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Führerscheinentzug für Fussgänger?
Hallo zusammen,
ich habe vor einiger Zeit gelesen (und es war nicht in der B...zeitung) das in Köln die Fussgänger so schlimme Verkehrsteilnehmer sind, daß sie vor keiner roten Ampel halt machen. Auch nicht wenn der Autoverkehr schon am losfahren ist.
Nun soll die Stadt Köln extra einige Polizisten bereit gestellt haben, die nichts anderes zu tun haben als den Fussgänger manieren bei zu bringen.
Dieses Thema war heute im Kollegenkreis wieder mal im Gespräch. Und dabei kam die Frage auf, ob es denn nun möglich wär einem Fussgänger der bei Rot über die Ampel läuft den Führerschein zu entziehen?
Das Pro-Argumet im Kollegenkreis war:
"Er ist doch immerhin ein Verkehrsteilnehmer und hat sich somit auch an die Regeln zu halten."
Das Kontra-Argument war:
"Und was machst du mit Fussgängern die extra mit dem Buss nach Hause fahren weil sie betrunken sind und den Rest zu Fuss laufen?"
Hat das schon mal irgend jemand von Euch mitbekommen, daß einer nach Hause getorkelt ist und dann von der Polizei den Führerschein abgenommen bekommen hat?
Bin gespannt auf Eure Antworten!
Gruß Wolfgang
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von nundenn
Das Kontra-Argument war:
"Und was machst du mit Fussgängern die extra mit dem Buss nach Hause fahren weil sie betrunken sind und den Rest zu Fuss laufen?"
Das ist eigentlich kein Kontra-Argument. Wenn das Geld zum Trinken gereicht hat, dann muß auch noch genügend für ein Taxi übrig sein, welches einen bis vor die Haustür fährt.
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56 Antworten
Habe mal gehört (Hörensagen!), dass jemand betrunken mit dem Fahrrad nach Hause fuhr, im Graben landete, Polizei kam vorbei, Alkoholtest, 1,xx Promille, 17 Jahre alt --> Führerscheinsperre für 2 Jahre (also frühtestens mit 20 Jahren).
Zitat:
Original geschrieben von nundenn
Das Kontra-Argument war:
"Und was machst du mit Fussgängern die extra mit dem Buss nach Hause fahren weil sie betrunken sind und den Rest zu Fuss laufen?"
Das ist eigentlich kein Kontra-Argument. Wenn das Geld zum Trinken gereicht hat, dann muß auch noch genügend für ein Taxi übrig sein, welches einen bis vor die Haustür fährt.
Ich finde es aber schon leicht übertrieben, dass von einem Betrunkenen erwartet wird, dass er sich nicht mal mehr längere Strecken per pedes bewegt. Wenn der im Rausch jetzt andere gefährdet oder behindert, kann man ihm von mir aus den Lappen abnehmen.
Aber ansonsten... Irgendeine Möglichkeit muss es ja geben, sich legal betrunken - ohne Inanspruchnahme fremder Transportmittel - fortzubewegen.
Bei Fahrrad ist es mehr als simples Hörensagen, das ist einfach so. Auch da gibt es Promillegrenzen (zugegeben deutlich großzügigere) und es gibt dann auch Auswirkungen auf Autoführerschein...
Bei Fußgängern bin ich mir zwar nicht 100% sicher ob sie nicht wegen massiven und ständigen Vergehen evtl. auch Probleme mit Führerschein bekommen könnten, aber wer paar mal beim Gehen über Rot erwischt wurde, wird da behaupte ich einfach mal keine Probleme in die Richtung kriegen dürfen.
Was er aber sicher kriegen wird ist ein Bußgeld, das sind bzw. waren 5€. Da wird zwar eher ein Auge zugedrückt, aber wenn man in Köln schon sagt dass man extra darauf achten will, dann werden die dazu abgestellten Kräfte sicher seltener als üblich wegschauen.
Was ich übrigens auch für richtig halte, zwar kann man auch ohne sich und andere zu gefährden hier und da über Rot gehen, aber solange Autofahrer nie mit der Argumentation wegkommen und noch darunter leiden müssen dass man ihnen bei Unfällen mit Fußgängern eher immer was reinwürgt, sollte man da auch etwas aufräumen.
