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Führerschein Zweitwohnsitz in Kroatien

Themenstarteram 17. September 2022 um 9:33

Hallo,

ich habe vor, vorläufig eine längere Zeit nach Kroatien zu ziehen und dort zu leben.

Auch möchte ich dort einen kroatischen Führerschein beantragen, bzw. meinen deutschen umschreiben lassen.

Meine frage ist jetzt behalte ich den deutschen Führerschein oder muss ich diesen abgeben, sobald ich den kroatischen erhalten?

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34 Antworten
am 17. September 2022 um 10:31

Den gibst du dort ab wenn du den kroatischen beantragst und bekommst einen Vorlaeufigen in Papierform der nur in Kroatien gilt. Deiner wird nach Deutschland gesendet und die senden den kroatischen Behoerden eine Bestaetigung ueber deine Fuehrerscheinklassen, Wenn die alle Unterlagen haben, bekommst den Kroatischen Fuehrerschein.

Zitat:

@CorsaBmatrix schrieb am 17. September 2022 um 11:33:16 Uhr:

ich habe vor, vorläufig eine längere Zeit nach Kroatien zu ziehen und dort zu leben.

Auch möchte ich dort einen kroatischen Führerschein beantragen, bzw. meinen deutschen umschreiben lassen.

https://www.adac.de/.../

Wg. EU sind die Regelungen gleich egal ob man nach D zieht oder aus D in ein anderes EU-Land. Wichtigster Satz (EDIT der sich allerdings auf den Erwerb eine Führerscheins bezieht):

Zitat:

Der Führerscheininhaber muss sich aber mindestens 6 Monate zu diesem Zweck im Ausstellerland aufgehalten haben.

Im Zweifel rechtzeitig bei der zuständigen kroatischen Behörde fragen.

notting

Kroatien wird 2023 in die EU aufgenommen, wahrscheinlich schon im Januar

Das bedeutet auch, dass der EU Führerschein innerhalb der EU nirgends umgetauscht werden muss, er gilt EU weit, egal in welchem EU Land er ausgestellt wurde.

Falls du noch keinen aktuellen Karten- EU-Führerschein hast, solltest du bei uns den noch neu beantragen, er gilt dann EU weit

am 17. September 2022 um 11:36

Zitat:

@CorsaBmatrix schrieb am 17. September 2022 um 11:33:16 Uhr:

 

Auch möchte ich dort einen kroatischen Führerschein beantragen, bzw. meinen deutschen umschreiben lassen.

Klar muss er nicht, aber er schrieb das er moechte.

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 17. September 2022 um 13:32:55 Uhr:

Kroatien wird 2023 in die EU aufgenommen, wahrscheinlich schon im Januar

Das stimmt nicht, Kroatien ist seit bald 10 Jahren Mitglied: https://european-union.europa.eu/.../croatia_de

Die EUR-Einführung dort zum 1.1.23 und das mit dem Schengenraum hat nix mit dem Thema hier zutun, außer wenn man irgendwelche Bearbeitungsgebühren dort angeben will. Kann man aber meinetwegen jetzt schon in EUR umrechnen ;-)

notting

@notting spielt doch bei der Frage keine Rolle.

Tatsache ist, der EU Führerschein gilt in allen EU-Ländern und muss nirgends in der EU umgeschrieben werden, darum heißt er auch EU-Führerschein.

Ausnahmen der Führerschein entspricht noch nicht dem aktuellen Format, ist noch auf lebenslänglich ausgestellt, oder wurde im Heimatland entzogen, bzw ging verloren, oder ist beschädigt.

https://europa.eu/.../index_de.htm?...

Zu beachten wäre noch, wird ein Führerschein auf ein anderes EU Land umgeschrieben, gelten dann auch die in dem Land gültigen Einschränkungen, oder sonstigen individuellen Vorschriften im Bezug auf die Fahrerlaubnisse.

Themenstarteram 17. September 2022 um 17:49

Aber wie ist es wenn ich jetzt einen kroatischen Führerschein haben will, muss ich den deutschen dann abgeben oder habe ich dann einfach zwei?

Außerdem wäre noch interessant zu wissen ob es nicht sogar vielleicht Vorteile hat, eine ausländische Fahrerlaubnis zu besitzen (das diese dann in Deutschland nicht mehr entzogen werden kann, weshalb auch immer) ?

@CorsaBmatrix lies doch einfach was unter dem Link steht. Du kannst immer nur eine Fahrerlaubnis haben, egal von welchem EU Land, wenn die entzogen wird, ist sie entzogen. 2 gültige EU Scheine gibts nicht.

