1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Führerscheinentzug

Führerscheinentzug

Hallo Forengemeinde ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Im Jahr 2006 habe ich meinen Führerschein gemacht. 2008 wurde mir der Führerschein für 7 Monate entzogen und habe ihn im Januar 2009 wieder erhalten. (Datum des neuen Führerscheins 01/09)
Nun wollte ich heute bei der Versicherung mir Angebote machen lassen.
Welches Datum zählt letztendlich? - Das was aktuell im Führerschein steht, oder das tatsächliche Datum, also 2006?
Bitte um Erklärung, falls das 2009er nur relevant ist.
Danke im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Ich glaube Du musst da unterscheiden:
Der Entzug des Führerscheins heißt, daß die Fahrerlaubnis damit endgültig erloschen ist. Das Dokument (der Führschein) wird in diesem Moment ungültig (gestempelt und gelocht o.Ä.)
Nach Ablauf der 7 Monate kann die Fahrerlaubnis (eventuell unter Auflagen) neu erteilt werden.
Das wird i.d.R. dadurch dokumentiert, daß Du einen neue Fahrerlaubnis (Führerschein) beantragen mußt und auch ein komplett neues Dokument erhältst.
Den alten 'Lappen' bekommst jedenfalls in dem Fall nicht zurück, da der ja ungültig ist.
Somit gilt in diesem Fall der Termin der Neuerteilung. Ob Dir die Versicherung die Zeit von 2006-2008 anrechnet musst mit denen bereden. Sicherlich werden die aber fragen, warum Dir der FS entzogen wurde - und das kann u.U. nach hinten losgehen, da der FS nur in Fällen von schweren Vergehen entzogen wird.
Anders verhält es sich mit einem Fahrverbot (i.d.R. unter 7 Monaten):
Hier gibst Deinen FS bei den Grünkitteln oder der Führerscheinstelle ab und bekommst ihn nach 7 Monaten originalgetreu wieder. Die fehlenden 7 Monate Fahrpraxis sind im FS nirgendswo dokumentiert.
Beide Zeiträume, ob nun der Zeitraum vom Entzug der Fahrerlaubnis bis zur engültigen Wieder- bzw. Neuerteilung, oder der Zeitraum des Fahrverbots gelten logischer Weise nicht als Fahrpraxis.
Will Dich trotzdem darauf aufmerksam machen, egal welcher von beiden Fällen auf Dich zutrifft, der Versicherung 'reinen Wein' einzuschenken. Sollten die irgendwie herausbekommen, daß Dir tatsächlich X Monate Fahrpraxis fehlen (bei Fahrverbot), und diese 7 Monate für die Erreichung einer günstigeren Einstufung des Versicherungsvertrages entscheidend sind, so hast Du wissentlich die vorvertragliche Auskunftspflicht verletzt. Das kann im günstigsten Fall zur Höherstufung, im ungünsigsten Fall zur Kündigung seitens der Versicherung führen.
LG
Christian

19 weitere Antworten
Ähnliche Themen
19 Antworten

Ich vermute mal die erstmalige Erteilung, denn du fährst seitdem Auto und die wollen das ja nur wissen um zu sehen wie viel Fahrpraxis du schon hast.

Das hatte ich auch vermutet.
Die Dame wollte meinen Führerschein sehen und auf diesem steht nunmal der 01/09.
Wie mach ich denen klar das ich den Führerschein seit dem Jahr 2006 habe? - Durch vll. vorhandene Unterlagen?
Ich hab ja dann auch keine vollen 5-6 Jahre Praxis, sondern nur 5-6 minus 7 Monate.
Vielleicht hat einer schon das Prozedere hier hinter sich?

Du könntest einen "Auszug aus dem Führerscheinregister" beantragen, da steht ja drin wann du ihn erstmals gemacht hast...allerdings auch dass er dir wieder entzogen wurde.

Hi, vielen Dank für den Hinweis.
Ich werde den "Auszug aus dem Führerscheinregister" bei meiner Behörde mal anfordern.
Vielleicht komme ich damit weiter. Hauptsache ich hab 1-2 Jahre die ich mehr Nachweisen kann.

die VS wird nur das datum der wiedererteilung interessieren.

