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Führerschein - was darf ich fahren ?

Themenstarteram 21. Januar 2014 um 10:42

Hallo,

da ich vor kurzem meinen unbeschränkten Motorradschein gemacht habe, wurde mein alter rosa Lappen aus den frühen 90er Jahren gegen diese einheitliche EU-Plastikkarte getauscht.

Jetzt bin ich mehr als irritiert, was die Eintragungen betrifft - ich habe schon nach den Führerscheinklassen gegoogelt, aber die ständigen Querverweise unter den Klassen machen mich noch wahnsinnig "xy, aber nur wenn.....") :( Ich seh nicht mehr durch.

- Ich habe Anfang der 90er meine Klasse III absolviert (und damals durfte man ja bis 7,5 Tonnen fahren)

- Jetzt habe ich letztes Jahr noch den A-Schein für das Motorrad gemacht (gleich unbeschränkte Leistung, da alter Sack :D )

Vorne auf dem Führerschein steht vorne unter 9.: A - C1E - CE - MSL

Hinten ist das genauer erläutert: *) steht unter A1-A des Weiteren stehen

Kalenderdaten unter B-C1-BE-C1E-CE-M-L-T/S)

Was darf ich denn jetzt eigentlich genau fahren ? Kann ich weiterhin Transporter bis 7,5 t fahren ? Nicht dass ich mal Probleme bekomme, wenn ich später ein größeres Wohnmobil oder `nen SUV mit `nem 6m langen und sauschweren Wohnwagen ziehen möchte (bin da ernsthaft am überlegen irgendwann mal einen anzuschaffen)

 

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34 Antworten
am 21. Januar 2014 um 10:47

B = PKW bis 3,5t

BE = PKW bis 3,5t + Anhänger

C1 = LKW bis 7,5t

C1E = LKW bis 7,5t + Anhänger

Die CE-Klasse wird bei Dir mit Einschränkungen versehen sein. Siehe Rückseite. Wenn nicht, hätten die Dir den alten Klasse II Schein (schwere LKW) geschenkt, das kann ich mir nicht vorstellen.

Themenstarteram 21. Januar 2014 um 11:08

auf der Rückseite unter 12.: habe ich bei CE stehen: 79(C1E>120000kg,L<3)

Themenstarteram 21. Januar 2014 um 11:16

Wenn ich das richtig sehe, dürfte es ja dann mit den gängigen großen Umzugs-LKW bis 7,49 t der Leihfirmen und großen Wohnwagen (2 - 2,2t Gesamtmasse bei 2 Achsen und 9m Länge) hinter einem SUV oder z.B. einem Renault Traffic etc. gewichts- bzw zugmäßig keinerlei Probleme geben, oder irre ich mich ?

Die von Dir "Kalenderdaten" genannten Daten dürften in den Spalten stehen, über denen 10 / 11 / 12 steht.

 

10 = Erteilungsdatum

11 = Gültig bis

12 = Zusatzangaben

 

(in die 12er-Spalte wird beispielsweise die 95 eingetragen ...)

Zitat:

Original geschrieben von Isarkiesel

auf der Rückseite unter 12.: habe ich bei CE stehen: 79(C1E>120000kg,L<3)

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/FEC7901.php

Lies das alles mal durch ...

Du darfst über 12 t zGg fahren, wenn der Zug nicht mehr als 3 Achsen hat (Tandemachse mit Abstand unter 1 m gilt als 1 Achse) und das Zugfahrzeug nicht mehr als 7,5 t zGg hat.

am 21. Januar 2014 um 13:07

In Deinem Link steht aber nur was von Sattelzug mit max. 3 Achsen.

Zitat:

Es wird im Führerschein eingetragen: 79(C1E>12000kg, L<=3. Das bedeutet, dass bei Sattelzügen maximal 3 Achsen vorhanden sein dürfen, wenn das zGG mehr als 12.000 kg beträgt.

D. h. bei einem Anhängerzug wäre die Anzahl der Achsen nicht limitiert. Stimmts?

 

@Isarkiesel: Ansonsten hast Du dann auch kein Problem mit größeren Wohnmobilen oder Wohnwagen. Mit BE ist ja schon ein PKW mit Anhänger abgedeckt. Das Gewicht des Anhängers ist dabei egal, sofern das Zugfahrzeug dafür geeignet ist ;) Ein großes Wohnmobil bis 7,5t ist auch kein Problem.

 

Verrückt ist diese Regelung natürlich schon. Wenn ich bedenke, dass jedes Muttchen einen 7,5-Tonner mit Anhänger fahren darf, weil sie damals diesen Führerschein geschenkt bekamen. Das ist wirklich irre. Mit der Neuregelung hätten alle Führerscheine auf Klasse B umgeschrieben werden müssen. Aber das haben wieder Fachleute entschieden :D

Zitat:

Verrückt ist diese Regelung natürlich schon. Wenn ich bedenke, dass jedes Muttchen einen 7,5-Tonner mit Anhänger fahren darf, weil sie damals diesen Führerschein geschenkt bekamen. Das ist wirklich irre. Mit der Neuregelung hätten alle Führerscheine auf Klasse B umgeschrieben werden müssen. Aber das haben wieder Fachleute entschieden :D

Naja, man kann darüber zurecht geteilter meinung sein. Verrückt ist es nicht sondern eher in Ordnung. Es gab damals (auch ich) nichts geschenkt sondern es war in D halt so geregelt das mit dem 3er bis 7,5t(zugfahrzeug) gefahren werden durfte. Das er auch bei der Plastikkarte gültig ist nennt man Besitzstandwahrung.

