeuge auch zu diesen oder nur Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren? Im letzten Fall würde es dann für sehr viele Führerscheinbesitzer schlecht aussehen.

am 26. Juni 2008 um 19:30

ein kraftfahrzeug ist ein maschinell angetriebenes fahrzeug, und das wäre auch elektro.

Harry

PS

ein schienenfahrzeug gehoert, wie ich las nicht dazu. trotz maschinellem antrieb :)

Ich habe es auch eben durchgelesen. Kein Wort zum Antrieb, ich finde auch keine weitergehende Definitionen, auch nicht zu Fahrzeugen bis 3,5t. Die Antriebsart ist bei den Plastikkarten anscheinend nicht von Bedeutung.

am 26. Juni 2008 um 20:46

wenn du nichts zur grenze von 3,5T findest, liegts eher an dir ? (klasse B, nicht klasse3 !!)

ich schrieb die definition oben?

die antriebsart ist sicher mit recht nun unwichtiger.

es wäre ja auch unsinn. (was nicht heisst das es gesetz wird ;) )

Harry

Ich wollt etwas weitergehende Informationen haben, vorgestellt habe ich mir, dass Fahrzeuge bis 3,5t näher in ihrer Antriebsart definiert sind. Nicht im Hinblick auf die Fahrerlaubnis.

am 26. Juni 2008 um 20:54

Kraftfahrzeug:

ein Sammelbegriff für alle Landfahrzeuge, die unabhängig von Schienen, frei beweglich fahren und von eigener Motorkraft fortbewegt werden können. Dazu gehören Autos vom PKW bis zum Lastkraftwagen, Motorräder und andere Zweiräder, Baumaschinen wie Bagger, Radlader, Straßenwalzen, Traktoren u.a. Landmaschinen.

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

Kraftfahrzeug: ein Sammelbegriff für alle Landfahrzeuge, die unabhängig von Schienen, frei beweglich fahren und von eigener Motorkraft fortbewegt werden können. ...

Nachdem ich heute auch darüber gestolpert bin.

Auch in meinem Führerschein steht explizit 'Führen von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotor'. Bei jüngeren Dokumenten gibt es Einträge wie 'Elektro- und Verbrennungsmotor'.

Formell darf ich also mit diesem Schein kein Elektrofahrzeug fahren, da die Gruppe der Kraftfahrzeuge explizit eingeschränkt wurde.

am 12. Juli 2012 um 15:24

Zitat:

Original geschrieben von -jj-

Formell darf ich also mit diesem Schein kein Elektrofahrzeug fahren, da die Gruppe der Kraftfahrzeuge explizit eingeschränkt wurde.

ich glaube das wird nicht ganz zutreffen.

nur weil es auf dem "papier passend zur fahrerlaubnis" nicht gezielt vermerkt ist, duerfte der gesetzgeber den umfang der erworbenen fahrerlaubnis erweitern (bzw. zeitgemaess umdefinieren) koennen ohne dass der fuehrerschein erneut ausgestellt werden muss.

 

Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2

Vom Jahr 2010 an soll es verstärkt Fahrzeuge mit Elektromotor auf unseren Straßen geben.

http://www.n-tv.de/.../985250.html

In meinem grauen Lappen von 1975 ist das Wort "Elektromotor" explizit durchgestrichen und nur das Wort Verbrennungsmotor sichtbar.

Meiner Meinung nach gilt das für alle bisher ausgegebenen Führerscheine. Bedeutet das, dass wir nun noch einen Führerschein machen müssen, wenn wir Elektromotor fahren wollen?

... und zweitens: Wo diskutiert man dieses Thema sinnvoll in MT?

Und das Fazit:

Inhaber der alten grauen Führerscheine sollten sich einfach keine Elektroautos kaufen.:p:o

Übrigens bis die Elektroautos wirklich serienreif und für Otto-Normalverbraucher erschwinglich sind, dürften die Führerscheininhaber mit dem grauen Lappen ein Alter erreicht haben, in dem sie sicherlich nicht mehr autofahren werden. :mad::(:mad::confused:

Viele Grüße

quali

am 20. Juli 2012 um 22:00

nuja, es gab ja auch eine zeit WEIT vor der zeit der meisten heutigen nutzer, welche schon elektrofahrzeuge in der praxis in hoeherem anteil als heute (verkauf) nutzte.

http://de.wikipedia.org/wiki/Elektroauto

das thema ansich ist ja alt und war mal sehr konkurrenzfaehig.

das selbst innerhalb der "verbrennungsmotoren" gerne mal der kostendruck/gewinnmaximierung eher propagiert wird, ist auch nicht neu.

ich selber bin aber zu wenig techniker um die/alle nachteile des "schuettelhubers" bis hin zum endpreis fuer den kunden zu erlaeutern:) .

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Führerschein Verbrennungsmotor/Elektromotor