@Drahkke
Ich habe vor ca. 1 Jahr einen guten Bekannten verloren. Der war in der Kneipe und hat mit ein paar Kumpels einen gehoben. Aber es wurden doch etliche mehr als er eigentlich wollte. Da musste er anschreiben lassen. Mit dem Auto wollte er nicht mehr fahren, Buss und Taxi war nicht mehr zu finanzieren, die Kumpels waren auch blank. Also denkt sich mein Bekannter er geht zu Fuss nach Hause. So 5 km. über Land. Aber so ganz gerade laufen konnte er nicht mehr. Und er wurde von einem anderen Autofahrer angefahren. Der wohl auch was getrunken hatte aber nur etwas über 0,5 Promille hatte. Mein Bekannter ist gestorben bevor der Notarzt da war. 27 Jahre alt.
Über wenn und aber kann man lange diskutieren, was passiert ist ist das entscheidende.
@timhendrik
Ich weiß von einem Radfahrer der Nachts um 2 Uhr an einer völlig leeren Kreuzung bei Rot drüber gefahren ist. Eine Kreuzung weiter hat ihn ein Polizeifahrzeug angehalten und ihm einen Strafzettel verpasst. Wenn der seinen Führerschein macht hat er sofort drei Punkte drauf. Und laut Auskunft verfallen die nicht. Erst ab dem Datum des Führerscheins werden die Jahre gezählt.
Nun bleibt natürlich die Frage offen, muss er dann gleich zur Nachschulung?
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Ich finde es aber schon leicht übertrieben, dass von einem Betrunkenen erwartet wird, dass er sich nicht mal mehr längere Strecken per pedes bewegt. Wenn der im Rausch jetzt andere gefährdet oder behindert, kann man ihm von mir aus den Lappen abnehmen.
Nunja, wenn jemand wirklich betrunken ist, bekommt er auch meist nicht mehr so wirklich viel mit, ist auch nicht mehr Herr seiner Sinne, mit entsprechenden Folgen...
Von daher ists schon korrekt, das es auch für Fußgänger eine Promille Grenze gibt.
Sie können nämlich immer noch sich selbst gefährden/töten...
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Aber ansonsten... Irgendeine Möglichkeit muss es ja geben, sich legal betrunken - ohne Inanspruchnahme fremder Transportmittel - fortzubewegen.
Mama/Papa/Kumpel anrufen oder die 'designated driver' Regelung, ein Betrunkener hat sich (zu recht) nicht im öffentlichen Straßenverkehr aufzuhalten...
Zitat:
Original geschrieben von Opelowski
Was er aber sicher kriegen wird ist ein Bußgeld, das sind bzw. waren 5€.
öhm, nein.
Ein Bußgeld setzt Punkte vorraus, was er bekommt wäre ein
OrdnungsgeldZitat:
Original geschrieben von Opelowski
Da wird zwar eher ein Auge zugedrückt, aber wenn man in Köln schon sagt dass man extra darauf achten will, dann werden die dazu abgestellten Kräfte sicher seltener als üblich wegschauen.
Ya, leider

Hier wäre eine Harmonisierung der Bußen für Vergehen in Verbindung mit Lichtzeichenanlagen wirklich wünschenswert!
Eine rote Ampel ist eine rote Ampel, egal ob man nun auf 2, 4 oder ohne Räder unterwegs ist...
Zitat:
Original geschrieben von Opelowski
Was ich übrigens auch für richtig halte, zwar kann man auch ohne sich und andere zu gefährden hier und da über Rot gehen, aber solange Autofahrer nie mit der Argumentation wegkommen und noch darunter leiden müssen dass man ihnen bei Unfällen mit Fußgängern eher immer was reinwürgt, sollte man da auch etwas aufräumen.
Ja, das ist richtig, hier müsste man wirklich mal einige Vorschriften ändern.
Zum Beispiel das PKW Führer immer Schuld haben (bzw die Gefährdungshaftung), wenn sie einen Fußgänger verletzen...
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Von daher ists schon korrekt, das es auch für Fußgänger eine Promille Grenze gibt.
Sie können nämlich immer noch sich selbst gefährden/töten...
Die Promillegrenze für Radfahrer liegt meines Wissens bei 1,6 ‰, von einer Promillegrenze für Fussgänger habe ich noch nichts gehört.
Grüsse
Norske
Moin Moin.
Promillegrenze für Fußgänger.
Jetzt weiß ich endlich warum die mich immer in ein Taxi setzen,
wenn ich von der Wiese'n komme,obwohl das Hotel Einhorn nur 10Min.
Fußweg entfernt ist,ah.die Promillegrenze.
Ich bin für ein herabsetzen der Promillegrenze für Fußgänger,
die tragen einen sogar vom Taxi ins Bett.
Arbeitsplätze schaft das herabsetzen der Promillegrenze für
Fußganger bestimmt auch noch.
Was wollen wir mehr?
Sorry. Scherz muß auch mal sein.
MfG.alrock01
Promillegrenze für Fussgänger? Man kann's ja auch übertreiben........
Die Fussgänger, die bewusst bei Rot über die Ampel gehen, sollte man schon mal richtig bestrafen. Wenn Kinder in der Nähe waren, sollte das extra angerechnet werden(Vorbildwirkung). Leider muss man sich sogar noch meist dumm kommen lassen, wenn man die Leute auf ihr schlechtes Vorbild hinweist.
Ich finde die Idee gar nicht mal so schlecht, irgendwie muss man dem asozialen Verhalten der Verkehrsteilnehmer mit Auto,Fahrrad und zu Fuß Herr werden. Es kann jedenfalls so nicht weiter gehen. Es wird auch immer schlimmer.
Es gibt keine Promillegrenze für Fußgenger. Lediglich die Regelung "wer betrunken auffällt, riskiert senen Führerschein"
Dh. torkelt ein Betrunkener quer über die Straße, kann er seinen Führerschein verlieren.
Geht man normal auf dem Bürgersteig, wirds keine Sau interessieren.
Das ist auch völlig ok. Kommt jetzt bitte nicht mit "ja, aber wenn man was trinkt, dann kann das halt passieren..."
NEIN, wer trinken will, muss die nötige Reife haben, an die Konsequenzen zu denken. Dazu gehört auch, dass man weiß, ob man zu Fuß nach Hause gehen kann, sich doch lieber ein Taxi ruft, oder einfach halt nur soviel trinkt, dass man noch in der Lage ist, geradeaus zu laufen.
@nundenn:
sorry, so leid es mir für deinen Bekannten tut, mit 27 sollte man seine Grenzen kennen, sowohl finanziell als auch was den Alkohol angeht. 5 km betrunken zu Fuß zu gehen, anstatt einem Taxifahrer 10-15€ zu geben war mehr als fahrlässig. Stell dir mal vor, der Autofahrer hätte beim Versuch auszuweichen die Kontrolle über sein Auto verloren und wäre gegen einen Baum gefahren. Das alles wegen einem Besoffenen, der sich nicht mehr unter Kontrolle hatte?
Sorry, selbst schuld!
Immer diese Kölner ts ts ts
Ist glaube hier nich schlimmer als in anderen größeren Städten. Oder guck die Münster mit den Radfahrern an . . .
janz jenau!
wie jut dat ich us schäbbisch gläbbisch kumme!
Aber um die eigentliche Frage des TE's zu beantworten: nein, wenn du als Fußgänger über rot gehst, ist dein Führerschein nicht in gefahr (es sei denn du bist betrunken), gibt ein lächerlich geringes Ordnungsgeld, und fertig.
Selbst als Radfahrer musst du "nur" 62,50€ Bußgeld zzgl. verwaltungskosten zahlen sowie einen Punkt in FL (sofern Führerschein vorhanden).
Zitat:
Original geschrieben von ToniX20SE
Aber um die eigentliche Frage des TE's zu beantworten: nein, wenn du als Fußgänger über rot gehst, ist dein Führerschein nicht in gefahr
Das würd ich so nicht sagen wollen, schließlich kann man seinen Lappen ja auch durch falschparken verlieren!
Sprich wenn man in einem Jahr 10x erwischt wird und das von den gleichen Polizisten, die sich daran erinnern, kanns vorkommen, das aufgrund von charakterlicher Nichteignung eine MPU angeordnet wird und ggf die FE entzogen wird...