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Führerscheinentzug, mehrfache Verstöße. Gibt es eine Verjährung?
Guten Abend zusammen,
ein Bekannter von mir hat ein Schreiben bekommen, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Ein Einspruch oder Widerspruch ist laut Schreiben nicht möglich. Der Führerschein muss im Januar abgegeben werden.
In der Probezeit wurde dieser einmal mit 23 km/h zu schnell geblitzt (A-Verstoß) im Jahr 2018. Danach kam es zum Aufbauseminar im Jahr 2019. Nach dem Aufbauseminar wurde er erneut geblitzt mit 23 km/h zu viel geblitzt. Daraufhin wurde erneut mit 21 km/h geblitzt. Dies alles ist in der Probezeit passiert.
Nun drei Jahre nach diesen Verstoßen ist ein Brief ins Haus geflattert mit der Aufforderung, den Führerschein abzugeben. Verjährt soetwas nicht bzw. gibt es Möglichkeiten etwas zu machen?
Danke!
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43 Antworten
Wenn der Freund so ein guter Fahrer ist, sollte er auch einen guten Rechtsanwalt kennen
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 22. Dezember 2022 um 18:36:44 Uhr:
Wenn der Freund so ein guter Fahrer ist, sollte er auch einen guten Rechtsanwalt kennen
Mich wundert einfach, dass der Brief so spät kommt. Ist das ein Standard-Prozess?
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 22. Dezember 2022 um 18:36:44 Uhr:
Wenn der Freund so ein guter Fahrer ist, sollte er auch einen guten Rechtsanwalt kennen
Guter Fahrer? Wo steht das?
Irgendwie komisches Geschreibsel von dir….
... Vielleicht waren da noch ein paar Aktivitäten mehr in der verlängerten Probezeit von 2 auf 4 Jahre
Frag doch mal bei deinem Freund nach
... und das kann manchmal schon etwas dauern bis Behörden reagieren
Der Entzug ist als Probezeitmaßnahme nach dem dritten A-Verstoß zwingend. Allerdings ist viel Zeit vergangen, in denen er keine neuen Verstöße begangen hat. Damit könnte ein guter Anwalt arbeiten und den Entzug vielleicht abwenden.
Wieso schreibt man nicht einfach dass man selbst sein Freund ist? Mangelndes Selbstbewusstsein ?
Also mir wär des wurscht ob die hier im Forum dann mich angehen ider den „Freund“. Ist sowieso alles virtuell und im Grunde genommen anonym.
Zu Deinem Problem:
Da würde ich tatsächlich mal einen Anwalt für Verkehrsrecht ansprechen oder bei der Behörde vorstellig werden oder anrufen, hinschreiben daß Du den Rechtsweg beschreiten wirst falls das noch nicht verjährt ist. (Ja, klingt frech aber Frechheit siegt)
Manchmal….Nee, besser erst Anwalt fragen ider schaumal ob hier bessere Antworten als meine kommen.
Edith meint: Kai R. hat inzwischen schonmal ne substantielle Antwort geliefert. Danke!
Zitat:
@Kai R. schrieb am 22. Dezember 2022 um 18:50:25 Uhr:
Der Entzug ist als Probezeitmaßnahme nach dem dritten A-Verstoß zwingend.
Doch aber nur, wenn nach dem zweiten A-Verstoß eine Empfehlung zu einer verkehrsphysiologischen Beratung ergangen ist. Wurde dies versäumt, führt der dritte A-Verstoß nicht zum Führerscheinentzug.
…oder habe ich das falsch in Erinnerung?
Ich vermute aber, wir vom TE nicht alle Informationen erhalten haben.
Gruß
Uwe
"... ich frage für einen Freund ..."
Ich danke euch allen für die Antworten!
Zu dem Thema die Frage für einen Freund... Ich denke ich bin alt genug und hätte schreiben können, dass es um mich geht, wenn es denn der Fall sein sollte! ;-)
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 22. Dezember 2022 um 18:58:06 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 22. Dezember 2022 um 18:50:25 Uhr:
Der Entzug ist als Probezeitmaßnahme nach dem dritten A-Verstoß zwingend.
Doch aber nur, wenn nach dem zweiten A-Verstoß eine Empfehlung zu einer verkehrsphysiologischen Beratung ergangen ist. Wurde dies versäumt, führt der dritte A-Verstoß nicht zum Führerscheinentzug.
…oder habe ich das falsch in Erinnerung.
Ich vermute aber, wir vom TE nicht alle Informationen erhalten haben.
Gruß
Uwe
Besten Dank für deine Antwort!
Es ist tatsächlich NICHT zu einer Empfehlung gekommen. In dem Brief steht dies zwar, aber er hat diese nie erhalten.
Der "ins Haus geflatterte Brief" wird doch sicherlich eine eindeutige Begründung für die Maßnahme enthalten.
Frage den Freund mal.
Zitat:
@A346 schrieb am 22. Dezember 2022 um 19:13:47 Uhr:
Der "ins Haus geflatterte Brief" wird doch sicherlich eine eindeutige Begründung für die Maßnahme enthalten.
Frage den Freund mal.
Die Begründung für die Maßnahme ist bekannt. Lesen können wir auch, danke!
Es geht eher in diesem Thread darum, warum es erst so spät zu solch einer Maßnahme kommt. Ob jemand Erfahrung hat und das eventuell verjährt oder ähnliches...
Die Begründung für diese Maßnahme, ohne Widerspruchsmöglichkeit, ist eben nicht bekannt.
Oder wurde sich in diesem Brief nur auf die Vorgänge aus 2018 und 2019 bezogen?
Kann ich nicht glauben.
Folgende Vergehen sind in dem Schreiben gelistet:
11/2018 - Geschwindigkeitsverstoß nicht weiter genannt, keine Geschwindigkeitsangabe im Brief
01/2019 - Anordnung Aufbauseminar
06-07/2019 - Durchführung des Aufbauseminars
12/2019 - Geschwindkeitsverstoß nicht weiter genannt, keine Geschwindigkeitsangabe im Brief
Empfehlung daraufhin zur MPU laut Brief, jedoch nie ein Schreiben dazu erhalten!
02/2020 - 23 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften
01/2021 - 23 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften