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Führerschein vor Behnderun
Hallo,
habe seit über 20 Jahren den Führerschein. Auf Grund einer chronisdchen Erkrankung musste ich mein Auto für Gas und Bremse auf Handbedienung umrüsten lassen. Muss ich denn jetzt den Führerschein umtragen lassen. Zuschüsse bekomme ich nicht da ich nicht mehr arbeite. man hat mir gesagt ich brauch das niht umschreiben lassen. Kann es Probleme geben wenn ich es nicht tue.
bis dann
Beste Antwort im Thema
Normalerweise müßte das so OK sein. Im Führerschein steht ja nicht drin, wie das Gas und/oder die Bremse bedient werden müssen.
Und vor allem Oldiefreaks kämen da ganz schön in Bedrängnis. Sehr frühe Autos wurde gaaanz anders bedient als heutige. Probleme gibt es meiner Erfahrung nach nur in umgekehrter Richtung, wenn irgendwelche Beschränkungen nicht mehr nötig sind und man ein Auto fahren kann und will, das vorgeschriebene Umrüstungen nicht hat.
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16 Antworten
Normalerweise müßte das so OK sein. Im Führerschein steht ja nicht drin, wie das Gas und/oder die Bremse bedient werden müssen.
Und vor allem Oldiefreaks kämen da ganz schön in Bedrängnis. Sehr frühe Autos wurde gaaanz anders bedient als heutige. Probleme gibt es meiner Erfahrung nach nur in umgekehrter Richtung, wenn irgendwelche Beschränkungen nicht mehr nötig sind und man ein Auto fahren kann und will, das vorgeschriebene Umrüstungen nicht hat.
Ich würde mich bei der Führerscheinstelle melden und Nachfragen was du machen sollst. Wenn du das nicht möchtest solltest du dir zumindest Fachkundigen Rat besorgen ( Fahrschule, ADAC ), denn wenn du in eine Unfall verwickelt wirst kannst du schnell große Probleme bekommen. Auf Hörensagen würde ich mich in so einem Fal nicht verlassen.
Diese Seite habe ich zu diesem Thema gefunden.
http://fahrschule-ru.com/sonderausbildung.htm
Zitat:
Original geschrieben von himpel1304
Hallo,
habe seit über 20 Jahren den Führerschein. Auf Grund einer chronisdchen Erkrankung musste ich mein Auto für Gas und Bremse auf Handbedienung umrüsten lassen. Muss ich denn jetzt den Führerschein umtragen lassen. Zuschüsse bekomme ich nicht da ich nicht mehr arbeite. man hat mir gesagt ich brauch das niht umschreiben lassen. Kann es Probleme geben wenn ich es nicht tue.
bis dann
Hallo,
lies dir vielleicht mal in Ruhe --> diesen Thread durch. Da wurde schon einiges zum Thema Führerschein gesagt, was für dich interessant sein könnte.
Was Zuschüsse angeht: Es ist nicht gesagt, dass du nichts bekommst, weil du nicht mehr arbeitest. Dazu gibt es ein Gerichtsurteil, ich hatte es --> da schon mal verlinkt.
Viele Grüße,
Spy
moin zusammen, moin Himpel
"...Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung besagt sinngemäß:
Wenn ein Fahrzeugführer in seinen Fähigkeiten in irgendeiner Weise eingeschränkt ist, so muss Vorsorge
getroffen werden, dass er andere nicht gefährdet.
Das bedeutet wörtlich: „Die Pflicht zur Vorsorge obliegt dem Betroffenen selbst.“
Das Gesetz geht also von der Eigenverantwortlichkeit des Einzelnen aus. Wir alle haben in der Ausbildung
bei der Fahrschule gelernt:
"Jeder hat sich so zu verhalten, dass kein anderer mehr als nach den Umständen unvermeidbar
gefährdet wird". ..."
"...Wenn ein behinderter Autofahrer in einen Unfall verwickelt wird, so muss er unter Umständen nachweisen, dass
er das umgerüstete Fahrzeug sicher und ohne Gefährdung anderer führen konnte (unabhängig von der Frage der
Schuld an dem Unfall).
Liegt dagegen ein Gutachten und damit ein Eintrag im Führerschein vor, so muss die Gegenseite beweisen, dass
der Behinderte trotz der Umrüstung seines Fahrzeugs nicht sicher fahren konnte, dass somit das Gutachten
fehlerhaft war. In jedem Fall eine Umkehr der Beweislast.
Es gibt noch einen weiteren Grund, sich freiwillig einer Begutachtung zu unterziehen:
Wie schon gesagt, bezuschusst ein möglicher Kostenträger die Fahrzeugumrüstungen, die laut Eintrag im
Führerschein erforderlich sind. Voraussetzung für den Eintrag ist das Gutachten.
Die Begutachtung wird angeordnet, wenn der Behörde die Behinderung bekannt wird (z.B. nach Polizeikontrollen
oder durch einen Unfall).
Wenn Sie sich freiwillig einer Begutachtung unterziehen wollen, so wenden Sie sich zuerst an Ihren Facharzt, und
dann mit diesem ärztlichen Gutachten an den Sachverständigen Ihrer Wahl. Anhand der Ausführungen in Kapitel
1 („Sie sind körperlich behindert und möchten den Führerschein erwerben“) können Sie selbst beurteilen, ob auch
ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten erforderlich ist.
Mit diesen Gutachten wenden Sie sich an die für Sie zuständige Führerscheinstelle und erhalten so den Eintrag in
den Führerschein. ..."Quelle: Petri&Lehr
Die Umrüstkosten für das Fahrzeug werden Einkommenunabhängig von den Eingliederungsämtern (sprich Sozialamt) übernommen. Das gilt auch für die Kosten, die im Zusammenhang mit der Abänderung der Fahrerlaubnis entstehen. Wichtig ist nur, dass man das Sozialamt bereits in der Planungsphase mit einbindet, da es Kosten nicht im nachhinein übernimmt.
Sprich mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Sozialamtes. Mitunter sind die dort allerdings nicht immer gut informiert und sind vorallem mit Arbeit überhäuft. Im www findest Du alle nötigen Infos. Meine Erfahrung ist die, dass die Menschen beim Sozialamt zumindest immer ganz willig waren zu helfen und auch immer dankbar für den einen oder anderen Fingerzeig, wenn er denn gut kommuniziert wurde. Informiere dich daher vorher möglichst umfassend, dann soll das wohl auch klappen.
Gruß
der_Unbekannte
hallo zusammen,habe grade eueren bericht gelesen.ich durfte schon 3 mal meinen lappen neu machen. da mir immer mehr finger fehlen.( aber nach BG wachsen die ja wieder nach)spass am rande.
durfte sogar nach Münster zum klötzchen bauen.und da sagte man mir das sich jeder nach 2 jahren selber anzeigen muss um seine fahrtauglichkeit zu beweisen! das am rande.finde ich zwar lächerlich ist aber so.deutsches gesetz.und so wie es aussieht darf ich jetzt zum nähsten termin .rechts nur noch daumen und zeige finger ,der rest ist müll,und links ist der kleine finger bis zum handgelenk weg.und die nähste op steht auch schon.mfg fritz
Zitat:
Original geschrieben von leuchtturm 86
...da mir immer mehr finger fehlen.( aber nach BG wachsen die ja wieder nach)spass am rande.
Der ist gut, Fritz!
Grüße
Zitat:
da sagte man mir das sich jeder nach 2 jahren selber anzeigen muss um seine fahrtauglichkeit zu beweisen!
löööl
wär ich ja schön blöd
hab genug andere Sorgen
Hallo, stimmt mit den sorgen. war echt gut.
bis denn
hallo und ein frohes neues jahr.
das mit der selbst anzeige ist kein scherz ! aber egal,nur sobald es um umbauten im auto geht sehen die sherifs kein spass mehr.denn die umbauten sind eine änderung der betriebserlaubniss ,und die erlischt nach den einbau bei nicht eintragung ! also keine versicherung kommt dafür auf ,ob schuld oder keine!nur am rande.
denn es solle keiner den ersten stein werfen.und bei mir sind auch umbauten nicht eingetragen.aber das was ihr einbauen sollt kann man nicht verstecken!ziehe es durch.mfg fritz
Hallo Fritz,
wünsche auch alles Gute zum neuen Jahr. Meine Umbauten sind ale eingetragen. Ich werde es jetzt so machen, das wenn ich mal mit der Polizei in konflikt komme hab ja ja etwas gegen die Einschänkung getan. Und es klappt seit mehr als 5 Jahren.
bis dann
Helmut
Die Frage wer Auto fahren darf und wer nicht lässt sich doch ganz einfach beantworten (!!!! ???????)