Ich glaube Du musst da unterscheiden:
Der Entzug des Führerscheins heißt, daß die Fahrerlaubnis damit endgültig erloschen ist. Das Dokument (der Führschein) wird in diesem Moment ungültig (gestempelt und gelocht o.Ä.)
Nach Ablauf der 7 Monate kann die Fahrerlaubnis (eventuell unter Auflagen) neu erteilt werden.
Das wird i.d.R. dadurch dokumentiert, daß Du einen neue Fahrerlaubnis (Führerschein) beantragen mußt und auch ein komplett neues Dokument erhältst.
Den alten 'Lappen' bekommst jedenfalls in dem Fall nicht zurück, da der ja ungültig ist.
Somit gilt in diesem Fall der Termin der Neuerteilung. Ob Dir die Versicherung die Zeit von 2006-2008 anrechnet musst mit denen bereden. Sicherlich werden die aber fragen, warum Dir der FS entzogen wurde - und das kann u.U. nach hinten losgehen, da der FS nur in Fällen von schweren Vergehen entzogen wird.
Anders verhält es sich mit einem Fahrverbot (i.d.R. unter 7 Monaten):
Hier gibst Deinen FS bei den Grünkitteln oder der Führerscheinstelle ab und bekommst ihn nach 7 Monaten originalgetreu wieder. Die fehlenden 7 Monate Fahrpraxis sind im FS nirgendswo dokumentiert.
Beide Zeiträume, ob nun der Zeitraum vom Entzug der Fahrerlaubnis bis zur engültigen Wieder- bzw. Neuerteilung, oder der Zeitraum des Fahrverbots gelten logischer Weise nicht als Fahrpraxis.
Will Dich trotzdem darauf aufmerksam machen, egal welcher von beiden Fällen auf Dich zutrifft, der Versicherung 'reinen Wein' einzuschenken. Sollten die irgendwie herausbekommen, daß Dir tatsächlich X Monate Fahrpraxis fehlen (bei Fahrverbot), und diese 7 Monate für die Erreichung einer günstigeren Einstufung des Versicherungsvertrages entscheidend sind, so hast Du wissentlich die vorvertragliche Auskunftspflicht verletzt. Das kann im günstigsten Fall zur Höherstufung, im ungünsigsten Fall zur Kündigung seitens der Versicherung führen.
LG
Christian

Danke für die Antworten.
Reinen Wein wollte ich sowieso einschenken. Damit bin ich in der Vergangenheit überall immer besser gefahren.
Ich weiß nicht wirklich ob ich einen Entzug meines Führerscheins oder ein Fahrverbot hatte. Wäre mein Führerschein nicht verloren gegangen, dann hätte die Polizei ihn einkassiert. So musste ich den vorläufigen Führerschein nach einer Gerichtsverhandlung erst abgeben.
Also war es eher ein Entzug?!!
Was wäre denn gewesen, wenn ich ab 18 ein Auto auf mich zugelassen hätte? Dann hätte ich in der Zeit ja auch theoretisch Prozente runterfahren können. Die Zeit müsste doch mit einbezogen werden?
Es geht sich nämlich jetzt darum Prozente bzw. besser gesagt die SF Klasse von meinen Eltern überschrieben zu bekommen. Und da machen 3 bzw. 6 Jahre einiges aus.
Ich kann ja nur so viel von meinen Eltern übernehmen, wie ich selber hätte theoretisch erreichen können.

Zitat:

Ich kann ja nur so viel von meinen Eltern übernehmen, wie ich selber hätte theoretisch erreichen können.

Das ist genau der Punkt den ich meinte. Ein reinrassiger 'Entzug der Fahrerlaubnis' liegt in Deinem Fall wahrscheinlich auch vor. Bei einem Fahrverbot beträgt der Zeitraum m.E. bis zu 3 Monate.

Im Gerichtsurteil bzw. Strafbefehl steht dann auch explizit drin, daß die 'Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen (mit Wirkung vom ... ) entzogen wird'.

Des Weiteren innerhalb welcher Frist (wahrscheinlich die 7 Monate) keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.

Da dieses Gerichtsurteil/Strafbefehl auch aus Deiner FS-Akte hervorgeht, wie auch Verkehrsdelikte und Fahrverbote der letzten Jahre, ist die Führescheinstelle entsprechend des Delikts verpflichtet, entsprechende Auflagen zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu verfügen (z.B. eine MPU, neue FS-Prüfung usw.)

Wie und ob die Versicherung die Zeit vor 2009 anerkennt kann ich nicht beurteilen.

Anhand der Umstände der Verurteilung mußt Du selbst entscheiden, welche Angaben du machst oder auch nicht.

Die möglicherweise fehlenden drei Jahre machen sich im SF Rabatt natürlich bemerkbar.

Als Fahranfänger kommst normalerweise in SF0, was einem Beitrag HP/VK von etwa 240% entspricht.

Nach einem schadenfreien Zeitraum 2006-2012 (6 Jahre) wärst bei SF4 oder SF5, was etwa 55-65% Beitrag entspricht. Ohne die 3 Jahre 2006-2008/2009 bist dann halt bei SF1 oder SF2 (85-100%).

Also zwar immer noch deutlich mehr, aber nicht so hart wie als Fahranfänger.

LG

Christian

Das war zu 100% ein Entzug. Ich muss auch dem Vorposter widersprechen:

Zitat:

Original geschrieben von 1302LSCabrio71


Anders verhält es sich mit einem Fahrverbot (i.d.R. unter 7 Monaten):
Hier gibst Deinen FS bei den Grünkitteln oder der Führerscheinstelle ab und bekommst ihn nach 7 Monaten originalgetreu wieder. Die fehlenden 7 Monate Fahrpraxis sind im FS nirgendswo dokumentiert.

Ein Fahrverbot nach

§ 44 StGB

geht so:

Zitat:

(1) Wird jemand wegen einer Straftat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt, so kann ihm das Gericht für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen.

Ich habe mal das relevante gefettet.

Ich werde morgen mal bei meiner Versicherung anrufen und Fragen inwiefern evt. die 7 Monate überhaupt relevant sind.
Habe im Internet auch Beiträge durchforstet, wo man der Meinung war, dass es Versicherungen gibt, die eine Zeit von unter einem Jahr als nicht relevant ansehen.
Falls es von Interesse ist, werde ich morgen genaueres schreiben.

Jepp - das kann man mit kompetenten Ansprechpartnern aushandeln. Berichte doch bitte mal.

Moin Moin,
es zählt das Datum des aktuellen Führerscheins.
Grund:
Die Frage in Antrag der Versicherung lautet: "Wie lange ist der Antragsteller ununterbrochen im Besitz einer Fahrerlaubnis?"
Damit ist die Sachlage klar und leider wird die Zeit vor dem Entzug der Fahrerlaubnis nicht angerechnet.
Grüße
Lexley

Tach,
@Thorsten52351
die Frage nach Ausstellung des Führerscheins wird bei SF-Übertragungen - wie schon gepostet - gestellt.
Versicher doch das Auto auf den Elternteil dem der SFR gehört, lass Dich als Fahrer eintragen, fahr ein paar Jahre so und übernimm den SFR, wenn es von den Prozenten her günstiger ist. Bei dieser Konstellation wird z.B. bei meiner VS nicht nach dem Führerscheindatum gefragt.
Du solltest Dir die verschiedenen Möglichkeiten berechnen lassen und das für Dich günstigste nehmen.
Salve,
remarque

Auch dort ist die Erstellung des Führerscheins ausschlaggebend.
Man kann nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie man selbst hätte erfahren können.
Evtl. wird hier eine Anrechnung der Zeit vor dem entzug des Führerscheins erfolgen, wenn ein Nachweis erbracht werden kann.
Grüße

Deine Antwort
Ähnliche Themen