Zitat:

Original geschrieben von Isarkiesel

auf der Rückseite unter 12.: habe ich bei CE stehen: 79(C1E>120000kg,L<3)

Hallo,

durch dir Umschreibung von alt auf neu verlierst du keinerlei Rechte!

Wer aktuell den C1E macht, darf 7,5Tonner mit Anhänger (Achszahl egal) bis zu einem Zuggesamtgewicht bis 12Tonnen fahren. Also auch Drehschemelanhänger.

Wer seinen alten Führerschein umschreibt darf weiterhin 7,5Tonner mit Anhänger bis zu der zulässigen Anhängerlast des Zugfahrzeugs fahren. Allerdings nur mit Einachsanhänger oder Tandemanhänger. Da es für diese Fahrzeugkombinationen keine Führerscheinklasse mehr gibt ist das der s.g. eingeschränkte CE: 79(C1E>120000kg,L<3)

Da du durch die Umschreibung jetzt den C1E hast, darfst du jetzt auch Drehschemelanhänger bis zu einem Zuggesamtgewicht bis 12Tonnen fahren. Zugfahrzeug darf maximal 7,5Tonnen haben.

Oft wird behauptet das man durch die Umschreibung auch 12Tonner fahren darf. Das ist falsch!

Gruß

Frank

am 21. Januar 2014 um 15:47

Die Rechte der Klasse 3 sind mit der Umschreibung eingeschränkt worden.

Statt eines Zuges mit durchgehender Bremsleitung von ~18000kg darf der Zug mit C1E nur noch 12000kg wiegen.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Die Rechte der Klasse 3 sind mit der Umschreibung eingeschränkt worden.

Statt eines Zuges mit durchgehender Bremsleitung von ~18000kg darf der Zug mit C1E nur noch 12000kg wiegen.

Falsch, falsch falsch!

am 21. Januar 2014 um 16:13

Zitat:

Original geschrieben von Mucks

Zitat:

Verrückt ist diese Regelung natürlich schon. Wenn ich bedenke, dass jedes Muttchen einen 7,5-Tonner mit Anhänger fahren darf, weil sie damals diesen Führerschein geschenkt bekamen. Das ist wirklich irre. Mit der Neuregelung hätten alle Führerscheine auf Klasse B umgeschrieben werden müssen. Aber das haben wieder Fachleute entschieden :D

Naja, man kann darüber zurecht geteilter meinung sein. Verrückt ist es nicht sondern eher in Ordnung. Es gab damals (auch ich) nichts geschenkt sondern es war in D halt so geregelt das mit dem 3er bis 7,5t(zugfahrzeug) gefahren werden durfte. Das er auch bei der Plastikkarte gültig ist nennt man Besitzstandwahrung.

Ja nur wenn Du überlegst, die haben Führerschein auch nur aufn Golf gemacht und was die heutzutage für ein Heck-Meck selbst für C1 gemacht wird bzw. was das kostet ist doch jenseits von Gut und Böse.

am 21. Januar 2014 um 16:15

Zitat:

Original geschrieben von xl420

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Die Rechte der Klasse 3 sind mit der Umschreibung eingeschränkt worden.

Statt eines Zuges mit durchgehender Bremsleitung von ~18000kg darf der Zug mit C1E nur noch 12000kg wiegen.

Falsch, falsch falsch!

Das hab ich auch so gelesen: http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/fuehrerscheinklassen

Nochmal:

dieses Zeichen ">" heißt größer als oder mehr als und dieses Zeichen "<" heißt kleiner als oder weniger als

79(C1E>12000kg,L<3)

Das bedeutet: C1E mit mehr als 12000kg Zugesamtgewicht.

Dazu kommt die Einschränkung mit weniger als bzw. gleich 3 Achsen.

Korrekt ist:

79(C1E>12000kg,L<=3)

Das Zeichen für kleinergleich gibt es nicht auf der Tastatur, steht aber, wenn man genau hinschaut auf dem Führerschein.

Zitat:

Original geschrieben von xl420

Nochmal:

dieses Zeichen ">" heißt größer als oder mehr als und dieses Zeichen "<" heißt kleiner als oder weniger als

79(C1E>12000kg,L<3)

Das bedeutet: C1E mit mehr als 12000kg Zugesamtgewicht.

Dazu kommt die Einschränkung mit weniger als bzw. gleich 3 Achsen.

Korrekt ist:

79(C1E>12000kg,L<=3)

Das Zeichen für kleinergleich gibt es nicht auf der Tastatur, steht aber, wenn man genau hinschaut auf dem Führerschein.

du meinst sicher das!?

??

?

naja aus Word kopieren geht dann leider doch nicht. Da gibt's kleiner/gleich und größer/gleich Zeichen

aber mit html geht's :-)

Gruß

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