Hat man dir Deine in Deutschland entzogen und du beantragst in Kroatien eine Neue, wirst du keine bekommen, die tauschen die Daten aus. Eine Neue kannst du erst beantragen wenn die Entzugsdauer abgelaufen ist, dann bekommst du sie nach den Regeln die in deinem Aufenthaltsland gelten.

So einfach geht das also nicht. Willst du aus dem Grund nach Kroatien? Vergiss es.

am 17. September 2022 um 20:18

Zitat:

@CorsaBmatrix schrieb am 17. September 2022 um 19:49:07 Uhr:

Aber wie ist es wenn ich jetzt einen kroatischen Führerschein haben will, muss ich den deutschen dann abgeben oder habe ich dann einfach zwei?

Außerdem wäre noch interessant zu wissen ob es nicht sogar vielleicht Vorteile hat, eine ausländische Fahrerlaubnis zu besitzen (das diese dann in Deutschland nicht mehr entzogen werden kann, weshalb auch immer) ?

Stand schon in der ersten Antwort.

Themenstarteram 17. September 2022 um 20:57

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 17. September 2022 um 20:51:13 Uhr:

Hat man dir Deine in Deutschland entzogen und du beantragst in Kroatien eine Neue, wirst du keine bekommen, die tauschen die Daten aus. Eine Neue kannst du erst beantragen wenn die Entzugsdauer abgelaufen ist, dann bekommst du sie nach den Regeln die in deinem Aufenthaltsland gelten.

Gut zwei gibt es nicht schon verstanden.

Aber hätte es nicht trotzdem den vor teil eine Ausländische Fahrerlaubnis zu besitzen?

Also wenn man eine deutsche besitzt und auch kein Entzug dieser ansteht.

Im Grunde genommen dürfte man doch mit dieser dann in Deutschland unbegrenzt legal fahren?

Ja, es hat einen Vorteil:

Wenn du ein Deutschland wohnst und eine ausländische Fahrerlaubnis hast, kann dir die von Deutschland nicht entzogen werden. Du bekommst an Stelle des Entzuges dann eine Nutzungsuntersagung, die nur in Deutschland gilt. Außerhalb von Deutschland darfst du dann noch fahren. (ob dir danach der Ausstellerstaat doch noch die FE entzieht ist natürlich ein anderes Thema)

Wenn dein ausländischer Führerschein abläuft ist aber wieder die Behörde am Wohnsitz für die Neuausstellung zuständig.

Insofern:

Nein, unbegrenzt legal fahren kannst du mit der Kroatischen Fahrerlaubnis in Deutschland nicht. Zum einen nur bis zum Ablauf der Gültigkeit, und zum anderen nur, so lange dir die Nutzung nicht untersagt wird.

am 17. September 2022 um 22:21

Wenn man sich einigermaßen an die Regeln hält, spielen diese Überlegungen keine Rolle. Wenn man vor hat grob gegen die Regeln zu verstoßen, finde ich, sollte man in diesem Forum nicht zur Beratung dazu beitragen.

Zitat:

@CorsaBmatrix schrieb am 17. September 2022 um 22:57:37 Uhr:

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 17. September 2022 um 20:51:13 Uhr:

Hat man dir Deine in Deutschland entzogen und du beantragst in Kroatien eine Neue, wirst du keine bekommen, die tauschen die Daten aus. Eine Neue kannst du erst beantragen wenn die Entzugsdauer abgelaufen ist, dann bekommst du sie nach den Regeln die in deinem Aufenthaltsland gelten.

Gut zwei gibt es nicht schon verstanden.

Aber hätte es nicht trotzdem den vor teil eine Ausländische Fahrerlaubnis zu besitzen?

Also wenn man eine deutsche besitzt und auch kein Entzug dieser ansteht.

Im Grunde genommen dürfte man doch mit dieser dann in Deutschland unbegrenzt legal fahren?

??

die letzten beiden Sätze musst du uns von der Logik her erklären.

@CorsaBmatrix

Nur noch abschließend dazu

Dir wird grundsätzlich nicht der Führerschein, sondern die Fahrerlaubnis entzogen. Das bedeutet, selbst wenn du noch 10 Führerscheine hast, hast du dann keine Fahrerlaubnis mehr. Der Zustand ist gespeichert und Jedem Polizisten zugänglich.

Wenn du schon mal kontrolliert worden bist, hast du vielleicht bemerkt, dass der Polizist zu seinem Wagen geht und dort deine Führerscheinnummer in einen Laptop eingibt, Sekunden später weiß er, ob du tatsächlich eine Fahrerlaubnis und nicht nur einen Führerschein hast.

Aber ganz wichtig, wenn du das Alles ganz genau wissen willst, wende dich an die zuständigen Behörden, die sagen es dir ganz genau.

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