Du musst in der Lage sein die Bedienerinheiten zu bedienen Aktivieren der Warnblinkanlage, Licht anschalten. Ein wichtiger Aspekt du mußt in der Lage sein einen Rollstuhl selbstständig zu verladen, ggf ohne entsprechende Hilfmittel. Vor allem ist ein ganz wichtiger Aspekt das du deine Arme bewegen kannst ohne motorische Störungen, weil zum Steuern eines Fahrzeug eine besondere Feinmotorik und eine vor allem eine gewisse Kraft. erforderlich ist. Das sind die Aussagen eines Rechstmediziners der behauptet sich im Schwerbehindertenrecht sehr gut auskennt und schon mehrfach Gutachten erstellt hat.
Ja an alle die da schwerbehindert sind und denkt mal darüber nach ob ihr noch wirklich Auto fahren könnt oder dürft.
An einen solcchen Mediziner zu geraten wäre für jeden behinderten Menschen eine Katastrophe. Die Prozentzahl die dann noch autofahren kann wäre wohl weit unter 1 %.
Gerade diese Art von Gutachter sind für behinderte Menschen gefährlich, leider gibt es solche viel zu viele.
Die wirklich Ahnung haben von Behinderungen haben gibt es viel zu wenige die objektive Gutachten erstellen können ohne den Behinderten gewissermaßen als verantwortungslos und dumm hinzustellen.
Habe das selbe Problem gehabt,mußte 2 Fahrstunden machen und anschliessend die Führerscheinprühfung.
Bekam dann den neuen Führerschein,mit Abstriche wie Kl 3 (Motorad) Kosten ca.200,--€
m,f,G. Horst
Wer bereits einen Führerschein hat und Aufgrund einer eingetretenen Behinderung/Erkrankung ein Auto mit Fahrhilfen nutzen muss, wendet sich an eine Fahrschule, die -in diesem- Fall ein Fahrzeug mit Handbedienung für Gas/Bremse hat. Dort macht man ein paar Fahrstunden mit dem Gerat, wie mein Vorredner es beschrieben hat. Abschließend fährt ein Gutachter/Prüfer vom TÜV mit. Das ist keine Prüfung im eigentlichen Sinn, sondern nennt sich Fahrprobe. Wenn der Gutachter der Meinung ist, der Proband kommt gut zurecht und fährt sicher, gibt es den Führerschein -mit den entsprechenden Auflagen und Beschränkungen- zurück.
Im Vorfeld muss ggf. ein Gutachten von einem Verkehrsmediziner beigebracht werden, dass man aus medizinischer Sicht in der Lage ist, am Verkehr teilzunehmen.
Hört sich meist alles schlimmer an, als es ist.
Zitat:
Original geschrieben von teddybehindert
Ja an alle die da schwerbehindert sind und denkt mal darüber nach ob ihr noch wirklich Auto fahren könnt oder dürft.
An einen solcchen Mediziner zu geraten wäre für jeden behinderten Menschen eine Katastrophe. Die Prozentzahl die dann noch autofahren kann wäre wohl weit unter 1 %.
Gerade diese Art von Gutachter sind für behinderte Menschen gefährlich, leider gibt es solche viel zu viele.
Die wirklich Ahnung haben von Behinderungen haben gibt es viel zu wenige die objektive Gutachten erstellen können ohne den Behinderten gewissermaßen als verantwortungslos und dumm hinzustellen.
Tjarecht hat er.
durfte 2 mal zum Idiotentest (MPU), als ich meinen Führerschein machen wollte.
Beim 1. mal fragte mich der Psychologe, weshalb ich, bei meiner Behinderung (Querschnittlähmung - Tetraplegie), überhaupt den Führerschein machen wolle, denn es gäbe ja genügend Fahrdienste.
Als ich dann antwortete, das ich diesen bräuchte um selbstständiger zu werden, war es auch schon mein "Todesurteil".
Im Gutachten war dann nämlich prombt zu lesen, das es mir nicht möglich sei, mit meiner Behinderung objektiv umzugehen und eine sichere Führung eines Kraftfahrzeuges im täglichen Strassenverkehr daher nicht gewährleistet ist.
Die 2. MPU klappte ohne Probleme
Wehe man gerät an den falschen Gutachter!!! Die 600 DM fürs 1. mal hätt ich gleich im Gulli versenken können
Gruss Carsten